Rede:
ID0108702800

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Metadaten
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    Vokabeln: 7
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    2. Wort: 1
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    5. Herr: 1
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    7. Kohl.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 87. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. September 1950 3239 87. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21, September 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3239D, 3257C, 3266C, 3269A Ergänzende Mitteilung zur Anfrage Nr. 89 der Abg. Horlacher u. Gen. betr. Wiederaufbau kriegszerstörter landwirtschaftlicher Anwesen bzw. deutschen Grundbesitz in Holland (Nr. 1056, 1290 und 1367 der Drucksachen) 1240A Änderung der Tagesordnung 3240A Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Entlassung des Bundesfinanzministers Schäffer (Nr. 1259 der Drucksachen) 3240B Dr. Adenauer, Bundeskanzler 3240B Zur Geschäftsordnung: Schoettle (SPD) 3240C Goetzendorff (DRP-Hosp.) 3240D Dr. Seelos (BP) 3241B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung von Bestimmungen in dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 (RGBl. I S. 187) in der zur Zeit geltenden Fassung (Nr. 1322 der Drucksachen) 3241D Keuning (SPD), Antragsteller . . . 3242A Sabel (CDU) 3244A Dr. Atzenroth (FDP) 3245A Storch, Bundesarbeitsminister . . 3245D Kohl (Stuttgart) (KPD) 3246C Richter (Frankfurt) (SPD) 3246D Frau Kalinke (DP) 3247D Arndgen (CDU) 3248C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die freiwillige Höherversicherung in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten (Nr. 1323 der Drucksachen) 3248D Frau Döhring (SPD), Antragstellerin 3249A Arndgen (CDU) 3250A, Frau Kalinke (DP) 3250C Richter (Frankfurt) (SPD) 3251B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Änderung und Aufhebung von Vorschriften der Sozialversicherung (Nr. 1330 der Drucksachen) 3252A Zur Sache: Troppenz (SPD), Antragsteller . . 3252A Arndgen (CDU) 3253B Dr. Hammer (FDP) 3253D Frau Kalinke (DP) 3255A Richter (Frankfurt) (SPD) 3255C Dr. Hammer (FDP) 3256C Zur Geschäftsordnung: Ritzel (SPD) 3257A Dr. Horlacher (CSU) 3257A Gengler (CDU) 3257B Beratung der Interpellation der SPD betr. öffentliche Äußerungen von Bundesministern zu außenpolitischen Fragen (Nr. 1218 der Drucksachen) 3241D 3257C Dr. Lütkens (SPD), Interpellant . . . 3257C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . . 3262A Dr. Seelos (BP) 3263D von Thadden (DRP) 3264C Paul (Düsseldorf) (KPD) 3265A Dr. Hamacher (Z) 3266A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Fischer-Tropsch-Werk Bergkamen (Nr. 1327 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Frau Niggemeyer und Gen. betr. Fischer-TropschWerk Bergkamen (Nr. 1266 der Drucksachen) 3240A, 3266D Frau Niggemeyer (CDU), Antragstellerin 3266D Gleisner (SPD), Antragsteller 3267C Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3268B Dr. Bertram (Z) 3268C Nächste Sitzung 3269C Die Sitzung wird urn 14 Uhr 37 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Neuordnung der Arbeitslosenversicherung ist


    (Bundesarbeitsminister Storch)

