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ID0109101400

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    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Bundesjustizminister.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Oktober 1950 3365 91. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen . 3366D, 3375A, 3405C Zustimmung des Deutschen Bundesrats zum Ersten Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Erstes Überleitungsgesetz) . . . 3367A Gesetz zur Verlängerung des Notgesetzes für die deutsche Hochseefischerei . . 3367A Gesetz über Errichtung und Aufgaben des Bundesrechnungshofs 3367A Gesetz zur Änderung des Konsulargesetzes 3367A Gesetz über Personalausweise 3367A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes über eine vorläufige Finanzhilfe für das Land Schleswig-Holstein im Rechnungsjahr 1950 3367B Anfrage Nr. 115 der Fraktion der BP betr Verteilung der für den Wiederaufbau kriegszerstörter landwirtschaftlicher Anwesen zur Verfügung gestellten Kredite auf die deutschen Länder (Nr. 1321 und 1451 der Drucksachen) 3367B Anfrage Nr. 119 der Fraktion des Zentrums betr. Münzprägung (Nrn. 1383 und 1454 der Drucksachen) 3367B Überweisung der Anträge der Fraktionen der SPD bzw. der WAV betr. Verordnung PR Nr. 51/50 über Änderung des Einheitstarifs für Kraftfahrtversicherungen an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik (Nrn. 1365 und 1369 der Drucksachen) 3367B Schreiben des Bundeskanzlers vom 12. Oktober 1950 betr. Ernennung des Bundestagsabgeordneten Dr. Dr. Lehr zum Bundesminister des Innern 3367C Vereidigung des Bundesministers des Innern Dr. Dr. Lehr 3367C Erklärung der Fraktion der DP außerhalb der Tagesordnung betr. Flugblatt gegen den Wahlbetrug in der Ostzone 3368A Dr. Mühlenfeld (DP) 3368A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Aufwendungen für Kunstwerke (Nr. 1325 der Drucksachen) . . . . 3368B Dr. Koch (SPD), Interpellant . . . . 3368B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 3369C Dr. Bertram (Z) 3370C Erste und zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, WAV und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Freistellung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages von Haftpflichtansprüchen (Nr. 1417 der Drucksachen) . 3371A Dr. Oellers (FDP), Antrag- steller 3371A, 3372A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3371C Erler (SPD) 3372D Ewers (DP) 3373A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vom 23. Juni 1950 (BGBl. S. 219) (Nr. 1401 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 1448 der Drucksachen) 3373B Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter 3373B Schoettle (SPD) 3374D, 3376D Dr. Leuchtgens (DRP) . . 3375B, 3378B Bausch (CDU) 3376A, 3378D Paul (Düsseldorf) (KPD) 3378A Austritt der Abgeordneten Fröhlich, Ott, Tichi und Weickert aus der Fraktion der WAV und Bildung einer parlamentarischen Gruppe „Deutscher Gemeinschaftsblock der Heimatvertriebenen und Ent rechteten" 3375A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Nrn. 1424, 1354, 444, 248 der Drucksachen) 3379B Richter (Frankfurt) (SPD) . 3379C, 3383C Kohl (Stuttgart) (KPD) 3380B Storch, Bundesminister für Arbeit 3381C Degener (CDU) 3382B Frau Korspeter (SPD) 3383A Dr. Hammer (FDP) 3383A Frau Kalinke (DP) . . . . 3383C, 3384D Schoettle (SPD) 3384D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Tabaksteuervergünstigungen für gewerbliche Tabakpflanzer im Erntejahr 1950 (Nr. 1288 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11.Ausschuß) (Nr. 1395 der Drucksachen) 3385A Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 3385B Herbig (SPD) 3386A Zweite Beratung des von den Abg. Strauß, Kemmer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Nr. 180 der Drucksachen) 3387B Zur Geschäftsordnung: Brandt (SPD) 3387C Strauß (CSU) 3388A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse (Nr. 1281 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 1423 der Drucksachen) . 3388B Schill (CDU), Berichterstatter . . . 3388B Günther (CDU) 3389D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . . 3390A Mensing (CDU) 3390C Dr. Horlacher (CSU) 3390D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Preisgesetzes (Nr. 972 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 1422 der Drucksachen) 3391A, 3396A Dr. Preusker (FDP), Berichterstatter 3391B Zur Geschäftsordnung: Etzel (Duisburg) 3394B, D Dr. Wellhausen (FDF) . . . 3394C, 3395A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Hilfsmaßnahmen für unwettergeschädigte Gebiete (Nrn. 1399, 1149 der Drucksachen) . . . 3395A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Ermächtigung des Bundestages zur Strafverfolgung wegen Verächtlichmachung des Bundestages (Nr. 1405 der Drucksachen) 3395B Dr. Horlacher (CSU), Berichterstatter 3395B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Eingaben gegen die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Reimann (Nr. 1406 der Drucksachen) 3396A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 3396A Paul (Düsseldorf) (KPD) 3398A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über Schwerbeschädigten-Betriebe (Nrn. 1449, 571 der Drucksachen) 3399A Arndgen (CDU), Berichterstatter . 