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ID0109000600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 90. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1950 3331 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3332C, 3335A Änderung der Tagesordnung . . 3332D, 3335A Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abg. Kalbfell 3332D Mende (FDP), Berichterstatter . . . 3332D Anfrage Nr. 111 der Fraktion des Zentrums betr. Zuständigkeit für das Geld- und Kreditwesen (Nrn. 1296 und 1419 der Drucksachen) 3335A Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung besonderen Aufwandes (Nr. 1345 der Drucksachen) 3335B Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . . 3335B Ewers (DP) 3336D Dr. Koch (SPD) 3337B Dr. Bertram (Z) 3339A Paul (Düsseldorf) (KPD) 3340A Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Nr. 1380 der Drucksachen) 3340C Dr. Etzel (Bamberg), Antragsteller 3340D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Finanzierung des Wohnungsbaus (Nr. 1339 und 83 [neu] der Drucksachen) 3341C Tenhagen (SPD), Berichterstatter . 3341C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Änderung des § 99 der vorläufigen Geschäftsordnung (Nr. 1404 der Drucksachen) 3342A Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 3342A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 1389 der Drucksachen) 3342C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 3342C Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1398 der Drucksachen) . . 3343A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) (zur Geschäftsordnung) 3343A Beratung der Verordnung PR Nr. 59/50 über Getreidepreise für die Monate Oktober 1950 bis Juni 1951 (Nr. 1400 der Drucksachen) 3343B Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3343B Kriedemann (SPD) 3344B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses betr. Entwurf eines Gesetzes über Personalausweise (Nrn. 1385, 1032, 1143 und 1302 der Drucksachen) 3345C Dr. Oellers (FDP), Berichterstatter . . 3345C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1401 der Drucksachen) 3335A, 3346C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 3346C Schoettle (SPD) 3347A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 3347C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Wuermeling, Arnholz, Gaul, Farke, Dr. Falkner, Pannenbecker, Paschek u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung (Nr. 1409 der Drucksachen) 3335B, 3348C Dr. Seelos (BP) (zur Geschäftsordnung) 3348D Dr. Wuermeling (CDU), Antragsteller 3349A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1356 der Drucksachen) 3350A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über das Schiffsregister (Nr. 1370 der Drucksachen) 3350A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Nr. 1371 der Drucksachen) 3350B Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über Rheinschifferpatente (Nr. 1388 der Drucksachen) 3350B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anerkennung von Nottrauungen (Nr. 1134 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1362 der Drucksachen) 3350B Dr. Schatz (CSU), Berichterstatter . 3350C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Goetzendorff u. Gen. betr. Fahrpreisermäßigung für Heimatvertriebene (Nrn 1358 und 883 der Drucksachen) 3352A Leonhard (CDU), Berichterstatter . 3352A Beratung des Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Änderung der Anordnung nach § 73 des Soforthilfegesetzes vom 8. August 1949 (WiGBl. S. 214) (Nrn. 1359 und 957 der Drucksachen) 3352D Matzner (SPD), Berichterstatter . . 3352D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 3353B Kohl (Stuttgart) (KPD) 3353C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Zwischenstaatliche Regelung von sozialpolitischen Angelegenheiten (Nrn 1360 und 876 der Drucksachen) 3354A Horn (CDU), Berichterstatter . . . 3354A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Finanzierung des Baues von Hochseeschiffen (Nr. 1366 der Drucksachen) . . 3354D Wehner (SPD), Antragsteller . . . . 3355A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 3355D Dr. Bucerius (CDU) 3356D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 über Änderung des Einheitstarifs für Kraftfahrtversicherungen (Nr. 1365 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der WAV betr. Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 (Nr. 1369 der Drucksachen) 3357B Meyer (Bremen) (SPD), Antragsteller 3357C Löfflad (WAV), Antragsteller . . . . 3358C Dr. Bertram (Z) 3358D Dr. Preusker (FDP) 3359B Erklärung der Bundesregierung außerhalb der Tagesordnung (Streikbeschluß für die Arbeiter und Angestellten der Bundeswasserstraßenverwaltung) 3360A Storch, Bundesminister für Arbeit . 3360B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes (Nr. 1289 der Drucksachen) . . . 3361A Dr. Pfeiffer, Bayerischer Staatsminister, Berichterstatter 3361A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Rat für Formentwicklung deutscher Erzeugnisse in Industrie und Handwerk (Nr. 1347 der Drucksachen) 3361C Hennig (SPD), Antragsteller . 3361D, 3363B Farke (DP) 3362D Schuler (CDU) 3363A Nächste Sitzung 3363D Die Sitzung wird um 9 Uhr 11 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Höpker-Aschoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Der frühere Professor der Nationalökonomie an der Münchener Hochschule Walter Lotz, dem wir ein ausgezeichnetes Lehrbuch über die Finanzwissenschaft verdanken, meinte, die Aufwandsteuer gehöre zur Experimentierfreude der Politiker, die sich in Zeiten kritischer Finanzlage immer wieder auf diesem Gebiet betätigen, ja so stark betätigen, daß die Aufwandsteuer geradezu zu einem Tummelplatz für Steuerdilettantismus geworden ist.
    Es liegt mir vollkommen fern, etwa dem verehrten Herrn Bundesfinanzminister und seinen Mitarbeitern Steuerdilettantismus vorzuwerfen, aber ich glaube, daß bei der Abfassung des uns vorliegenden Gesetzentwurfs die Besprechungen eine Rolle gespielt haben, die seinerzeit bei der Genehmigung der Einkommensteuer auf dem
    Petersberg gepflogen worden sind. Ich meine, daß wir als Gesetzgeber durch diese Besprechungen in keiner Weise gebunden sind. Ich möchte es gleich klar und deutlich aussprechen: Meine politischen Freunde können sich nicht entschließen, dem Gesetzentwurf über eine Aufwandsteuer, die sogenannte Luxussteuer, ihre Zustimmung zu geben.

