Rede:
ID0108704900

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    Vokabeln: 7
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    Deutscher Bundestag - 87. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. September 1950 3239 87. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21, September 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3239D, 3257C, 3266C, 3269A Ergänzende Mitteilung zur Anfrage Nr. 89 der Abg. Horlacher u. Gen. betr. Wiederaufbau kriegszerstörter landwirtschaftlicher Anwesen bzw. deutschen Grundbesitz in Holland (Nr. 1056, 1290 und 1367 der Drucksachen) 1240A Änderung der Tagesordnung 3240A Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Entlassung des Bundesfinanzministers Schäffer (Nr. 1259 der Drucksachen) 3240B Dr. Adenauer, Bundeskanzler 3240B Zur Geschäftsordnung: Schoettle (SPD) 3240C Goetzendorff (DRP-Hosp.) 3240D Dr. Seelos (BP) 3241B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung von Bestimmungen in dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 (RGBl. I S. 187) in der zur Zeit geltenden Fassung (Nr. 1322 der Drucksachen) 3241D Keuning (SPD), Antragsteller . . . 3242A Sabel (CDU) 3244A Dr. Atzenroth (FDP) 3245A Storch, Bundesarbeitsminister . . 3245D Kohl (Stuttgart) (KPD) 3246C Richter (Frankfurt) (SPD) 3246D Frau Kalinke (DP) 3247D Arndgen (CDU) 3248C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die freiwillige Höherversicherung in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten (Nr. 1323 der Drucksachen) 3248D Frau Döhring (SPD), Antragstellerin 3249A Arndgen (CDU) 3250A, Frau Kalinke (DP) 3250C Richter (Frankfurt) (SPD) 3251B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Änderung und Aufhebung von Vorschriften der Sozialversicherung (Nr. 1330 der Drucksachen) 3252A Zur Sache: Troppenz (SPD), Antragsteller . . 3252A Arndgen (CDU) 3253B Dr. Hammer (FDP) 3253D Frau Kalinke (DP) 3255A Richter (Frankfurt) (SPD) 3255C Dr. Hammer (FDP) 3256C Zur Geschäftsordnung: Ritzel (SPD) 3257A Dr. Horlacher (CSU) 3257A Gengler (CDU) 3257B Beratung der Interpellation der SPD betr. öffentliche Äußerungen von Bundesministern zu außenpolitischen Fragen (Nr. 1218 der Drucksachen) 3241D 3257C Dr. Lütkens (SPD), Interpellant . . . 3257C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . . 3262A Dr. Seelos (BP) 3263D von Thadden (DRP) 3264C Paul (Düsseldorf) (KPD) 3265A Dr. Hamacher (Z) 3266A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Fischer-Tropsch-Werk Bergkamen (Nr. 1327 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Frau Niggemeyer und Gen. betr. Fischer-TropschWerk Bergkamen (Nr. 1266 der Drucksachen) 3240A, 3266D Frau Niggemeyer (CDU), Antragstellerin 3266D Gleisner (SPD), Antragsteller 3267C Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3268B Dr. Bertram (Z) 3268C Nächste Sitzung 3269C Die Sitzung wird urn 14 Uhr 37 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Josef Arndgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der unter der Drucksache Nr. 1330 vorliegende Gesetzentwurf über Änderung und Aufhebung von Vorschriften der Sozialversicherung beantragt zunächst in den Art. 1. 2, 3 und 4 die Änderung von Bestimmungen über die Neuerrichtung von Krankenkassen. Nach meinem Dafürhalten und nach der Auffassung meiner Fraktion sind diese Artikel der Drucksache Nr. 1330 überholt und als erledigt zu betrachten, weil die in den genannten Artikeln gewünschten Neuerungen betreffend die Wiederzulassung von Krankenkassen schon auf Grund der Drucksachen Nr. 361 und Nr. 1019 den Ausschuß für Sozialpolitik beschäftigt haben. Dieser Ausschuß wird mit dem Gesetzentwurf über die Selbstverwaltung und Änderungen in der Sozialversicherung, mit dem sich das Haus in den nächsten Tagen in zweiter und dritter Lesung beschäftigen wird, Bestimmungen unterbreiten, die die Neuerrichtung von Krankenkassen regeln. Ich bin daher der Auffassung, daß es müßig ist, sich jetzt noch einmal mit Fragen dieser Art zu beschäftigen.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Auch sind die Formulierungen des Art. 7 des Antrages auf Drucksache Nr. 1330 durch die dem Hause demnächst vorliegenden Formulierungen für die Wiedereinrichtung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung überholt.
    Die in Art. 5 des Antrags der SPD-Fraktion angedeuteten Fragen des Rücklagesolls bei den Krankenkassen und der Verwaltung dieser Rücklagen sind allerdings Fragen, die neu geregelt werden müssen, weil wir demnächst wieder die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung bekommen werden.
    Auch die Fragen des Art. 6 des Antrages der SPD-Fraktion, die Gemeinschaftsaufgaben berühren, müssen neu geregelt werden. Nun sind dies aber Fragen der Organisation, wenigstens zu einem großen Teil. In einer Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses ist erklärt worden, daß im Arbeitsministerium an einem sogenannten Organisationsgesetz gearbeitet werde, das dem Hohen Hause sofort oder doch kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes über die Wiedereinführung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung zugeleitet werde. In diesem Gesetz sollen nach den Auskünften, die uns im Sozialpolitischen Ausschuß gegeben wurden, nicht nur die Teilfragen, die hier in dem Antrage auf Drucksache Nr. 1330 angeschnitten wurden, sondern alle die Organisationsfragen geregelt werden, die für eine Neuorganisierung der Sozialversicherung notwendig sind. Nach diesen Erklärungen des Bundesarbeitsministeriums ist es müßig, jetzt ein Teilgebiet dieser Frage in Angriff zu nehmen und vielleicht in kurzer Zeit die anderen Fragen in einem weiteren Gesetz zu regeln.
    Ich bin daher der Auffassung, daß der gesamte Antrag auf Drucksache Nr. 1330 überflüssig ist und beantrage namens meiner Fraktion, diesen Antrag abzulehnen.