3399A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Anpassung von Leistungen der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Arbeitslosenfürsorge, der Körperbeschädigten- und Hinterbliebenenversorgung, der Soforthilfe und der öffentlichen Fürsorge (Nr. 1271 der Drucksachen) 3399C Fischer (SPD), Antragsteller 3399C, 3404D Müller (Offenbach) (KPD) . . . . . 3402C Storch, Bundesminister für Arbeit 3403C Horn (CDU) 3404B Beratung es Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1411 der Drucksachen) . 3405A Nächste Sitzung . . . . 3405C Die Sitzung wird um 9.19 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
    Als dritten Punkt der Tagesordnung rufe ich den Punkt 2 der Ihnen gedruckt vorliegenden Tagesordnung auf:
    Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, WAV und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Freistellung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages von Haftpflichtansprüchen (Nr. 1417 der Drucksachen).
    Das Wort zur Begründung hat der Herr Abgeordnete Dr. Oellers.
    Dr. Oellers (FDP), für die antragstellenden Fraktionen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Beteiligung des Staates an Unternehmen, die einen gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Betrieb unterhalten, ist in § 48 der Reichshaushaltsordnung geregelt. Nach der staatlichen Praxis pflegen die Rechte des Hoheitsträgers zur Mitwirkung an den Verwaltungsaufgaben solcher Unternehmen im Regelfall durch von der Exekutive entsandte Beamten ausgeübt zu werden. Indessen liegen auch aus der Vergangenheit im Weimarer Staat eine ganze Reihe von Beispielen dafür vor, daß solche Funktionen auch von Vertretern der Legislative, die ausdrücklich zur Wahrnehmung dieser Rechte in die betreffenden Unternehmen entsandt worden sind, wahrgenommen worden sind.
    Auch im Aufsichtsrat der Staatlichen Erfassungsgesellschaft, der STEG, ist bisher der Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes durch Abgeordnete vertreten, und nachdem das Parlament die Funktionen des Wirtschaftsrats übernommen hat, ist es unsere Aufgabe, diese noch vom Wirtschaftsrat entsandten Vertreter durch Abgeordnete des Bundestages zu ersetzen.
    Nun ist aber folgende Schwierigkeit zu klären. Die Mitglieder in solchen Aufsichts- oder Verwaltungsräten sind sowohl den Gesellschaftern wie den Gläubigern der Gesellschaften gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet, wenn sie ihre Obliegenheiten verletzen. Die Möglichkeit solcher Schadensersatzansprüche ist bei der heutigen vielfach unübersichtlichen Lage auf rechtlichen und wirtschaftlichen Gebieten in erhöhtem Maße gegeben. Aber ebensowenig wie man das den Beamten zumuten kann, kann man es — oder erst recht nicht — dem Vertreter der Legislative zumuten, die Haftung für eine Tätigkeit zu übernehmen, wenn ein solcher Schaden entsteht, es sei denn, daß sie einen Schaden vorsätzlich herbeiführen. Dabei muß ich ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Vertreter der Legislative selbstverständlich ehrenamtlich zu arbeiten haben, also nicht irgendwie in Verwaltungsorganen mit Besoldungen oder Tantiemen versehen werden.
    Aus dieser Situation heraus schien es dem Ältestenrat notwendig, eine gesetzliche Bestimmung zu schaffen, die solche Abgeordnete von Haftpflichtansprüchen freizustellen geeignet ist. Wir haben im Rechtsausschuß dann die Frage geprüft, ob man zunächst nur ein Gesetz für den akuten Fall der STEG-Aufsichtsratsmitglieder schaffen oder in der Annahme, daß solche Fälle sich in der Zukunft wiederholen werden, dem Parlament ein grundsätzliches Gesetz in Vorschlag bringen solle. Wir haben uns dazu entschlossen, die Frage durch eine gesetzliche Bestimmung grundsätzlich zu regeln, und der Entwurf, den der Rechtsausschuß den Fraktionen vorgelegt hat, wird dem Parlament von den Fraktionen in der jetzigen Drucksache Nr. 1417 zur Abstimmung vorgelegt.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesjustizminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Ich habe gegen den Entwurf Bedenken. Ich kann mir nicht vorstellen, daß er jemals praktisch werden kann. Man hat ihn aus der jetzt etwas verstaubten Kiste des Wirtschaftsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebietes herausgeholt. Dort spielte er eine Rolle für die Staatliche Erfassungsgesellschaft, die STEG. Man wollte die Haftung der Abgeordneten des Wirtschaftsrats, die in die Verwaltungsorgane der STEG entsandt worden waren, beschränken. Ich kann mir nicht denken, daß sich ein solcher Fall für den Bundestag wiederholt. Es ist kaum vorstellbar, daß Abgeordnete des Bundestages in Aufsichtsräte oder in den Vorstand öffentlicher oder privater Aktiengesellschaften entsandt werden; aber das kann dahingestellt bleiben.

