Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann zur Sache wohl die Anfrage des Herrn Dr. Etzel schon ganz kurz beantworten. Es ist tatsächlich so, daß am 7. August 1950 das Berliner Stadtparlament ein Gesetz beschlossen hat, durch das der Magistrat ermächtigt wird, die Branntweinsteuer nach den Sätzen zu erheben, wie sie im Bundesgebiet gelten, wenn branntweinhaltige Erzeugnisse in das Bundesgebiet geliefert werden. Die Stadtkommandantur Berlin hat eine dreiwöchige Einspruchsfrist gegen alle Gesetze. Diese Frist ist am 8. September abgelaufen, ohne daß ein Einspruch eingelegt wurde. Infolgedessen ist mit der Verkündung des Gesetzes in diesen Tagen zu rechnen.
Im Rahmen der Verhandlungen, die wir mit dem Magistrat Berlin geführt haben, hat der Magistrat zugesagt, daß er ungesäumt von der Ermächtigung Gebrauch machen will. Die Rechtsverordnung ist bereits vorbereitet, so daß ab 1. Oktober der Rechtszustand in Berlin hergestellt werden wird, wie er im Bundesgebiet besteht. Ich glaube also, die Beratung dieses Antrages könnte, wie der Herr Antragsteller vorgeschlagen hat, zunächst ausgesetzt werden, und ich nehme an, daß sie sich nachher ganz erledigen wird.