    (Sehr gut! bei der FDP.)

    Es fällt mir nicht schwer, Ihnen die Begründung für diese ablehnende Haltung zu geben. Ich verweise Sie auf eine Ihnen vorliegende Drucksache des Bundesfinanzministeriums, in welcher in überzeugender Weise alle Argumente noch einmal zusammengetragen werden, die gegen die Luxussteuer sprechen. Ich meine die Begründung zu dem vorliegenden Gesetz und richte Ihre Aufmerksamkeit auf folgende Sätze. Es heißt dort:
    Die Luxussteuer ist eines der umstrittensten steuerlichen Gebiete. Eine nicht vorsichtig gestaltete Luxussteuer führt zu Produktionseinschränkungen und damit zu Arbeiterentlassungen. Das darin liegende soziale Problem ist um so ernster, je schwieriger es ist, die entlassenen Arbeitskräfte in einen anderen Arbeitsprozeß einzugliedern. Ferner besteht die Gefahr, daß Facharbeiter abwandern und für ihre Spezialarbeit dauernd verlorengehen. Produktionseinschränkungen mindern das Steueraufkommen durch den Ausfall von Lohnsteuern und durch die Minderung der Einkommen- und Ertragssteuern infolge des Rückganges der Gewinne.
    Wenn Waren mit einem hohen Lohnanteil betroffen werden, so wird die Arbeit, insbesondere die Qualitätsarbeit, steuerlich besonders belastet; das kann leicht einen Druck auf die Löhne auslösen.
    Jede Luxussteuer geht davon aus, daß die Steuer abgewälzt wird; sie enthält also ein preissteigerndes Element.
    Von besonderer Bedeutung ist die Frage, inwieweit der Export durch die Luxussteuer behindert wird.
    Eine Luxussteuer kann den Schwarzmarktgeschäften neuen Auftrieb geben.
    Besser kann man die Gründe, die gegen eine Luxussteuer sprechen, nicht zusammenfassen. Ich möchte dieser Begründung nur noch einige Lichter aufsetzen.
    Meine Damen und Herren! Wenden Sie die hier entwickelten Argumente gegen die Luxussteuer einmal auf Industrien an, wie die Schmuckwarenindustrie in Pforzheim und Idar-Oberstein oder auf die Lederindustrie in Offenbach oder auf die Teppichweberei in Wuppertal oder auf die Gablonzer Industrie, deren wackere Leute, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vertrieben aus ihrer Heimat, nun in Hessen und in Bayern begonnen haben, ihre Industrien wieder aufzubauen: alle diese Industriezweige werden durch die Luxussteuer auf das schwerste betroffen. Sie befinden sich jetzt in einer aufsteigenden Entwicklung und haben das Schwerste überwunden. Soll nun diese erfreuliche Entwicklung durch die Einführung der Luxussteuer unterbrochen werden? Das ist nach unserem Dafürhalten eine Unmöglichkeit.
    Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf einige Einzelheiten eingehen. Unter anderem wer-


