Meine Damen und Herren! Der frühere Professor der Nationalökonomie an der Münchener Hochschule Walter Lotz, dem wir ein ausgezeichnetes Lehrbuch über die Finanzwissenschaft verdanken, meinte, die Aufwandsteuer gehöre zur Experimentierfreude der Politiker, die sich in Zeiten kritischer Finanzlage immer wieder auf diesem Gebiet betätigen, ja so stark betätigen, daß die Aufwandsteuer geradezu zu einem Tummelplatz für Steuerdilettantismus geworden ist.
Es liegt mir vollkommen fern, etwa dem verehrten Herrn Bundesfinanzminister und seinen Mitarbeitern Steuerdilettantismus vorzuwerfen, aber ich glaube, daß bei der Abfassung des uns vorliegenden Gesetzentwurfs die Besprechungen eine Rolle gespielt haben, die seinerzeit bei der Genehmigung der Einkommensteuer auf dem
Petersberg gepflogen worden sind. Ich meine, daß wir als Gesetzgeber durch diese Besprechungen in keiner Weise gebunden sind. Ich möchte es gleich klar und deutlich aussprechen: Meine politischen Freunde können sich nicht entschließen, dem Gesetzentwurf über eine Aufwandsteuer, die sogenannte Luxussteuer, ihre Zustimmung zu geben.
Es fällt mir nicht schwer, Ihnen die Begründung für diese ablehnende Haltung zu geben. Ich verweise Sie auf eine Ihnen vorliegende Drucksache des Bundesfinanzministeriums, in welcher in überzeugender Weise alle Argumente noch einmal zusammengetragen werden, die gegen die Luxussteuer sprechen. Ich meine die Begründung zu dem vorliegenden Gesetz und richte Ihre Aufmerksamkeit auf folgende Sätze. Es heißt dort:
Die Luxussteuer ist eines der umstrittensten steuerlichen Gebiete. Eine nicht vorsichtig gestaltete Luxussteuer führt zu Produktionseinschränkungen und damit zu Arbeiterentlassungen. Das darin liegende soziale Problem ist um so ernster, je schwieriger es ist, die entlassenen Arbeitskräfte in einen anderen Arbeitsprozeß einzugliedern. Ferner besteht die Gefahr, daß Facharbeiter abwandern und für ihre Spezialarbeit dauernd verlorengehen. Produktionseinschränkungen mindern das Steueraufkommen durch den Ausfall von Lohnsteuern und durch die Minderung der Einkommen- und Ertragssteuern infolge des Rückganges der Gewinne.
Wenn Waren mit einem hohen Lohnanteil betroffen werden, so wird die Arbeit, insbesondere die Qualitätsarbeit, steuerlich besonders belastet; das kann leicht einen Druck auf die Löhne auslösen.
Jede Luxussteuer geht davon aus, daß die Steuer abgewälzt wird; sie enthält also ein preissteigerndes Element.
Von besonderer Bedeutung ist die Frage, inwieweit der Export durch die Luxussteuer behindert wird.
Eine Luxussteuer kann den Schwarzmarktgeschäften neuen Auftrieb geben.
Besser kann man die Gründe, die gegen eine Luxussteuer sprechen, nicht zusammenfassen. Ich möchte dieser Begründung nur noch einige Lichter aufsetzen.
Meine Damen und Herren! Wenden Sie die hier entwickelten Argumente gegen die Luxussteuer einmal auf Industrien an, wie die Schmuckwarenindustrie in Pforzheim und Idar-Oberstein oder auf die Lederindustrie in Offenbach oder auf die Teppichweberei in Wuppertal oder auf die Gablonzer Industrie, deren wackere Leute, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vertrieben aus ihrer Heimat, nun in Hessen und in Bayern begonnen haben, ihre Industrien wieder aufzubauen: alle diese Industriezweige werden durch die Luxussteuer auf das schwerste betroffen. Sie befinden sich jetzt in einer aufsteigenden Entwicklung und haben das Schwerste überwunden. Soll nun diese erfreuliche Entwicklung durch die Einführung der Luxussteuer unterbrochen werden? Das ist nach unserem Dafürhalten eine Unmöglichkeit.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf einige Einzelheiten eingehen. Unter anderem wer-
den auch Spirituosen besteuert, wenn das Entgelt 20 DM für den Liter übersteigt. Überlegen Sie sich einmal: wenn ein Bergmann nach der Arbeit ein Glas Branntwein trinkt, 5 ccm für 40 Pfennig, und diesen Branntwein in einer Gastwirtschaft oder an der Theke eines Einzelhandelsgeschäftes kauft, dann übersteigen diese 5 ccm zu 40 Pfennig schon den Preis, der hier für die Erhebung der Luxussteuer angesetzt ist. Die Luxussteuer würde also dahin führen, daß dieses einfache Getränk, das ein Bergmann nach seiner Arbeit zu sich nimmt, dieser Luxussteuer unterworfen wird. Denken Sie einmal an die Besteuerung der Gebinde der Gärtnereien, wenn der Preis von 25 DM überschritten wird. Wer seinem Freund oder seiner Freundin ein Blumenarrangement von 25 oder 30 DM zugedacht hat, der wird in Zukunft zwei Blumengebinde kaufen und es so einrichten, daß die Verkäuferin das Arrangement so aufbaut, daß man nachher zwei Arrangements zu einem vereinigen kann.
