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ID0108601000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. September 1950 3217 86. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. September 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3217C, 3237D Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse (Nr. 1281 der Drucksachen) an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . 3217D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Schifferdienstbücher (Nr. 1311 der Drucksachen) 3217D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung der Besatzungslasten, sonstigen Kriegsfolgelasten und von Steuern und Monopolerträgen auf den Bund (Überleitungsgesetz) (Nr. 1064 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1337 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine vorläufige Finanzhilfe für das Land Schleswig-Holstein im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1231 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1340 der Drucksachen) 3218A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter 3218B, 3225D Dr. Wuermeling (CDU) 3222A Lausen (SPD) 3222A Ewers (DP) 3222C Dr. Besold (BP) 3223A, 3225C Dr. Bertram (Z) 3223D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3224C Hagge (CDU) 3226A Neuburger (CDU) 3227A Dr. Wellhausen (FDP) 3227D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Errichtung und Aufgaben des Bundesrechnungshofes (Nr. 1141 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1317 der Drucksachen) 3228B Dr. Koch (SPD), Berichterstatter 3228B, 3232B Richter (Frankfurt) (SPD) . 3229C, 3232C Dr. Besold (BP) 3230D Neuburger (CDU) 3231B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Besteuerung stimulierender Getränke (Nr. 1254 der Drucksachen) 3233A Dr. Decker (BP), Antragsteller 3233C, 3236D Dr. Horlacher (CSU) 3233D Dr. Koch (SPD) 3234C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3235D Dr. Bertram (Z) 3236C Nächste Sitzung 3237D Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Hans Ewers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der ersten Lesung dieser Vorlage habe ich als Schleswig-Holsteiner — weniger als Mitglied meiner Fraktion —, gesteuert von einem allzu gestrengen Vorsitzenden dieses Hauses, nicht dem gegenwärtigen, Herrn Professor Schmid, in einer knappen Redezeit versucht, darzulegen, welche schwerwiegenden finanzwirtschaftlichen, steuermoralischen und verfassungsrechtlichen Bedenken insbesondere gegen § 2 bestehen könnten. Diese Bedenken sind heute nicht der Sache nach, wohl aber wegen der Auswirkung der gesetzlichen Regelung zerstreut. Ich bitte aber das gesamte Haus, ebenso wie mein Herr Vorredner, zu beachten, daß es sich hierbei, wie damals der Herr Vertreter von Rheinland-Pfalz im Bundestag überzeugend darlegte, um einen außerordentlich entscheidenden Punkt unseres gesamten föderativen Aufbaus handelt, bei dem man diese sehr schwierige Materie nicht allein nach formalen, sondern nur nach politisch auswägenden Gesichtspunkten unter Dach und Fach bringen kann.
    Nachdem nunmehr die Interessenquote allgemein später im Finanzausgleich berücksichtigt werden soll und dies durch das zweite zur Beratung stehende Gesetz betreffend die Finanzhilfe für Schleswig-Holstein zunächst schon einmal geschehen ist, möchte ich alle diejenigen, die gleich mir aus den verschiedensten Gründen Bedenken gegen diese Gestaltungsform erhoben haben, bitten, diese um der Praxis unseres politischen Lebens willen zurückzustellen. Wenn jedenfalls die Vorlage betreffend Schleswig-Holstein, dem Katastrophenlande unserer Republik, heute mit verabschiedet wird, so möchte ich als Schleswig-Holsteiner — und ich glaube, gleich mir alle politischen Abgeordneten aus Schleswig-Holstein, einerlei, welcher Partei sie angehören — unsere Bedenken, so gewichtig sie auch waren, zurückstellen, um dem Leben zu lassen, was das Leben braucht, nämlich Weiterleben!
    Ich glaube allerdings, daß dadurch, daß man die Interessenquote dann wieder in den Finanzausgleich einbaut, der eigentliche Sinn dieses merkwürdigen Begriffes, daß nämlich der Verwaltungsbeamte, der Bundesmittel verwaltet, durch eine I Belastung des eigenen Landes zur Sparsamkeit


    (Ewers)

    veranlaßt sein soll, in etwa wieder aufgehoben ist und damit die Katze sich eigentlich in den Schwanz beißt. Aber das sind Bedenken, die am Rande liegen. Ich spreche sie hier nur aus, und ich bitte Sie, alles zurückzustellen, was man etwa theoretisch einwenden könnte, und praktisch den beiden Vorlagen zuzustimmen.
    Daß mein Herr Vorredner für die anderen deutschen Länder außer Schleswig-Holstein zur Bedingung und Voraussetzung gemacht hat, daß in der Tat für den gesamten horizontalen Finanzausgleich mit denkbarster Beschleunigung die endgültige Lösung kommen muß, die für Schleswig-Holstein zunächst vorläufig angebahnt ist, das unterstreiche ich namens meiner Fraktion in jedem Wort, das da gesprochen ist. Für Schleswig-Holstein aber erkläre ich mich für den Augenblick namens der Abgeordneten dieses Hauses, für die ich glaube sprechen zu dürfen, für befriedigt.

