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ID0108704200

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Metadaten
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    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
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    4. Frau: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Kalinke.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 87. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. September 1950 3239 87. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21, September 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3239D, 3257C, 3266C, 3269A Ergänzende Mitteilung zur Anfrage Nr. 89 der Abg. Horlacher u. Gen. betr. Wiederaufbau kriegszerstörter landwirtschaftlicher Anwesen bzw. deutschen Grundbesitz in Holland (Nr. 1056, 1290 und 1367 der Drucksachen) 1240A Änderung der Tagesordnung 3240A Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Entlassung des Bundesfinanzministers Schäffer (Nr. 1259 der Drucksachen) 3240B Dr. Adenauer, Bundeskanzler 3240B Zur Geschäftsordnung: Schoettle (SPD) 3240C Goetzendorff (DRP-Hosp.) 3240D Dr. Seelos (BP) 3241B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung von Bestimmungen in dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 (RGBl. I S. 187) in der zur Zeit geltenden Fassung (Nr. 1322 der Drucksachen) 3241D Keuning (SPD), Antragsteller . . . 3242A Sabel (CDU) 3244A Dr. Atzenroth (FDP) 3245A Storch, Bundesarbeitsminister . . 3245D Kohl (Stuttgart) (KPD) 3246C Richter (Frankfurt) (SPD) 3246D Frau Kalinke (DP) 3247D Arndgen (CDU) 3248C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die freiwillige Höherversicherung in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten (Nr. 1323 der Drucksachen) 3248D Frau Döhring (SPD), Antragstellerin 3249A Arndgen (CDU) 3250A, Frau Kalinke (DP) 3250C Richter (Frankfurt) (SPD) 3251B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Änderung und Aufhebung von Vorschriften der Sozialversicherung (Nr. 1330 der Drucksachen) 3252A Zur Sache: Troppenz (SPD), Antragsteller . . 3252A Arndgen (CDU) 3253B Dr. Hammer (FDP) 3253D Frau Kalinke (DP) 3255A Richter (Frankfurt) (SPD) 3255C Dr. Hammer (FDP) 3256C Zur Geschäftsordnung: Ritzel (SPD) 3257A Dr. Horlacher (CSU) 3257A Gengler (CDU) 3257B Beratung der Interpellation der SPD betr. öffentliche Äußerungen von Bundesministern zu außenpolitischen Fragen (Nr. 1218 der Drucksachen) 3241D 3257C Dr. Lütkens (SPD), Interpellant . . . 3257C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . . 3262A Dr. Seelos (BP) 3263D von Thadden (DRP) 3264C Paul (Düsseldorf) (KPD) 3265A Dr. Hamacher (Z) 3266A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Fischer-Tropsch-Werk Bergkamen (Nr. 1327 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Frau Niggemeyer und Gen. betr. Fischer-TropschWerk Bergkamen (Nr. 1266 der Drucksachen) 3240A, 3266D Frau Niggemeyer (CDU), Antragstellerin 3266D Gleisner (SPD), Antragsteller 3267C Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3268B Dr. Bertram (Z) 3268C Nächste Sitzung 3269C Die Sitzung wird urn 14 Uhr 37 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Josef Arndgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag auf Drucksache Nr. 1323 hat an sich eine innere Berechtigung. Denn durch die Worte „und die freiwillige Höherversicherung" in § 7 Abs. 1 des SozialversicherungsAnpassungsgesetzes des Wirtschaftsrates vom 17. Juni 1949 wird die freiwillige Höherversicherung an die Arbeitsverdienste gebunden, so daß ein Pflichtversicherter auch dann, wenn er bereit ist, durch höhere Beiträge für seinen Lebensabend ein Anrecht auf eine höhere Rente zu erwerben, hierzu nicht in der Lage ist. Die Bindung auch der freiwilligen Höherversicherung an die Arbeitsverdienste der Versicherten, die im gleichen Absatz des § 7 des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes vorgeschrieben ist, macht praktisch dem Pflichtversicherten eine freiwillige Höherversicherung unmöglich. Es wird heute kaum noch festzustellen sein, ob die Einengung für eine freiwillige Höherversicherung der Pflichtversicherten im Frankfurter Wirtschaftsrat gewollt oder ungewollt beschlossen wurde. Diese Einengung bedeutet für den Pflichtversicherten eine Härte, weil durch diese Bestimmung dem Willen des Versicherten, für den Lebensabend zeitig günstige Vorsorge zu treffen, Schranken gesetzt sind.
    Trotzdem bin ich der Auffassung, daß der Gesetzentwurf auf Drucksache Nr. 1323 nicht ohne Ausschußberatung verabschiedet werden kann. Denn in § 4 dieses Gesetzentwurfs ist als jährlicher Steigerungsbetrag ein Sechstel der für die freiwillige Höherversicherung geleisteten Beiträge vorgesehen. Mit der beantragten Bestimmung des § 4 wird in die bisherige Versicherungsberechnung der Rentenversicherung eingegriffen. Nach dem jetzigen Recht beträgt der Steigerungsbetrag in der Invalidenversicherung 1,2 % und in der Angestelltenversicherung nur 0,7 %. Es bedarf daher reiflicher Überlegung, ob für die freiwillige Höherversicherung der Steigerungsbetrag auf ein Sechstel des Beitrags festgesetzt werden kann.
    Meine Freunde und ich sind ebenfalls der Meinung, daß an der Reichsversicherungsordnung wie auch an dem Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz Überholungen notwendig sind, um diese Bestimmungen den heutigen Verhältnissen und Notwendigkeiten anzupassen. Wenn wir dazu übergehen wollten, alle auftauchenden Einzelfragen durch Einzelgesetze zu regeln, würden die Reichsversicherungsordnung und ihre Nebengesetze mit einem bunten Flickwerk umwoben, wodurch ihre Handhabung und Durchführung bestimmt nicht erleichtert würde. Daher sollten gerade Fragen, die irgendwie finanziell oder strukturell in die Reichsversicherungsordnung und ihre Nebengesetze eingreifen, zurückgestellt werden, nicht bis eine mathematische Bilanz irgendeiner Organisation, sondern bis die endgültige amtliche mathematische Bilanz der Rentenversicherung vorliegt, die uns mit ganz kurzer Frist versprochen ist.

