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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 90. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1950 3331 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3332C, 3335A Änderung der Tagesordnung . . 3332D, 3335A Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abg. Kalbfell 3332D Mende (FDP), Berichterstatter . . . 3332D Anfrage Nr. 111 der Fraktion des Zentrums betr. Zuständigkeit für das Geld- und Kreditwesen (Nrn. 1296 und 1419 der Drucksachen) 3335A Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung besonderen Aufwandes (Nr. 1345 der Drucksachen) 3335B Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . . 3335B Ewers (DP) 3336D Dr. Koch (SPD) 3337B Dr. Bertram (Z) 3339A Paul (Düsseldorf) (KPD) 3340A Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Nr. 1380 der Drucksachen) 3340C Dr. Etzel (Bamberg), Antragsteller 3340D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Finanzierung des Wohnungsbaus (Nr. 1339 und 83 [neu] der Drucksachen) 3341C Tenhagen (SPD), Berichterstatter . 3341C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Änderung des § 99 der vorläufigen Geschäftsordnung (Nr. 1404 der Drucksachen) 3342A Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 3342A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 1389 der Drucksachen) 3342C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 3342C Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1398 der Drucksachen) . . 3343A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) (zur Geschäftsordnung) 3343A Beratung der Verordnung PR Nr. 59/50 über Getreidepreise für die Monate Oktober 1950 bis Juni 1951 (Nr. 1400 der Drucksachen) 3343B Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3343B Kriedemann (SPD) 3344B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses betr. Entwurf eines Gesetzes über Personalausweise (Nrn. 1385, 1032, 1143 und 1302 der Drucksachen) 3345C Dr. Oellers (FDP), Berichterstatter . . 3345C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1401 der Drucksachen) 3335A, 3346C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 3346C Schoettle (SPD) 3347A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 3347C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Wuermeling, Arnholz, Gaul, Farke, Dr. Falkner, Pannenbecker, Paschek u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung (Nr. 1409 der Drucksachen) 3335B, 3348C Dr. Seelos (BP) (zur Geschäftsordnung) 3348D Dr. Wuermeling (CDU), Antragsteller 3349A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1356 der Drucksachen) 3350A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über das Schiffsregister (Nr. 1370 der Drucksachen) 3350A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Nr. 1371 der Drucksachen) 3350B Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über Rheinschifferpatente (Nr. 1388 der Drucksachen) 3350B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anerkennung von Nottrauungen (Nr. 1134 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1362 der Drucksachen) 3350B Dr. Schatz (CSU), Berichterstatter . 3350C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Goetzendorff u. Gen. betr. Fahrpreisermäßigung für Heimatvertriebene (Nrn 1358 und 883 der Drucksachen) 3352A Leonhard (CDU), Berichterstatter . 3352A Beratung des Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Änderung der Anordnung nach § 73 des Soforthilfegesetzes vom 8. August 1949 (WiGBl. S. 214) (Nrn. 1359 und 957 der Drucksachen) 3352D Matzner (SPD), Berichterstatter . . 3352D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 3353B Kohl (Stuttgart) (KPD) 3353C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Zwischenstaatliche Regelung von sozialpolitischen Angelegenheiten (Nrn 1360 und 876 der Drucksachen) 3354A Horn (CDU), Berichterstatter . . . 3354A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Finanzierung des Baues von Hochseeschiffen (Nr. 1366 der Drucksachen) . . 3354D Wehner (SPD), Antragsteller . . . . 3355A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 3355D Dr. Bucerius (CDU) 3356D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 über Änderung des Einheitstarifs für Kraftfahrtversicherungen (Nr. 1365 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der WAV betr. Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 (Nr. 1369 der Drucksachen) 3357B Meyer (Bremen) (SPD), Antragsteller 3357C Löfflad (WAV), Antragsteller . . . . 3358C Dr. Bertram (Z) 3358D Dr. Preusker (FDP) 3359B Erklärung der Bundesregierung außerhalb der Tagesordnung (Streikbeschluß für die Arbeiter und Angestellten der Bundeswasserstraßenverwaltung) 3360A Storch, Bundesminister für Arbeit . 3360B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes (Nr. 1289 der Drucksachen) . . . 3361A Dr. Pfeiffer, Bayerischer Staatsminister, Berichterstatter 3361A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Rat für Formentwicklung deutscher Erzeugnisse in Industrie und Handwerk (Nr. 1347 der Drucksachen) 3361C Hennig (SPD), Antragsteller . 3361D, 3363B Farke (DP) 3362D Schuler (CDU) 3363A Nächste Sitzung 3363D Die Sitzung wird um 9 Uhr 11 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, mit diesem Redner ist die Rednerliste erschöpft.

