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ID0108704700

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    Deutscher Bundestag - 87. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. September 1950 3239 87. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21, September 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3239D, 3257C, 3266C, 3269A Ergänzende Mitteilung zur Anfrage Nr. 89 der Abg. Horlacher u. Gen. betr. Wiederaufbau kriegszerstörter landwirtschaftlicher Anwesen bzw. deutschen Grundbesitz in Holland (Nr. 1056, 1290 und 1367 der Drucksachen) 1240A Änderung der Tagesordnung 3240A Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Entlassung des Bundesfinanzministers Schäffer (Nr. 1259 der Drucksachen) 3240B Dr. Adenauer, Bundeskanzler 3240B Zur Geschäftsordnung: Schoettle (SPD) 3240C Goetzendorff (DRP-Hosp.) 3240D Dr. Seelos (BP) 3241B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung von Bestimmungen in dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 (RGBl. I S. 187) in der zur Zeit geltenden Fassung (Nr. 1322 der Drucksachen) 3241D Keuning (SPD), Antragsteller . . . 3242A Sabel (CDU) 3244A Dr. Atzenroth (FDP) 3245A Storch, Bundesarbeitsminister . . 3245D Kohl (Stuttgart) (KPD) 3246C Richter (Frankfurt) (SPD) 3246D Frau Kalinke (DP) 3247D Arndgen (CDU) 3248C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die freiwillige Höherversicherung in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten (Nr. 1323 der Drucksachen) 3248D Frau Döhring (SPD), Antragstellerin 3249A Arndgen (CDU) 3250A, Frau Kalinke (DP) 3250C Richter (Frankfurt) (SPD) 3251B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Änderung und Aufhebung von Vorschriften der Sozialversicherung (Nr. 1330 der Drucksachen) 3252A Zur Sache: Troppenz (SPD), Antragsteller . . 3252A Arndgen (CDU) 3253B Dr. Hammer (FDP) 3253D Frau Kalinke (DP) 3255A Richter (Frankfurt) (SPD) 3255C Dr. Hammer (FDP) 3256C Zur Geschäftsordnung: Ritzel (SPD) 3257A Dr. Horlacher (CSU) 3257A Gengler (CDU) 3257B Beratung der Interpellation der SPD betr. öffentliche Äußerungen von Bundesministern zu außenpolitischen Fragen (Nr. 1218 der Drucksachen) 3241D 3257C Dr. Lütkens (SPD), Interpellant . . . 3257C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . . 3262A Dr. Seelos (BP) 3263D von Thadden (DRP) 3264C Paul (Düsseldorf) (KPD) 3265A Dr. Hamacher (Z) 3266A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Fischer-Tropsch-Werk Bergkamen (Nr. 1327 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Frau Niggemeyer und Gen. betr. Fischer-TropschWerk Bergkamen (Nr. 1266 der Drucksachen) 3240A, 3266D Frau Niggemeyer (CDU), Antragstellerin 3266D Gleisner (SPD), Antragsteller 3267C Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3268B Dr. Bertram (Z) 3268C Nächste Sitzung 3269C Die Sitzung wird urn 14 Uhr 37 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Hermann Troppenz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Auftrag, den Antrag der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei, Drucksache Nr. 1330, hier zu begründen.
    Der Antrag hat den Entwurf eines Gesetzes über Änderung und Aufhebung von Vorschriften in der Sozialversicherung zum Inhalt. Der Antrag muß unter den Gesichtspunkten betrachtet werden, die bei den Debatten und Aussagen innerhalb des Sozialpolitischen Ausschusses zutage getreten sind. Der Sozialpolitische Ausschuß hat sich in zahlreichen Sitzungen mit einer Materie beschäftigen müssen, die auch diesem Antrag zugrunde liegt. Es handelte sich darum, zu einem Tatbestand Stellung zu nehmen, der durch die nationalsozialistische Gesetzgebung entstanden war und der dringend einer Abänderung bedurfte. Es hat sich bei den Beratungen im Sozialpolitischen Ausschuß leider herausgestellt, daß zwischen den Vertretern der Opposition und denen der Regierungsparteien prinzipielle Meinungsverschiedenheiten vorhanden gewesen sind, Meinungsverschiedenheiten, die sich auch im Laufe sehr ausgedehnter Debatten und sehr vieler Sitzungen des Sozialpolitischen Ausschusses im Wege eines Kompromisses nicht in Übereinstimmung bringen ließen. Ich möchte in diesem Zusammenhange — vor allen Dingen mit Rücksicht auf die Begrenzung der Redezeit — die Auseinandersetzung im Sozialpolitischen Ausschuß besonders im Hinblick auf die prinzipiellen Meinungsverschiedenheiten hier nicht im einzelnen erörtern. Ich möchte nur, meine sehr geehrten Damen und Herren, dem dringenden Wunsche Ausdruck geben, daß Sie diesem hier vorliegenden Antrag trotzdem eine sachliche und ernste Würdigung angedeihen lassen.
