Rede von
Dr.
Hans-Christoph
Seebohm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesfinanzminister habe ich zu dem Antrag der Fraktion der SPD folgendes zu erklären. Die 100 Millionen
DM, die nach dem Antrag der Bundesregierung in den außerordentlichen Bundeshaushalt eingestellt werden sollen, sind nicht nur für Hochsee-, sondern auch für Küstenschiffe bestimmt. Sie sollen zu Wiederaufbaudarlehen im Sinne des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes verwendet werden; sie können deshalb nicht im ganzen den Küstenländern, sondern nur in Form einzelner Darlehen an die Unternehmen gegeben werden, die Wiederaufbaudarlehen im Sinne des Gesetzes erhalten sollen.
Eine Durchführungsverordnung zu dem Gesetz ist in Vorbereitung. Diese wird das Verfahren für eine erste Zuteilung von Wiederaufbaudarlehen regeln. Der Entwurf der Verordnung ist mit den beteiligten Ländern bereits erörtert worden. Er wird nach Abstimmung mit den beteiligten Ressorts beschleunigt dem Kabinett zur Verabschiedung vorgelegt werden.
Ein Antrag auf Genehmigung des Vorgriffs auf die im außerordentlichen Haushalt vorgesehenen Mittel wird dem Haushaltsausschuß des Bundestages demnächst zugehen. Schon jetzt werden vorbereitende Maßnahmen getroffen, die eine Auszahlung der einzelnen Wiederaufbaudarlehen nach dem Inkrafttreten der Durchführungsverordnung und alsbald nach dem Beschluß des Haushaltsausschusses nach Maßgabe der verfügbaren Kassenmittel ermöglichen. Da es sich um die Verwendung von Bundesmitteln handelt, kann —
von der Prüfung jedes einzelnen Darlehensgesuches nicht abgesehen werden.
Durch diese Auszahlungen werden die Kreditinstitute der Küstenländer, die kurzfristige Kredite in der Erwartung gegeben haben, daß die Kreditnehmer Wiederaufbaudarlehen erhalten werden, und die Länder, die solche kurzfristigen Kredite garantiert haben, entsprechend entlastet werden.
Ich darf in Ergänzung zu dieser mit dem Herrn Bundesfinanzminister vereinbarten Erklärung folgendes sagen. Die Kreditinstitute in Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben Vorfinanzierungskredite in verschiedener Höhe zugesagt; Hamburg in Höhe von 33,8 Millionen, Bremen in Höhe von 28 Millionen, Schleswig-Holstein in Höhe von 11,6 Millionen, Niedersachsen in Höhe von 9 Millionen und Nordrhein-Westfalen in Höhe von 0,9 Millionen, insgesamt in Höhe von 83,3 Millionen. Davon sind bisher ausgezahlt worden: in Hamburg 27 Millionen, in Bremen 16 Millionen, in Schleswig-Holstein 5 Millionen, in Niedersachsen 5,3 Millionen, in Nordrhein-Westfalen noch nichts, zusammen also 53,3 Millionen, bisher also nur knapp mehr als die Hälfte dessen, was im außerordentlichen Haushalt für diesen Zweck ausgeworfen werden soll.
Wir hatten gewisse Schwierigkeiten zu überwinden, um einen Vorgriff auf den außerordentlichen Haushalt vornehmen zu können. Die dazu notwendige Ausräumung etatsrechtlicher Bedenken ist erledigt. Ich hoffe, daß der Haushaltsausschuß des Bundestags diesem Vorgriff zustimmen wird, um die Entlastung der Länder und ihrer Finanzierungsinstitute in dem gegebenen Rahmen zu ermöglichen.
Zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Wehner möchte ich noch hinzufügen, daß die Verhandlungen, von denen ich seinerzeit sprach, seit September laufen. Am 11. und 12. Oktober werden sie in Hamburg und Lübeck — in Lübeck beim ersten Zusammentritt des Seeverkehrsbeirates — fortgesetzt werden. Die Dinge sind also weiterhin im Fluß.
Ich darf in diesem Zusammenhang wieder betonen, daß wir uns in guter Übereinstimmung mit den Küstenländern befinden und diese Fragen in steter Abstimmung mit den Küstenländern weiter betreiben. Ich darf dazu das Hohe Haus weiter davon unterrichten, daß mir auf Grund meiner Initiative der General Hanes mitgeteilt hat, daß gegen eine Einplanung der 40 plus 45 Millionen bei der Verteilung der ECA-Mittel von der amerikanischen Seite aus keine Einwendungen erfolgen werden, wenn diese Mittel von der deutschen Seite aus durch die entsprechenden Stellen eingeplant werden. Die diesbezüglichen Anträge liegen beim Herrn Bundesminister für den Marshallplan vor. Ich nehme also an, daß wir über diese Mittel verfügen können, und zwar mit einer viel größeren Sicherheit, als das noch vor wenigen Wochen der Fall zu sein schien. Wegen der restlichen 100 Millionen, die in das Wirtschaftsförderungsprogramm eingeplant waren, sind die Verhandlungen mit dem Wirtschaftsministerium im Gange; und ich hoffe auch hier, daß wir zu einer endgültigen Klärung der Angelegenheit im guten Sinne kommen werden, zumal auch der Herr Bundeswirtschaftsminister mit uns gemeinsam an der Erfüllung dieser Zusagen arbeitet. Wie wir diese Fragen im nächsten Jahr gestalten können, hängt jetzt vor allen Dingen davon ab, wie sich der nächstjährige Haushaltsplan aufbauen lassen wird. Sie können versichert sein, daß von unserer Seite aus alles geschehen wird, um die entsprechenden Mittel auch im nächsten Haushaltsplan bewilligt zu erhalten.