    (Zuruf rechts: Gott sei Dank!)

    Keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache.
    Wir haben zunächst über den Antrag auf Überweisung der Vorlage an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen abzustimmen. Wer für die Überweisung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; die Vorlage ist damit an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen überwiesen.
    Ich rufe nunmehr Punkt 7 der gestrigen Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Nr. 1380 der Drucksachen).
    Hier hat der Ältestenrat Ihnen vorzuschlagen: für die Einbringung 5 Minuten und Verzicht auf eine Aussprache. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Etzel (Bamberg).
    Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach § 56 der Gewerbeordnung sind Taschenuhren vom Ankauf und Feilbieten im Umherziehen ausgeschlossen. Zuwiderhandlungen sind nach § 148 der Gewerbeordnung mit Geldstrafe oder mit Haft bedroht. Nun ist die Frage aktuell geworden, ob Armbanduhren, bei denen die Uhr nicht lose in einem Leder- oder sonstigen Behältnis am Riemen mitgetragen wird, sondern technisch einen in das Armband selbst eingearbeiteten, wesentlichen Bestandteil desselben ausmacht, Taschenuhren im Sinne des Gesetzes sind. Nach richtiger Ansicht ist wohl jede Kleinuhr, die geeignet und dazu bestimmt ist, von Personen, gleichviel ob in der Tasche, am Arm, außen auf dem Kleid oder Anzug wie ein Anhänger mitgetragen zu werden, einerlei, ob das Gehäuse aus edlen oder unedlen Metallen, aus Glas oder anderen Stoffen besteht, eine Taschenuhr im Sinne des § 56. Auch der Verwaltungsgerichtshof von Württemberg-Hohenzollern hat in einem Urteil vom 20. Juli dieses Jahres die Armbanduhren aller Art als Taschenuhren im Sinne der Gewerbeordnung anerkannt. Nach Auffassung des Bundesinnenministers sind die Armbanduhren als Taschenuhren anzusehen. Der Bundeswirtschaftsminister äußert Zweifel.
    Diese Gegensätzlichkeiten in der Handhabung einer gesetzlichen Vorschrift sind unerfreulich. Tatsächlich handelt es sich bei der Einbeziehung der Armbanduhren keineswegs um eine stark extensive Auslegung, zu der die Verwaltung nicht befugt wäre. In Wahrheit liegt bei den Gegnern der Einbeziehung der Armbanduhr ein reiner Formalismus, eine bürokratische Buch-


    (Dr. Etzel [Bamberg])