    (Beifall rechts.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Besold.
Dr. Besold: (BP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verhandlungen im Finanz- und Steuerausschuß haben gezeigt, daß es sich bei der Fassung des § 2 des Überleitungsgesetzes um eine sehr wichtige und sehr strittige Frage im Verhältnis von Bund und Ländern handelt. Die steuerschwachen Länder haben sich auf den Standpunkt gestellt, daß in Abs. 2 dieser Bestimmung unbedingt eine Sicherung eingebaut werden muß. Die Tatsache, daß der entsprechende Antrag, der dahin lautet, daß die Länder den auf sie nach Abs. 1 entfallenden Anteil im Verhältnis ihres Aufkommens an Einkommen- und Körperschaftsteuer im Rechnungsjahr 1950/51 aufbringen und daß der Bund diese Beträge entsprechend der Bestimmung des Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes von jedem Lande erhebt — ich sage, diese Tatsache, daß diese Sicherung zweimal mit Mehrheit im Finanzausschuß angenommen wurde, beweist Ihnen, wie wichtig die Frage „Bund und Länder" ist. Lediglich bei der dritten Verbescheidung dieses Antrages sahen sich mit Rücksicht darauf, daß der horizontale Finanzausgleich — der ja noch nicht verabschiedet ist und der in der Zukunft liegt —eventuell eine diesbezügliche Sicherung der Länder erbringt, einzelne Mitglieder dann zur Enthaltung veranlaßt.
Aus den Ausführungen des Herrn Höpker-Aschoff muß ich aber nunmehr in der Annahme des § 2 des Überleitungsgesetzes, so wie er jetzt lautet, eine große Gefahr für diese Länder sehen. Herr Höpker-Aschoff glaubt, daß die Fassung für die Interessenquote, so wie sie jetzt festgelegt ist, in Art. 120 des Grundgesetzes gegeben sei. Der Art. 120 aber gibt nicht die Ermächtigung, eine Bestimmung, wie hier im § 2 des Gesetzes, zu fundieren, wenn eine andere Bestimmung des Grundgesetzes eine besondere Regelung vorsieht. Wie die Deckung eines Defizits des Bundes vorzunehmen ist, ist ja ausdrücklich in einer Spezialbestimmung des Art. 106 Abs. 3 festgelegt; ich habe sehr deutlich gehört, daß man diesen Weg, den die Länder auch vorgeschlagen haben, deshalb umgeht, weil dann die Deckung gefährdet sei, da ein solches Gesetz der Zustimmung des Bundesrats bedürfte. Es steht für mich fest, daß diese Fassung des § 2 des Überleitungsgesetzes wider das Grundgesetz ist, weil hierdurch ein wesentliches Recht der Länder, nämlich die Zustimmung des Bundesrats, einfach ausgeschaltet würde. Das ist nach meiner Ansicht verfassungswidrig.
Uns kann auch nicht die Zusicherung, daß in einem späteren horizontalen Finanzausgleich die Länderrechte gesichert seien, beruhigen. Wir verstehen nicht, daß man schon seit April ohne gesetzliche Regelung nach diesem Gesetz verfährt und nicht noch einige Wochen wartet, bis der horizontale Finanzausgleich, zu dem ja schon Vorschläge vorliegen, endgültig verabschiedet ist. Es würde an der ganzen Lage nichts ändern, wenn den Ländern Sicherheit und Gewißheit darüber gegeben würde, wie die Regelung im horizontalen Finanzausgleich endgültig festgelegt wird. Nachdem dieser horizontale Finanzausgleich gerade für die Länder, die gegen die Fassung des § 2 Bedenken haben, von grundsätzlicher Bedeutung ist, würde es ein wohlzuverstehendes und auch berechtigtes und begründetes Entgegenkommen sein, wenn man die endgültige Verbescheidung dieses Gesetzes bis zur endgültigen Verbescheidung des horizontalen Finanzausgleichs verschieben würde, weil der horizontale Finanzausgleich ein Essentiale der hier festgelegten Bestimmung des § 2 ist, die in der derzeitigen Fassung nicht den gemäß Art. 106 Abs. 3 verbürgten Rechten der Länder entspricht. Aus diesen Gründen kann meine Fraktion dieser Fassung des § 2 und damit dem Gesetze nicht zustimmen.

(Beifall bei der BP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Bertram.