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ID0109000400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 90. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1950 3331 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3332C, 3335A Änderung der Tagesordnung . . 3332D, 3335A Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abg. Kalbfell 3332D Mende (FDP), Berichterstatter . . . 3332D Anfrage Nr. 111 der Fraktion des Zentrums betr. Zuständigkeit für das Geld- und Kreditwesen (Nrn. 1296 und 1419 der Drucksachen) 3335A Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung besonderen Aufwandes (Nr. 1345 der Drucksachen) 3335B Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . . 3335B Ewers (DP) 3336D Dr. Koch (SPD) 3337B Dr. Bertram (Z) 3339A Paul (Düsseldorf) (KPD) 3340A Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Nr. 1380 der Drucksachen) 3340C Dr. Etzel (Bamberg), Antragsteller 3340D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Finanzierung des Wohnungsbaus (Nr. 1339 und 83 [neu] der Drucksachen) 3341C Tenhagen (SPD), Berichterstatter . 3341C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Änderung des § 99 der vorläufigen Geschäftsordnung (Nr. 1404 der Drucksachen) 3342A Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 3342A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 1389 der Drucksachen) 3342C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 3342C Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1398 der Drucksachen) . . 3343A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) (zur Geschäftsordnung) 3343A Beratung der Verordnung PR Nr. 59/50 über Getreidepreise für die Monate Oktober 1950 bis Juni 1951 (Nr. 1400 der Drucksachen) 3343B Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3343B Kriedemann (SPD) 3344B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses betr. Entwurf eines Gesetzes über Personalausweise (Nrn. 1385, 1032, 1143 und 1302 der Drucksachen) 3345C Dr. Oellers (FDP), Berichterstatter . . 3345C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1401 der Drucksachen) 3335A, 3346C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 3346C Schoettle (SPD) 3347A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 3347C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Wuermeling, Arnholz, Gaul, Farke, Dr. Falkner, Pannenbecker, Paschek u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung (Nr. 1409 der Drucksachen) 3335B, 3348C Dr. Seelos (BP) (zur Geschäftsordnung) 3348D Dr. Wuermeling (CDU), Antragsteller 3349A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1356 der Drucksachen) 3350A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über das Schiffsregister (Nr. 1370 der Drucksachen) 3350A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Nr. 1371 der Drucksachen) 3350B Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über Rheinschifferpatente (Nr. 1388 der Drucksachen) 3350B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anerkennung von Nottrauungen (Nr. 1134 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1362 der Drucksachen) 3350B Dr. Schatz (CSU), Berichterstatter . 3350C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Goetzendorff u. Gen. betr. Fahrpreisermäßigung für Heimatvertriebene (Nrn 1358 und 883 der Drucksachen) 3352A Leonhard (CDU), Berichterstatter . 3352A Beratung des Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Änderung der Anordnung nach § 73 des Soforthilfegesetzes vom 8. August 1949 (WiGBl. S. 214) (Nrn. 1359 und 957 der Drucksachen) 3352D Matzner (SPD), Berichterstatter . . 3352D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 3353B Kohl (Stuttgart) (KPD) 3353C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Zwischenstaatliche Regelung von sozialpolitischen Angelegenheiten (Nrn 1360 und 876 der Drucksachen) 3354A Horn (CDU), Berichterstatter . . . 3354A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Finanzierung des Baues von Hochseeschiffen (Nr. 1366 der Drucksachen) . . 3354D Wehner (SPD), Antragsteller . . . . 3355A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 3355D Dr. Bucerius (CDU) 3356D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 über Änderung des Einheitstarifs für Kraftfahrtversicherungen (Nr. 1365 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der WAV betr. Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 (Nr. 1369 der Drucksachen) 3357B Meyer (Bremen) (SPD), Antragsteller 3357C Löfflad (WAV), Antragsteller . . . . 3358C Dr. Bertram (Z) 3358D Dr. Preusker (FDP) 3359B Erklärung der Bundesregierung außerhalb der Tagesordnung (Streikbeschluß für die Arbeiter und Angestellten der Bundeswasserstraßenverwaltung) 3360A Storch, Bundesminister für Arbeit . 3360B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes (Nr. 1289 der Drucksachen) . . . 3361A Dr. Pfeiffer, Bayerischer Staatsminister, Berichterstatter 3361A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Rat für Formentwicklung deutscher Erzeugnisse in Industrie und Handwerk (Nr. 1347 der Drucksachen) 3361C Hennig (SPD), Antragsteller . 3361D, 3363B Farke (DP) 3362D Schuler (CDU) 3363A Nächste Sitzung 3363D Die Sitzung wird um 9 Uhr 11 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Erich Mende