    Gestatten Sie mir nunmehr zu den einzelnen Artikeln des Entwurfs einige kurze Bemerkungen. Wir fordern in Art. 1 eine Neufassung des § 225 a der Reichsversicherungsordnung. Wir wünschen, daß durch die Neufassung dieses § 225 a der Stellung der sogenannten Versicherungsältesten entsprochen wird und auf der anderen Seite auch den Interessen der Versicherten, für die ja die Sozialversicherung einzig und allein geschaffen worden ist, dadurch Rechnung getragen wird, daß, wenn die Versicherten bei der Frage der Neuerrichtung oder der Erweiterung einer bestehenden Krankenkasse diese Erweiterung oder Neuerrichtung mit Mehrheit ablehnen, es dann auch bei diesem Beschluß sein Bewenden haben soll, das heißt, daß dann keine Möglichkeit mehr gegeben ist, trotzdem auf einer anderen Grundlage etwa die Erweiterung oder die Errichtung von gesetzlichen Krankenkassen zu betreiben.
    Der Art. 2 bringt die Voraussetzungen zum Ausdruck, unter welchen nach unserer Meinung künftig die Errichtung von Innungs- und Betriebskrankenkassen betrieben werden kann. In diesem Art. 2 wird zum Ausdruck gebracht, daß in § 245 Abs. a der Reichsversicherungsordnung und auch entsprechend dem Abs. 1 Ziffer 250 die Versichertenzahlen geändert werden sollen. Bei diesen §§ 245 und 250 handelt es sich ebenfalls um die Errichtung von Betriebs- und Innungskrankenkassen. Es ist bei der in der Reichsversicherungsordnung verankerten Regelung eine Voraussetzung, daß die Zahl der Versicherten bei den zu errichtenden Betriebs- und Innungskrankenkassen 50 bzw. 150 Versicherte betragen muß. Wir wünschen, daß an Stelle dieser Zahlen tritt: 1000 statt 150 Versicherte und 500 statt 50 Versicherte.
    Wir glauben, daß die Voraussetzungen, die für die Errichtung einer Betriebs- und Innungskrankenkasse bestehen, reformbedürftig sind, soweit hier die Zahl der Versicherten eine Rolle spielt.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang, meine sehr verehrten Damen und Herren, darauf hinweisen, daß Sie die Tatsache einer mangelnden Leistungs-
    und Lebensfähigkeit kleinster Krankenkassen prinzipiell ja schon dadurch erkannt haben, daß im Sozialpolitischen Ausschuß die Zahl der Versicherten auf 300 heraufgesetzt worden ist. Das scheint mir eine gute Grundlage für die hier diesem Antrag zugrunde liegende Auffassung zu sein.
    Ich möchte dann zu dem Art. 3 ganz kurz Stellung nehmen. Hier wünschen wir, daß der § 252 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung, der davon spricht, daß der Antrag auf Genehmigung einer Betriebs- oder Innungskrankenkasse an das Versicherungsamt zu richten ist, um einen neuen Satz erweitert wird, der folgendermaßen lautet:
    Der Antrag ist nur zulässig, wenn die Mehrheit der zu den Organen der Versicherungsträger wahlberechtigten Versicherungspflichtigen, die der neu zu errichtenden Krankenkasse
    angehören sollen, in geheimer Abstimmung zugestimmt hat.
    Dem Abs. 2 des § 252 liegt eine sprachliche Besserfassung zugrunde. Er hat insofern keine Bedeutung. Maßgebend ist jedenfalls der von mir zitierte Satz, der nun in Konsequenz der von mir schon gemachten Ausführungen tatsächlich die Stellung eines Antrages von der Zustimmung der wahlberechtigten Versicherungspflichtigen abhängig macht.
    Der Art. 5 enthält die Änderung des § 364 der Reichsversicherungsordnung insofern, als einmal jede Krankenkasse nicht mehr eine Rücklage im Betrage von zwei Monatsausgaben auffüllen, sondern daß diese Rücklage mindestens auf eine halbe Jahresausgabe erweitert werden soll.


    (Troppenz)

    Außerdem soll nicht mehr bei einer Änderung dieser Höhe einer Rücklage die Landesversicherungsanstalt als Träger der sogenannten Gemeinschaftsaufgaben eingeschaltet werden. In Konsequenz dieser unserer Meinung haben wir ja auch in Art. 6 den Fortfall der §§ 364 a bis c der Reichsversicherungsordnung vorgesehen. Wir wollten dadurch erreichen, daß in Ansehung der doch nunmehr stattfindenden Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung kein Raum mehr ist für die Mitwirkung der Landesversicherungsanstalten; denn die Mitwirkung der Landesversicherungsanstalten in Form der sogenannten Gemeinlast oder der Rücklage der Krankenkassen verträgt sich eben nicht mit einer gesunden und vernünftig zu handhabenden Selbstverwaltung. Von diesem Gesichtspunkt aus ist auch der Art. 6 zu beurteilen.
