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ID0108906400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1950 3287 89. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 3288A, 3329C Änderung der Tagesordnung 3288B Niederlegung des Bundestagsmandats durch den Abg. Lübke 3288B Austritt des Abg. Dr. Miessner aus der Gruppe der DRP und Aufnahme als Hospitant der Fraktion der FDP 3288B Austritt des Abg. Dr. Friedrich aus der Fraktion der FDP 3288C Beschluß des Deutschen Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich des Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes 3288C Anfrage Nr. 112 der Abg. Bodensteiner u. Gen. betr. Förderung der Versuchsarbeiten zur Ausnutzung der Windkraft (Nr. 1301 und 1390 der Drucksachen) . . . 3288C Anfrage Nr. 113 der Abg. Strauß u. Gen. betr. Verstärkung der Arbeitslosigkeit unter den Schwerbeschädigten durch Fortsetzung der Demontage (Nr. 1313 und 1410 der Drucksachen) 3288C Anfrage Nr. 116 der Fraktion der SPD betr. Instandsetzung der Bundesstraßen Nr. 35 und Nr. 10 (Nr. 1331 und 1402 der Drucksachen) 3288C Bericht des Bundesministers der Finanzen über die Verwaltungsbeamten des Bundes in Bonn (Nr. 1394 der Drucksachen) . . . 3288D Beratung des Antrags der Fraktionen der BP, CDU/CSU, SPD, FDP, DP, WAV und des Zentrums betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Art. 44 des Grundgesetzes (Nr. 1397 [neu] der Drucksachen) 3288D, 3315C, 3329C Dr. Seelos (BP), Antragsteller . . . . 3288D Paul (Düsseldorf) (KPD) 3289C Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3315C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3315D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Behandlung von Anträgen der KPD-Fraktion (Nr. 1403 der Drucksachen) 3290A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 3290B Gundelach (KPD) 3291A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzes zur Anpassung der Rente der Arbeiter an die Rente der Angestellten (Nr. 1328 der Drucksachen) 3291B Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 3291B Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3292B Frau Kalinke (DP) 3293A Horn (CDU) 3293D Dr. Atzenroth (FDP) 3294C Richter (Frankfurt) (SPD) 3294D Erste Beratung des Entwurfs eines Heimarbeitsgesetzes (Nr. 1357 der Drucksachen) 3296A Storch, Bundesminister für Arbeit 3296A Frau Döhring (SPD) 3296C Karpf (CSU) 3297D Volkholz (BP) 3299A Frau Thiele (KPD) 3300A Dr. Atzenroth (FDP) 3300C Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung und des Entwurfs eines Gesetzes über die Wiederherstellung der Ehrenämter und der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung (Nrn. 248, 444 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 1354 der Drucksachen) . . . . 3300D Arndgen (CDU), Berichterstatter . . . 3300D Frau Korspeter (SPD) . . . 3304A, 3320C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . 3305A, 3311D, 3320A, 3323D Richter (Frankfurt) (SPD) 3305D, 3314A, D 3318B, 3319D, 3325C, D Dr. Atzenroth (FDP) 3312 C Degener (CDU) 3313A Horn (CDU) . 3314D, 3316A, 3318A, 3325A Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3315C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3315D Pohle (SPD) 3316D, 3324C Freidhof (SPD) 3317C Frau Kipp-Kaule (SPD) . . 3318D, 3321C Dannebom (SPD) 3319B Frau Kalinke (DP) 3320B, 3325D Frau Döhring (SPD) 3321D Dr. Wellhausen (FDP) 3323C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung besonderen Aufwandes (Nr. 1345 der Drucksachen) 3326A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3326A Leonhard (CDU) 3327C Dr. Besold (BP) 3328B Schoettle (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3329A Nächste Sitzung 3329C Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Kurt Pohle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Der sozialdemokratische Abänderungsantrag, den ich zu vertreten habe, spricht eigentlich für sich, so daß ich ihm nur wenige Begleitworte mit auf den Weg zu geben brauche. Der § 4 Abs. 1 lautet in der vorgeschlagenen Fassung:
    Außer ihnen können auch andere Gruppen von Versicherten und Arbeitgebern Vorschläge machen. Die Satzung eines Versicherungsträgers kann für diese Vorschläge bestimmen, daß eine Mindestzahl von Unterschriften der Wahlberechtigten erforderlich ist, wenn dies wegen der besonderen Verhältnisse des Versicherungsträgers angemessen erscheint; die Satzung darf jedoch keine Mindestzahl bestimmen, welche es in unbilliger Weise erschwert, solche Vorschläge zu machen.
    Der Vorschlag der SPD will kein Schema, sondern strebt die Berücksichtigung der Besonderheiten an, die sich landschaftlich ergeben können. Die mit Land und Leuten vertrauten Versicherungsträger können in der Satzung den besonderen Gegebenheiten Rechnung tragen, und es wird jede ferngelenkte Einmischung vermieden.