    eine Frage, die in den Kreisen derer, die etwas von diesen Dingen verstehen, tatsächlich seit zwei Jahren sehr stark diskutiert wird. Auch wir in der Verwaltung für Arbeit in Frankfurt und später im Arbeitsministerium haben uns immer wieder Gedanken darüber gemacht, wie man auf diesem Gebiet zu einer Gesundung der Verhältnisse kommen könnte. Wir haben im Ministerium das heute auf diesem Gebiet in den elf Ländern der Bundesrepublik bestehende Recht einmal zusammentragen lassen. Es ist ein hoher Stoß von gedruckten Verordnungen, die heute bindendes Recht darstellen.
    Die Frage war: Konnte man zu einer Neuordnung des AVAVG kommen, ohne daß wir eine Bundesanstalt für Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung hatten? Ich habe auch den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gegenüber lange Zeit die Meinung vertreten: man sollte zuerst eine völlige Reorganisation des Gesetzes vornehmen und dann die Bundesanstalt errichten. Aus den beteiligten Kreisen ist mir gesagt worden: bei der heutigen Unübersichtlichkeit ist es kaum möglich, eine wirkliche Neuordnung des Gesetzes herbeizuführen, weil wir die Unterlagen gar nicht haben und weil die Gefahr besteht, daß sie uns von den einzelnen Ländern auch nicht zur Verfügung gestellt werden: Sie wissen, daß der Bundesarbeitsminister zur Zeit keine Möglichkeit hat, auf die Gestaltung der Dinge in den Landesarbeitsämtern irgendeinen Einfluß auszuüben; das ist eine reine Angelegenheit der Länder. Erst durch die Schaffung der Bundesanstalt wird hier eine neue Ordnung geschaffen werden.
    Eine ganz andere Frage ist, ob man im Augenblick dazu übergehen soll, eine Erweiterung der Versicherungspflicht in der Landwirtschaft durchzuführen. Diejenigen, die die heutigen Verhältnisse im Bund kennen, wissen, daß es keine Gruppe gibt, in der die Arbeitslosenversicherung so mißbräuchlich in Anspruch genommen wird wie in der Landwirtschaft. Ich sage Ihnen: es haben sich zum Teil Dinge entwickelt, die den Keim des Ungesunden geradezu drastisch sichtbar werden lassen. Wenn beispielsweise heute zwei kleine Landwirte in der Konjunktur gegenseitig ihre Söhne beschäftigen, um sie im Winter wieder zu sich in die Familie zurückzunehmen, und die Söhne auf Grund dieses Beschäftigungsverhältnisses Arbeitslosenunterstützung beziehen, dann weiß man zum Schluß nicht mehr, wohin die Dinge laufen sollen. Wenn wir heute aus weitesten Kreisen des Bundes täglich Zuschriften bekommen, wonach gerade in den rein ländlichen Gebieten die Schwarzarbeit nicht allein in der Landwirtschaft, sondern sogar im Handwerk geradezu beängstigende Form annimmt, so muß man sagen: die Neuordnung des Gesetzes muß ihre Zeit haben, und die wirklich sachverständigen Menschen müssen hier zu Rate gezogen werden.
    Der Antrag enthält einen Teil, den ich jeden Tag mitmache: das ist die Einbeziehung der Lehrlinge in die Arbeitslosenversicherung im letzten halben Jahr der Lehre, um ihnen bei Beendigung der Lehrzeit nicht etwa das zuzumuten, was von den Antragstellern hier gesagt worden ist. Ich kann aber auch hier sagen, daß sich — Gott sei Dank — für dieses Jahr die Verhältnisse nicht so ausgewirkt haben, wie es teilweise angenommen wurde, und ich habe die Hoffnung, daß die Zahl derjenigen, die im nächsten Jahre die Lehre verlassen, ins Wirtschaftsleben eintreten wollen und arbeitslos werden, nicht so groß sein wird wie in der Vergangenheit. Ich bin aber, wie gesagt, gern bereit, vom Ministerium aus alle Wege mitzugehen, um auf diesem Gebiet den Wünschen der Antragsteller so bald wie möglich gerecht zu werden.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kohl.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Kohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Ich glaube, die Ausführungen des Herrn Bundesarbeitsministers haben sehr eindeutig klargelegt, daß mit der baldigen Verabschiedung einer Veränderung der Arbeitslosenversicherung nicht zu rechnen sein wird. Er sprach davon, daß die Dinge ausreifen müßten. Dieses „Ausreifen" erleben wir seit Ende 1945. Gerade die in Frage kommenden Fachkreise haben sich auf jeder Konferenz sehr eingehend mit dem Problem der Arbeitslosenversicherung und ihrer zwingend notwendigen Änderung beschäftigt. Ich begrüße deshalb den Gesetzentwurf der sozialdemokratischen Fraktion, möchte aber doch zu einigen Punkten Stellung nehmen, und zwar zunächst zu dem § 74, der vorsieht, daß Lehrlinge in den letzten zwölf Monaten mit in die Arbeitslosenversicherung einbezogen werden. Ich glaube, daß bei der Formulierung dieses Gesetzesparagraphen einiges fehlt. Nach meiner Überzeugung fehlt einmal die Gegenüberstellung der gezahlten Lehrlingslöhne und die weiter dadurch in Erscheinung tretende Belastung der Lehrlinge nach der wirtschaftlichen bzw. nach der lohnpolitischen Seite hin. Man sollte also in Art. 6, den ich hier allerdings auf den § 74 nicht mit aller Deutlichkeit anwenden kann — er ist in der Auslegung strittig —, eindeutig zum Ausdruck bringen, daß die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung für 12 Monate — darin gehe ich mit Ihnen konform — unter allen Umständen von dem Arbeitgeber gezahlt werden müssen. Ich vertrete die Meinung, daß gerade dieses Problem und der in Art. 5 zur Grundlage genommene Betrag von 25 DM nicht nur eine rein versicherungsmathematische Angelegenheit ist, sondern daß darüber hinaus die soziale Seite einen sehr entscheidenden Faktor darstellt, den wir unter allen Umständen berücksichtigen müssen.
    Zusammengefaßt möchte ich also sagen: Wir sollten nicht davor zurückschrecken, auch ein Teilgebiet der Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung bereits jetzt in Angriff zu nehmen, so wie es in dieser Form hier geschehen ist, mit einigen Abänderungen, die man im Ausschuß durchsetzen kann. Wir sollten nicht davor zurückschrecken, das zu tun, weil dann, praktisch gesehen, das Ganze darunter nicht leidet, sondern die sogenannten Reformpläne, deren Grundzüge, die im Arbeitsministerium ausgebrütet werden, uns ja leider noch nicht bekannt sind, gefördert werden. Ich bin der Meinung, daß die Bearbeitung eines Teilgebiets für das Ganze nur fördernd sein kann.