    (Bravo! bei der CDU.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Hammer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Hammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Bezüglich der Erledigung dieses Antrages der Fraktion der SPD bin ich der Ansicht des Herrn Kollegen Arndgen.

    (Zuruf von der SPD: Warum denn?)

    Ich hätte es nicht für notwendig gehalten, zu dieser Sache zu sprechen. Diese Übungsgefechte im Vorfeld des Kampfes um die Einheitsversicherung sind uns nicht ungewohnt, und wir denken, daß wir zu gegebener Zeit darin unseren Mann stehen werden. Aber ein Vorwurf des Redners der sozialdemokratischen Fraktion hat mich doch veranlaßt herauszukommen, der Vorwurf nämlich, der dialektisch negativ ausgesprochen war und besagte: Wem das Wohl der Versicherten am Herzen liegt, der muß unserem Antrag zustimmen.
    Meine Damen und Herren! Ich bin der Ansicht, daß derjenige, dem das Wohl der Versicherten am Herzen liegt und der diesen Antrag durchdenkt, ihm auch sachlich widersprechen muß, und zwar nicht nur deshalb, weil er bereits seine Erledigung gefunden hat. Sie beabsichtigen, mit den Art. 1 bis 4 dieses Gesetzes die weitere Gründung von Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen und Landkrankenkassen zu verhindern. Mindestzahlen von tausend Versicherten bedeuten in einer großen Anzahl aller Fälle bereits die Verhinderung der Neugründung solcher Kassen, und Ihre famose Be-


