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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1950 3287 89. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 3288A, 3329C Änderung der Tagesordnung 3288B Niederlegung des Bundestagsmandats durch den Abg. Lübke 3288B Austritt des Abg. Dr. Miessner aus der Gruppe der DRP und Aufnahme als Hospitant der Fraktion der FDP 3288B Austritt des Abg. Dr. Friedrich aus der Fraktion der FDP 3288C Beschluß des Deutschen Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich des Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes 3288C Anfrage Nr. 112 der Abg. Bodensteiner u. Gen. betr. Förderung der Versuchsarbeiten zur Ausnutzung der Windkraft (Nr. 1301 und 1390 der Drucksachen) . . . 3288C Anfrage Nr. 113 der Abg. Strauß u. Gen. betr. Verstärkung der Arbeitslosigkeit unter den Schwerbeschädigten durch Fortsetzung der Demontage (Nr. 1313 und 1410 der Drucksachen) 3288C Anfrage Nr. 116 der Fraktion der SPD betr. Instandsetzung der Bundesstraßen Nr. 35 und Nr. 10 (Nr. 1331 und 1402 der Drucksachen) 3288C Bericht des Bundesministers der Finanzen über die Verwaltungsbeamten des Bundes in Bonn (Nr. 1394 der Drucksachen) . . . 3288D Beratung des Antrags der Fraktionen der BP, CDU/CSU, SPD, FDP, DP, WAV und des Zentrums betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Art. 44 des Grundgesetzes (Nr. 1397 [neu] der Drucksachen) 3288D, 3315C, 3329C Dr. Seelos (BP), Antragsteller . . . . 3288D Paul (Düsseldorf) (KPD) 3289C Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3315C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3315D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Behandlung von Anträgen der KPD-Fraktion (Nr. 1403 der Drucksachen) 3290A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 3290B Gundelach (KPD) 3291A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzes zur Anpassung der Rente der Arbeiter an die Rente der Angestellten (Nr. 1328 der Drucksachen) 3291B Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 3291B Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3292B Frau Kalinke (DP) 3293A Horn (CDU) 3293D Dr. Atzenroth (FDP) 3294C Richter (Frankfurt) (SPD) 3294D Erste Beratung des Entwurfs eines Heimarbeitsgesetzes (Nr. 1357 der Drucksachen) 3296A Storch, Bundesminister für Arbeit 3296A Frau Döhring (SPD) 3296C Karpf (CSU) 3297D Volkholz (BP) 3299A Frau Thiele (KPD) 3300A Dr. Atzenroth (FDP) 3300C Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung und des Entwurfs eines Gesetzes über die Wiederherstellung der Ehrenämter und der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung (Nrn. 248, 444 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 1354 der Drucksachen) . . . . 3300D Arndgen (CDU), Berichterstatter . . . 3300D Frau Korspeter (SPD) . . . 3304A, 3320C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . 3305A, 3311D, 3320A, 3323D Richter (Frankfurt) (SPD) 3305D, 3314A, D 3318B, 3319D, 3325C, D Dr. Atzenroth (FDP) 3312 C Degener (CDU) 3313A Horn (CDU) . 3314D, 3316A, 3318A, 3325A Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3315C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3315D Pohle (SPD) 3316D, 3324C Freidhof (SPD) 3317C Frau Kipp-Kaule (SPD) . . 3318D, 3321C Dannebom (SPD) 3319B Frau Kalinke (DP) 3320B, 3325D Frau Döhring (SPD) 3321D Dr. Wellhausen (FDP) 3323C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung besonderen Aufwandes (Nr. 1345 der Drucksachen) 3326A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3326A Leonhard (CDU) 3327C Dr. Besold (BP) 3328B Schoettle (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3329A Nächste Sitzung 3329C Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Einen Augenblick, Herr Abgeordneter. — Meine Damen und Herren, ich bitte doch, die Privatgespräche etwas einzuschränken. Schließlich spricht der Redner auch mit einem gewissen Anrecht auf die Aufmerksamkeit der Zuhörer.


