Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der ersten Lesung dieser Vorlage habe ich als Schleswig-Holsteiner — weniger als Mitglied meiner Fraktion —, gesteuert von einem allzu gestrengen Vorsitzenden dieses Hauses, nicht dem gegenwärtigen, Herrn Professor Schmid, in einer knappen Redezeit versucht, darzulegen, welche schwerwiegenden finanzwirtschaftlichen, steuermoralischen und verfassungsrechtlichen Bedenken insbesondere gegen § 2 bestehen könnten. Diese Bedenken sind heute nicht der Sache nach, wohl aber wegen der Auswirkung der gesetzlichen Regelung zerstreut. Ich bitte aber das gesamte Haus, ebenso wie mein Herr Vorredner, zu beachten, daß es sich hierbei, wie damals der Herr Vertreter von Rheinland-Pfalz im Bundestag überzeugend darlegte, um einen außerordentlich entscheidenden Punkt unseres gesamten föderativen Aufbaus handelt, bei dem man diese sehr schwierige Materie nicht allein nach formalen, sondern nur nach politisch auswägenden Gesichtspunkten unter Dach und Fach bringen kann.
Nachdem nunmehr die Interessenquote allgemein später im Finanzausgleich berücksichtigt werden soll und dies durch das zweite zur Beratung stehende Gesetz betreffend die Finanzhilfe für Schleswig-Holstein zunächst schon einmal geschehen ist, möchte ich alle diejenigen, die gleich mir aus den verschiedensten Gründen Bedenken gegen diese Gestaltungsform erhoben haben, bitten, diese um der Praxis unseres politischen Lebens willen zurückzustellen. Wenn jedenfalls die Vorlage betreffend Schleswig-Holstein, dem Katastrophenlande unserer Republik, heute mit verabschiedet wird, so möchte ich als Schleswig-Holsteiner — und ich glaube, gleich mir alle politischen Abgeordneten aus Schleswig-Holstein, einerlei, welcher Partei sie angehören — unsere Bedenken, so gewichtig sie auch waren, zurückstellen, um dem Leben zu lassen, was das Leben braucht, nämlich Weiterleben!
Ich glaube allerdings, daß dadurch, daß man die Interessenquote dann wieder in den Finanzausgleich einbaut, der eigentliche Sinn dieses merkwürdigen Begriffes, daß nämlich der Verwaltungsbeamte, der Bundesmittel verwaltet, durch eine I Belastung des eigenen Landes zur Sparsamkeit
veranlaßt sein soll, in etwa wieder aufgehoben ist und damit die Katze sich eigentlich in den Schwanz beißt. Aber das sind Bedenken, die am Rande liegen. Ich spreche sie hier nur aus, und ich bitte Sie, alles zurückzustellen, was man etwa theoretisch einwenden könnte, und praktisch den beiden Vorlagen zuzustimmen.
Daß mein Herr Vorredner für die anderen deutschen Länder außer Schleswig-Holstein zur Bedingung und Voraussetzung gemacht hat, daß in der Tat für den gesamten horizontalen Finanzausgleich mit denkbarster Beschleunigung die endgültige Lösung kommen muß, die für Schleswig-Holstein zunächst vorläufig angebahnt ist, das unterstreiche ich namens meiner Fraktion in jedem Wort, das da gesprochen ist. Für Schleswig-Holstein aber erkläre ich mich für den Augenblick namens der Abgeordneten dieses Hauses, für die ich glaube sprechen zu dürfen, für befriedigt.