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    544. Heimat.\n: 1
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    Deutscher Bundestag — 92. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Oktober 1950 3407 92. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 3408B, D, 3438D Amtsniederlegung des Präsidenten des Deutschen Bundestags Dr. Köhler . . . . 3408C Anfrage Nr. 47 der Fraktion der BP betr. Durchführung des Art. 36 des Grundgesetzes (Nrn. 515 und 1477 der Drucksachen) 3403D Anfrage Nr. 118 der Fraktion des Zentrums betr. Monopolkontrolle (Nrn. 1373 und 1478 der Drucksachen) 3408D Bericht des Bundesministers für den Marshallplan über die Bereitstellung von ERP-Mitteln zur Förderung der Forschung (Nr. 1475 der Drucksachen) . . . 3408D Zurückziehung des Entwurfs eines Gesetzes über Kündigung von Tarifverträgen (Nr. 1269 der Drucksachen) 3409A Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betr. Abwicklung der im Zusammenhang mit Grundabtretungen für ehemalige Reichsstraßen und Autobahnen entstandenen Verpflichtungen und Begleichung der Ansprüche ehemaliger Angestellter des Unternehmens „Reichsautobahn" (Nr 1382 der Drucksachen) 3409B Volkholz (BP), Interpellant 3409B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 3409C Beratung der Interpellation der Abg. Bauknecht u. Gen. betr. Lage der deutschen Pelztierzucht (Nr. 1349 der Drucksachen) 3410B Bauknecht (CDU), Interpellant . . . 3410B Dr. Schalfejew, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 3411A, 3412A Walter (DP) 3411B Reitzner (SPD) 3411D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Zuckerversorgung im Bundesgebiet (Nr. 1351 der Drucksachen) . . 3412B Kriedemann (SPD), Interpellant 3412B, 3414D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3413A Rüdiger (FDP) 3414B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (Nr. 1372 der Drucksachen) 3415B Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 3415B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nrn. 650, 724 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) (Nr. 1415 der Drucksachen) 3416C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP), Berichterstatter 3416C Jacobi (SPD) 3419C Ewers (DP) (zur Geschäftsordnung) 3420B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Anwerbung von Deutschen für fremdländischen Militärdienst (Nrn. 1416, 687 der Drucksachen) 3420C Eichler (SPD), Berichterstatter . . 3420D Müller (Offenbach) (KPD) 3421B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Nrn. 1430, 180 der Drucksachen) 3422A Zur Geschäftsordnung: Paul (Württemberg) (SPD) 3422A Strauß (CSU) 3422B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 3423B Zur Sache: Weltner (SPD), Berichterstatter . . 3423D Paul (Württemberg) (SPD) 3424D Strauß (CSU) . . . . 3425B, 3427B, 3428A Ewers (DP) 3426B Frau Thiele (KPD) 3426D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Vorlage eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Nrn. 1425, 912 der Drucksachen) 3428B Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 3428B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes (Nrn. 1426, 275 der Drucksachen) 3430A Dr. Jaeger (CSU), Berichterstatter . 3430A Frau Wessel (Z) 3430B Dr. Dr. Lehr, Bundesminister des Innern 3431A Dr. von Merkatz (DP) 3431B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) betr. Entnazifizierung (Nrn. 1440, 13, 27, 97, 99, 482, 609, 1057 der Drucksachen) 3431C Dr. Menzel (SPD), Berichterstatter 3431D Dr. Schneider (FDP) 3435A von Thadden (DRP) 3436C Mellies (SPD) 3437B Dr. von Merkatz (DP) 3437D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Mayer (Stuttgart) gemäß Schreiben des Justizministeriums von Württemberg-Baden vom 14. Juni 1950 (Nr. 1450 der Drucksachen) 3438B Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . . . 3438B Übersicht über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 2) 3438C Nächste Sitzung 3438D Die Sitzung wird um 9 Uhr 42 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Herbert Kriedemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Rüdiger weiß, daß ich mit ihm der Meinung bin, daß die Förderung des Zuckerrübenanbaus eine der wesentlichsten Aufgaben unserer Agrarpolitik ist. Nur in einem gewissen Zusammenhang braucht das heute festgestellt zu werden. Ich hoffe, daß wir uns über die positive Maßnahme, über die zu diesem Zweck zu ergreifenden Schritte und über die Deckungsvorlage im entscheidenden Augenblick auch einig sein werden.
    Ich danke dem Herrn Bundesernährungsminister aufrichtig dafür, daß er so unumwunden und ohne irgendeinen Versuch der Beschönigung die Dinge hier ausgesprochen hat, die allerdings, wie gesagt, in eingeweihten Kreisen längst bekannt waren und die hier auszusprechen unserem Gefühl nach eine absolute Notwendigkeit war. Ich kann darauf verzichten, alle seine Mitteilungen hier zu wiederholen. Ich darf hoffen, daß Sie ihnen aufmerksam gefolgt sind. Dann kennen Sie genau den Geldbetrag an Subventionen, der mehr ausgegeben werden mußte, weil wir in einem gewissen Augenblick um jeden Preis kaufen mußten, um die Dinge nicht noch schlimmer werden zu lassen. Sie kennen auch die Zuckermengen, die wir hierher zuwenig bekommen haben. Dies ist - und das wird von keiner Seite bestritten —