    (Abg. Dr. Oellers: Ich bitte ums Wort!)

    Auf jeden Fall paßt dieser Entwurf nicht in die Struktur unseres bürgerlichen Rechts und unseres Handelsrechts.
    Das Aktienrecht hat besonders scharfe Haftungsbestimmungen für die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates begründet. Man hat gesagt, daß der gehobenen Stellung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates auch eine erhöhte Verantwortlichkeit entsprechen muß. In diesem Entwurf will man den entgegengesetzten Weg gehen. Wer ein Amt übernimmt, muß es ausfüllen; das ist doch eine selbstverständliche Pflicht. Ich möchte fast sagen: wer es ehrenamtlich übernimmt, hat eine gesteigerte Verpflichtung, seine Pflicht zu tun. Es ist doch pädagogisch falsch, jemanden in ein Organ zu schicken und ihm von vornherein zu sagen: haften wirst Du nur - na, wenn Du kriminell wirst, wenn Du vorsätzlich Deine Pflichten verletzt.
    Das paßt auch nicht zu der Haftung, die wir für die Beamten, beispielsweise im Beamtengesetz, aufgestellt haben. Jeder Beamte hat Regreßansprüche zu erwarten, es sei denn, daß er sich lediglich fahrlässig verhalten hat. Hat er grob fahrlässig, hat er vorsätzlich gehandelt, dann muß er dafür einstehen. Der Grundbuchrichter haftet für den Schaden, den er anrichtet, und zwar für jeden Schaden.
    Ich halte es also nicht für möglich, daß man eine derartige Privilegierung der Abgeordneten durchführt, wie sie hier in dem Gesetz vorgesehen ist. Zumindest müßte von der Freistellung auch grob fahrlässiges Verhalten ausgenommen werden. Wenn Sie die Bestimmung für erforderlich halten, dann möchte ich vorschlagen, in dem letzten Halbsatz nach „vorsätzlich" die Worte „oder grob fahrlässig" einzufügen, und technisch möchte ich vor-


    (Bundesjustizminister Dr. Dehler)

    schlagen, nicht von „den Abgeordneten" zu sprechen, sondern von „einem Abgeordneten", also den § 1 so zu fassen:
    Ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages, der im Auftrage oder auf Vorschlag des Deutschen Bundestages als Mitglied des Aufsichtsrats oder Verwaltungsrats einer Gesellschaft des privaten oder öffentlichen Rechts tätig wird, hat, sofern er aus dieser Tätigkeit haftbar gemacht wird, gegen die Bundesrepublik Deutschland Anspruch auf Ersatz des ihm daraus entstehenden Schadens, es sei denn, daß er den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.