Rede von
Otto
Dannebom
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen meiner politischen Freunde beantrage ich, dem Gesetzentwurf nach der Fassung des Ausschusses einen Paragraphen 8b einzufügen. Das ist § 14 der Vorlage der Fraktion der SPD und ist identisch mit § 11 der Regierungsvorlage. Er betrifft die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger. Wir wollen damit das alte Recht wieder einführen, das bis 1933 bestand.
Wir können uns der Meinung, die der Herr Kollege Arndgen im Namen der Mehrheit des Ausschusses hier vortrug, nicht anschließen, daß diese Aufgaben einem zukünftigen Bundesaufsichtsamt übertragen oder der Regelung in einem Organisationsgesetz, das verabschiedet werden soll, überlassen werden sollen. Wir sind der Meinung, daß diesem Bundesaufsichtsamt nicht Rechtsprechung u n d Verwaltung übertragen werden dürfen.
Wir vertreten die Auffassung, daß sowohl Prüfung als auch Aufsicht einem unabhängigen Gremium übertragen werden müssen. Die Aufsichtsbehörde soll ihre Aufsicht lediglich insoweit durchführen, daß sie darüber wacht, daß Gesetze und Satzungen so beobachtet werden, wie es der Zweck der Versicherung erfordert. Die Aufsicht darf sich nicht auf Fragen der Zweckmäßigkeit erstrecken.
Meine Damen und Herren, es ist ferner zu beachten, daß die Vorschriften der §§ 30 bis 34 der Reichsversicherungsordnung für die Versicherungsträger in allen Zweigen der Sozialversicherung Geltung haben sollen. Gerade auf diesem Gebiet herrscht eine weitgehende Verschiedenheit, ja man kann sogar sagen: Zersplitterung, und deshalb sind meine politischen Freunde und ich der Auffassung: diese Fragen dürfen nicht in einem kommenden Organisationsgesetz geregelt werden, sondern sollen und müssen in dieses Gesetz über die Selbstverwaltung hineingearbeitet werden. Deshalb bitte ich Sie, meine Damen und Herren, sich durch Ihre Unterstützung dafür miteinzusetzen, daß unser Antrag angenommen wird.