    (Kriedemann)

    auf einen Irrtum des Herrn Bundesfinanzministers zurückzuführen, der nicht darin liegt, daß er in einem gewissen Augenblick immer noch glaubte, man könne die für die Subventionierung erforderlichen Beträge durch eine Belastung der zuckerverarbeitenden Industrie herbeischaffen, nachdem schon seit Monaten kein Zweifel darüber war, daß diese Industrie sich dem Versuch, sie derartige Beträge zusätzlich aufbringen zu lassen, mit großem Erfolg und — nebenbei bemerkt — unter wirksamer Berufung auf die Konkurrenzlage gegenüber der ausländischen zuckerverarbeitenden Industrie, Schokoladenfabriken usw., entzog und daß also gar keine Aussicht bestand; der Irrtum des Herrn Bundesfinanzministers bestand ganz einfach darin, daß er geglaubt hat, die Verhältnisse in Deutschland und in der Welt würden sich nach der Finanz- und Steuerpolitik richten, die er für richtig hielt. Das haben sie leider nicht getan. Die Zeche dafür müssen wir alle miteinander zahlen, und ausgerechnet die Kinder haben sie leider Gottes lange Zeit hindurch zahlen müssen. Ich höre jetzt erfreulicherweise niemand mehr bestreiten, daß monatelang die Situation so gewesen ist, daß wirklich Hunderttausende von Müttern ihren Kindern die Suppe nicht süßmachen konnten.

    (Widerspruch rechts.)

    Ich will sehr hoffen, daß die uns vom Herrn Bundesminister heute gemachten Zusagen bezüglich der Sicherstellung der zukünftigen Einfuhren auch vom Herrn Bundesfinanzminister rechtzeitig honoriert werden.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet

(Nr. 1372 der Drucksachen).