    (Zuruf von der SPD: Das ist sehr oft versprochen worden!)

    Sobald diese versicherungsmathematische Bilanz vorliegt, werden wir nicht zu überprüfen haben, ob eine einzelne Frage in Angriff genommen werden muß, sondern wir werden reiflich zu überlegen haben, ob nicht nach den Ergebnissen dieser Bilanz die gesamte Reichsversicherungsordnung einer Überholung und Überprüfung bedarf. Ich bin sogar der Auffassung, daß wir nach Vorliegen dieser Bilanz vielleicht sogar sehr schnell an die Dinge herangehen müssen, weil wir dann klar sehen, wie sie liegen.
    Meine Freunde und ich sind daher der Auffassung, daß dieser Antrag im Ausschuß für Sozialpolitik behandelt werden soll und daß überprüft werden muß, ob, bevor diese Bilanz vorliegt, an die Behandlung dieser Materie herangegangen werden soll.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Kalinke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Der Entwurf, den uns die SPDFraktion vorgelegt hat, hat die Fraktion der Deutschen Partei, die an den Fragen der Erhaltung der Rentenversicherung als der maßgeblichen Altersversorgung des deutschen Volkes besonders interessiert ist, gewissermaßen erfreut. Wir haben uns sehr darüber gefreut, daß gerade die Sozialdemokratische Partei erkannt hat, daß die Reduzierung der Steigerungsbeträge, wie sie das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz gebracht hat, nicht gut ist; und wir freuen uns auch, daß die Diskussion über eine wirklich wertvolle und wirksame Altersversorgung nach dem Prinzip der Freiwilligkeit eröffnet werden soll.
    Darin bin ich auch mit der Frau Kollegin Döhring einig, daß das augenblickliche System, wie es uns das SVA beschert hat, in keiner Weise einen Anreiz für die freiwillige Weiterversicherung bietet. Ganz besonders sind die weiblichen Angestellten davon betroffen, die nicht immer in der Lage sind, eine freiwillige Höherversicherung, deren Beiträge ja jetzt an den Arbeitsverdienst gebunden sind, aus eigener Kraft zu leisten, während früher diese freiwillige Weiterversicherung in ganz großem Maße einer der maßgeblichsten Grundsteine für die Altersversorgung war. Wenn man außerdem bedenkt, daß die gesamte Altersversorgung des Handwerks problematisch ist und daß sie ebenfalls bei der Neuordnung der Rentenversicherung sehr ernsthaft diskutiert werden muß, wenn man weiß, daß auf den Schultern der Angestellten und ihrer Arbeitgeber, die bisher ohne Staatszuschüsse die Beiträge aufgebracht haben, diese ganze Entwicklung ruht, dann muß man doppelt verantwortlich zu einer solchen Vorlage Stellung nehmen.
    Und da hat meine Fraktion einen ganz besonderen Wunsch. Wir haben schon im September vorigen Jahres mit der Drucksache Nr. 35 vom 27. September 1949, die in der 12. Sitzung am 20. Oktober 1949 dem sozialpolitischen Ausschuß überwiesen worden ist, den Antrag zur Überprüfung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes gestellt. Wir haben außerdem mit dem Antrag auf Drucksache Nr. 44 — ebenfalls vom 27. September 1949 und gleichfalls bereits im Oktober 1949 dem Ausschuß überwiesen — den Antrag zur Wiedererrichtung der Bundesanstalt für Angestellte gestellt. Wir haben außerdem mit unserem Antrag


