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ID0109200900

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Metadaten
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    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Staatssekretär: 1
    6. Hartmann.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 92. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Oktober 1950 3407 92. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 3408B, D, 3438D Amtsniederlegung des Präsidenten des Deutschen Bundestags Dr. Köhler . . . . 3408C Anfrage Nr. 47 der Fraktion der BP betr. Durchführung des Art. 36 des Grundgesetzes (Nrn. 515 und 1477 der Drucksachen) 3403D Anfrage Nr. 118 der Fraktion des Zentrums betr. Monopolkontrolle (Nrn. 1373 und 1478 der Drucksachen) 3408D Bericht des Bundesministers für den Marshallplan über die Bereitstellung von ERP-Mitteln zur Förderung der Forschung (Nr. 1475 der Drucksachen) . . . 3408D Zurückziehung des Entwurfs eines Gesetzes über Kündigung von Tarifverträgen (Nr. 1269 der Drucksachen) 3409A Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betr. Abwicklung der im Zusammenhang mit Grundabtretungen für ehemalige Reichsstraßen und Autobahnen entstandenen Verpflichtungen und Begleichung der Ansprüche ehemaliger Angestellter des Unternehmens „Reichsautobahn" (Nr 1382 der Drucksachen) 3409B Volkholz (BP), Interpellant 3409B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 3409C Beratung der Interpellation der Abg. Bauknecht u. Gen. betr. Lage der deutschen Pelztierzucht (Nr. 1349 der Drucksachen) 3410B Bauknecht (CDU), Interpellant . . . 3410B Dr. Schalfejew, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 3411A, 3412A Walter (DP) 3411B Reitzner (SPD) 3411D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Zuckerversorgung im Bundesgebiet (Nr. 1351 der Drucksachen) . . 3412B Kriedemann (SPD), Interpellant 3412B, 3414D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3413A Rüdiger (FDP) 3414B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (Nr. 1372 der Drucksachen) 3415B Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 3415B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nrn. 650, 724 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) (Nr. 1415 der Drucksachen) 3416C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP), Berichterstatter 3416C Jacobi (SPD) 3419C Ewers (DP) (zur Geschäftsordnung) 3420B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Anwerbung von Deutschen für fremdländischen Militärdienst (Nrn. 1416, 687 der Drucksachen) 3420C Eichler (SPD), Berichterstatter . . 3420D Müller (Offenbach) (KPD) 3421B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Nrn. 1430, 180 der Drucksachen) 3422A Zur Geschäftsordnung: Paul (Württemberg) (SPD) 3422A Strauß (CSU) 3422B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 3423B Zur Sache: Weltner (SPD), Berichterstatter . . 3423D Paul (Württemberg) (SPD) 3424D Strauß (CSU) . . . . 3425B, 3427B, 3428A Ewers (DP) 3426B Frau Thiele (KPD) 3426D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Vorlage eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Nrn. 1425, 912 der Drucksachen) 3428B Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 3428B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes (Nrn. 1426, 275 der Drucksachen) 3430A Dr. Jaeger (CSU), Berichterstatter . 3430A Frau Wessel (Z) 3430B Dr. Dr. Lehr, Bundesminister des Innern 3431A Dr. von Merkatz (DP) 3431B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) betr. Entnazifizierung (Nrn. 1440, 13, 27, 97, 99, 482, 609, 1057 der Drucksachen) 3431C Dr. Menzel (SPD), Berichterstatter 3431D Dr. Schneider (FDP) 3435A von Thadden (DRP) 3436C Mellies (SPD) 3437B Dr. von Merkatz (DP) 3437D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Mayer (Stuttgart) gemäß Schreiben des Justizministeriums von Württemberg-Baden vom 14. Juni 1950 (Nr. 1450 der Drucksachen) 3438B Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . . . 3438B Übersicht über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 2) 3438C Nächste Sitzung 3438D Die Sitzung wird um 9 Uhr 42 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich habe weiter mitzuteilen, daß der Gesetzentwurf über Kündigung von Tarifverträgen, Punkt 7 der Tagesordnung, von den Antragstellern zurückgezogen wird, weil dieser Entwurf in der Zwischenzeit überholt worden sei.
