Rede von
Oskar
Matzner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Auftrag, für den 17. Ausschuß des Deutschen Bundestages über den Antrag unter Drucksache Nr. 957 und seine Behandlung Bericht zu erstatten, und kann hierbei feststellen, daß Ihnen unter Drucksache Nr. 1359 ein zwar kurzer, aber eingehender schriftlicher Bericht vorliegt. Ich nehme an, daß Sie diesen schriftlichen Bericht zur Kenntnis genommen haben, und kann mich deshalb in aller Kürze darauf beschränken, in einigen Sätzen den Kern für alle die herauszuschälen, die infolge anderweitiger Inanspruchnahme bisher nicht Gelegenheit hatten, den Bericht zu lesen.
Es handelt sich bei diesem Antrag darum, daß jenen Besatzungsgeschädigten, die am gleichen Wohnort geblieben sind, aber durch die Anordnung der Besatzungsmächte auch aus ihrer Wohnung herausmußten, die gleichen Vergünstigungen zu gewähren sind, die den Geschädigten nach dem Soforthilfegesetz zukommen. Gestützt war dieser Antrag auf eine Bestimmung, die den § 73 des
Soforthilfegesetzes dahin auslegte, daß auch Besatzungsgeschädigten in besonderen Fällen diese Gleichstellung zukommen kann.
Wir müssen hier feststellen, daß es sich bei dieser Gruppe nur um einen relativ kleinen Personenkreis handelt, und zwar um jene, die man den Heimatvertriebenen infolge ihrer besonderen Lage gleichstellen kann. Ich erinnere hier an die Räumung der Insel Helgoland, an die Evakuierten aus dem Gebiet Thüringen und andere Fälle. Das trifft aber bei den Besatzungsgeschädigten, die am gleichen Wohnort geblieben sind, also nur ihre Wohnung räumen mußten und für diese eine gleichartige Wohnung und eine, wenn auch nur kleine Entschädigung dafür bekommen haben, nicht zu.
Ich darf Sie vielleicht auch bei dieser Gelegenheit darauf verweisen, daß sich dieses Hohe Haus immer auf den Standpunkt gestellt hat, daß Anordnungen zur Vergrößerung des Personenkreises im Wege der Abänderung des Gesetzes nicht gangbar sind, ohne das Aufkommen und die zur Verfügung stehenden Mittel dadurch allzustark in Anspruch zu nehmen.
Im Verlaufe der Verhandlungen des Ausschusses war auch von seiten der Antragsteller die Absicht zu erkennen, daß sie durchaus nicht gewillt waren, eine Gleichstellung im Sinne des Soforthilfegesetzes herbeizuführen. Es kam dabei klar heraus, daß es sich nur um eine Vergünstigung für den Neubau von Wohnungen handeln kann. Das wurde berücksichtigt, und inzwischen hat auch die antragstellende Bayernpartei unter Drucksache Nr. 1407 in Anerkennung dieses Umstandes, daß man auf das Soforthilfegesetz wohl kaum warten kann, einen neuen Antrag gestellt, der an die zuständige Stelle — ich nehme an, an den Wohnungsausschuß - verwiesen wird, wo er an der richtigen Stelle zu behandeln ist.
Deswegen möchte ich Sie im Namen des Ausschusses bitten, den Antrag der Bayernpartei unter Drucksache Nr. 957 abzulehnen und sich damit der Ansicht des Ausschusses anzuschließen.