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ID0109003300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 90. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1950 3331 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3332C, 3335A Änderung der Tagesordnung . . 3332D, 3335A Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abg. Kalbfell 3332D Mende (FDP), Berichterstatter . . . 3332D Anfrage Nr. 111 der Fraktion des Zentrums betr. Zuständigkeit für das Geld- und Kreditwesen (Nrn. 1296 und 1419 der Drucksachen) 3335A Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung besonderen Aufwandes (Nr. 1345 der Drucksachen) 3335B Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . . 3335B Ewers (DP) 3336D Dr. Koch (SPD) 3337B Dr. Bertram (Z) 3339A Paul (Düsseldorf) (KPD) 3340A Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Nr. 1380 der Drucksachen) 3340C Dr. Etzel (Bamberg), Antragsteller 3340D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Finanzierung des Wohnungsbaus (Nr. 1339 und 83 [neu] der Drucksachen) 3341C Tenhagen (SPD), Berichterstatter . 3341C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Änderung des § 99 der vorläufigen Geschäftsordnung (Nr. 1404 der Drucksachen) 3342A Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 3342A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 1389 der Drucksachen) 3342C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 3342C Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1398 der Drucksachen) . . 3343A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) (zur Geschäftsordnung) 3343A Beratung der Verordnung PR Nr. 59/50 über Getreidepreise für die Monate Oktober 1950 bis Juni 1951 (Nr. 1400 der Drucksachen) 3343B Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3343B Kriedemann (SPD) 3344B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses betr. Entwurf eines Gesetzes über Personalausweise (Nrn. 1385, 1032, 1143 und 1302 der Drucksachen) 3345C Dr. Oellers (FDP), Berichterstatter . . 3345C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1401 der Drucksachen) 3335A, 3346C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 3346C Schoettle (SPD) 3347A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 3347C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Wuermeling, Arnholz, Gaul, Farke, Dr. Falkner, Pannenbecker, Paschek u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung (Nr. 1409 der Drucksachen) 3335B, 3348C Dr. Seelos (BP) (zur Geschäftsordnung) 3348D Dr. Wuermeling (CDU), Antragsteller 3349A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1356 der Drucksachen) 3350A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über das Schiffsregister (Nr. 1370 der Drucksachen) 3350A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Nr. 1371 der Drucksachen) 3350B Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über Rheinschifferpatente (Nr. 1388 der Drucksachen) 3350B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anerkennung von Nottrauungen (Nr. 1134 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1362 der Drucksachen) 3350B Dr. Schatz (CSU), Berichterstatter . 3350C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Goetzendorff u. Gen. betr. Fahrpreisermäßigung für Heimatvertriebene (Nrn 1358 und 883 der Drucksachen) 3352A Leonhard (CDU), Berichterstatter . 3352A Beratung des Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Änderung der Anordnung nach § 73 des Soforthilfegesetzes vom 8. August 1949 (WiGBl. S. 214) (Nrn. 1359 und 957 der Drucksachen) 3352D Matzner (SPD), Berichterstatter . . 3352D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 3353B Kohl (Stuttgart) (KPD) 3353C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Zwischenstaatliche Regelung von sozialpolitischen Angelegenheiten (Nrn 1360 und 876 der Drucksachen) 3354A Horn (CDU), Berichterstatter . . . 3354A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Finanzierung des Baues von Hochseeschiffen (Nr. 1366 der Drucksachen) . . 3354D Wehner (SPD), Antragsteller . . . . 3355A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 3355D Dr. Bucerius (CDU) 3356D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 über Änderung des Einheitstarifs für Kraftfahrtversicherungen (Nr. 1365 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der WAV betr. Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 (Nr. 1369 der Drucksachen) 3357B Meyer (Bremen) (SPD), Antragsteller 3357C Löfflad (WAV), Antragsteller . . . . 3358C Dr. Bertram (Z) 3358D Dr. Preusker (FDP) 3359B Erklärung der Bundesregierung außerhalb der Tagesordnung (Streikbeschluß für die Arbeiter und Angestellten der Bundeswasserstraßenverwaltung) 3360A Storch, Bundesminister für Arbeit . 3360B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes (Nr. 1289 der Drucksachen) . . . 3361A Dr. Pfeiffer, Bayerischer Staatsminister, Berichterstatter 3361A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Rat für Formentwicklung deutscher Erzeugnisse in Industrie und Handwerk (Nr. 1347 der Drucksachen) 3361C Hennig (SPD), Antragsteller . 3361D, 3363B Farke (DP) 3362D Schuler (CDU) 3363A Nächste Sitzung 3363D Die Sitzung wird um 9 Uhr 11 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Fritz Oellers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Dabei richtet sich die Anrufung des Vermittlungsausschusses gegen das Gesetz in seiner Gesamtheit, insbesondere aber gegen den subsidiären Charakter des zu schaffenden einheitlichen Personalausweises nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes. Damit hat es folgende Bewandtnis. Der ursprüngliche Entwurf der Regierung sah die Schaffung eines einheitlichen, mit Lichtbild und Fingerabdruck versehenen Personalausweises vor, den jeder 15jährige Bewohner des Bundesgebiets zu führen verpflichtet sein sollte, es sei denn, daß er sich im Besitz eines ordnungsmäßigen Passes befindet. Diese Regierungsvorlage war durch die Beschlüsse des 24. Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung grundlegend geändert worden. Nicht zuletzt mit Rücksicht auf die mit der geplanten Einrichtung verbundenen Kosten war in dem verabschiedeten Gesetz angeordnet worden, daß ein mit Lichtbild versehener Ausweis aber nur an solche Personen ausgegeben würde, die sich nicht bereits im Besitz eines Personalausweises befanden. Es war in diesem Gesetz nicht gesagt, welcher Art dieser Personalausweis sein müßte, so daß also bereits ein Jagdschein oder ein Führerschein als solcher Personalausweis ausreichend gewesen wäre.
    Dagegen hat der Bundesrat auf Grund einer Stellungnahme der Länderminister Bedenken vorwiegend polizeilicher Natur erhoben. Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, daß die Vielzahl der danach möglichen Personalausweise eine Kontrolle praktisch unmöglich mache, weil der letzte mit diesen Kontrollen beauftragte Polizeibeamte die Richtigkeit derartiger Ausweise gar nicht zu überprüfen in der Lage sei. Er machte ferner darauf aufmerksam, daß damit die Gültigkeit stark veralteter Personalausweise, bei denen man möglicherweise das Lichtbild kaum noch mit dem


