Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesfinanzminister hat mit Negativem die Steuer hier im Hause begründet. Ich habe ein einziges Positivum in seiner Begründung gehört, und das war die allgemeine Finanzkalamität. Die bisherigen Redner, die in der Debatte gesprochen haben, haben auch nur negative Gesichtspunkte herausgestellt. Nun gibt es auch zweifellos einige positive Gesichtspunkte. Das sind politische und psychologische Momente, die in der Debatte um dieses Gesetz von Bedeutung sind. Diese politischen und psychologischen Gesichtspunkte, die vor allem auch mit Rücksicht auf das Ausland im Bundesrat angeklungen sind, muß man sich einmal durch den Kopf gehen lassen, um festzustellen, daß auch von dieser Seite her die Steuer nicht verantwortet werden kann. Das vorgesehene Ziel, das dieses Steuergesetz erreichen will, ist doch entweder die Eindämmung von Luxusausgaben oder die Teilnahme des Fiskus an den Luxusausgaben. Dabei will ich die Frage, wie Luxus vom notwendigen Verbrauch abzugrenzen ist, die hier schon wiederholt angesprochen worden ist, einmal ganz dahingestellt lassen. Kann aber Luxusverbrauch durch eine solche Steuer überhaupt eingedämmt werden, oder kann zumindest der Staat einen Teil davon, seinen Teil, miteinkassieren? Beide Gesichtspunkte kann man mit guten Gründen verneinen. Wer Geld für Luxusausgaben übrig hat, der wird trotzdem das Rechnen nicht vergessen, er wird trotzdem aus dem Katalog, den das Gesetz bietet, sich eben solche Gegenstände für seine Einkäufe heraussuchen, die die Überteuerung um 10 % nicht aufweisen. Wenn also jemand 1000 Mark auf den Kopf hauen will, um sich einen Pelz zu kaufen, der wird in dem einen Geschäft den Pelz kaufen und ihn in einem anderen verarbeiten lassen. Dann spart er die 10 % Verteuerung. Wir treffen also gar nicht den Luxusaufwand. Soweit eine solche
Zerlegung nicht möglich ist, wird er sich zwei Rechnungen ausstellen lassen, was in den Geschäften auf keine besonderen Schwierigkeiten stoßen dürfte. Soweit auch diese Möglichkeit nicht gegeben ist, wird der Käufer, der Geld für Luxusausgaben übrig hat, sich andern Ausgaben zuwenden, die in diesem höchst lückenhaften Katalog nicht enthalten sind, d. h. also: wir treffen mit dem vorgesehenen Gesetz nicht das Ziel, das wir eigentlich erreichen wollen. Die Besteuerung bestimmter Umsatzvorgänge kann nie erreichen, daß der Staat an überflüssigen Ausgaben teilhat.
Wenn wir das wollen, dann müssen wir entsprechende Änderungen an der Einkommensteuer vornehmen. Damals, als wir die Einkommensteuerdebatte hier im Bundestag hatten, hat uns die Regierung erklärt, bei den großen Einkommenbeziehern käme überflüssiger Aufwand nicht in Frage, denn die großen Einkommen orientierten sich automatisch volkswirtschaftlich richtig. Wenn wir jetzt von der Regierung ein Luxussteuergesetz vorgelegt bekommen, so zeigt das offenbar, daß die Regierung diesen Standpunkt, den sie damals vertreten hat, nicht mehr ,als zutreffend ansieht. Sie hat in der Wirklichkeit feststellen müssen, daß die großen Einkommenbezieher, denen man damals besondere Geschenke machte, sich volkswirtschaftlich automatisch nicht richtig orientiert haben, sondern ihre Ausgaben an falsche Stellen lenkten, wo man sie jetzt eben nicht mehr erfassen kann.
Dieser Fehler, der seinerzeit gemacht worden ist, nämlich daß wir die Steuern für die großen Einkommen sehr stark gesenkt, die mittleren und kleinen Einkommenbezieher aber nicht bedacht haben, rächt sich heute und soll nun mit einem Palliativmittel kuriert werden, ein Mittel, das tatsächlich nicht helfen kann.
Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Spesenabgabe. Die Spesenabgabe ist praktisch eine Strafsteuer. Es soll bestraft werden, wer Betriebsausgaben, und zwar auch echte Betriebsausgaben macht. Man denke sich einen Betrieb, der neu in Gang kommt und deshalb genötigt ist, doch höhere Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden zu machen als ein Betrieb, der schon vor längerer Zeit gegründet wurde und deshalb diese hohen Aufwendungen nicht mehr hat. Man wird also nach diesem Gesetz tatsächliche echte und notwendige Betriebsausgaben mit einer Steuer bedenken, ein Vorgang, der steuerrechtlich und steuerfachlich eigentlich gar nicht zu verantworten ist.
Wenn wir statt dessen eine Begrenzung des Spesenaufwands herbeiführen wollen, so müssen wir den Weg gehen, der eine absolute Begrenzung nach bestimmten Kriterien wie Umsatz und Einkommen vorsieht. Dieser Gesichtspunkt ist aber in dem vorliegenden Steuergesetzentwurf überhaupt nicht enthalten.
Wenn wir also den Gesetzentwurf einmal gründlich unter die Lupe nehmen, so bleibt nichts von ihm übrig, was sich lohnt, im Ausschuß diskutiert zu werden. Ich wüßte gar nicht, worüber wir im Ausschuß bei diesem Steuergesetz noch diskutieren sollten. Die Aufwandsteuer ist von allen Rednern aller Parteien einhellig abgelehnt worden. Die Spesenabgabe in der vorgesehenen Form ist ebenfalls von allen Rednern einhellig abgelehnt worden. Ich muß deshalb den Antrag stellen, daß
wir diesen Gesetzesinitiativantrag der Regierung bereits jetzt im Plenum ablehnen, weil ich mir von einer Beratung im Ausschuß nach dieser Debatte keinerlei Fortschritte mehr denken könnte. Ich stelle deshalb formell diesen Antrag.