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ID0108907000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1950 3287 89. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 3288A, 3329C Änderung der Tagesordnung 3288B Niederlegung des Bundestagsmandats durch den Abg. Lübke 3288B Austritt des Abg. Dr. Miessner aus der Gruppe der DRP und Aufnahme als Hospitant der Fraktion der FDP 3288B Austritt des Abg. Dr. Friedrich aus der Fraktion der FDP 3288C Beschluß des Deutschen Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich des Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes 3288C Anfrage Nr. 112 der Abg. Bodensteiner u. Gen. betr. Förderung der Versuchsarbeiten zur Ausnutzung der Windkraft (Nr. 1301 und 1390 der Drucksachen) . . . 3288C Anfrage Nr. 113 der Abg. Strauß u. Gen. betr. Verstärkung der Arbeitslosigkeit unter den Schwerbeschädigten durch Fortsetzung der Demontage (Nr. 1313 und 1410 der Drucksachen) 3288C Anfrage Nr. 116 der Fraktion der SPD betr. Instandsetzung der Bundesstraßen Nr. 35 und Nr. 10 (Nr. 1331 und 1402 der Drucksachen) 3288C Bericht des Bundesministers der Finanzen über die Verwaltungsbeamten des Bundes in Bonn (Nr. 1394 der Drucksachen) . . . 3288D Beratung des Antrags der Fraktionen der BP, CDU/CSU, SPD, FDP, DP, WAV und des Zentrums betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Art. 44 des Grundgesetzes (Nr. 1397 [neu] der Drucksachen) 3288D, 3315C, 3329C Dr. Seelos (BP), Antragsteller . . . . 3288D Paul (Düsseldorf) (KPD) 3289C Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3315C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3315D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Behandlung von Anträgen der KPD-Fraktion (Nr. 1403 der Drucksachen) 3290A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 3290B Gundelach (KPD) 3291A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzes zur Anpassung der Rente der Arbeiter an die Rente der Angestellten (Nr. 1328 der Drucksachen) 3291B Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 3291B Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3292B Frau Kalinke (DP) 3293A Horn (CDU) 3293D Dr. Atzenroth (FDP) 3294C Richter (Frankfurt) (SPD) 3294D Erste Beratung des Entwurfs eines Heimarbeitsgesetzes (Nr. 1357 der Drucksachen) 3296A Storch, Bundesminister für Arbeit 3296A Frau Döhring (SPD) 3296C Karpf (CSU) 3297D Volkholz (BP) 3299A Frau Thiele (KPD) 3300A Dr. Atzenroth (FDP) 3300C Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung und des Entwurfs eines Gesetzes über die Wiederherstellung der Ehrenämter und der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung (Nrn. 248, 444 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 1354 der Drucksachen) . . . . 3300D Arndgen (CDU), Berichterstatter . . . 3300D Frau Korspeter (SPD) . . . 3304A, 3320C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . 3305A, 3311D, 3320A, 3323D Richter (Frankfurt) (SPD) 3305D, 3314A, D 3318B, 3319D, 3325C, D Dr. Atzenroth (FDP) 3312 C Degener (CDU) 3313A Horn (CDU) . 3314D, 3316A, 3318A, 3325A Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3315C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3315D Pohle (SPD) 3316D, 3324C Freidhof (SPD) 3317C Frau Kipp-Kaule (SPD) . . 3318D, 3321C Dannebom (SPD) 3319B Frau Kalinke (DP) 3320B, 3325D Frau Döhring (SPD) 3321D Dr. Wellhausen (FDP) 3323C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung besonderen Aufwandes (Nr. 1345 der Drucksachen) 3326A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3326A Leonhard (CDU) 3327C Dr. Besold (BP) 3328B Schoettle (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3329A Nächste Sitzung 3329C Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Willi Richter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stimmen grundsätzlich der Tendenz, die in dem Antrag der CDU/CSU liegt, zu, sind aber nicht damit einverstanden, daß die Errichtung einer Geschäftsführung oder eines Direktoriums erfolgen soll, sondern sind der Meinung, daß entsprechend unserem Antrag unter Nr. 11 auch in der Rentenversicherung ein Geschäftsführer und, wenn erforderlich, ein Stellvertreter vorgesehen sein sollen. Erstmals in der Geschichte der Rentenversicherung der Arbeiter wird mit diesem Gesetz versucht, nicht einen Geschäftsführer, sei es unter dem Titel Präsident oder Direktor, die Geschäfte führen zu lassen, sondern ein Direktorium, eine mehrgliedrige Geschäftsführung von drei, ja unter Umständen fünf Personen an seine Stelle zu setzen. Wir sehen keinen sachlichen Grund dafür, daß bei allen 17 Landesversicherungsanstalten der Bundesrepublik ein Direktorium errichtet werden soll. Wir sind der Meinung, daß auf Grund der Konstruktion der Selbstverwaltung, wonach der Vorstand die Geschäfte zu führen hat und die Vertreterversammlung quasi das legislative Organ dieser Institution ist, nicht noch ein drittes Organ, Direktorium oder Geschäftsführung genannt, geschaffen werden kann. Praktisch müßte ja dann, wenn die Beschlüsse des Vorstands von der Geschäftsführung durchzuführen sind, diese Geschäftsführung noch einmal beschließen, von wem, wie, wo und wann sie durchgeführt werden sollen. Das führt doch zu Zuständen, die von keinem von Ihnen gewollt werden können. Sie können mir erwidern: In der Angestelltenversicherung wurde bei Schaffung der Reichsanstalt im Gesetz von 1911 ein Direktorium vorgesehen. Da ist es ein Organ mit Befugnissen neben dem Vorstand und neben dem Verwaltungsrat gewesen. Dort hat es Stimmrecht in allen Fragen gehabt. Das ist doch ganz anders, als es jetzt in unserm Gesetz über die Selbstverwaltung vorgesehen ist.
    Wir sind weiter der Meinung, daß weder der Geschäftsführung noch dem Geschäftsführer in der Rentenversicherung der Arbeiter bei der Aufstellung des Haushalts, des Stellenplans und in Fragen der Vermögensanlage ein beschließendes Stimmrecht gegeben werden sollte. Das würde praktisch bedeuten, daß der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführung bei der paritätischen Zusammensetzung des Vorstandes in einer Abstimmung das Zünglein an der Waage bilden, daß in diesen Fragen nicht die Arbeitgeber und nicht die Versicherten entscheiden, wenn sie verschiedener Meinung sind, sondern letzten Endes der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführung. Das halten wir für ungesund; es verstößt gegen die Tendenz der Selbstverwaltung. Deshalb bitte ich Sie, unseren Antrag unter Nr. 11 anzunehmen, durch den die frühere Fassung des Wirtschaftsrats und der ursprüngliche Beschluß des sozialpolitischen Ausschusses wieder hergestellt werden soll.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keine weiteren Wortmeldungen zu § 8? — Dann schließe ich die Aussprache.
Ich lasse abstimmen, und zwar zunächst über die Abänderungsanträge zu Abs. 1 c. Hier ist der weitestgehende Änderungsantrag derjenige der SPD, Ziffer 11 der Vorlage, und zwar zunächst bis einschließlich „Verwaltungsbehörde des Landes". Über die letzten zwei Zeilen lasse ich nachher abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! — Letzteres war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP zu Abs. 1 Buchstabe c abstimmen. Wer 'dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, Buchstabe e Satz 2 zu streichen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Letzteres war die Mehrheit.
Jetzt lasse ich über den Antrag abstimmen, den Abs. 4 zu streichen und den Abs. 5 zu Abs. 4 werden zu lassen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Letzteres war die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wer für § 8 in der veränderten Fassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Die Fraktion der SPD hat in den Ziffern 12 und 13 den Änderungsantrag gestellt, einen § 8 a und einen § 8 b einzufügen. Wer begründet das? — Das Wort hat Frau Kipp-Kaule.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liesel Kipp-Kaule