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Grund eines Schreibens des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages vom 22. September 1950 hat sich der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität in seiner Sitzung vom 5. Oktober 1950 mit einem Antrag des Innenministeriums des Landes Württemberg-Hohenzollern vom 13. September 1950


    (Mende)

    befaßt. Dieser Antrag hat die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Kalbfell zum Ziele. Ich habe die Ehre, dem Hohen Hause über die Stellungnahme des Ausschusses zu berichten.
    Der Abgeordnete Kalbfell hat in seiner Eigenschaft als Oberbürgermeister von Reutlingen am 31. August 1950 an das Innenministerium des Landes Württemberg-Hohenzollern als für ihn zuständige Dienstaufsichtsbehörde den Antrag gestellt, die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen ihn zu beantragen. Der Antragsteller berief sich hierbei auf die in der Essener Wochenzeitung „Der Fortschritt" Nr. 33 vom 18. August 1950 gemachten Vorwürfe, daß er im Jahre 1945 bei Geiselerschießungen mitgewirkt hätte. Es sei bereits früher im gleichen Zusammenhang gegen einen Herrn Jacob Steiger seitens ,des Innenministeriums Strafantrag gestellt worden. Das damals seitens der Staatsanwaltschaft eingeleitete Verfahren sei jedoch durch das französische Militärgericht auf Grund des ihm zustehenden Evokationsrechtes an sich gezogen und später mit dem Hinweis auf das Amnestiegesetz eingestellt worden.
    Der Ausschuß hat sich zunächst mit der Frage befaßt, ob auch für die Einleitung von Disziplinarverfahren die Aufhebung der Immunität gemäß Art. 46 des Grundgesetzes erforderlich sei. Er ist bereits in früheren Sitzungen zu dem Ergebnis gekommen, daß auch für Dienststrafverfahren eine Aufhebung der Immunität erforderlich ist. Dies war bereits in der Reichstagspraxis der Weimarer Republik unbestritten.
    Dem vorliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde. Am 20. 4. 45 stand eine französische Panzerspitze unmittelbar vor Reutlingen. 1 Unter Einsatz seines Lebens gelang es dem in der Stadt als aufrechter Demokrat und Antifaschist bekannten Herrn Oskar Kalbfell, Straßenkämpfe und Zerstörungen zu vermeiden, indem er die Sperren öffnen ließ und sich den einmarschierenden Truppen für die Aufrechterhaltung der Ordnung mit seinem Leben verbürgte. Kalbfell wurde durch die französischen Truppen als kommissarischer Oberbürgermeister eingesetzt.
    Am 22. 4. 45, also zwei Tage später, zog hinter der Kampftruppe ein sogenanntes bataillon de choc in die Stadt ein, und am 24. 4. 45 mittags gegen 12 Uhr wurden vier Reutlinger Bürger: der Oberfeldarzt der Reserve Dr. Wilhelm Ekloff, der Architekt Wilhelm Schmidt, der Redakteur Ludwig Ostertag und der Schreinermeister Jakob Schmidt, als Geiseln festgenommen und zwischen 15 und 16 Uhr erschossen.
    Die Veröffentlichung des „Fortschritt" läßt die Tendenz erkennen, Oberbürgermeister Kalbfell für die Namhaftmachung der Geiseln verantwortlich zu machen. Unter anderm wird das Faksimile eines Briefes des Schreinermeisters Jakob Schmidt an seine Frau und Kinder veröffentlicht, in dem zum Ausdruck kommt: „Ich bin mir nicht bewußt, für was ich als Opfer dienen soll. K. hat es so bestimmt und mich ausgesucht". Der „Fortschritt" veröffentlicht ebenfalls die vier Bilder der Erschossenen und erwähnt, daß ein katholischer Geistlicher als einziger Zeuge bei der Erschießung zugegen war.