    (Pohle)

    Die Begründung der Bundesregierung zu diesem Gesetzentwurf spricht mit Recht davon, daß das Führerprinzip eines autoritären Staates dem Wesen der deutschen Sozialversicherung widerspricht. Der Abänderungsantrag der SPD ist ein wesentlicher und wertvoller Beitrag zur Erreichung des Zieles, den demokratischen Wesensinhalt der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung nicht nur am Rande, sondern in der Tiefe und in der Breite zu vervollkommnen. Bei dem Besuch eines Ausschusses in Tübingen berichtete uns der Arbeitsminister in Gegenwart des Kollegen Gengler von dem hohen Alter der Demokratie in Württemberg-Hohenzollern. Diese Ausführungen haben bei den Nord- wie Ostländern ein Gefühl des Bedauerns hochkommen lassen, daß ihre Vorfahren etwas verspätet die Ehe mit der Demokratie geschlossen haben. Um so mehr erhoffen wir heute bei der Abstimmung über unseren Abänderungsantrag, von den süd- und westdeutschen Kollegen der Regierungsparteien mit alter demokratischer Tradition nicht im Stich gelassen zu werden.
    Im ursächlichen Zusammenhang mit diesem Abänderungsantrag, von dem ich annehme, daß Sie ihm zustimmen werden, steht dann Abs. 6 vom § 11, den wir zu streichen bitten. Wir wollen uns in Kiel und München nicht mit dem Bundeswahlbeauftragten streiten. Dieser Bundeswahlbeauftragte, über dessen Person heute noch ein geheimnisvoller Schleier liegt, der aber gar nicht so unbekannt sein dürfte, ist ein derart vielbeschäftigter Mann, daß er die Fülle der besonderen Verhältnisse gar nicht zu studieren, noch weniger landschaftlich abwägend gerecht zu entscheiden imstande sein wird. Helfen Sie also bei der Streichung mit.
    Wenn ich Sie gebeten habe, unserem Abänderungsantrag die Zustimmung zu geben, so bin ich leider nicht in der Lage, für den CDU-Antrag dasselbe Entgegenkommen zu zeigen. Wir halten an dem Vorschlage fest und lehnen die Vorschlagslisten ab.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache zu § 4 ist geschlossen.
Ich lasse abstimmen. Zunächst ist über den Antrag der CDU/CSU, der FDP und der DP abzustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Der Antrag ist angenommen.
Dann lasse ich über den Antrag der SPD unter Ziffer 9 der Drucksache abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Nunmehr lasse ich über § 4 in der soeben geänderten Fassung abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Die Mehrheit hat sich dafür entschieden.
Ich rufe § 5 auf. Abänderungsanträge liegen nicht vor. Ich eröffne die Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache.
Wer für § 5 in der Ausschußfassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Der
§ 5 ist angenommen.
Zu § 6 liegt kein Abänderungsantrag vor. Ich eröffne die Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache.
Wer für § 6 in der Ausschußfassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Der
§ 6 ist angenommen.
Es liegt ein Antrag der SPD vor, einen § 6a anzufügen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Freidhof.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Freidhof


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! In dem Gesetzentwurf, den die sozialdemokratische Fraktion als Drucksache Nr. 248 eingereicht hatte, war ein § 8 enthalten, der die Aufgaben und Befugnisse der Vertreterversammlung gesetzlich festlegen sollte. Der Herr Berichterstatter hat vorhin, als er den Bericht des Ausschusses gab, darauf hingewiesen, daß die Mehrheit des sozialpolitischen Ausschusses diesen Antrag deshalb abgelehnt habe, weil die Aufgaben der Organe bereits in der Reichsversicherungsordnung gesetzlich festgelegt seien. Wir haben den Antrag trotzdem wieder eingebracht. Wir wünschen, daß diese Bestimmung in das Gesetz aufgenommen wird. Der Antrag hat den Zweck, eine Lücke, die jetzt im Gesetz enthalten ist, zu schließen. Es ist zwar in § 1 Abs. 4 gesagt, daß die Vertreterversammlung an die Stelle des früheren Ausschusses, der Genossenschaftsversammlung, der Sektionsversammlung, des Verwaltungsrates, der Hauptversammlung oder der Bezirksversammlung tritt. Es darf jedoch nicht übersehen werden, daß die Rechte der Vertreterversammlung in den einzelnen Versicherungszweigen ganz verschieden sind.
    Dabei ist die Tatsache entscheidend, daß bei keinem Versicherungszweig festgelegt worden ist, wer die Satzung erlassen soll. In verschiedenen Paragraphen des uns jetzt vorgelegten Gesetzes ist auf die Satzung Bezug genommen. Beispielsweise ist in § 1 Abs. 5 gesagt: Das Nähere bestimmt die Satzung. Es ist also zwar festgelegt, daß die Satzung etwas bestimmt. Es ist aber nicht festgelegt, wer die Satzung erlassen soll. Nach unserer Auffassung ist die Satzung von der Vertreterversammlung zu beschließen. Eine solche Bestimmung ist weder in der Reichsversicherungsordnung noch in dem Angestelltenversicherungsgesetz noch in dem Knappschaftsversicherungsgesetz enthalten. In den einzelnen Bestimmungen heißt es lediglich, daß die Vertreterversammlung die Aufgabe hat, die Satzung zu ändern. Die alten Satzungen sind nach altem Recht von irgendwelcher Behörde bei der Schaffung des Versicherungsträgers erlassen worden. Wenn wir jetzt die Selbstverwaltung wiederherstellen, muß unserer Meinung nach der Vertreterversammlung auch das Recht gegeben werden, die Satzung selbst zu beschließen. Dieser neue Rechtsgrundsatz muß in dem Gesetz enthalten sein. Sonst bestimmt darüber auch diesmal wieder eine autoritäre Bürokratie. Nach unserer Auffassung gehört deshalb die von uns vorgeschlagene Bestimmung in das Gesetz, damit endgültig festgelegt ist, wer die Satzungen zu erlassen hat.
    Wir haben noch eine Reihe weiterer Bestimmungen in unseren Antrag aufgenommen. Sie sind zwar schon in der Reichsversicherungsordnung enthalten. Wir haben sie aber der Einfachheit halber in den Paragraphen aufgenommen, der jetzt als § 6 a eingefügt werden soll, um das Gesetz abzurunden.
    Ich bitte Sie also, unserem Antrag zuzustimmen.