    (Dr. Dr. Höpker Aschoff)

    den auch Spirituosen besteuert, wenn das Entgelt 20 DM für den Liter übersteigt. Überlegen Sie sich einmal: wenn ein Bergmann nach der Arbeit ein Glas Branntwein trinkt, 5 ccm für 40 Pfennig, und diesen Branntwein in einer Gastwirtschaft oder an der Theke eines Einzelhandelsgeschäftes kauft, dann übersteigen diese 5 ccm zu 40 Pfennig schon den Preis, der hier für die Erhebung der Luxussteuer angesetzt ist. Die Luxussteuer würde also dahin führen, daß dieses einfache Getränk, das ein Bergmann nach seiner Arbeit zu sich nimmt, dieser Luxussteuer unterworfen wird. Denken Sie einmal an die Besteuerung der Gebinde der Gärtnereien, wenn der Preis von 25 DM überschritten wird. Wer seinem Freund oder seiner Freundin ein Blumenarrangement von 25 oder 30 DM zugedacht hat, der wird in Zukunft zwei Blumengebinde kaufen und es so einrichten, daß die Verkäuferin das Arrangement so aufbaut, daß man nachher zwei Arrangements zu einem vereinigen kann.
    Es sind auch Motorboote und Jachten erwähnt. Meine Damen und Herren, Motorboote und Jachten sind ja auch nicht nur Luxusgegenstände, sondern die Sportfreunde, Männer und Frauen des deutschen Volkes, unterhalten solche Dinge auch für sich. Also auch hier wieder eine Besteuerung, die nach unserem Dafürhalten völlig unmöglich ist.
    Es kommen alle Erfahrungen hinzu, die man mit der Einführung der Luxussteuer in den zwanziger Jahren gemacht hat: hohe Verwaltungskosten, ein geringer Ertrag. Die Begründung des Finanzministeriums schweigt sich darüber aus, wie hoch der Ertrag dieser Luxussteuer überhaupt sein könnte. Es kommt weiter hinzu, daß auch der Wirtschaftsrat aus diesen Gründen seinerzeit die Erhebung einer Luxussteuer abgelehnt hat. Aus allen diesen Gründen — ich wiederhole es noch einmal — sind meine politischen Freunde nicht in der Lage, dieser Luxussteuer ihre Zustimmung zu geben.
    Etwas anders liegen die Dinge bei der sogenannten Besteuerung besonderer Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden. Wir haben seinerzeit bei der Beratung der Einkommensteuer im Finanz- und Steuerausschuß sehr eingehend die Frage erörtert, ob es gerechtfertigt ist, daß Spesen in manchmal unerträglicher Höhe steuerfrei vom Einkommen und vom Gewinn abgesetzt werden können. Wir haben damals den Herrn Finanzminister gebeten, doch Mittel und Wege zu finden, um diesem Unwesen, das in breiten Schichten der Bevölkerung große Erregung auslöst, weil die betreffenden Herren ja nicht nur ihre Geschäftsfreunde bewirten, sondern auch fröhlich selber schmausen und trinken, zu steuern. Wir sind also durchaus bereit, hier nach einem Weg zu suchen, wie diesem Mißstande abgeholfen werden kann. Aber wir sind nicht in der Lage, anzuerkennen, daß der Weg, der hier in diesem Gesetzentwurf vorgeschlagen wird, der richtige Weg ist. Hier sollen nicht nur die Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden einmal durch scharfe Kontrollen eingeschränkt werden — Ziffer 1, Ziffer 2 des Abs. 1 in § 8 —, sondern sie sollen auch mittelbar dadurch eingeschränkt werden, daß der Unternehmer verpflichtet wird, eine Spesenabgabe von besonderer Höhe zu zahlen. Ja, ob diese formalen Bestimmungen nicht umgangen werden können? Es sollen Quittungen
    vorgelegt werden. Nun, solche Quittungen werden heute leider Gottes in großem Umfange produziert, wo die entsprechenden Grundlagen für solche Quittungen fehlen. Mir ist neulich eine Geschichte erzählt worden, die, wenn ich nicht irre, auch dem Herrn Bundesfinanzminister — er ist leider selbst nicht da — bekannt ist. Ein Finanzminister kam in ein Lederwarengeschäft und kaufte für seine Frau eine Ledertasche ein.