    (Dr. Oellers)

    Träger identifizieren könne, verewigt sei; und er machte schließlich darauf aufmerksam, daß damit auch die Gültigkeit von solchen Ausweisen bestätigt sei, die von irgendwelchen Behörden der ostzonalen Verwaltung ausgegeben seien, so daß damit die Bekämpfung des Agentenunwesens auf große Schwierigkeiten stoßen müsse.
    Diesen Bedenken glaubte sich der Vermittlungsausschuß nicht verschließen zu sollen. Es kam also darauf an, eine Synthese zwischen den polizeilichen Notwendigkeiten und der Notwendigkeit der Vermeidung hoher Kosten zu finden. Es wurde dann mit Mehrheit die folgende Regelung gefunden. Nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses soll grundsätzlich auf den Regierungsentwurf zurückgegriffen werden, der jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet, einen Ausweis mit Lichtbild zu führen, und zwar nach einem einheitlichen Muster, das mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt wird. Damit diese Ausweise im Laufe der Zeit nicht veralten, soll ihre Gültigkeit auf 5 Jahre beschränkt werden, es soll aber eine gebührenfreie Verlängerung dieses Ausweises um weitere 5 Jahre vorgesehen werden. Um aber nicht vor der Notwendigkeit zu stehen, diese Ausweise bereits jetzt in vollem Umfang auszugeben, ist in einer Übergangsvorschrift vorgesehen, daß bis zum 31. Dezember 1954 als Personalausweis im Sinne des § 1 jeder mit einem Lichtbild versehene Ausweis genügen soll, der Namen, Geburtsort, Geburtsdatum sowie Wohnung und Wohnort des Auszuweisenden bescheinigt. Darüber hinaus muß dieser Ausweis von einer Behörde im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in Westberlin ausgestellt sein, und zwar nach dem 8. Mai 1945. Damit ist garantiert, daß es sich um Ausweise von Behörden handelt, die unserer Kontrolle unterstehen, und um Ausweise, die nicht vollkommen veraltet sind. Die Praxis geht also dahin, daß derartige für eine Identifizierung der Person geeignete Ausweise noch bis zum 31. Dezember 1954 ihre Gültigkeit besitzen und daß dann, wenn diese Ausweise sowieso veraltet wären, der einheitliche Ausweis, wie dieser Gesetzentwurf ihn vorsieht, im Bundesgebiet allmählich eingeführt wird.
    Eine kleine Änderung hinsichtlich der Bestimmung des Inkrafttretens befindet sich noch in der neuen Vorlage. Das Gesetz soll nicht am Tage nach seiner Verkündung, sondern erst am 1. Januar 1951 in Kraft treten. Das ist mit Rücksicht auf die Strafbestimmungen und die ferner nicht zu verkennende Tatsache notwendig, daß die Schaffung eines solchen Personalausweises für die Personen, die einen gültigen Ausweis nicht mehr haben, gewisse Verwaltungsvoraussetzungen erfordert, die noch geschaffen werden müssen.
    Der Vermittlungsausschuß schlägt Ihnen danach vor, entsprechend dem Antrag in Drucksache Nr. 1385 zu votieren und diesen Antrag, d. h. das Gesetz in der jetzt vorgeschlagenen Form, anzunehmen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Auf die Aussprache wird verzichtet.

