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ID0109004100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 90. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1950 3331 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3332C, 3335A Änderung der Tagesordnung . . 3332D, 3335A Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abg. Kalbfell 3332D Mende (FDP), Berichterstatter . . . 3332D Anfrage Nr. 111 der Fraktion des Zentrums betr. Zuständigkeit für das Geld- und Kreditwesen (Nrn. 1296 und 1419 der Drucksachen) 3335A Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung besonderen Aufwandes (Nr. 1345 der Drucksachen) 3335B Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . . 3335B Ewers (DP) 3336D Dr. Koch (SPD) 3337B Dr. Bertram (Z) 3339A Paul (Düsseldorf) (KPD) 3340A Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Nr. 1380 der Drucksachen) 3340C Dr. Etzel (Bamberg), Antragsteller 3340D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Finanzierung des Wohnungsbaus (Nr. 1339 und 83 [neu] der Drucksachen) 3341C Tenhagen (SPD), Berichterstatter . 3341C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Änderung des § 99 der vorläufigen Geschäftsordnung (Nr. 1404 der Drucksachen) 3342A Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 3342A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 1389 der Drucksachen) 3342C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 3342C Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1398 der Drucksachen) . . 3343A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) (zur Geschäftsordnung) 3343A Beratung der Verordnung PR Nr. 59/50 über Getreidepreise für die Monate Oktober 1950 bis Juni 1951 (Nr. 1400 der Drucksachen) 3343B Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3343B Kriedemann (SPD) 3344B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses betr. Entwurf eines Gesetzes über Personalausweise (Nrn. 1385, 1032, 1143 und 1302 der Drucksachen) 3345C Dr. Oellers (FDP), Berichterstatter . . 3345C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1401 der Drucksachen) 3335A, 3346C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 3346C Schoettle (SPD) 3347A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 3347C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Wuermeling, Arnholz, Gaul, Farke, Dr. Falkner, Pannenbecker, Paschek u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung (Nr. 1409 der Drucksachen) 3335B, 3348C Dr. Seelos (BP) (zur Geschäftsordnung) 3348D Dr. Wuermeling (CDU), Antragsteller 3349A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1356 der Drucksachen) 3350A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über das Schiffsregister (Nr. 1370 der Drucksachen) 3350A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Nr. 1371 der Drucksachen) 3350B Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über Rheinschifferpatente (Nr. 1388 der Drucksachen) 3350B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anerkennung von Nottrauungen (Nr. 1134 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1362 der Drucksachen) 3350B Dr. Schatz (CSU), Berichterstatter . 3350C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Goetzendorff u. Gen. betr. Fahrpreisermäßigung für Heimatvertriebene (Nrn 1358 und 883 der Drucksachen) 3352A Leonhard (CDU), Berichterstatter . 3352A Beratung des Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Änderung der Anordnung nach § 73 des Soforthilfegesetzes vom 8. August 1949 (WiGBl. S. 214) (Nrn. 1359 und 957 der Drucksachen) 3352D Matzner (SPD), Berichterstatter . . 3352D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 3353B Kohl (Stuttgart) (KPD) 3353C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Zwischenstaatliche Regelung von sozialpolitischen Angelegenheiten (Nrn 1360 und 876 der Drucksachen) 3354A Horn (CDU), Berichterstatter . . . 3354A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Finanzierung des Baues von Hochseeschiffen (Nr. 1366 der Drucksachen) . . 3354D Wehner (SPD), Antragsteller . . . . 3355A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 3355D Dr. Bucerius (CDU) 3356D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 über Änderung des Einheitstarifs für Kraftfahrtversicherungen (Nr. 1365 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der WAV betr. Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 (Nr. 1369 der Drucksachen) 3357B Meyer (Bremen) (SPD), Antragsteller 3357C Löfflad (WAV), Antragsteller . . . . 3358C Dr. Bertram (Z) 3358D Dr. Preusker (FDP) 3359B Erklärung der Bundesregierung außerhalb der Tagesordnung (Streikbeschluß für die Arbeiter und Angestellten der Bundeswasserstraßenverwaltung) 3360A Storch, Bundesminister für Arbeit . 3360B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes (Nr. 1289 der Drucksachen) . . . 3361A Dr. Pfeiffer, Bayerischer Staatsminister, Berichterstatter 3361A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Rat für Formentwicklung deutscher Erzeugnisse in Industrie und Handwerk (Nr. 1347 der Drucksachen) 3361C Hennig (SPD), Antragsteller . 3361D, 3363B Farke (DP) 3362D Schuler (CDU) 3363A Nächste Sitzung 3363D Die Sitzung wird um 9 Uhr 11 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gebhard Seelos


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur geschäftlichen Entlastung des Bundestages erscheint es mir zweckmäßig, daß alle bereits gestellten Anträge, die auf die Aufhebung dieser Kürzung gehen, hier mit erledigt werden. Sonst müßten wir sie nochmals vor das Plenum bringen. Es ist also ein dahingehender Antrag der SPD und ein Antrag der Bayernpartei Nr. 1379 der Drucksachen. Vielleicht hat noch eine Partei einen gleichen Antrag gestellt, so daß diese Anträge mit als erledigt erklärt werden können, wenn die Vorlage angenommen ist.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, das ist nicht ganz einfach durchführbar, weil die genannten verschiedenen Anträge heute nicht auf der Tagesordnung stehen. Wenn aber das Haus damit einverstanden ist, dann wird es nach meiner Meinung möglich sein, nachher den Beschluß so zu fassen, daß man die bereits zu dem gleichen Sachverhalt gestellten Anträge mit diesem Antrag dem Ausschuß überweist oder als überwiesen ansieht. Würden Sie mit dieser Form einverstanden sein, Herr Abgeordneter Dr. Seelos?