    (Zuruf: In München!)

    Die Verkäuferin schlug ihm darauf vor, die Quittung nicht über eine Damenhandtasche auszustellen, sondern lieber über eine Aktentasche, weil der Kaufpreis dann ja als Spesen von den Geschäftsunkosten abgesetzt werden könne. Wenn sich solche Sitten und Gebräuche heute eingebürgert haben, dann wird ja auch wohl die Produktion der in Ziffer 2 des § 8 vorgesehenen Quittungen nicht auf allzugroße Schwierigkeiten stoßen, und man könnte sich die Frage vorlegen, ob nicht die vorgesehenen Bestimmungen dazu verleiten könnten, solche Quittungen zu produzieren, einen hohen Aufwand zu konstruieren und sich dann die Möglichkeit, diesen hohen Aufwand vom Einkommen und vom Gewinn abzusetzen, dadurch zu erkaufen, daß man eine zehnprozentige oder fünfzehnprozentige Spesenabgabe bezahlt.
    Wir sind der Meinung, daß man hier einen anderen Weg finden muß, und zwar bei den Durchführungsbestimmungen zum Einkommensteuergesetz, daß man sich einmal ernsthaft die Frage überlegen muß, ob nicht die Abzugsfreiheit solcher Aufwendungen an eine bestimmte Grenze gebunden werden soll, die in einem Hundertsatz zu dem Umsatz oder anderen Merkmalen bestimmt werden könnte.

    (Zuruf: Sehr richtig!)

    Man kann dabei noch an Progression und Degression denken, je nach dem Verhältnis der Aufwendungen zu dem Umsatz. Wir haben dafür ein Vorbild in der amerikanischen Gesetzgebung. Ich glaube, daß ein solcher Weg ein besserer Weg wäre als der in dem Entwurf der Regierung vorgeschlagene Weg. Wir wollen diese Dinge im Finanz- und Steuerausschuß eingehend prüfen und sind hier zu einer verantwortungsvollen Mitarbeit gern bereit. Aber die Luxussteuer, die im ersten Teil des Gesetzentwurfes vorgeschlagen wird, müssen wir aus den vorgetragenen Gründen rundweg ablehnen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der
Herr Abgeordnete Ewers.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Ewers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion lehnt die Aufwandsteuer, die sich ja nach ihrer Bezeichnung und nach ihrem Umfang von der „Luxussteuer" abheben soll, ab, weil dieser Begriff des „Aufwandes" noch viel weniger zu erfassen ist und weil schon die Liste des § 1 mit den Gegenständen, die der Steuer unterliegen sollen, zeigt, daß man eine solche Steuer nicht ohne jede Willkür auf irgendwelche besonderen Artikel beschränken kann. Darf ich darauf hinweisen, daß in dieser Liste z. B. Gegenstände aus Glas, Papier, Porzellan überhaupt fehlen, obwohl doch jedermann bekannt ist, daß man insbesondere bei Bucheinbänden, Gläsern aus Kristall und bei