    Diese Veröffentlichung hat in der Umgebung Reutlingens großes Aufsehen erregt, zumal über 10 000 Exemplare dieser Zeitung in der Gegend verkauft, zum Teil auch kostenlos verteilt wurden. Das Motiv
    für die Geiselerschießungen ist nach der Stellungnahme der französischen Militärbehörden darin
    zu suchen, daß ein französischer Soldat durch ein
    Attentat umgekommen sei. Inzwischen sind jedoch
    große Zweifel an dieser Feststellung aufgetaucht.
    Aus den Diskussionen in der Öffentlichkeit scheint
    sich vielmehr zu ergeben, daß der französische
    Soldat das Opfer eines Motorradunfalls wurde.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Im Rahmen der nunmehr in der Öffentlichkeit beginnenden Diskussionen, in die auch verschiedene Reutlinger Zeitungen, so die „Reutlinger Nachrichten" und der „Reutlinger Generalanzeiger", eingriffen, wurde das Für und Wider hinsichtlich der Haltung Kalbfells erörtert. Unter anderm wurde zum Ausdruck gebracht, daß die Bevölkerung dem Oberbürgermeister dadurch eindeutig ihr Vertrauen ausgesprochen habe, daß sie ihn 1948, also drei Jahre später, mit über 80% der Stimmen erneut zum Oberbürgermeister und im August 1949 in direkter Wahl zum Bundestagsabgeordneten gewählt habe. Die Gegner des Abgeordneten Kalbfell erheben hingegen den Vorwurf, daß Kalbfell durch die Nominierung oder durch die Aushändigung einer Geiselliste eine Beihilfehandlung geleistet und sich damit eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit im Sinne des Kontrollratgesetzes Nr. 10 schuldig gemacht habe. Abgeordneter Kalbfell war bemüht, wiederholt festzustellen, daß er mit den Vorkommnissen des 24. 4. 45 auch nicht die geringste Verbindung habe, sondern von der Festnahme der Geiseln und ihrer Erschießung vielmehr erst erfahren habe, als das Unglück bereits geschehen war. In einigen Veröffentlichungen wird erwähnt, daß ein berüchtigter Agent, Terboven-Graeber, einzelnen Zeitungen Skandalmaterial durch einen Mittelsmann anbieten ließ. Terboven-Graeber soll in Haft sein und demnächst wegen Erpressung vor Gericht stehen. Auch ein Ausschußmitglied erklärte, daß man bereits vor Jahren versucht habe, ihm Material gegen den politischen Gegner Kalbfell für seine Zeitschrift zur Verfügung zu stellen, was er entschieden abgelehnt habe. Es scheint sich demnach bei der Veröffentlichung des „Fortschritt" um eine bewußt gesteuerte, tendenziöse Kampagne gegen den Abgeordneten Kalbfell zu handeln. Die Aufmachung des Artikels und die Art der Berichterstattung lassen diese Auffassung gerechtfertigt erscheinen.
    Den Bemühungen des Abgeordneten Kalbfell um Aufklärung des Sachverhalts stand das Evokationsrecht der französischen Behörden entgegen. Es ist zweifelsohne festzustellen, daß die Geiselerschießungen von Reutlingen für die französischen Behörden einen schwer belastenden Vorwurf darstellen, zumal jene Geiselerschießungen ohne Verfahren erfolgt sind, den Erschossenen keine Möglichkeit der Rechtfertigung gegeben wurde,