    Der Art. '7 sieht vor, daß einige hindernde Erlasse des ehemaligen Reichsarbeitsministers aufgehoben werden.
    Ich bin damit am Schluß meiner Ausführungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe den dringenden Wunsch, daß, wie ich schon ausgeführt habe, dieser Antrag eine sachliche und ernsthafte Würdigung erfährt. Ich bin der Meinung, daß Fragen der Sozialversicherung nicht unter politischen Aspekten gesehen werden sollten, sondern daß es sich hier, auch bei der Beurteilung dieses Antrags, einzig und allein darum handeln kann und darum handeln muß, nur dem Wohle der Versicherten zu dienen, denn für das Wohl der Versicherten sind ja die Versicherungsträger geschaffen worden; und ich sollte meinen, daß sich jeder, der Verantwortungsbewußtsein fühlen und tragen will, auch dieser Verantwortung dadurch bewußt wird, daß er bei den kommenden Beratungen alles daran Petzt, um zu einer sachlichen und einer vernünftigen Regelung der gesamten Materie zu kommen. Ich hoffe also sehr, daß meinen Ausführungen insoweit Rechnung getragen wird, und beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung dieses Antrages an den Ausschuß für Sozialpolitik.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Arndgen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Arndgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der unter der Drucksache Nr. 1330 vorliegende Gesetzentwurf über Änderung und Aufhebung von Vorschriften der Sozialversicherung beantragt zunächst in den Art. 1. 2, 3 und 4 die Änderung von Bestimmungen über die Neuerrichtung von Krankenkassen. Nach meinem Dafürhalten und nach der Auffassung meiner Fraktion sind diese Artikel der Drucksache Nr. 1330 überholt und als erledigt zu betrachten, weil die in den genannten Artikeln gewünschten Neuerungen betreffend die Wiederzulassung von Krankenkassen schon auf Grund der Drucksachen Nr. 361 und Nr. 1019 den Ausschuß für Sozialpolitik beschäftigt haben. Dieser Ausschuß wird mit dem Gesetzentwurf über die Selbstverwaltung und Änderungen in der Sozialversicherung, mit dem sich das Haus in den nächsten Tagen in zweiter und dritter Lesung beschäftigen wird, Bestimmungen unterbreiten, die die Neuerrichtung von Krankenkassen regeln. Ich bin daher der Auffassung, daß es müßig ist, sich jetzt noch einmal mit Fragen dieser Art zu beschäftigen.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Auch sind die Formulierungen des Art. 7 des Antrages auf Drucksache Nr. 1330 durch die dem Hause demnächst vorliegenden Formulierungen für die Wiedereinrichtung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung überholt.
    Die in Art. 5 des Antrags der SPD-Fraktion angedeuteten Fragen des Rücklagesolls bei den Krankenkassen und der Verwaltung dieser Rücklagen sind allerdings Fragen, die neu geregelt werden müssen, weil wir demnächst wieder die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung bekommen werden.
    Auch die Fragen des Art. 6 des Antrages der SPD-Fraktion, die Gemeinschaftsaufgaben berühren, müssen neu geregelt werden. Nun sind dies aber Fragen der Organisation, wenigstens zu einem großen Teil. In einer Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses ist erklärt worden, daß im Arbeitsministerium an einem sogenannten Organisationsgesetz gearbeitet werde, das dem Hohen Hause sofort oder doch kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes über die Wiedereinführung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung zugeleitet werde. In diesem Gesetz sollen nach den Auskünften, die uns im Sozialpolitischen Ausschuß gegeben wurden, nicht nur die Teilfragen, die hier in dem Antrage auf Drucksache Nr. 1330 angeschnitten wurden, sondern alle die Organisationsfragen geregelt werden, die für eine Neuorganisierung der Sozialversicherung notwendig sind. Nach diesen Erklärungen des Bundesarbeitsministeriums ist es müßig, jetzt ein Teilgebiet dieser Frage in Angriff zu nehmen und vielleicht in kurzer Zeit die anderen Fragen in einem weiteren Gesetz zu regeln.
    Ich bin daher der Auffassung, daß der gesamte Antrag auf Drucksache Nr. 1330 überflüssig ist und beantrage namens meiner Fraktion, diesen Antrag abzulehnen.

    (Bravo! bei der CDU.)