Rede von Willi Richter
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Ich weiß, daß es sich hier um ein schwieriges, kompliziertes Gebiet der gesamten Sozialpolitik handelt. Ich kann nicht verlangen, daß Sie sich alle auf diesem Gebiet besonders betätigen.
Sie haben viel wichtigere Aufgaben und sind viel geschicktere, viel klügere Menschen. Ich habe deshalb Verständnis, wenn Sie weniger Interesse an diesen Ausführungen haben. Wir sind schließlich als Sozialpolitiker — besonders in der Jetztzeit und bei der Zusammensetzung dieses Hauses — Leid gewohnt.
Ich möchte aber zum Schluß noch auf einen Artikel zu sprechen kommen, der von dem Kollegen dieses Hauses, Herrn Dr. Hammer, im „Darmstädter Tagblatt" unter dem 5. Juli 1950 veröffentlicht wurde. Da heißt es — ich darf den Absatz mit Genehmigung des Präsidenten verlesen —:
Daß von 1945 an bis zum heutigen Tage darin
— er meint nämlich die Selbstverwaltung — keine grundlegende oder wesentliche Änderung eingetreten ist, ist der Bevölkerung leider weitgehend unbekannt geblieben. Die Verhältnisse der Nachkriegszeit, die Tendenzen der Denazifizierungsgesetze, die Duldung dieser Vorgänge durch die Besatzungsmacht brachten es mit sich, daß das Jahr 1945 nicht eine Wiederherstellung der zerstörten Selbstverwaltung und ein Erwachen des genossenschaftlichen Lebens mit sich brachte, sondern eigentlich nur einen Austausch der Parteibücher. Ehe Christian Stock
— nun wende ich mich an die Hessen, es sitzen ja einige vor mir —
Ministerpräsident des Landes Hessen wurde, war er Präsident der Landesversicherungsanstalt des Landes Hessen geworden.
Sie wissen alle — und besonders Sie, sehr verehrter Herr Kollege Horn —, daß Christian Stock schon lange vor der Kriegszeit, Jahrzehnte vorher, ein hervorragender anerkannter Geschäftsführer in
der Ortskrankenkassenbewegung war, in Heidelberg, Frankfurt usw. Da ist es eigentlich eine Selbstverständlichkeit für jeden Hessen, daß er 1945 Präsident der Landesversicherungsanstalt wurde. Ich wundere mich über diese sehr eigenartigen Bemerkungen in diesem Artikel. Der Geschäftsführer der Ortskrankenkasse Darmstadt, Herr Heile, war lange vor 1933 Geschäftsführer der Ortskrankenkasse Darmstadt und war vorher Inspektor beim Oberversicherungsamt in Darmstadt. Er ist also ein Fachmann von der Picke auf. Man sollte doch hier nicht von einem Austausch der Parteibücher sprechen. Das liest sich furchtbar und hört sich katastrophal an in unserer Zeit.
Ich darf noch auf den Art. 161 der Reichsverfassung von 1919 hinweisen, der lautet:
Zur Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit, zum Schutze der Mutterschaft und zur Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Schwäche und Wechselfällen des Lebens schafft das Reich ein umfassendes Versicherungswesen unter maßgebender Mitwirkung der Versicherten.
Das hat die Nationalversammlung damals im Art. 161 der Reichsverfassung verankert. Wir haben im Grundgesetz nichts Gleichartiges, aber ich glaube, wir sind doch berechtigt und verpflichtet, diesem Grundsatz, der von unseren Vorgängern in der Nationalversammlung unter gleichen Verhältnissen anerkannt wurde, wiederum oder endlich zum Durchbruch zu verhelfen.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen ausführlich die Gründe dargelegt, warum meine Fraktion in ihrem Gesetzentwurf Drucksache Nr. 248 die Forderung aufgestellt hat, daß nur Vertreter der Versicherten sowohl dem Vorstande wie auch der Vertreterversammlung in der Krankenversicherung und in den Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten und in der Knappschaftsversicherung angehören sollen. Ich hoffe, daß diese Ausführungen Sie überzeugt haben, daß unsere Forderung berechtigt ist; denn seien Sie sich darüber klar: Wenn die paritätische Besetzung der Organe in dem Gesetz über die Selbstverwaltung festgelegt wird, dann wird mit diesem Gesetz erst der Kampf um die Selbstverwaltung entbrennen. Abraham Lincoln, der bekannte Politiker, sagte einmal:
„Nichts ist erledigt, wenn es nicht gerecht
erledigt ist."

(Beifall und Händeklatschen bei der SPD. — Zuruf von der FDP: Das wollen wir ja gerade!)

Vizepäsident Dr. Schäfer: Das Wort hat der Abgeordnete Kohl.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Kohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Ich bin mir vollkommen darüber im klaren, daß Sie zwar hier auf der parlamentarischen Ebene eine Entscheidung fällen über die Zusammensetzung der Selbstverwaltungskörper; aber ebenso stark bin ich davon überzeugt, daß außerhalb des Hauses gerade diese parlamentarische Entscheidung außerordentlich stark diskutiert werden wird. Ich glaube, daß gerade die Gewerkschaften unter keinen Umständen mit der Formulierung einverstanden sein werden, nach der man jetzt eine Parität in den Selbstverwaltungskörpern Platz greifen läßt. Wir sollten doch die Dinge auch einmal in einem kleinen geschichtlichen

    Kohl (Stuttgart)