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In unserer Vorlage beantragen wir unter Ziffer 12, daß der § 10 des Regierungsentwurfs — § 13 des Initiativgesetzentwurfes


    (Frau Kipp-Kaule)

    der SPD — zu § 8 a gemacht wird. Der Ausschuß hatte beschlossen, diesen Paragraphen aus dem Gesetz herauszunehmen. In der Begründung sagte der Abgeordnete Arndgen, daß seit 1945 auf diesem Gebiet verschiedene Erlasse auf der Länderebene ergangen seien.
    Wir sind der Meinung, daß gerade in diesem Gesetz ein Prüfungsparagraph eingefügt werden muß; denn, meine Damen und Herren, es ist wichtig genug, nicht nur zu wissen, was das Ergebnis der Kassenführung ist, sondern auch zu wissen, was das Ergebnis der Geschäftsführung schlechthin ist.
    Die alte Regelung, die wir kennen, ging dahin, daß die Versicherungsträger ihre Prüfungsorgane selber einsetzten. Nach dem, was die Regierung gewünscht hatte und was auch meine Fraktion wünscht, sollten sich die Versicherungsträger jährlich einer Prüfung durch eine Prüfungsstelle unterziehen, die vom Versicherungsträger selbst vollständig unabhängig ist. Bei der Bedeutung, die die Sozialversicherung und die Beitragsleistung haben, können wir nicht darauf verzichten, diesen Paragraphen einzufügen.
    In Anbetracht der Wichtigkeit bitte ich Sie, unserem Vorschlag zuzustimmen, daß § 10 des Regierungsentwurfs zu § 8 a wird mit der Maßgabe, daß Abs. 1 Satz 3 dahin geändert wird:
    Die Prüfungsstellen haben über das Ergebnis der Prüfung einen schriftlichen Bericht
    nach den von der Aufsichtsbehörde des Bundes festgesetzten Richtlinien zu erstatten.
    Gestatten Sie mir dazu einige Worte. In der Regierungsvorlage wird gesagt, daß die Aufsichtsbehörde die Richtlinien selbst festsetzt. Wer ist die Aufsichtsbehörde? Man muß schon konkret aussprechen, wer die Richtlinien zur Prüfung festsetzen soll. Hier sind wir der Meinung, daß es nur die Aufsichtsbehörde des Bundes sein kann, damit nicht nachher dieser Paragraph so ausgelegt wird, daß die Aufsichtsbehörden der Länder die Prüfung nach von ihnen festgesetzen Richtlinien durchführen lassen können. Deshalb bitte ich Sie, meine Damen und Herren, unserem Antrag zuzustimmen, daß der Prüfungsparagraph als § 8 a eingefügt wird. Wir können die Verantwortung nicht auf uns nehmen, eine Prüfung in diesem Gesetz nicht vorzusehen.

    (Beifall bei der SPD.)