    (Frau Kalinke)

    vom 20. Januar 1950 das Problem der betrieblichen Pensionskassen mit angerührt, das leider auch bis heute in beiden Ausschüssen noch nicht erledigt werden konnte.
    Die Problematik der freiwilligen Altersversorgung sowohl im Betriebe als auch in der staatlichen Rentenversicherung ist so groß und die Frage so verantwortlich, dali ich durchaus mit dem Herrn Kollegen Arndgen hundertprozentig darin einig bin, daß es unverantwortlich wäre, jetzt ein Flickwerk zu beginnen und auf die großen Löcher in der deutschen Rentenversicherung dünne Flicken zu setzen, die bei der nächsten Belastungsprobe reißen würden. Wir meinen, daß es viel wichtiger wäre, zunächst einmal festzustellen, daß das Vertrauen zur Rentenversicherung, zur pflichtmäßigen wie zur freiwilligen, erst dann wieder gegeben sein kann, wenn die Grundlagen der Rentenversicherung hergestellt sind. Insofern haben wir nach langem Warten mit einer gewissen Beruhigung gehört, daß nun endlich die mathematischen Un-t erlagen im Bundesarbeitsministerium fertig sein sollen, die uns zeigen werden, wie pleite die deutsche Rentenversicherung ist. Wenn wir jetzt eine große Sorge haben, dann nicht die, zunächst da einen Anreiz zu schaffen, wo keine Grundlagen vorhanden sind, sondern die, zuerst die Sorge zu beseitigen, ob die Renten in der bisherigen Höhe überhaupt gezahlt werden können. Die zweite Sorge, die wir zu beseitigen haben, ist die, daß der Anreiz der freiwilligen Weiterversicherung erst dann geschaffen wird, wenn alle jene Dinge beseitigt sind, die vorläufig noch durch das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz weitgehende . Unklarheiten und Ungerechtigkeiten geschaffen haben. Ich denke nur an das Anliegen, das Sie mit so besonderer Wärme immer vorgetragen haben und das wir teilen: die Frage der Renten für die Arbeiterwitwe in der Invalidenversicherung. Das, was dort durch die Sperrvorschriften gekommen ist, ist eine solche soziale und unbillige Härte, daß ich immer nur wiederholen kann: ich bitte um die Hilfe aller Fraktionen bei der endgültigen Überprüfung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes, dem meine Fraktion schon im Wirtschaftsrat ihre Zustimmung aus den Gründen, die Sie erfreulicherweise heute vortragen, nicht geben konnte.
    Zum Schluß darf ich noch darauf hinweisen, daß es uns wichtig erscheint, daß dieser Antrag erst dann im Ausschuß für Sozialpolitik beraten wird, nachdem die Grundlagen der Rentenversicherung wiederhergestellt sind, nachdem die versicherungsmathematische Bilanz vorliegt, nachdem das Anpassungsgesetz überprüft ist und nachdem die Frage der Angestelltenversicherung sowohl ihrer besonderen Organisation als auch ihrer besonderen Verantwortung nach auch gegenüber den Berufsständen, die ihre freiwillige Versicherung in ihr haben, gelöst ist.

    (Beifall bei der DP.)

    Vizepräsident Dr. Schmid! Das Wort hat der
    Herr Abgeordnete Richter (Frankfurt).