Rede von
Rudolf
Kohl
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(KPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Meine Damen und Herren! Ich glaube, die Ausführungen des Herrn Bundesarbeitsministers haben sehr eindeutig klargelegt, daß mit der baldigen Verabschiedung einer Veränderung der Arbeitslosenversicherung nicht zu rechnen sein wird. Er sprach davon, daß die Dinge ausreifen müßten. Dieses „Ausreifen" erleben wir seit Ende 1945. Gerade die in Frage kommenden Fachkreise haben sich auf jeder Konferenz sehr eingehend mit dem Problem der Arbeitslosenversicherung und ihrer zwingend notwendigen Änderung beschäftigt. Ich begrüße deshalb den Gesetzentwurf der sozialdemokratischen Fraktion, möchte aber doch zu einigen Punkten Stellung nehmen, und zwar zunächst zu dem § 74, der vorsieht, daß Lehrlinge in den letzten zwölf Monaten mit in die Arbeitslosenversicherung einbezogen werden. Ich glaube, daß bei der Formulierung dieses Gesetzesparagraphen einiges fehlt. Nach meiner Überzeugung fehlt einmal die Gegenüberstellung der gezahlten Lehrlingslöhne und die weiter dadurch in Erscheinung tretende Belastung der Lehrlinge nach der wirtschaftlichen bzw. nach der lohnpolitischen Seite hin. Man sollte also in Art. 6, den ich hier allerdings auf den § 74 nicht mit aller Deutlichkeit anwenden kann — er ist in der Auslegung strittig —, eindeutig zum Ausdruck bringen, daß die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung für 12 Monate — darin gehe ich mit Ihnen konform — unter allen Umständen von dem Arbeitgeber gezahlt werden müssen. Ich vertrete die Meinung, daß gerade dieses Problem und der in Art. 5 zur Grundlage genommene Betrag von 25 DM nicht nur eine rein versicherungsmathematische Angelegenheit ist, sondern daß darüber hinaus die soziale Seite einen sehr entscheidenden Faktor darstellt, den wir unter allen Umständen berücksichtigen müssen.
Zusammengefaßt möchte ich also sagen: Wir sollten nicht davor zurückschrecken, auch ein Teilgebiet der Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung bereits jetzt in Angriff zu nehmen, so wie es in dieser Form hier geschehen ist, mit einigen Abänderungen, die man im Ausschuß durchsetzen kann. Wir sollten nicht davor zurückschrecken, das zu tun, weil dann, praktisch gesehen, das Ganze darunter nicht leidet, sondern die sogenannten Reformpläne, deren Grundzüge, die im Arbeitsministerium ausgebrütet werden, uns ja leider noch nicht bekannt sind, gefördert werden. Ich bin der Meinung, daß die Bearbeitung eines Teilgebiets für das Ganze nur fördernd sein kann.