Rede von
August
Neuburger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, beide Abänderungsanträge abzulehnen. Beide waren Gegenstand der Beratung im Finanz- und Steuerausschuß. Die Gründe, die hier vorgetragen wurden, wurden auch dort im einzelnen vorgetragen, konnten aber nicht überzeugen.
Wenn ich zunächst auf den Antrag des Abgeordneten Besold zurückkomme, so möchte ich auf folgendes hinweisen. Tatsache ist, daß der Bund gewise Zuschüsse für bestimmte Zwecke geben muß. Andererseits haben die Länder immer Wert darauf gelegt, gewisse Teile des Bundesvermögens zu verwalten. Ich erinnere nur an das Gesetz über die Finanzverwaltung. Da es sich hier um Bundesmittel handelt, ist es selbstverständlich, daß der Bund auch das Recht hat, nachzusehen: Was geschieht mit diesen meinen Mitteln? Was geschieht mit diesem meinem Vermögen? Um aber den Interessen der Länder, die hierbei berührt werden, nicht zu nahezutreten, hat der Ausschuß in seine Formulierung aufgenommen, daß die Prüfung auf diesem Gebiete nur gemeinsam — ich bitte Sie also, zu beachten, nur gemeinsam — mit den obersten Rechnungsprüfungsstellen der Länder durchgeführt wird. Auf Grund der Tatsache, daß auf diesem Gebiet nach dem Gesetz eine gemeinsame, also keine einseitige Prüfung durch den
Bund vorgenommen wird, sind wir zu der Überzeugung gekommen, daß hier die föderativen Rechte der Länder in jeder Weise gewahrt sind. Wenn ich hier den Bund völlig ausscheide, dann könnte ich dasselbe, was Herr Besold im Interesse der Länder vorgetragen hat, im gleichen Interesse des Bundes vortragen und könnte mich auf mindestens genau so viele Artikel des Grundgesetzes beziehen. Wir haben also diese Einwände berücksichtigt und haben die gemeinsame Rechnungsprüfung auf diesem Gebiet in Vorschlag gebracht. Ich bitte das Hohe Haus, auch diesem Vorschlag des Ausschusses zuzustimmen.
Auch mit dem zweiten Abänderungsantrag haben wir uns beschäftigt und sind zu dem Ergebnis gekommen, daß dem Bund auch eine Rechnungsprüfung gegenüber d en Sozialversicherungsträgern zusteht, soweit diese Sozialversicherungsträger Zuschüsse aus Mitteln des Bundes erhalten.
— Soweit sie Zuschüsse aus Mitteln des Bundes erhalten.
Zunächst auch hier wieder der Gedanke, daß, wenn Mittel gegeben werden, man auch ein Interesse daran hat, daß diese Mittel entsprechende Verwendung finden. Darüber hinaus habe ich aber auch dem Gedanken Ausdruck verliehen und das möchte ich auch hier sagen, daß der Bund ja, wenn auch nicht ausgesprochen und in keinem Gesetz festgelegt, doch die tatsächliche Haftung für die Existenz der Sozialversicherungsträger hat. Wenn hier irgendwie die Mittel nicht reichen, dann muß eben der Bund in seiner Totalität einspringen. Er hat die Gesamthaftung, und daher hat er schon aus diesem Grund ein Interesse an einer gewissen Überprüfung, zumindest an dieser beschränkten Überprüfung.
Nun kommt folgendes dazu: Bis 1945 oblag diese Prüfung im wesentlichen der Zuständigkeit des Reichsversicherungsamts. Wir haben heute kein Reichsversicherungsamt mehr. Wir wollen dafür ein Bundesversicherungsamt schaffen. Die Meinung im Ausschuß ging durchaus dahin, daß wir, wenn einmal dieses Bundesversicherungsamt geschaffen wird, dann wohl keine Abneigungen mehr haben werden, die Rechnungsprüfungspflicht in bezug auf die Mittel, die an die Sozialversicherungsträger gegeben werden, diesem Bundesversicherungsamt zu übertragen. Bis dahin aber sind wir der Auffassung, daß der Bundesrechnungshof diese Prüfung haben muß. Wir haben weiter die Überzeugung, daß das auch im Interesse der Sozialversicherungsträger und der dafür Verantwortlichen selbst liegt. Denn Sie wissen: man ist vor Angriffen nicht geschützt. Wenn aber hier die Wirtschafts- und Rechnungsführung vom Bundesrechnungshof überprüft wird, dann können wir alle und können insbesondere die Herren, die die Verantwortung tragen, sicher sein, daß das den besten Schutz gegen irgendwelche Angriffe von außen darstellt. So sind wir zu dem Ergebnis gekommen, daß es in beiderseitigem Interesse liegt, die Fassung so zu belassen bzw. so anzunehmen, wie sie der Ausschuß bereits mit Mehrheit beschlossen hat.