(Abg. Dr. Seelos: Wenn der zur Beratung gestellte Antrag in erster, zweiter und dritter Lesung angenommen wird, braucht die Sache doch nicht erst an den Ausschuß und zurück! — Abg. Dr. Wuermeling: Es kommt doch ganz anders; es kommt doch Ausschußüberweisungsantrag!)



(Vizepräsident Dr. Schäfer)

— Es wird wahrscheinlich ein Antrag auf Ausschußüberweisung gestellt werden; dann überweisen wir die Anträge mit. Vielleicht wiederholen Sie nachher in diesem Zusammenhang Ihren Antrag.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dann können wir in die Beratung eintreten. Wer begründet für die Antragsteller? — Herr Abgeordneter Dr. Wuermeling!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz-Josef Wuermeling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zu der Regelung, die sich infolge der Wandlungen aller Umstände inzwischen für alle anderen Berufsstände entwickelt hat, befinden sich die Gehaltssätze der Beamten heute noch auf der Basis des Jahres 1927, und zwar bei den Bundesbeamten mit der Maßgabe, daß sie noch bis heute um 6 % gekürzt werden. Es bedarf keiner näheren Darlegung, wie dringend es unter den heutigen Verhältnissen ist, diese seit 1930 bestehende Gehaltskürzung endlich aufzuheben, trotz der Folgen, die eine solche Aufhebung für den Haushaltsplan des Bundes hat. Diese Notwendigkeit ist um so mehr gegeben, als sämtliche Länder diese Gehaltskürzung von 6% aus der Brüningschen Notverordnung bereits vor einigen Monaten aufgehoben haben. Wir haben jetzt den Zustand, daß lediglich die Gehälter der Bundesbeamten noch der Kürzung von 6% unterliegen, was schon wegen des Vergleichs mit den Landes- und Gemeindebeamten, denen gegenüber sie natürlich nicht schlechter gestellt werden können, untragbar ist. Insbesondere ist die Aufhebung der Kürzung wichtig wegen der zahlreichen Beamten in den unteren und mittleren Stufen bei der Bundespost und bei der Bundesbahn, wenn diesen auch zwischenzeitlich gewisse Teuerungszulagen gegeben worden sind.
    Meine Damen und Herren! Wenn die Aufhebung der Gehaltskürzung für die Bundesbeamten bisher noch nicht erfolgt ist, so beruhte das auf der vielfach sehr bedauerten Koppelung mit der Verabschiedung des Gesetzes nach Art. 131 des Grundgesetzes. Der Grund für diese Koppelung war der, daß man sich sagte, man könne schlecht den aktiven Beamten, die bereits ihre Gehaltsbezüge haben, den Betrag der sechsprozentigen Gehaltskürzung — wenn die Aufhebung der Kürzung auch noch so notwendig ist — zukommen lassen, ohne gleichzeitig den vertriebenen Beamten, die zumeist noch nicht wieder in ihren Rechtsstatus eingesetzt sind, ihr Recht werden zu lassen. Diese Gesichtspunkte haben zu einer Verzögerung der Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung geführt.