    (Abg. Strauß: Nürnberg!)

    ein Erschossener, der Oberfeldarzt Dr. Wilhelm Ekloff, als Sanitätsdienstgrad noch unter den besonderen Schutzbestimmungen des Internationalen Roten Kreuzes stand und auch die Rot-KreuzBinde sichtbar an seiner Uniform trug

    (Hört! Hört! in der Mitte)

    und ein anderer Erschossener, der Architekt Wilhelm Schmidt noch nicht von seinen schweren Ver-


    (Mende)

    wundungen genesen war. Vielleicht ist dieser die französischen Stellen schwer belastende Umstand mit dafür verantwortlich, daß die Aufklärung des Sachverhalts bisher seitens der französischen Stellen nicht mit der Gründlichkeit gehandhabt wurde, die die Ehre der Erschossenen und des Abgeordneten Kalbfell gefordert hätte.
    Entscheidend ist jedoch die Veröffentlichung des französischen Protokolls vom 7. 11. 1949, in dem Kapitän Rouché, der seinerzeit an dem bewußten Tage eine Kommandogewalt in Reutlingen hatte, folgendes zu Protokoll gegeben hat. Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten Ihnen Auszüge aus diesem Protokoll vorlesen:
    Verhandlungsniederschrift vom 7. 11. 1949: Vor mir, CANTAREL, Rene, Commissaire Principal, Officier de Police judiciaire, auxiliaire de M. le Procureur de la République, erschien heute auf Ladung in der gegen. STAIGER, Jacob, wegen Beleidigung geführten Strafsache, in Erledigung des Ersuchens vom 25. 10. 1949 des Herrn Untersuchungsrichters von Reutlingen, das mir durch den Herrn Untersuchungsrichter in Bordeaux, Cabinet 3, zugegangen ist,
    Herr ROUCHÉ, Max, geb. 3. April 1902 in Merville (Nord), professeur d'allemand à la Faculté des Lettres, wohnhaft 94 Avenue du Parc de Lescure, Bordeaux.
    Dieser hat nach seiner Erklärung, daß er mit dem Beschuldigten weder verwandt noch verschwägert noch sonst für ihn interessiert sei, und nachdem er den Eid dahin geleistet hatte, die volle Wahrheit und nichts als die Wahrheit zu sagen, folgendes ausgesagt:
    Es ist richtig, daß ich am 24. 4. 1945 die Funktion des Chefs du deuxième Bureau des Armeekommandanten in Reutlingen (Württemberg) ausübte.
    Frage: Hat Herr KALBFELL, Bürgermeister von Reutlingen, die vier Personen, die wegen eines auf eine französische Militärperson ausgeübten Attentats erschossen werden sollten, bezeichnet?
    Antwort: Nein.
    Frage: Hat Herr Oberbürgermeister Kalbfell den französischen Dienststellen eine Geiselliste übergeben?
    Antwort: Ich habe eine Liste von notorischen
    Nazis in Händen gehabt, unter
    welchen die vier Geiseln ausgewählt
    wurden. Ich kann mich nicht erinnern, wie diese Liste aufgestellt
    wurde, aber ich fühle mich veranlaßt zu glauben, daß diese Liste
    nicht von Herrn Kalbfell stammte.
    Frage: Hat der Oberbürgermeister Kalbfell
    in irgendeiner Weise an der Aufstellung einer Geiselliste mitgewirkt?
    Antwort: Unter den Vorbehalten, wie ich sie
    soeben formulierte, bin ich davon
    überzeugt, daß der Oberbürgermeister Kalbfell nicht an der Aufstellung der Geiselliste beteiligt war.