    Rückblick betrachten und daraus ersehen, daß seit 1945 bis in die letzte Zeit hinein die Verantwortlichen der damaligen Arbeitsverwaltungen versucht haben, Ordnung in die Selbstverwaltung zu bringen. Es blieb allerdings bei Augenblickslösungen, bei Behelfen in den verschiedenen Zonen, nach denen gearbeitet wurde. Aber bereits damals war schon entscheidend die Forderung — und es ist keine neue Forderung, sondern eine sehr alte Forderung der Gewerkschaften, die diese seit Jahrzehnten erhoben haben —, daß man mit der kommenden Reform der Sozialversicherung auch hier auf dem Gebiet der Selbstverwaltung einen entscheidenden Schritt nach vorwärts tun würde. Man soll in diesem Gesetz — und das gerade in § 2 — das Eigenleben und die eigene Verantwortung als die typischen Merkmale jeglicher Selbstverwaltung — und nur diese haben die Träger der deutschen Sozialversicherung bisher befähigt, eine lebensnahe Verwaltungsorganisation zu schaffen — nicht außer acht lassen. Das trifft besonders bei den Krankenkassen zu, wo es auf außerordentliche Schnelligkeit der Entscheidungen und Handlungen und auf großes Verständnis für die sozialen Belange der von ihnen Betreuten ankommt. Die jetzige Fassung des § 2 entspricht diesen grundsätzlichen Voraussetzungen in keiner Form, und zwar schafft der Vorschlag des Ausschusses einen Zustand, der eigentlich noch weit hinter Bismarck zurückreicht oder wenigstens doch bis in die Zeit Bismarcks; denn damals hat man den Versicherten ein Übergewicht wenigstens in den Selbstverwaltungskörpern zugestanden, und zwar durch das Verhältnis 2 zu 1, während man hier in diesem Gesetz die Parität vorschlägt.
    Ich glaube, daß die Arbeiterschaft Überlegungen darüber anstellt, daß gerade diese Regierungsmehrheit sich bei dem Gesetz über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung darüber Gedanken macht, daß hier die Parität in Erscheinung tritt, während man in der Frage des Mitbestimmungsrechts für die Arbeiterschaft doch wesentlich andere Töne zu hören und wesentlich andere Auffassungen zu spüren bekommt.
    Aber wir sind nicht der Meinung, daß hier im Sozialversicherungswesen Kräfte wirksam werden sollten, die auf Grund ihrer politischen, sozialen und wirtschaftlichen Stellung außerhalb des Rahmens dieser Sozialversicherung stehen; denn das in der Beweisführung für die Parität angezogene Argument, daß auch der Unternehmer Beiträge für die Sozialversicherung entrichtet und deshalb aus dieser Körperschaft nicht ausgeschlossen sein kann, erscheint deshalb etwas eigenartig, weil ja die von den Unternehmern zu zahlenden Beiträge in der Kosten- und Preiskalkulation des Unternehmers eine wesentliche Rolle spielen. Also nicht er zahlt die Beiträge, sondern indirekt zahlt der Versicherte diesen Beitrag. Er hat somit das Recht, in den Selbstverwaltungskörpern seiner Organisation die Geschicke dieser Organisation allein zu leiten.
    Wir sind der Überzeugung, daß es nur eine schöne Geste ist, wenn man erklärt, daß gerade die Parität die Voraussetzung in sich birgt, daß auch das Unternehmertum verantwortlich eingespannt werden kann. Wir zweifeln an dieser Verantwortlichkeit, und gerade die Entscheidungen dieses Hauses mit dieser Mehrheit berechtigen uns zu diesem Zweifel.
    Es ist selbstverständlich, daß bei unserer Einstellung zu diesen Dingen auch die Frage der Betriebskrankenkassen von demselben Gesichtspunkt aus beantwortet werden muß, weil dort die Verhältnisse ähnlich liegen. Es wäre zweckmäßig, auch zur Frage der Betriebskrankenkasse in diesem Zusammenhang einiges zu sagen. Ich will mir das ersparen. Wir haben unsere Auffassung zusammengefaßt; sie weicht von dem Kompromißvorschlag der Sozialdemokratischen Partei insofern ab, als wir nicht für ein Verhältnis 2 : 1 sind. Wir sind vielmehr der Meinung, daß in der Krankenversicherung, in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten und in der Unfallversicherung nur die Versicherten allein ihre Geschicke in die Hand nehmen. Dasselbe gilt für § 2 Abs. 2. Hier beantragen wir:
    Bei den Betriebskrankenkassen setzt sich das Organ der Selbstverwaltung der Betriebskrankenkassen aus Vertretern der Versicherten zusammen.
    Das gilt entsprechend für die Organe der
    Bundesbahn-Versicherungsanstalt und die Organe der Ausführungsbehörden und die Organe der Unfallversicherung der Gemeinden.
    Meine Damen und Herren! Wir sind überzeugt, daß die Entscheidung über die Frage der Selbstverwaltung und die Zusammensetzung des Selbstverwaltungskörpers ureigenste Angelegenheit der Versicherten allein ist.

    (Beifall bei der KPD.)

    Vizepäsident Dr. Schäfer: Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Atzenroth.