    (Dr. Hammer)

    stimmung in Art. 3, wonach die Gesamtheit der Versicherten eines Bezirkes über das Schicksal ihrer Kollegen abzustimmen hat, stellt ja eine völlige Garantie gegen die Neugründung von kleinen Krankenkassen dar. Wir sind der Ansicht, daß gerade die kleinen Krankenkassen den geplanten Erfolg der deutschen Sozialversicherung garantieren und daß die großen Krankenkassen weitgehend schuld daran sind, daß die deutsche Krankenversicherung ihr Ziel nur zu 50 % erreicht hat. Offenbar haben Sie nicht darüber nachgedacht, daß es seit der Errichtung der Krankenversicherung in Deutschland eine neue Krankheit gibt: die sogenannte Versicherungskrankheit. Vor etwa 20 Jahren hat ein sehr namhafter Schweizer Chirurg einmal erklärt: Wenn er einen Bauern aus dem Kanton Basel-Land wegen eines Unterschenkelbruches behandeln müsse, dann sei dieser Bruch in 6 oder 8 Wochen geheilt; wenn er einen versicherten Industriearbeiter aus Basel-Stadt behandeln müsse, dann sei er erst in 6 Monaten geheilt; und wenn er einen italienischen Wanderarbeiter behandeln müsse, würde er überhaupt nicht heilen.

    (Stürmische Zurufe von der SPD: Unerhörte Frechheit! — Das sagt ein Mediziner! Das sagt ein Arzt! — Glocke des Präsidenten.)

    - Meine Damen und Herren, das ist keine Frechheit,

    (Zuruf von der SPD: Eine unerhörte Frechheit ist das! Glocke des Präsidenten)

    sondern das sind Tatsachen, und ein Stand, der das
    an den eigenen Kranken erlebt hat, ist der Ärztestand. Auch wir haben diese Erfahrung gemacht.

    (Zuruf von der SPD: Ein Tierarzt!)

    Wir haben eine Invalidenversicherung mit der
    Möglichkeit der Zahlung von Invalidenrenten gegründet, und wir haben nach der Gründung dieser
    Versicherung erlebt, daß es bei uns auf einmal
    Invaliden gab, während vorher keine da waren.

    (Lebhafter Widerspruch bei der SPD und Zurufe: Das sagt ein Arzt! Glocke des Präsidenten.)

    Das sagt Ihnen nicht nur ein Arzt, meine Damen und Herren von der Linken des Hauses; das sagt Ihnen jeder, der sich mit der Psychologie der Kranken beschäftigt.

    (Erneute lebhafte Zurufe links.)

    Wer aber diese Psychologie kennt, der weiß, daß in den Leistungen einer Versicherung eine unerhörte Verführung für alle liegt, die auf diesem Wege den harten Verpflichtungen des Daseins entgehen können.

    (Andauernde Zurufe links.)

    — Wenn Sie das nicht wissen, dann beweisen Sie ja, wie ungeeignet Sie eigentlich dafür sind, die Probleme der deutschen Krankenversicherung zu lösen.

    (Beifall rechts. — Widerspruch links und Zuruf: Sie sind nicht geeignet!)

    Die Probleme der deutschen Krankenversicherung sind nicht in erster Linie die Finanzfragen; das Problem der deutschen Krankenversicherung ist ein ganz anderes! Wieweit bringen Sie es fertig, den gegenseitigen Versicherungsschutz von einer Genossenschaft gewähren zu lassen, die aus gegenseitig verantwortlichen Mitgliedern besteht? Kennen Sie nicht den Unterschied, der in Deutschland zwischen einer Reihe von Versicherten kleiner
    Kassen und etwa dem Versicherten der Ortskrankenkasse besteht?

    (Zuruf von der SPD: Nein, nur Sie!)

    - Nein, nicht nur ich, sondern alle, die hinsehen, erkennen, daß im kleinen Kreis der Genossen Interesse, Zusammenhalt und Verantwortung, gegenseitige Kontrolle und Unterstützung vorhanden sind und daß das überall aufhört, wo diese Organisationen so riesengroß sind, daß die menschliche echte Note des Helfens dabei verschwunden ist.

    (Zuruf von der SPD: Das gilt auch für die, die die Dividenden schlucken!)