(Abg. Schoettle: Nein, man kann nicht darauf verzichten, es gibt gar keine!)

— Es wäre trotzdem eine Aussprache möglich, wenn nicht anders als mit ja und nein abgestimmt wird.

(Abg. Schoettle: Es ist keine möglich!)

Die Abstimmung ist eine einmalige Abstimmung über das Ganze, keine paragraphenweise Abstimmung.
Wer für die Annahme des Ausschußantrages ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Einstimmig angenommen.
Gemäß dem Beschluß von heute vormittag rufe ich nunmehr Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1401 der Drucksachen).
Hier schlägt Ihnen der Ältestenrat für die Gesamtaussprache 60 Minuten vor.
Das Wort zur Begründung hat der Herr Staatssekretär Hartmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1950 ist am 30. September abgelaufen. Wir haben also im Moment einen vom Gesetz nicht gedeckten Zustand. Daher ist es dringend, daß, um den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des endgültigen Haushaltsgesetzes 1950 nach Möglichkeit abzukürzen, der jetzt vorliegende Gesetzentwurf so schnell wie möglich beschlossen wird; er dient im wesentlichen der Fortführung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung.
    Es ist dazu folgendes zu sagen. Zunächst schlagen wir vor, daß die Grenze des bisherigen § 3 Absatz 2 bei Sachausgaben für neue Aufgaben, die die Zustimmung des Haushaltsausschusses voraussetzen, von 300 000 Mark auf 500 000 Mark heraufgesetzt wird, da auch die Wirksamkeit dieses Gesetzes sich zeitraummäßig von sechs auf neun Monate erhöht.
    Besonders wesentlich ist die von uns vorgeschlagene Erhöhung des Kreditplafonds des Bundes von 1,5 Milliarden auf 2 Milliarden DM. Das ist eine gewaltige Summe, aber sie rechtfertigt sich und macht sich aus folgenden Erwägungen notwendig: Die Bundeskasse hat wider Erwarten vorübergehend in ganz besonders hohem Maße Verbindlichkeiten aufnehmen müssen, und zwar zunächst deshalb, weil die Länder ihren Beitrag zum Fehlbetrag des Bundeshaushalts aus dem Jahre 1949 in Höhe von etwa 240 Millionen DM bisher noch nicht entrichtet haben. Die Verhandlungen mit den Ländern über die Aufschlüsselung dieses Betrages auf die einzelnen Länder sind noch nicht zum Abschluß gekommen.
    Der zweite Grund sind die Auswirkungen des Abkommens über die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika, also des sogenannten Marshallplan-Abkommens. Nach diesem Abkommen, das ja gesetzlich festgelegt ist, hatten wir aus der Zeit vor Abschluß des Abkommens Verbindlichkeiten der Besatzungsmächte zu übernehmen, die ziffernmäßig damals noch nicht feststanden. Diese Übernahme war erforderlich, um die Freigabe der DM-Gegenwertmittel für die Anlage in Investitionen innerhalb der Wirtschaft zu ermöglichen, und es hat sich nun herausgestellt, daß diese erheblichen Beträge zunächst einmal kassenmäßig vorgelegt werden müssen.
    Der dritte Punkt ist die Vorratshaltung des Bundes auf dem Gebiete der Lebensmittel. Diese Vorratshaltung soll ganz überwiegend auf kom-


    (Staatssekretär Hartmann)

    merziellem Wege finanziert werden, wie das früher auch immer der Fall gewesen ist. Das wird auch geschehen, aber zwischendurch wird die Bundeskasse mit gewissen Beträgen in Anspruch genommen werden. Ich brauche in diesem Augenblick über die Notwendigkeit der Haltung und der Verstärkung von Lebensmittelvorräten kein Wort hinzuzufügen.
    Schließlich ist eine, wie ich annehmen möchte, auch nur vorübergehende Belastung der Bundeskasse dadurch eingetreten, daß der am 1. April eingetretene Übergang der Steuern und der Lasten von den Ländern auf den Bund, insbesondere der Übergang der Besatzungskosten und der Kriegsfolgelasten, ebenfalls zusätzliche Anforderungen gestellt hat.
    Wenn Sie diese vier Posten zusammenehmen, dann ist die Erhöhung des Kreditplafonds von 1,5 auf 2 Milliarden keineswegs alarmierend. Der Rest ist normaler Kassenbedarf, insbesondere um den Eingang der Steuern zu überbrücken und den Ultimobedarf zu decken. Man muß schließlich auch daran denken, daß der Haushalt einen Betrag von über 12 Milliarden umfaßt, so daß ein gewisser Kassenhaltungsbedarf beim Bund genau so notwendig ist wie bei jedem privaten Unternehmen.
    Ich darf nochmals die Bitte an das Hohe Haus richten, die Vorlage wegen der Eilbedürftigkeit heute in drei Lesungen zu verabschieden, soweit das geschäftsordnungsmäßig möglich ist.