    Der Unterausschuß D-Mark-Eröffnungsbilanz tritt um 10 Uhr 30 in Zimmer 10 oder 12 des Südflügels zusammen.
    Die Mitglieder des Unterausschusses D-Mark-Bilanz-Ergänzungsgesetz werden ebenfalls 10 Uhr 30 in Zimmer 108 des Südflügels zusammentreten.
    Die Mitglieder des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen werden gebeten, sich 15 Minuten nach Beendigung der Plenarsitzung im Zimmer 12, Südflügel, zu einer kurzen Besprechung über die Bildung des Unterausschusses, der sich mit den vermögensrechtlichen Verhältnissen der Deutschen Bundespost beschäftigen soll, zusammenzufinden.
    Ferner werden die Herren Abgeordneten Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Kleindinst, Maier (Freiburg), Onnen und Wackerzapp gebeten, an dieser kurzen Besprechung als Vertreter des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht teilzunehmen.
    Ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung: Beratung der Interpellation der Fraktionen der Bayernpartei, des Zentrums und der WAV betreffend Abwicklung der im Zusammenhang mit Grundabtretungen für ehemalige Reichsstraßen und Autobahnen entstandenen Verpflichtungen und Begleichung der Ansprüche ehemaliger Angestellter des Unternehmens „Reichsautobahn" (Nr. 1382 der Drucksachen).
    Zu diesem Punkt schlägt Ihnen der Ältestenrat für die Begründung der Interpellation 5 Minuten, Antwort der Regierung und Verzicht auf Aussprache vor. — Das Haus ist einverstanden. Es ist so beschlossen.
    Wer begründet die Anfrage? — Das Wort hat der Abgeordnete Volkholz.
    Volkholz (BP), Interpellant: Meine Damen und Herren! Die Interpellation der Bayernpartei, des Zentrums und der WAV war notwendig geworden, um endlich den unabgeschlossenen Zustand der Besitzverhältnisse bei den Grundabtretungen zum Bau der Reichsautobahnen und Bundesstraßen in Ordnung zu bringen. Auf Grund der neuerlichen Belastungen der betroffenen Grundbesitzer durch das Soforthilfegesetz und weitere Abgaben ist der jetzige Zustand unerträglich geworden.
    In meinem Bezirk wurde beispielsweise Klage geführt, daß für Grundabtretungen der sogenannten Ostmarkstraße, jetzigen Bundesstraße, bis heute noch keine Bezahlung erfolgt ist. Desgleichen wurden in vielen Fällen bis heute noch keine Änderungen der Grundbücher vorgenommen. Es kam sogar vor, daß Bauern, welche Grund abgetreten haben, jetzt für diesen Grund Pacht bezahlen müssen, obwohl die Grundbucheintragungen noch nicht geändert sind und noch keine Entschädigung für die damalige Besitzabgabe erfolgt ist. Ähnliche Verhältnisse liegen auch beim Bau der Reichsautobahnen vor und treffen praktisch das ganze Bundesgebiet.
