Rede:
ID0108600800

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    Deutscher Bundestag — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. September 1950 3217 86. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. September 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3217C, 3237D Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse (Nr. 1281 der Drucksachen) an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . 3217D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Schifferdienstbücher (Nr. 1311 der Drucksachen) 3217D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung der Besatzungslasten, sonstigen Kriegsfolgelasten und von Steuern und Monopolerträgen auf den Bund (Überleitungsgesetz) (Nr. 1064 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1337 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine vorläufige Finanzhilfe für das Land Schleswig-Holstein im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1231 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1340 der Drucksachen) 3218A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter 3218B, 3225D Dr. Wuermeling (CDU) 3222A Lausen (SPD) 3222A Ewers (DP) 3222C Dr. Besold (BP) 3223A, 3225C Dr. Bertram (Z) 3223D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3224C Hagge (CDU) 3226A Neuburger (CDU) 3227A Dr. Wellhausen (FDP) 3227D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Errichtung und Aufgaben des Bundesrechnungshofes (Nr. 1141 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1317 der Drucksachen) 3228B Dr. Koch (SPD), Berichterstatter 3228B, 3232B Richter (Frankfurt) (SPD) . 3229C, 3232C Dr. Besold (BP) 3230D Neuburger (CDU) 3231B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Besteuerung stimulierender Getränke (Nr. 1254 der Drucksachen) 3233A Dr. Decker (BP), Antragsteller 3233C, 3236D Dr. Horlacher (CSU) 3233D Dr. Koch (SPD) 3234C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3235D Dr. Bertram (Z) 3236C Nächste Sitzung 3237D Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Willi Lausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz ist im wesentlichen, soweit es nichts weiter als die Durchführung des Verfassungsbefehls entsprechend Art. 120 Abs. 1 des Grundgesetzes darstellt, ein technisches Gesetz. Durch den § 2 aber bekommt es mit der Einführung der Interessenquote ein völlig anderes und politisches Gesicht. Die Bedenken, die meine politischen Freunde gerade gegen den § 2 erhoben haben, sind Ihnen bereits aus der ersten Lesung bekannt; und ich möchte bei der zweiten Beratung die Gelegenheit benutzen, nochmals auf sie hinzuweisen. Die Auffassung, daß die Legitimierung der Interessenquote durch den Art. 120 Abs. 1 des Grundgesetzes gegeben sei, können wir nach wie vor nicht teilen. Die Interessenquote ist isoliert betrachtet verfassungsrechtlich nicht möglich. Sie kann nur im Zusammenhang mit dem durch Art. 106 Ziffer 4 gegebenen horizontalen Finanzausgleich legitimiert werden.
    Unsere Bedenken sind aber nicht nur formal-rechtlicher Art, sondern die Durchführung der Interessenquote, isoliert von dem Finanzausgleich, wird ganz bestimmte praktische Wirkungen in den verschiedenen Ländern in unterschiedlicher Weise haben. Darauf ist bereits hingewiesen worden, und wir brauchen es nicht zu wiederholen. Ein Ausweg ist nur dadurch möglich, daß entweder die Interessenquote verfeinert oder noch besser, daß gleichzeitig der horizontale Finanzausgleich vorgelegt wird.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat nun in einer Sitzung der Finanzausschüsse des Bundestags und des Bundesrats die bindende Erklärung abgegeben, daß eine Vorlage über den horizontalen Finanzausgleich alsbald dem Bundesrat vorgelegt werde. Diese Erklärung ist substantiiert. Der Herr Finanzminister hat darauf hingewiesen, daß eine Studienkommission ihre Arbeiten beendet habe, und er hat uns mit den Grundsätzen dieses zukünftigen Finanzausgleichs bekanntgemacht. Die Tatsache, daß beabsichtigt ist, die Interessenquote bei dem Finanzausgleich als eines der verschiedenen Elemente zu verwerten, ist bestätigt worden. Damit sind unsere Bedenken um einiges gemindert worden; aber ich möchte erklären: Wir sind bereit, keinen Widerspruch gegen den § 2 zu erheben, doch nur unter der Voraussetzung, daß der Herr Bundesfinanzminister zu dem uns in der Sitzung gegebenen Worte steht

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    und sofort die Vorlage über den Finanzausgleich dem Bundesrat zustellt.
    Wir lassen uns dabei noch von zwei anderen Erwägungen leiten. Wir wünschen nicht, daß das Schleswig-Holstein-Gesetz gefährdet wird, und wir wünschen, daß die Anwendung der Interessenquote, die zur Zeit schon praktiziert wird, schleunigst legalisiert wird.

