Rede von
Josef
Arndgen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der unter der Drucksache Nr. 1330 vorliegende Gesetzentwurf über Änderung und Aufhebung von Vorschriften der Sozialversicherung beantragt zunächst in den Art. 1. 2, 3 und 4 die Änderung von Bestimmungen über die Neuerrichtung von Krankenkassen. Nach meinem Dafürhalten und nach der Auffassung meiner Fraktion sind diese Artikel der Drucksache Nr. 1330 überholt und als erledigt zu betrachten, weil die in den genannten Artikeln gewünschten Neuerungen betreffend die Wiederzulassung von Krankenkassen schon auf Grund der Drucksachen Nr. 361 und Nr. 1019 den Ausschuß für Sozialpolitik beschäftigt haben. Dieser Ausschuß wird mit dem Gesetzentwurf über die Selbstverwaltung und Änderungen in der Sozialversicherung, mit dem sich das Haus in den nächsten Tagen in zweiter und dritter Lesung beschäftigen wird, Bestimmungen unterbreiten, die die Neuerrichtung von Krankenkassen regeln. Ich bin daher der Auffassung, daß es müßig ist, sich jetzt noch einmal mit Fragen dieser Art zu beschäftigen.
Auch sind die Formulierungen des Art. 7 des Antrages auf Drucksache Nr. 1330 durch die dem Hause demnächst vorliegenden Formulierungen für die Wiedereinrichtung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung überholt.
Die in Art. 5 des Antrags der SPD-Fraktion angedeuteten Fragen des Rücklagesolls bei den Krankenkassen und der Verwaltung dieser Rücklagen sind allerdings Fragen, die neu geregelt werden müssen, weil wir demnächst wieder die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung bekommen werden.
Auch die Fragen des Art. 6 des Antrages der SPD-Fraktion, die Gemeinschaftsaufgaben berühren, müssen neu geregelt werden. Nun sind dies aber Fragen der Organisation, wenigstens zu einem großen Teil. In einer Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses ist erklärt worden, daß im Arbeitsministerium an einem sogenannten Organisationsgesetz gearbeitet werde, das dem Hohen Hause sofort oder doch kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes über die Wiedereinführung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung zugeleitet werde. In diesem Gesetz sollen nach den Auskünften, die uns im Sozialpolitischen Ausschuß gegeben wurden, nicht nur die Teilfragen, die hier in dem Antrage auf Drucksache Nr. 1330 angeschnitten wurden, sondern alle die Organisationsfragen geregelt werden, die für eine Neuorganisierung der Sozialversicherung notwendig sind. Nach diesen Erklärungen des Bundesarbeitsministeriums ist es müßig, jetzt ein Teilgebiet dieser Frage in Angriff zu nehmen und vielleicht in kurzer Zeit die anderen Fragen in einem weiteren Gesetz zu regeln.
Ich bin daher der Auffassung, daß der gesamte Antrag auf Drucksache Nr. 1330 überflüssig ist und beantrage namens meiner Fraktion, diesen Antrag abzulehnen.