    Ich bin unbedingt sicher, was die
    Antwort auf die erste Frage anlangt. Was die Antwort auf die zwei
    anderen Fragen betrifft, kann ich
    nicht ebenso bestimmt aussagen, da meine Erinnerung hieran ungenau ist.
    Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
    Le COMMISSAIRE PRINCIPAL aux Délégations Judiciaires:
    gez. Rouché; gez. Cantarel.
    Abgeordneter Kalbfell hat zu diesem Protokoll noch an Eidesstatt erklärt, um jeden Zweifel auszuschließen, daß er mit keiner Liste, die Namen von Nationalsozialisten enthielt, etwas zu tun hätte und somit auch keine Liste für Geiseln aufgestellt haben könne.
    Es ist nicht Sache des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität, in eine materielle Würdigung des Sachverhalts einzutreten. Entscheidend ist vielmehr nach den bisher aufgestellten Grundsätzen die Frage, ob der Abgeordnete seiner ungestörten Parlamentsarbeit erhalten bleiben soll oder der gegen ihn gerichtete Vorwurf so schwerwiegend ist, daß im Hinblick auf eine ungestörte Ausübung der Rechtspflege eine Aufhebung der Immunität erfolgen soll. In den früher hier aufgestellten Grundsätzen hat sich das Haus zu der Auffassung bekannt, daß alle Verfahren dann nicht zu einer Aufhebung der Immunität führen sollten, bei denen offenkundig das Verfahren politisch infiziert und eine tendenziöse Verfolgung des Abgeordneten erkennbar ist. Es ist nach der Art der Presseberichterstattung unstreitig, daß die Absicht einer politisch-tendenziösen Verfolgung des Abgeordneten Kalbfell vorliegt. Mithin hätte nach den bisherigen Grundsätzen der Aufhebung der Immunität nicht stattgegeben werden dürfen. Der schwere kriminelle Vorwurf jedoch, der dem Abgeordneten Kalbfell zur Last gelegt wird, insbesondere aber die Tatsache, daß auf andere Weise die durch die Presseangriffe verletzte Ehre des Abgeordneten Kalbfell nicht wiederhergestellt und die Aufhellung des seinerzeitigen Tatbestandes nicht ermöglicht werden können, stellen so gravierende Momente dar, daß sie zu einer Abweichung von der bisherigen Regel Anlaß geben. Der Ausschuß hat daher einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Kalbfell zu empfehlen.
    Abschließend möchte ich noch davon Kenntnis geben, daß der Abgeordnete Kalbfell von sich aus durch ein Schreiben vom 20. 9. 1950 den Bundestag urn die Aufhebung seiner Immunität ersucht hat. Es ist unstreitig, daß zu dem Kreis der Antragsberechtigten auch der Abgeordnete gehört, er selbst also die Aufhebung seiner Immunität beantragen kann. Nach der Praxis des früheren Reichstags, der sich auch der Bundestag angeschlossen hat, sind solche Anträge für die Entscheidung völlig unerheblich. Im Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität ist zum Ausdruck gekommen, daß die turbulenten Verhältnisse beim Einmarsch in Reutlingen und die Panikstimmung unter der Bevölkerung es kaum wahrscheinlich erscheinen lassen, daß das französische „bataillon de choc", dessen Schock- und Schreckwirkungen heute noch in Reutlingen in grausiger Erinnerung sind,