Es sind auch Motorboote und Jachten erwähnt. Meine Damen und Herren, Motorboote und Jachten sind ja auch nicht nur Luxusgegenstände, sondern die Sportfreunde, Männer und Frauen des deutschen Volkes, unterhalten solche Dinge auch für sich. Also auch hier wieder eine Besteuerung, die nach unserem Dafürhalten völlig unmöglich ist.
Es kommen alle Erfahrungen hinzu, die man mit der Einführung der Luxussteuer in den zwanziger Jahren gemacht hat: hohe Verwaltungskosten, ein geringer Ertrag. Die Begründung des Finanzministeriums schweigt sich darüber aus, wie hoch der Ertrag dieser Luxussteuer überhaupt sein könnte. Es kommt weiter hinzu, daß auch der Wirtschaftsrat aus diesen Gründen seinerzeit die Erhebung einer Luxussteuer abgelehnt hat. Aus allen diesen Gründen — ich wiederhole es noch einmal — sind meine politischen Freunde nicht in der Lage, dieser Luxussteuer ihre Zustimmung zu geben.
Etwas anders liegen die Dinge bei der sogenannten Besteuerung besonderer Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden. Wir haben seinerzeit bei der Beratung der Einkommensteuer im Finanz- und Steuerausschuß sehr eingehend die Frage erörtert, ob es gerechtfertigt ist, daß Spesen in manchmal unerträglicher Höhe steuerfrei vom Einkommen und vom Gewinn abgesetzt werden können. Wir haben damals den Herrn Finanzminister gebeten, doch Mittel und Wege zu finden, um diesem Unwesen, das in breiten Schichten der Bevölkerung große Erregung auslöst, weil die betreffenden Herren ja nicht nur ihre Geschäftsfreunde bewirten, sondern auch fröhlich selber schmausen und trinken, zu steuern. Wir sind also durchaus bereit, hier nach einem Weg zu suchen, wie diesem Mißstande abgeholfen werden kann. Aber wir sind nicht in der Lage, anzuerkennen, daß der Weg, der hier in diesem Gesetzentwurf vorgeschlagen wird, der richtige Weg ist. Hier sollen nicht nur die Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden einmal durch scharfe Kontrollen eingeschränkt werden — Ziffer 1, Ziffer 2 des Abs. 1 in § 8 —, sondern sie sollen auch mittelbar dadurch eingeschränkt werden, daß der Unternehmer verpflichtet wird, eine Spesenabgabe von besonderer Höhe zu zahlen. Ja, ob diese formalen Bestimmungen nicht umgangen werden können? Es sollen Quittungen
vorgelegt werden. Nun, solche Quittungen werden heute leider Gottes in großem Umfange produziert, wo die entsprechenden Grundlagen für solche Quittungen fehlen. Mir ist neulich eine Geschichte erzählt worden, die, wenn ich nicht irre, auch dem Herrn Bundesfinanzminister — er ist leider selbst nicht da — bekannt ist. Ein Finanzminister kam in ein Lederwarengeschäft und kaufte für seine Frau eine Ledertasche ein.
Die Verkäuferin schlug ihm darauf vor, die Quittung nicht über eine Damenhandtasche auszustellen, sondern lieber über eine Aktentasche, weil der Kaufpreis dann ja als Spesen von den Geschäftsunkosten abgesetzt werden könne. Wenn sich solche Sitten und Gebräuche heute eingebürgert haben, dann wird ja auch wohl die Produktion der in Ziffer 2 des § 8 vorgesehenen Quittungen nicht auf allzugroße Schwierigkeiten stoßen, und man könnte sich die Frage vorlegen, ob nicht die vorgesehenen Bestimmungen dazu verleiten könnten, solche Quittungen zu produzieren, einen hohen Aufwand zu konstruieren und sich dann die Möglichkeit, diesen hohen Aufwand vom Einkommen und vom Gewinn abzusetzen, dadurch zu erkaufen, daß man eine zehnprozentige oder fünfzehnprozentige Spesenabgabe bezahlt.
Wir sind der Meinung, daß man hier einen anderen Weg finden muß, und zwar bei den Durchführungsbestimmungen zum Einkommensteuergesetz, daß man sich einmal ernsthaft die Frage überlegen muß, ob nicht die Abzugsfreiheit solcher Aufwendungen an eine bestimmte Grenze gebunden werden soll, die in einem Hundertsatz zu dem Umsatz oder anderen Merkmalen bestimmt werden könnte.
Man kann dabei noch an Progression und Degression denken, je nach dem Verhältnis der Aufwendungen zu dem Umsatz. Wir haben dafür ein Vorbild in der amerikanischen Gesetzgebung. Ich glaube, daß ein solcher Weg ein besserer Weg wäre als der in dem Entwurf der Regierung vorgeschlagene Weg. Wir wollen diese Dinge im Finanz- und Steuerausschuß eingehend prüfen und sind hier zu einer verantwortungsvollen Mitarbeit gern bereit. Aber die Luxussteuer, die im ersten Teil des Gesetzentwurfes vorgeschlagen wird, müssen wir aus den vorgetragenen Gründen rundweg ablehnen.