Rede von
Peter
Horn
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion betreffend die zwischentstaatliche Begelung von sozialpolitischen Angelegenheiten datiert vom 27. April dieses Jahres. Er ist in wiederholten Sitzungen der Ausschüsse für Arbeit und für Sozialpolitik Gegenstand der Erörterung gewesen. Im Laufe dieser Verhandlungen wurde der Antrag dahin erweitert, daß man sich auch mit dem Wiedereintritt Deutschlands in die Internationale Arbeitsorganisation beschäftigen solle. Dann wurde ein Bericht des Staatssekretärs Sauerborn vom Bundesarbeitsministerium über die Teilnahme der deutschen Vertretung an der letzten Tagung der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf entgegengenommen. Aus diesem Bericht wurde vor allen Dingen deutlich, inwieweit sich die deutsche Delegation, die ja zunächst nur als Beobachter an dieser Tagung teilnehmen konnte, mit der Frage eines Wiedereintritts Deutschlands in die Internationale Arbeitsorganisation in vorbereitender Weise beschäftigt hat. Der Bericht war in dieser Beziehung — das darf ich ausdrücklich feststellen — durchaus befriedigend.
Im Ausschuß wurde auch darüber gesprochen, daß in der Zwischenzeit ja auch schon internationale Verhandlungen und Abmachungen dieser Art von der Bundesregierung getroffen worden sind. Allerdings wurde auch darauf verwiesen, daß derartige Verhandlungen immer noch von der Zustimmung der Besatzungsmächte abhängig sind, die in der Direktive Nr. 3 vom 31. Mai 1950 ausdrücklich bestimmen, daß die Bundesregierung, sofern sie derartige Verhandlungen führen will, die Hohen Kommissare um die Zustimmung dazu ersuchen muß, daß derartige Abmachungen auch nach ihrer Unterzeichnung den
Hohen Kommissaren vorgelegt werden müßten und der üblichen Frist unterliegen, während deren sie abgelehnt werden können.
Die einmütige Auffassung des Ausschusses war; es kann nur erwünscht sein, daß die Bundesregierung die Ermächtigung bekommt, solche Abmachungen selbständig und ohne diese Bindungen schließen zu können. Als sich der Ausschuß das letzte Mal mit diesen Dingen beschäftigte, standen wir unmittelbar vor dem Bekanntwerden der New Yorker Beschlüsse. In der letzten Sitzung des Ausschusses ist auch mit Bezug auf die bereits getätigten Abmachungen und die wiederholte Teilnahme der deutschen Bundesrepublik an derartigen Verhandlungen, auch als Beobachter, darauf hingewiesen worden, daß dieser Antrag dadurch schon zum Teil offene Türen einrenne und daß man vermuten dürfe, daß uns durch die New Yorker Beschlüsse weitere wesentliche Erleichterungen auf diesem Gebiet zuteil werden würden.
In der Vergangenheit sind Abmachungen getroffen worden, die die Arbeitsbedingungen und die soziale Sicherheit auf dem Gebiete der Rheinschiffahrt betreffen. Im vorigen. Monat ist ein Abkommen mit der französischen Regierung über die gleichen Fragen unterzeichnet worden. Es werden in aller Kürze, nachdem die Hohen Kommissare ihre Zustimmung dazu bereits gegeben haben, auch Verhandlungen mit den Niederlanden, mit Österreich, Großbritannien, Belgien und Luxemburg aufgenommen werden.
Der Ausschuß hat trotzdem geglaubt, die Entschließung, die dem Hause mit Drucksache Nr. 1360 heute unterbreitet wird, fassen zu sollen. Er hat es trotz der Anerkennung der bisherigen Initiative der Bundesregierung und obschon der Ausschuß davon überzeugt war, daß in der weiteren Auswirkung der letzten Beschlüsse weitere Erleichterungen kommen würden, für zweckmäßig befunden, dem Hause zu empfehlen, die Entschließung in dem vorliegenden Wortlaut anzunehmen.
Ich darf dabei auch der Überzeugung Ausdruck geben, die das Haus wahrscheinlich mit mir teilt, daß die Bundesregierung im Zuge der Besprechungen, die über die Auswirkung der New Yorker Beschlüsse jetzt mit den Hohen Kommissaren zu führen sind, auch ihrerseits nichts unversucht lassen wird, um im Sinne dieser Entschließung weiter tätig zu sein.
Ich darf das Haus deshalb bitten, dieser Vorlage zuzustimmen.