    (Hört! Hört! links)

    sich an die deutschen .Dienststellen und den Oberbürgermeister gewandt hat. Dagegen spricht der
    ganze Ablauf des Verfahrens. Es wurde im Aus-


    (Mende)

    schuß ferner zum Ausdruck gebracht, daß die französischen Behörden von sich aus alles daransetzen sollten, um den Fall restlos aufzuklären, und daher von dem Evokationsrecht keinen Gebrauch machen sollten, damit der aus den Kriegsereignissen tief bedauerliche „Fall Reutlingen" nicht nur im Interesse der Gerechtigkeit, sondern auch der Ehre des Abgeordneten Kalbfell seiner Klärung entgegengeführt und Pressekampagnen hier vorliegender Art in Zukunft unmöglich gemacht werden.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache und lasse abstimmen. Ich bitte diejenigen, die für den Ausschußantrag sind, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Damit ist die Immunität des Abgeordneten Kalbfell gegen einige Stimmenthaltungen aufgehoben.
Meine Damen und Herren! Ich habe noch einige amtliche Mitteilungen zu machen.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 4. Oktober 1950 die Anfrage Nr. 111 der Abgeordneten Dr. Bertram, Frau Wessel und Fraktion des Zentrums betreffend Zuständigkeit für das Geld- und Kreditwesen — Drucksache Nr. 1296 — beantwortet. Die Antwort wird als Drucksache Nr. 1419 verteilt werden.
Der Ältestenrat hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, die Beratungen a) des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 — Punkt 6 der Tagesordnung —, b) des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung — Punkt 7 der Tagesordnung — vorzuziehen, so daß sie als Punkte 2 und 3 behandelt werden können. Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Das gilt für die heute vorgesehene Tagesordnung, nicht für die Erledigung der gestrigen.
Wir haben zuerst den Rest der gestrigen Tagesordnung zu erledigen. Ich rufe auf:
Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung besonderen Aufwandes (Nr. 1345 der Drucksachen).
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Dr. Höpker-Aschoff.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Höpker-Aschoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Der frühere Professor der Nationalökonomie an der Münchener Hochschule Walter Lotz, dem wir ein ausgezeichnetes Lehrbuch über die Finanzwissenschaft verdanken, meinte, die Aufwandsteuer gehöre zur Experimentierfreude der Politiker, die sich in Zeiten kritischer Finanzlage immer wieder auf diesem Gebiet betätigen, ja so stark betätigen, daß die Aufwandsteuer geradezu zu einem Tummelplatz für Steuerdilettantismus geworden ist.
    Es liegt mir vollkommen fern, etwa dem verehrten Herrn Bundesfinanzminister und seinen Mitarbeitern Steuerdilettantismus vorzuwerfen, aber ich glaube, daß bei der Abfassung des uns vorliegenden Gesetzentwurfs die Besprechungen eine Rolle gespielt haben, die seinerzeit bei der Genehmigung der Einkommensteuer auf dem
    Petersberg gepflogen worden sind. Ich meine, daß wir als Gesetzgeber durch diese Besprechungen in keiner Weise gebunden sind. Ich möchte es gleich klar und deutlich aussprechen: Meine politischen Freunde können sich nicht entschließen, dem Gesetzentwurf über eine Aufwandsteuer, die sogenannte Luxussteuer, ihre Zustimmung zu geben.

    (Sehr gut! bei der FDP.)

    Es fällt mir nicht schwer, Ihnen die Begründung für diese ablehnende Haltung zu geben. Ich verweise Sie auf eine Ihnen vorliegende Drucksache des Bundesfinanzministeriums, in welcher in überzeugender Weise alle Argumente noch einmal zusammengetragen werden, die gegen die Luxussteuer sprechen. Ich meine die Begründung zu dem vorliegenden Gesetz und richte Ihre Aufmerksamkeit auf folgende Sätze. Es heißt dort:
    Die Luxussteuer ist eines der umstrittensten steuerlichen Gebiete. Eine nicht vorsichtig gestaltete Luxussteuer führt zu Produktionseinschränkungen und damit zu Arbeiterentlassungen. Das darin liegende soziale Problem ist um so ernster, je schwieriger es ist, die entlassenen Arbeitskräfte in einen anderen Arbeitsprozeß einzugliedern. Ferner besteht die Gefahr, daß Facharbeiter abwandern und für ihre Spezialarbeit dauernd verlorengehen. Produktionseinschränkungen mindern das Steueraufkommen durch den Ausfall von Lohnsteuern und durch die Minderung der Einkommen- und Ertragssteuern infolge des Rückganges der Gewinne.
    Wenn Waren mit einem hohen Lohnanteil betroffen werden, so wird die Arbeit, insbesondere die Qualitätsarbeit, steuerlich besonders belastet; das kann leicht einen Druck auf die Löhne auslösen.
    Jede Luxussteuer geht davon aus, daß die Steuer abgewälzt wird; sie enthält also ein preissteigerndes Element.
    Von besonderer Bedeutung ist die Frage, inwieweit der Export durch die Luxussteuer behindert wird.
    Eine Luxussteuer kann den Schwarzmarktgeschäften neuen Auftrieb geben.
    Besser kann man die Gründe, die gegen eine Luxussteuer sprechen, nicht zusammenfassen. Ich möchte dieser Begründung nur noch einige Lichter aufsetzen.
    Meine Damen und Herren! Wenden Sie die hier entwickelten Argumente gegen die Luxussteuer einmal auf Industrien an, wie die Schmuckwarenindustrie in Pforzheim und Idar-Oberstein oder auf die Lederindustrie in Offenbach oder auf die Teppichweberei in Wuppertal oder auf die Gablonzer Industrie, deren wackere Leute, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vertrieben aus ihrer Heimat, nun in Hessen und in Bayern begonnen haben, ihre Industrien wieder aufzubauen: alle diese Industriezweige werden durch die Luxussteuer auf das schwerste betroffen. Sie befinden sich jetzt in einer aufsteigenden Entwicklung und haben das Schwerste überwunden. Soll nun diese erfreuliche Entwicklung durch die Einführung der Luxussteuer unterbrochen werden? Das ist nach unserem Dafürhalten eine Unmöglichkeit.
    Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf einige Einzelheiten eingehen. Unter anderem wer-