    Inzwischen hat nun der Herr Bundesfinanzminister im Haushaltsausschuß am 26. September erkennen lassen, daß er Widerspruch gegen die Aufhebung der sechsprozentigen Kürzung jetzt nicht mehr erheben werde, so daß das Parlament die Anwendung des Art. 113 der Verfassung nicht mehr zu befürchten braucht. Hiermit war also auch rein verfassungsrechtlich der Weg dafür freigegeben, die Gehaltskürzung nunmehr aufzuheben. Der Finanzminister hat dem Haushaltsausschuß vorgeschlagen, die Aufhebung der Kürzung im Verwaltungswege in der Form vorzunehmen, daß mit Ermächtigung des Haushaltsausschusses die Kürzungsbeträge mit Wirkung vom 1. Oktober gewissermaßen vorschußweise ausgezahlt werden sollen. Der Beamtenrechtsausschuß hat sich dieser Tage mit der Frage ebenfalls befaßt mit dem Ergebnis, daß er dieser Regelung zustimmt. Man hielt
    es aber in beiden Ausschüssen für besser, diese Aufhebung der Kürzung nicht nur im Verwaltungswege vorzunehmen, sondern ihr eine klare gesetzliche Fundierung zu geben. Aus diesen Erwägungen ist der Ihnen heute vorliegende Urantrag entstanden, der jetzt zur Beratung steht.
    Inzwischen hat nun aber auch, nachdem unser Urantrag am 29. September gestellt war, der Herr Finanzminister mit einer Vorlage vom 30. September beim Haushaltsausschuß die förmliche Genehmigung zur vorschußweisen Auszahlung der Kürzungsbeträge beantragt. Der Haushaltsausschuß hat dieser Regelung zugestimmt, teilweise allerdings mit dem Untergedanken, daß die gesetzliche Regelung noch nachfolgen müsse. Diese gesetzliche Neuregelung, die Ihnen zur Beschlußfassung vorliegt, erfolgt nun ohne die Koppelung mit dem Art. 131 des Grundgesetzes bzw. mit dem dazu vorgesehenen Ausführungsgesetz.
    Die von mir vorher geschilderten Bedenken gegen die Aufhebung dieser Kürzung glauben wir jetzt fallenlassen zu können, weil wir doch damit rechnen, daß die Regelung des Art. 131 des Grundgesetzes, mit der der Beamtenrechtsausschuß aufs intensivste befaßt ist, nun in kurzer Frist wird in Kraft treten können.
    Es bleibt jetzt lediglich noch eine Frage zu behandeln, da man sich ja materiell allgemein über die Notwendigkeit der Aufhebung der Kürzung klar und die Aufhebung durch die Verwaltungsanordnung tatsächlich bereits erfolgt ist, nämlich die Frage der Anrechnung der Teuerungszulagen bei der Aufhebung der Kürzung. In dieser Hinsicht schafft der Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, keine Klarheit. Die einen legen den Entwurf dahin aus, daß die Anrechnung der bisher gewährten Teuerungszulagen erfolgen solle, die anderen legen ihn dahin aus, daß die Anrechnung nicht erfolgen solle. Bei dieser Sachlage und nachdem die Aufhebung der Kürzung tatsächlich schon in Gang gesetzt worden ist, glaube ich, daß es richtig ist, die Vorlage doch noch dem Beamten-rechtsausschuß und dem Haushaltsausschuß zu überweisen, damit hinsichtlich dieser Frage in gemeinsamer Beratung mit dem Finanzministerium eine Klärung erfolgen kann. Wir bleiben aber dabei, daß die Koppelung mit Art. 131 nicht mehr stattfindet, und möchten auch ausdrücklich hinzufügen, daß nach Auffassung des Beamtenrechtsausschusses eine Präjudizierung der Frage der dreiprozentigen Gehaltskürzung, die von der Regierung vorgeschlagen wurde, durch die hier vorgesehene Beschlußfassung nicht erfolgt. Es wird also jetzt weder für noch gegen die dreiprozentige Gehaltskürzung im Zusammenhang mit der Durchführung des Art. 131 des Grundgesetzes irgend etwas gesagt.
    Ich darf Ihnen, meine Damen und Herren, entgegen der vorgesehenen Tagesordnung, also den Vorschlag machen, den Gesetzentwurf doch noch den beiden genannten Ausschüssen zur Klärung der Frage der Anrechnung der Teuerungszulagen zu überweisen. Eine längere Beratung wird ja hier nicht erforderlich sein.