    Meine Damen und Herren! Wenn Sie kleine Kassen zerstören, dann machen Sie das Gegenteil von dem, was die erfahrenen Schweizer Sozialversicherer uns empfehlen. Ich hörte vor einigen Tagen den Bericht eines unserer bekanntesten Sozialversicherer; er ist nicht mein Parteifreund, und uns trennt manches. Er kam aus der Schweiz und berichtete von einer lebhaften Diskussion und von der Verteidigung der Schweizer gegen den Angriff auf ihre Zwergkassen. Da hat er einem Schweizer gesagt: Na, ihr mit euren Kassen mit 16 Mitgliedern! Der Schweizer, der Sozialdemokrat war, hat darauf gesagt: Auch die mit 16 Mitgliedern! Es gibt in der Schweiz 2000 Versicherungsträger, fast soviel wie in dem großen Deutschland, und man denkt dort nicht daran, von der Anzahl dieser Versicherungsträger auf eine System der Einheitssozialversicherung herunterzugehen.
    Meine Damen und Herren, Sie haben ja sehr häufig das Problem des Lastenausgleichs zwischen den einzelnen Versicherten, des Ausgleichs zwischen den verschiedenen Versicherungsrisiken in die Diskussion geworfen. Wir sind der Ansicht, zum Wesen der Versicherung gehört, daß ein Risiko gemeinsam versichert wird und daß nicht verschiedene Risiken zusammengekoppelt werden. Wir sind der Meinung, daß in der deutschen Krankenversicherung Fürsorgerisiken sind, die keine Risiken für die Krankenversicherung, sondern Risiken für den Staat oder die Fürsorgeverbände sind. Wir sind bereit, alles zu tun, um diese Risiken auszugleichen. Aber, meine Damen und Herren, mit welchem Recht muten Sie einer Millionen zählenden Gruppe von deutschen Lohnarbeitern zu, diese finanzielle Belastung zu tragen? Wenn Sie keinen anderen Schlüssel zur Erhebung als die Grundlöhne haben und wenn Sie verlangen, daß der mit dem höheren Grundlohn denjenigen mit dem nieddrigeren Grundlohn finanziert, dann haben Sie doch eine der primitivsten Veranlagungsmethoden, die es überhaupt gibt. Hat man darüber nachgedacht, ob es berechtigt ist, daß, sagen wir einmal, ein Kupferschmied mit sieben Kindern und ohne Vermögen, durch seine Beiträge einen ungelernten Arbeiter der chemischen Industrie mit zwei Kindern und Grundbesitz unterhalten soll?
    Es ist doch so, daß im modernen Staat der Grundsatz der Solidarität längst verlassen ist. Der Grundsatz der Solidarität stammt aus urkommunistischen Vorstellungen und paßt in den politschen Kampf. Ich habe allen Respekt vor den Leuten, die sich den Begriff der Solidarität für den politischen Kampf bewahren. Ich kann aber nicht verstehen, wie man mit einer derartig primitiven Methode alles über den Haufen werfen kann, was der moderne Rechtsstaat aufgebaut hat. Der finanzielle Ausgleich und die Regelung der finanziellen Fürsorgelast hat im modernen Rechtsstaat über der Finanzminister, über die Veranlagung, über die Prüfung des Einzelschicksals zu erfolgen. Dort sind


    (Dr. Hammer)

    die Steuern und die Zuschüsse aufzubringen, die den Versicherten, der eigentlich nicht versicherungsfähig ist, finanzieren. Hier liegt eine der Aufgaben der Zukunft.
    Der Antrag der SPD-Fraktion, über den der Herr Kollege Arndgen das Urteil sehr deutlich gesprochen hat, ist für uns durch die Beschlußfassung zur gleichen Materie im Ausschuß für Sozialpolitik erledigt. Wir beantragen, den Antrag insgesamt, also von Art. 1 bis Art. 7, abzulehnen.

    (Beifall bei der FDP.)