    (Dr. Dr. Höpker Aschoff)

    den auch Spirituosen besteuert, wenn das Entgelt 20 DM für den Liter übersteigt. Überlegen Sie sich einmal: wenn ein Bergmann nach der Arbeit ein Glas Branntwein trinkt, 5 ccm für 40 Pfennig, und diesen Branntwein in einer Gastwirtschaft oder an der Theke eines Einzelhandelsgeschäftes kauft, dann übersteigen diese 5 ccm zu 40 Pfennig schon den Preis, der hier für die Erhebung der Luxussteuer angesetzt ist. Die Luxussteuer würde also dahin führen, daß dieses einfache Getränk, das ein Bergmann nach seiner Arbeit zu sich nimmt, dieser Luxussteuer unterworfen wird. Denken Sie einmal an die Besteuerung der Gebinde der Gärtnereien, wenn der Preis von 25 DM überschritten wird. Wer seinem Freund oder seiner Freundin ein Blumenarrangement von 25 oder 30 DM zugedacht hat, der wird in Zukunft zwei Blumengebinde kaufen und es so einrichten, daß die Verkäuferin das Arrangement so aufbaut, daß man nachher zwei Arrangements zu einem vereinigen kann.
    Es sind auch Motorboote und Jachten erwähnt. Meine Damen und Herren, Motorboote und Jachten sind ja auch nicht nur Luxusgegenstände, sondern die Sportfreunde, Männer und Frauen des deutschen Volkes, unterhalten solche Dinge auch für sich. Also auch hier wieder eine Besteuerung, die nach unserem Dafürhalten völlig unmöglich ist.
    Es kommen alle Erfahrungen hinzu, die man mit der Einführung der Luxussteuer in den zwanziger Jahren gemacht hat: hohe Verwaltungskosten, ein geringer Ertrag. Die Begründung des Finanzministeriums schweigt sich darüber aus, wie hoch der Ertrag dieser Luxussteuer überhaupt sein könnte. Es kommt weiter hinzu, daß auch der Wirtschaftsrat aus diesen Gründen seinerzeit die Erhebung einer Luxussteuer abgelehnt hat. Aus allen diesen Gründen — ich wiederhole es noch einmal — sind meine politischen Freunde nicht in der Lage, dieser Luxussteuer ihre Zustimmung zu geben.
    Etwas anders liegen die Dinge bei der sogenannten Besteuerung besonderer Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden. Wir haben seinerzeit bei der Beratung der Einkommensteuer im Finanz- und Steuerausschuß sehr eingehend die Frage erörtert, ob es gerechtfertigt ist, daß Spesen in manchmal unerträglicher Höhe steuerfrei vom Einkommen und vom Gewinn abgesetzt werden können. Wir haben damals den Herrn Finanzminister gebeten, doch Mittel und Wege zu finden, um diesem Unwesen, das in breiten Schichten der Bevölkerung große Erregung auslöst, weil die betreffenden Herren ja nicht nur ihre Geschäftsfreunde bewirten, sondern auch fröhlich selber schmausen und trinken, zu steuern. Wir sind also durchaus bereit, hier nach einem Weg zu suchen, wie diesem Mißstande abgeholfen werden kann. Aber wir sind nicht in der Lage, anzuerkennen, daß der Weg, der hier in diesem Gesetzentwurf vorgeschlagen wird, der richtige Weg ist. Hier sollen nicht nur die Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden einmal durch scharfe Kontrollen eingeschränkt werden — Ziffer 1, Ziffer 2 des Abs. 1 in § 8 —, sondern sie sollen auch mittelbar dadurch eingeschränkt werden, daß der Unternehmer verpflichtet wird, eine Spesenabgabe von besonderer Höhe zu zahlen. Ja, ob diese formalen Bestimmungen nicht umgangen werden können? Es sollen Quittungen
    vorgelegt werden. Nun, solche Quittungen werden heute leider Gottes in großem Umfange produziert, wo die entsprechenden Grundlagen für solche Quittungen fehlen. Mir ist neulich eine Geschichte erzählt worden, die, wenn ich nicht irre, auch dem Herrn Bundesfinanzminister — er ist leider selbst nicht da — bekannt ist. Ein Finanzminister kam in ein Lederwarengeschäft und kaufte für seine Frau eine Ledertasche ein.