Das Wort hat der Herr Bundesminister Dr. Lukaschek.
Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit dem ersten Weltkrieg gibt es in Europa ein Problem der Flüchtlinge. Damals wurden Angehörige verschiedener Nationen erstmals in größerem Ausmaß entwurzelt. Die Länder, die diesen Flüchtlingen Aufnahme gewährten, versuchten Lösungen, um diesen Menschen Rechtsschutz und Betreuung zu sichern. Zu Beginn der dreißiger Jahre, als die politische Entwicklung eine neue Welle von Flüchtlingen hervorrief, sahen sich zahlreiche Regierungen veranlaßt, eine einheitliche Sicherung der Belange der Flüchtlinge herbeizuführen. Internationale Abkommen von 1933 und 1938 regelten für viele Länder erstmals den rechtlichen Status dieser Personen.
Der zweite Weltkrieg führte zu einem neuen Anschwellen der Flüchtlingszahlen. Sein Ende brachte es mit sich, daß auch in Deutschland Millionen von Ausländern lebten, die zum größten Teil während des Krieges zur Arbeitsleistung nach Deutschland verbracht waren. Die Betreuung dieser verschleppten Personen und Flüchtlinge, wie sie in der Gesetzessprache genannt wurden, übernahmen internationale Organisationen, zuerst die UNRRA, später die IRO. In rechtlicher Beziehung wurde dieser Personenkreis bei uns nach dem Besatzungsstatut der Jurisdiktion der Besatzungsmächte unterstellt. Namentlich die dankenswerte Tätigkeit der IRO erreichte es, durch Rückführung in die Heimat und Auswanderungen die Zahl der in der Bundesrepublik verbleibenden ausländischen Flüchtlinge auf gegenwärtig etwa 285 000 zu verringern.
Mit Wirkung vom 1. Juli 1950 ist nun der Bundesrepublik die Sorge für diejenigen heimatlosen Ausländer übertragen worden, die für eine Auswanderung oder Rückführung nicht mehr in Frage kommen. Nur die Betreuung der in Umsiedlung befindlichen Personen ist noch bei der IRO verblieben. Rund 60 000 Personen sind auf .fieser Grundlage bereits in die deutsche Betreuung überführt. Als obere Grenze kann meines Erachtens mit einer Übernahme von insgesamt 80- bis l00 000 Personen gerechnet werden. Die Übernahme in die deutsche Betreuung rechtfertigt es, diesen Personenkreis nunmehr auch in die deutsche Jurisdiktion zu übernehmen.
In einem Memorandum vom 9. Februar 1950 hat die Alliierte Hohe Kommission die Bundesregierung ersucht, Gesetze zu erlassen, um den diesen Flüchtlingen innerhalb des Bundesgebietes zu gewährenden rechtlichen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Status zu definieren. Eine solche Regelung der Rechtsstellung ist notwendig. Den internationalen Abkommen von 1933 und 1938, durch die andere Nationen die internationale Rechtsstellung der Flüchlinge geordnet hatten, ist Deutschland nicht beigetreten. Eine neue Konvention, deren Grundzüge durch einen Ausschuß des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen im Frühjahr 1950 festgelegt und die im Sommer 1950 unter Weglassung gewisser diskriminierender Bestimmungen revidiert wurde, wird frühestens in Jahresfrist ratifiziert werden und in Kraft treten können. Der Beitritt der Bundesregierung zu dieser Konvention ist vorgesehen und durch eine Erklärung der Bundesregierung vom 31. Juli 1950 in Aussicht gestellt worden.
Das Ihnen nunmehr vorgelegte Gesetz soll die Rechtsstellung der heimatlosen Ausländer, wie wir diesen Personenkreis nennen wollen, vorläufig regeln, bis die internationale Konvention das Problem einheitlich und umfassend regeln wird. Wir sind bei dem Gesetzentwurf von dem Grundgedanken des Konventionsentwurfs des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen ausgegangen. Wir haben uns bei den Formulierungen von der besonderen Not leiten lassen, in der sich Heimatlose befinden, die kein Land haben, das sich ihrer annimmt, aber auch von der erhöhten Verantwortung, die das deutsche Volk gerade bei diesem Problem nun einmal zu tragen hat.
Das Gesetz soll die Voraussetzungen für die Eingliederung der in der Bundesrepublik verbleibenden heimatlosen Ausländer in die deutsche Gemeinschaft schaffen. Die Gesetzesregelung wird den. heimatlosen Ausländer vor Ausweisung schützen und insbesondere die Abschiebung in ein Land, in dem sein Leben oder seine Freiheit bedroht ist, ausdrücklich verbieten. Die in die Obhut der Bundesregierung übergegangenen heimatlosen Ausländer werden an den Grundrechten nach Maßgabe der Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes teilnehmen. Darüber hinaus soll das Gesetz diesen Ausländern alle die bürgerlichen und öffentlichen Rechte gewähren, die zum Aufbau einer eigenen Existenz notwendig sind. Im Berufsleben