    (Bravo! bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Ewers.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Ewers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der ersten Lesung dieser Vorlage habe ich als Schleswig-Holsteiner — weniger als Mitglied meiner Fraktion —, gesteuert von einem allzu gestrengen Vorsitzenden dieses Hauses, nicht dem gegenwärtigen, Herrn Professor Schmid, in einer knappen Redezeit versucht, darzulegen, welche schwerwiegenden finanzwirtschaftlichen, steuermoralischen und verfassungsrechtlichen Bedenken insbesondere gegen § 2 bestehen könnten. Diese Bedenken sind heute nicht der Sache nach, wohl aber wegen der Auswirkung der gesetzlichen Regelung zerstreut. Ich bitte aber das gesamte Haus, ebenso wie mein Herr Vorredner, zu beachten, daß es sich hierbei, wie damals der Herr Vertreter von Rheinland-Pfalz im Bundestag überzeugend darlegte, um einen außerordentlich entscheidenden Punkt unseres gesamten föderativen Aufbaus handelt, bei dem man diese sehr schwierige Materie nicht allein nach formalen, sondern nur nach politisch auswägenden Gesichtspunkten unter Dach und Fach bringen kann.
    Nachdem nunmehr die Interessenquote allgemein später im Finanzausgleich berücksichtigt werden soll und dies durch das zweite zur Beratung stehende Gesetz betreffend die Finanzhilfe für Schleswig-Holstein zunächst schon einmal geschehen ist, möchte ich alle diejenigen, die gleich mir aus den verschiedensten Gründen Bedenken gegen diese Gestaltungsform erhoben haben, bitten, diese um der Praxis unseres politischen Lebens willen zurückzustellen. Wenn jedenfalls die Vorlage betreffend Schleswig-Holstein, dem Katastrophenlande unserer Republik, heute mit verabschiedet wird, so möchte ich als Schleswig-Holsteiner — und ich glaube, gleich mir alle politischen Abgeordneten aus Schleswig-Holstein, einerlei, welcher Partei sie angehören — unsere Bedenken, so gewichtig sie auch waren, zurückstellen, um dem Leben zu lassen, was das Leben braucht, nämlich Weiterleben!
    Ich glaube allerdings, daß dadurch, daß man die Interessenquote dann wieder in den Finanzausgleich einbaut, der eigentliche Sinn dieses merkwürdigen Begriffes, daß nämlich der Verwaltungsbeamte, der Bundesmittel verwaltet, durch eine I Belastung des eigenen Landes zur Sparsamkeit


    (Ewers)

    veranlaßt sein soll, in etwa wieder aufgehoben ist und damit die Katze sich eigentlich in den Schwanz beißt. Aber das sind Bedenken, die am Rande liegen. Ich spreche sie hier nur aus, und ich bitte Sie, alles zurückzustellen, was man etwa theoretisch einwenden könnte, und praktisch den beiden Vorlagen zuzustimmen.
    Daß mein Herr Vorredner für die anderen deutschen Länder außer Schleswig-Holstein zur Bedingung und Voraussetzung gemacht hat, daß in der Tat für den gesamten horizontalen Finanzausgleich mit denkbarster Beschleunigung die endgültige Lösung kommen muß, die für Schleswig-Holstein zunächst vorläufig angebahnt ist, das unterstreiche ich namens meiner Fraktion in jedem Wort, das da gesprochen ist. Für Schleswig-Holstein aber erkläre ich mich für den Augenblick namens der Abgeordneten dieses Hauses, für die ich glaube sprechen zu dürfen, für befriedigt.

    (Beifall rechts.)