    (Zuruf: In München!)

    Die Verkäuferin schlug ihm darauf vor, die Quittung nicht über eine Damenhandtasche auszustellen, sondern lieber über eine Aktentasche, weil der Kaufpreis dann ja als Spesen von den Geschäftsunkosten abgesetzt werden könne. Wenn sich solche Sitten und Gebräuche heute eingebürgert haben, dann wird ja auch wohl die Produktion der in Ziffer 2 des § 8 vorgesehenen Quittungen nicht auf allzugroße Schwierigkeiten stoßen, und man könnte sich die Frage vorlegen, ob nicht die vorgesehenen Bestimmungen dazu verleiten könnten, solche Quittungen zu produzieren, einen hohen Aufwand zu konstruieren und sich dann die Möglichkeit, diesen hohen Aufwand vom Einkommen und vom Gewinn abzusetzen, dadurch zu erkaufen, daß man eine zehnprozentige oder fünfzehnprozentige Spesenabgabe bezahlt.
    Wir sind der Meinung, daß man hier einen anderen Weg finden muß, und zwar bei den Durchführungsbestimmungen zum Einkommensteuergesetz, daß man sich einmal ernsthaft die Frage überlegen muß, ob nicht die Abzugsfreiheit solcher Aufwendungen an eine bestimmte Grenze gebunden werden soll, die in einem Hundertsatz zu dem Umsatz oder anderen Merkmalen bestimmt werden könnte.

    (Zuruf: Sehr richtig!)

    Man kann dabei noch an Progression und Degression denken, je nach dem Verhältnis der Aufwendungen zu dem Umsatz. Wir haben dafür ein Vorbild in der amerikanischen Gesetzgebung. Ich glaube, daß ein solcher Weg ein besserer Weg wäre als der in dem Entwurf der Regierung vorgeschlagene Weg. Wir wollen diese Dinge im Finanz- und Steuerausschuß eingehend prüfen und sind hier zu einer verantwortungsvollen Mitarbeit gern bereit. Aber die Luxussteuer, die im ersten Teil des Gesetzentwurfes vorgeschlagen wird, müssen wir aus den vorgetragenen Gründen rundweg ablehnen.

    (Beifall bei der FDP.)