    Durch die Gesetzesvorlage der Bundesregierung, die dem Ausschuß für Verkehrswesen vorgelegt worden ist, glaube ich die Interpellation für erledigt ansehen zu dürfen unter der Voraussetzung, daß in diesem Gesetz vorgesehen wird, die Grundstücksentschädigungen so rasch wie möglich auszubezahlen. Es muß auch vorgesehen werden, daß die entsprechenden Wertfortschreibungen unbeschränkt möglich gemacht werden. Dabei sollen Wertfortschreibungen in Anrechnung gebracht werden können, die auch unter 20% stehen, und zwar zur Anrechnung bei der Berechnung sämtlicher Steuern und Abgaben, die sich aus dem Einheitswert berechnen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Staatssekretär Hartmann.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf vielleicht wegen des symptomatischen Interesses, das diese Angelegenheit hat, einige allgemeine Ausführungen zu dieser Interpellation machen. Es ist tatsächlich so, daß es äußerst unbefriedigend ist, daß hier im Falle der Autobahnen wie noch in einer großen Zahl anderer Fälle Rechtsvorgänge aus der nationalsozialistischen Zeit immer noch nicht zu einer befriedigenden Erledigung kommen konnten. Ich möchte daher nur ganz kurz aufzeigen, woran das liegt. Es handelt sich hier um einen ausgesprochen schwierigen Gesamtkomplex, der von uns nur nach und nach der Lösung zugeführt werden kann. Die Rechtsunsicherheit und die schwierige Lage der Grundstückseigentümer beruht darauf, daß viele Fälle, in denen die nationalsozialistische Regierung Grundstücke in Anspruch genommen hatte, infolge des Kriegsverlaufs, der Kapitulation und der seitdem noch nicht wieder eingetretenen Klarheit der Rechtslage noch nicht abgeschlossen werden konnten.
    Die Interpellation geht davon aus, daß die Bundesrepublik für die Verbindlichkeiten der Reichsautobahnen und die Verbindlichkeiten des Reiches, die sich aus der Inanspruchnahme von Grundstücken für die Reichsstraßen ergeben, zu haften hat. Auch wir sind der Ansicht, daß das Eigentum an den bisherigen Reichsautobahnen und Reichsstraßen nach Art. 90 des Grundgesetzes auf den Bund übergegangen ist. Die Regierungen der Länder der amerikanischen und der französischen Zone stehen jedoch auf dem Standpunkt, daß ihnen die Reichsautobahnen und Reichsstraßen auf Grund des Gesetzes Nr. 19 der amerikanischen Militärregierung und der Verordnung 217 der französischen Militärregierung treuhänderisch zustehen und daß zu einer Übertragung des Eigentums daran ein besonderes Bundesgesetz erforderlich sei, wie es nun von uns dem Bundestag vorgelegt worden ist. Die Voraussetzung, von der die Interpellation ausgeht, ist also zum mindesten hinsichtlich der amerikanischen und der französischen Zone bestritten. Aber auch soweit das Eigentum als übergegangen angesehen werden kann, haftet damit die Bundesrepublik noch nicht ohne weiteres für die Verbindlichkeiten, die sich daraus ergeben. Das hat auch der Oberste Gerichtshof für die britische


    (Staatssekretär Hartmann)

    Zone in einem Urteil vom November 1949 anerkannt. Eine Haftung des Bundes für Verbindlichkeiten des früheren Reiches kann nur durch besonderes Bundesgesetz begründet werden.
    Nach diesen einleitenden Worten darf ich zu den einzelnen Ziffern der Interpellation folgendes sagen. Ein Entwurf zur Klärung dieser Spezialfrage bezüglich der Reichsautobahn ist bei uns in Angriff genommen. Wir können sie aber nicht isoliert lösen. Wir müssen die Gesamtfrage der Inanspruchnahme von Grundstücken in der nationalsozialistischen Zeit für die ehemalige Wehrmacht, für den Luftschutz, für die Industrialisierung und die Umsiedlung zusammenhängend lösen.
    Ich kann daher auch leider im Augenblick noch keinen präzisen Termin dafür in Aussicht stellen. Ich bin aber in der Lage, zu versprechen, daß wir die Angelegenheit mit derselben Sorge und mit derselben Aufmerksamkeit verfolgen wie die Herren Interpellanten und daß wir die Dinge mit der größten Beschleunigung vorwärtstreiben werden.
    Da also eine Rechtsgrundlage für den Bund bisher nicht besteht, konnte auch eine Ermächtigung im Sinne der Ziffer 3 der Interpellation zur Vorschußzahlung an die Länder von uns noch nicht gegeben werden.
    Was die ehemaligen Angestellten des Unternehmens „Reichsautobahn" betrifft, so fallen diese Verbindlichkeiten unter den Gesetzentwurf zur Regelung der Verhältnisse nach Art. 131, der dem Hohen Hause bereits vorliegt.