Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1950 ist am 30. September abgelaufen. Wir haben also im Moment einen vom Gesetz nicht gedeckten Zustand. Daher ist es dringend, daß, um den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des endgültigen Haushaltsgesetzes 1950 nach Möglichkeit abzukürzen, der jetzt vorliegende Gesetzentwurf so schnell wie möglich beschlossen wird; er dient im wesentlichen der Fortführung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung.
Es ist dazu folgendes zu sagen. Zunächst schlagen wir vor, daß die Grenze des bisherigen § 3 Absatz 2 bei Sachausgaben für neue Aufgaben, die die Zustimmung des Haushaltsausschusses voraussetzen, von 300 000 Mark auf 500 000 Mark heraufgesetzt wird, da auch die Wirksamkeit dieses Gesetzes sich zeitraummäßig von sechs auf neun Monate erhöht.
Besonders wesentlich ist die von uns vorgeschlagene Erhöhung des Kreditplafonds des Bundes von 1,5 Milliarden auf 2 Milliarden DM. Das ist eine gewaltige Summe, aber sie rechtfertigt sich und macht sich aus folgenden Erwägungen notwendig: Die Bundeskasse hat wider Erwarten vorübergehend in ganz besonders hohem Maße Verbindlichkeiten aufnehmen müssen, und zwar zunächst deshalb, weil die Länder ihren Beitrag zum Fehlbetrag des Bundeshaushalts aus dem Jahre 1949 in Höhe von etwa 240 Millionen DM bisher noch nicht entrichtet haben. Die Verhandlungen mit den Ländern über die Aufschlüsselung dieses Betrages auf die einzelnen Länder sind noch nicht zum Abschluß gekommen.
Der zweite Grund sind die Auswirkungen des Abkommens über die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika, also des sogenannten Marshallplan-Abkommens. Nach diesem Abkommen, das ja gesetzlich festgelegt ist, hatten wir aus der Zeit vor Abschluß des Abkommens Verbindlichkeiten der Besatzungsmächte zu übernehmen, die ziffernmäßig damals noch nicht feststanden. Diese Übernahme war erforderlich, um die Freigabe der DM-Gegenwertmittel für die Anlage in Investitionen innerhalb der Wirtschaft zu ermöglichen, und es hat sich nun herausgestellt, daß diese erheblichen Beträge zunächst einmal kassenmäßig vorgelegt werden müssen.
Der dritte Punkt ist die Vorratshaltung des Bundes auf dem Gebiete der Lebensmittel. Diese Vorratshaltung soll ganz überwiegend auf kom-
merziellem Wege finanziert werden, wie das früher auch immer der Fall gewesen ist. Das wird auch geschehen, aber zwischendurch wird die Bundeskasse mit gewissen Beträgen in Anspruch genommen werden. Ich brauche in diesem Augenblick über die Notwendigkeit der Haltung und der Verstärkung von Lebensmittelvorräten kein Wort hinzuzufügen.
Schließlich ist eine, wie ich annehmen möchte, auch nur vorübergehende Belastung der Bundeskasse dadurch eingetreten, daß der am 1. April eingetretene Übergang der Steuern und der Lasten von den Ländern auf den Bund, insbesondere der Übergang der Besatzungskosten und der Kriegsfolgelasten, ebenfalls zusätzliche Anforderungen gestellt hat.
Wenn Sie diese vier Posten zusammenehmen, dann ist die Erhöhung des Kreditplafonds von 1,5 auf 2 Milliarden keineswegs alarmierend. Der Rest ist normaler Kassenbedarf, insbesondere um den Eingang der Steuern zu überbrücken und den Ultimobedarf zu decken. Man muß schließlich auch daran denken, daß der Haushalt einen Betrag von über 12 Milliarden umfaßt, so daß ein gewisser Kassenhaltungsbedarf beim Bund genau so notwendig ist wie bei jedem privaten Unternehmen.
Ich darf nochmals die Bitte an das Hohe Haus richten, die Vorlage wegen der Eilbedürftigkeit heute in drei Lesungen zu verabschieden, soweit das geschäftsordnungsmäßig möglich ist.