    stabendeuterei vor, die bei einer zeitgemäßen Verwaltung nicht mehr hätte erwartet werden dürfen. Nicht nur der Richter, auch der Verwaltungsbeamte muß bestehende Vorschriften den Entwicklungen und Bedürfnissen der Wirtschaft, des Verkehrs, der Technik und des Verbrauchs im Wege einer sorgfältigen und vernünftigen Auslegung anpassen, ohne daß er die Grenze dort überschreitet, wo eine Verwaltungspraxis in Wahrheit die Inkraftsetzung einer neuen gesetzlichen Vorschrift bedeuten würde. Einer solchen Kunst der Fortentwicklung des Rechts durch Anwendung und Auslegung bestehender Bestimmungen müßte die Verwaltung fähig sein. Der beteiligte oder betroffene Bürger hat ja dann immer noch die Möglichkeit der Zuflucht zum Verwaltungsgericht.
    Die Verweisung der vorliegenden Frage auf die Durchführung von Strafverfahren nach § 148 der Gewerbeordnung oder auf die Benützung von Mitteln des Wettbewerbsrechts ist unangebracht. Es geht darum, durch eine eindeutige und übereinstimmende Verwaltungspraxis eine allgemeine Regelung und eine vorbeugende Ordnung herbeizuführen.
    Taschen- und Armbanduhren sind Wertgegenstände, die sich nicht zum Vertrieb im Hausiergewerbe eignen. Neuerdings werden überdies infolge der verfehlten Praxis einzelner Verwaltungen vielfach geschmuggelte Armbanduhren ungehindert über Hausierer abgesetzt. Der berechtigte Schutz des redlichen Handels und Handwerks wie auch des Verbrauchers erfordern eine alsbaldige Beseitigung der bestehenden Mißstände. Wir tun ungern den allzu bequemen Griff — wie Bismarck sagte — nach der Klinke der Gesetzgebung. Da sich aber einzelne Verwaltungen offenbar nicht als bereit oder fähig zu einer vernünf tigen Auslegung und Anwendung des § 56 erweisen, müssen wir ihn gleichwohl tun. Der Fall ist so klar und einfach, daß sich eine Ausschußberatung nach meiner Meinung erübrigt und eine geschäftsordnungsmäßige Verabschiedung des Gesetzesvorschlags, in dem ich nur noch hinter den Worten „Ziffer 3" das Wort „Gewerbeordnung" einzufügen bitte, unmittelbar im Plenum erfolgen könnte.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich eröffne die Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache.
Ich lasse abstimmen. Es ist kein Antrag auf Überweisung gestellt. Es muß also über die Drucksache selbst abgestimmt werden. Wer für Annahme des Antrags ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, das war die erste Lesung, und das war der einzige Paragraph dieses Gesetzes. Wir könnten die zweite Lesung unmittelbar anschließen,

(Zustimmung)

wenn das Haus es beschließt. — Einverstanden. Ich rufe auf zur
zweiten Lesung.
Einziger Paragraph. Sie kennen ihn. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! —
Es ist so beschlossen. Die zweite Lesung ist geschlossen.
Die dritte Lesung? — Kein Widerspruch. Wir kommen zur
dritten Lesung.
Ich rufe auf: einziger Paragraph, — Einleitung und Überschrift. — Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung über das Gesetz als ganzes. Wer für Annahme des Gesetzes als ganzes ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! — Es ist so beschlossen. Der Punkt der Tagesordnung ist erledigt.
Ich rufe nunmehr Ziffer 9 der Tagesordnung von gestern auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der Bayernpartei betreffend Finanzierung des Wohnungsbaues (Nr. 1339, 83 [neu] der Drucksachen).
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Tenhagen.
Hier schlägt Ihnen der Ältestenrat vor, für die Berichterstattung 5 Minuten anzusetzen und auf eine Aussprache zu verzichten. — Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Das Wort hat der Herr Berichterstatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Tenhagen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Vertretung des heute verhinderten Kollegen Görlinger habe ich die Berichterstattung über diesen Punkt der Tagesordnung übernommen. Es handelt sich bei der Vorlage um den Antrag der Fraktion der Bayernpartei Drucksache Nr. 83 (neu) vom Oktober vergangenen Jahres. Er befaßt sich mit der Finanzierung des Wohnungsbaues und beantragt, daß die Bundesregierung ein Gesetz erlassen möge, wonach zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues die Ausgleichsforderungen der Realkreditinstitute gegen die Länder gemäß Umstellungsgesetz § 11 vom Bund zu übernehmen sind. Aus dem Bundeshaushalt soll dann eine bevorzugte Rückzahlung dieser Ausgleichsforderungen mit der Auflage vorgenommen werden, daß die Rückzahlungsbeträge ausschließlich als erste Hypothek zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues verwandt werden sollen.
    Sowohl der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen als auch der Ausschuß für Geld und Kredit haben sich mit dieser Vorlage befaßt und sind übereinstimmend zu der Auffassung gekommen, daß durch das am 24. April dieses Jahres erlassene Wohnungsgesetz alle Finanzierungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau ausgeschöpft seien. Deshalb wird vorgeschlagen, diesen Antrag der Fraktion der Bayernpartei als durch das Wohnungsgesetz vom 24. April dieses Jahres erledigt anzusehen.

    (Bravo!)