    (Ewers)

    Porzellanen besonderen Aufwand treiben kann. Wenn diese Dinge ausgenommen sind, dann ist dies, wie ich annehme, zum Schutze der Industrien geschehen. Aber was diesen Industrien recht ist, ist allen anderen billig. Genau so willkürlich ist es z. B., anzunehmen, daß zwar Hummern, Kaviar, Austern — Langusten schon mit einem kleinen Fragezeichen — steuerpflichtig sein sollen, nicht aber Gänseleber in ihrer lukrativen Bearbeitung, Trüffeln, Artischocken oder sonstige DinerHerrlichkeiten. Ganz besonders aber macht für uns und für mich als Wasserkantler die Idee, daß Motorboote und Jachten zwar steuerpflichtig sein sollen, aber beispielsweise Reitpferde nicht, diese Vorlage völlig unannehmbar. Die Abgrenzung ist bei sogenanntem Aufwand, wie auch die Vorlage in der Begründung selbst sagt, dermaßen schwierig, daß man damit entweder nichts oder letzten Endes alle diejenigen Gegenstände und Genüsse treffen muß, die dem Leben ein wenig persönlichen Reiz verleihen. Aufwand treibt man ja auch z. B. in der Ausstattung von Wohnungen, und all dieser Aufwand wird hier in keiner Weise auch nur gestreift. Natürlich nicht, weil, wenn man jeden Aufwand treffen würde, man die deutsche Wirtschaft schließlich zum Erliegen bringen müßte.
    Mit Rücksicht hierauf können wir uns mit dieser Steuer unter keinen Umständen befreunden und meinen, daß wir zur Ehre des Herrn Bundesfinanzministers annehmen dürfen, daß ohne einen Wink vom Petersberg herab er selbst nicht auf die absurde Idee gekommen wäre, im Jahre 1950 eine Steuer wieder einzuführen, die vor genau 25 Jahren ihre völlige Unmöglichkeit schon einmal in deutschen Landen dargetan hat.
    Etwas anderes ist es allerdings auch nach unserer Meinung mit der Spesensteuer. Ich möchte betonen, daß die überhöhte Einkommensteuer diesen Spesenaufwand zwar außerordentlich begünstigt hat, daß es aber ein Irrtum wäre, anzunehmen, daß die Großbetriebe einen gewissen Aufwand erst seit dieser überhöhten Steuer treiben. In diesen Dingen hat es immer eine sehr leichte Hand gegeben. Wir meinen, daß gerade diese Art Beköstigungsüppigkeiten und diese Art von Feiern gelegentlich eines geschäftlichen Treffens heute weniger angebracht sind als je. Wenn man der Steuer einen solchen Charakter gibt, wie ihn mein Vorredner Dr. Höpker-Aschoff vorgeschlagen hat, wird man sich, glaube ich, allseits mit ihr befreunden können. Die hier versuchte Methode, den Direktor oder Inhaber eines Gaststättenbetriebes als Steuerbescheiniger einzuschalten, scheint uns in hohem Maße mißlich.
    Ich betone also, daß auch wir bei der Spesensteuer gern mitarbeiten werden, daß wir aber die Luxussteuer in dem schüchternen Gewande der Aufwandsteuer aus den angegebenen Gründen radikal ablehnen.