Rede:
ID0108804900

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Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Staatssekretär: 1
    6. Hartmann.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 88. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1950 3271 88. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. September 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3271C Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes (Nr. 1294 der Drucksachen) 3271D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Notgesetzes für die deutsche Hochseefischerei (Nr. 1172 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 1338 der Drucksachen) . . . . 3272A Mertins (SPD), Berichterstatter . . . 3272A Beratung des Antrags der Abg. Tichi, Frau Wessel u. Gen. betr. Bezüge der deutschen Delegierten für den Europarat (Nr. 1319 der Drucksachen) 3272D Schuster (WAV), Antragsteller . . 3272D Frau Dr. Rehling (CDU) 3273D Eichler (SPD) 3274B Gundelach (KPD) 3277A Frau Wessel (Z) 3277B Dr. Schäfer (FDP) 3278A Bausch (CDU) 3279A Dr. von Merkatz (DP) 3280C Ehren (CDU) 3280D Dr. Miessner (DRP) 3281B Schoettle (SPD) 3281D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 3282C Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Einfuhr von steuerbegünstigten alkoholischen Arzneimitteln aus Groß-Berlin (West) in das Bundesgebiet (Nr. 1320 der Drucksachen) 3283B Dr. Etzel (Bamberg), Antragsteller . 3283B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 3283D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einstellung aller Demontage-Maßnahmen (Nr. 1353 der Drucksachen) . . . 3284A Dr. Nölting (SPD), Antragsteller . . . 3284A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1346 der Drucksachen) . 3286C Nächste Sitzung 3286C Die Sitzung wird um 9 Uhr 12 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin — West — hat im vergangenen Jahr die Finanzabteilung des Magistrats Berlin ermächtigt, die im Bundesgebiet geltende Steuer auf Alkohol, der bei der Herstellung von Heilmitteln des Deutschen Arzneibuches verwendet wird, nicht zu erheben. Später wurde ein Satz von 4,50 DM gegenüber dem im Bundesgebiet geltenden Satz von 8,50 DM festgelegt.
    Die Sonderregelung wurde von der Stadtverordnetenversammlung mit den ungünstigeren preiskalkulatorischen Bedingungen der alkoholverarbeitenden pharmazeutischen Industrie von West-Berlin begründet. Sie sollte nur für den Absatz am Platz selbst, also in West-Berlin gelten. Tatsächlich nahm aber eine Anzahl von Berliner Firmen die ihnen gebotene steuerliche Begünstigung zum Anlaß, um in einer unlauteren Weise mit einem Preisdumping in die Absatzgebiete der einschlägigen pharmazeutischen Betriebe des Bundesgebietes einzubrechen. Diese Berliner Unternehmungen waren in der Lage, Preisvorteile zu bieten, die weit über den Betrag der erlassenen Umsatzsteuer in Höhe von 3 % hinausgingen, weil die Alkoholsteuer von ihnen zunächst überhaupt nicht und später nur mit einem Betrag von 4,50 DM bezahlt zu werden brauchte.
    Die vom Landesfinanzamt Berlin vorgeschlagenen Maßnahmen erwiesen sich auch nach der Ansicht des Herrn Bundesministers für Wirtschaft als durchaus ungenügend und unwirksam. Im besonderen unterblieb in der Regel die Nacherhebung der Steuerdifferenz bei Lieferungen in das Bundesgebiet.
    Die Stadtverordnetenversammlung von Berlin hat nun vor kurzem ein Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol in Berlin-West erlassen. In diesem Gesetz wird der Magistrat bzw. dessen Finanzabteilung ermächtigt, die Steuer nach dem im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland — Bundesgebiet — geltenden Satz zu erheben, wenn branntweinhaltige Erzeugnisse in dieses Gebiet geliefert werden. Dieses Gesetz ist bis jetzt noch nicht verkündet worden, so daß auch das Landesfinanzamt Berlin die entsprechende, sicher schon vorbereitete Anordnung über die Durchführung dieses Gesetzes nicht erlassen konnte. Wird dieses Gesetz durchgeführt, dann ist damit dem Hauptvorschlag unseres Antrags in Ziffer 1 genügt, und ich möchte mir die Anregung gestatten, die Beratung des Antrags auszusetzen, um dem Magistrat Berlin die Möglichkeit zu geben, die in dem neuen Abänderungsgesetz der Stadtverordnetenversammlung vorgesehene Festsetzung der Alkoholsteuer auf den im Bundesgebiet geltenden Satz vorzunehmen. Ich glaube, daß es angemessen wäre, hierfür eine Frist von 14 Tagen in Aussicht zu nehmen. Ich möchte mir also die Anregung erlauben, die Beratung des Antrags um diese Zwischenzeit auszusetzen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Staatssekretär Hartmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann zur Sache wohl die Anfrage des Herrn Dr. Etzel schon ganz kurz beantworten. Es ist tatsächlich so, daß am 7. August 1950 das Berliner Stadtparlament ein Gesetz beschlossen hat, durch das der Magistrat ermächtigt wird, die Branntweinsteuer nach den Sätzen zu erheben, wie sie im Bundesgebiet gelten, wenn branntweinhaltige Erzeugnisse in das Bundesgebiet geliefert werden. Die Stadtkommandantur Berlin hat eine dreiwöchige Einspruchsfrist gegen alle Gesetze. Diese Frist ist am 8. September abgelaufen, ohne daß ein Einspruch eingelegt wurde. Infolgedessen ist mit der Verkündung des Gesetzes in diesen Tagen zu rechnen.
    Im Rahmen der Verhandlungen, die wir mit dem Magistrat Berlin geführt haben, hat der Magistrat zugesagt, daß er ungesäumt von der Ermächtigung Gebrauch machen will. Die Rechtsverordnung ist bereits vorbereitet, so daß ab 1. Oktober der Rechtszustand in Berlin hergestellt werden wird, wie er im Bundesgebiet besteht. Ich glaube also, die Beratung dieses Antrages könnte, wie der Herr Antragsteller vorgeschlagen hat, zunächst ausgesetzt werden, und ich nehme an, daß sie sich nachher ganz erledigen wird.