(Bundesminister Dr. Lukaschek)

sollen sie im allgemeinen die gleichen Rechte genießen wie die deutsche Bevölkerung. In der Sozialversorgung ist die Gleichstellung mit den deutschen Staatsangehörigen vorgesehen. Auch in der öffentlichen Fürsorge sollen sie Leistungen in gleicher Höhe erhalten wie deutsche Staatsangehörige. Es soll ihnen Zutritt zu Schulen aller Art zu den gleichen Bedingungen wie Deutschen gewährt werden. Eine besondere Bestimmung sieht vor, daß die Bundesrepublik ihnen einen Rechtsschutz gewährt, dessen sie bedürfen, weil sie nicht mehr den Schutz ihres Heimatstaates genießen, auch wenn sie formell dessen Staatsangehörige sind. Der Gesetzentwurf geht damit in einigen Punkten bereits über den Konventionsentwurf, dessen Grundsätze Mindestforderungen für die Behandlung heimatloser Ausländer darstellen, hinaus und schließt sich damit den Nationen an, die einer Lösung dieses Problems in einer besonders freiheitlichen und humanitären Weise zustreben.
Noch ist es nicht möglich, alle Regelungen in deutscher Zuständigkeit zu treffen. Auf dem Gebiete des zivilen Rechts und des strafrechtlichen Schutzes der heimatlosen Ausländer sowie auch hinsichtlich des Ausweisungsrechtes gelten zur Zeit noch besatzungsrechtliche Vorschriften. Die Bundesregierung erwartet aber, daß gerade das vorgelegte Gesetz und der Geist dieses Gesetzes den Besatzungsmächten den Entschluß erleichtern werden, der Bundesrepublik die volle Verantwortung für die heimatlosen Ausländer zu übertragen. Wenn durch die Annahme des Ihnen vorgelegten Gesetzes das deutsche Volk seine Bereitschaft bekundet, die Eingliederung der heimatlosen Ausländer in die deutsche Betreuung in jeder nur möglichen Weise zu erleichtern, so gehen wir dabei von der Erwartung aus, daß auch die heimatlosen Ausländer bemüht sein werden, sich in die nun einmal gegebene Lage einzufügen. Sie werden sich dabei bewußt sein müssen, daß auch die Lane der deutschen Bevölkerung schwierig ist und daß viele Zehntausende insbesondere ven Heimatvertriebenen noch immer arbeitslos sind und über keinen angemessenen Wohnraum verfügen. Es wird nicht zu vermeiden sein, daß auch der heimatlose Ausländer viele der Härten dieser Nachkriegszeit mit den Deutschen im Gebiete der Bundesrepublik wird teilen müssen. Die Bundesrepublik ist aber überzeugt, daß ein gutes Zusammenstehen von Deutschen und Ausländern am ehesten zu einer Überbrückung dieser gemeinsamen Nöte führen wird.
Dieses Gesetz ist also nicht nur eine Verpflichtung für uns, sondern — so hoffen wir zuversichtlich — auch richtungweisend. Es bedeutet den ersten formalen Schritt in die Völkergemeinschaft. Es ist ein Dokument der Bereitschaft zu einer völkerverbundenen Humanität mit dem Ziel, die Freiheit und die materielle Existenz aller derjenigen zu sichern, die eines der wertvollsten irdischen Güter hergeben mußten, nämlich ihre Heimat.

(Lebhafter Beifall.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, bei diesem Gesetzentwurf auf eine Aussprache in erster Lesung zu verzichten und ihn sofort an den zuständigen Ausschuß zu überweisen. Ich glaube, daß der hierfür zuständige Ausschuß der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht ist

    (Zurufe: Und der Ausschuß für Heimatvertriebene!)

    — unter Beiziehung des Ausschusses für Vertriebene, wobei der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht als der federführende Ausschuß anzusehen wäre. Ist das Hohen Haus mit diesem Vorschlag einverstanden?

    (Zustimmung.)

    — Dann ist so beschlossen. Der Entwurf wird dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht als federführendem Ausschuß und dem Ausschuß für Heimatvertriebene überwiesen.
    Nunmehr rufe ich auf Punkt 5 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland

    (Nr. 650, 724 der Drucksachen);

    Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) (Nr. 1415 der Drucksachen).

    (Erste Beratung: 58. Sitzung.)

    Als Berichterstatter hat das Wort der Herr Abgeordnete Dr. Becker.