Rede von
Anton
Sabel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Ausführungen des Herrn Bundesarbeitsministers kann ich mich sehr kurz fassen. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, daß es sich hier darum handelt, Bestimmungen kurz vor der Behandlung eines Gesetzes über die Schaffung der Bundesanstalt aufzuheben, ohne daß man zugleich Vorschläge macht, was für die Zeit des Interregnums Geltung haben soll. Der Herr Bundesarbeitsminister hat mit Recht erklärt, daß wir, wenn dem Antrag ohne Schaffung von Übergangsbestimmungen entsprochen wird, in einigen Ländern zu beachtlichen Schwierigkeiten kommen werden. Namens meiner Fraktion empfehle ich, die Behandlung dieses Antrages dem zuständigen Ausschuß zu übertragen. Es wird dann die Behandlung zugleich mit dem Gesetz über die Schaffung der Bundesanstalt erfolgen. Wir hören gerade vom Herrn Minister, daß wir in etwa 6 Wochen uns mit dieser Materie beschäftigen müssen, und es passiert wirklich nichts, wenn dann zur gleichen Zeit auch der hier vorliegende Antrag beraten wird. Ich möchte sagen, daß die Schaffung dieses Gesetzes über die Bundesanstalt dazu führen wird, daß eine ganze Reihe der bisher in Geltung befindlichen Bestimmungen überflüssig werden wird.
Nun möchte ich allerdings namens meiner Fraktion und, ich glaube, auch namens der Fraktionen der übrigen Regierungsparteien sagen, daß wir die Behandlung im zuständigen Ausschuß wünschen. Ich bin etwas eigenartig überrascht, daß Herr Kollege Freidhof die Behandlung im Ausschuß für Sozialpolitik beantragt hat. Bei der Festsetzung der Aufgabenbereiche der einzelnen Ausschüsse im vorigen Jahre ist festgelegt worden, daß die Fragen des Arbeitsmarktes und der Arbeitslosenversicherung im Ausschuß für Arbeit behandelt werden sollen, und es ist während des ganzen Jahres so verfahren worden. Ich darf darauf hinweisen, daß alle Anträge, die die Arbeitsverwaltung und die Arbeitslosenversicherung betreffen, vom Plenum bisher dem Ausschuß für Arbeit zugewiesen und von diesem bearbeitet worden sind. Ich erinnere an die Drucksache Nr. 121, Antrag des Zentrums betr. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenhilfe für Heimkehrer. Ich erinnere an die Drucksache Nr. 204, Antrag Renner und Genossen betr. Verwendung der Mittel des Arbeitslosenstocks. Ich erinnere an den Antrag Nr. 537 der Abgeordneten Aumer und Genossen betr. Kontrollmaßnahmen bei den Arbeitsämtern, an den Antrag Nr. 648 des Zentrums betr. Zahlung von Arbeitslosenunterstützungen, an den Antrag Nr. 873 der Fraktion der KPD, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 74 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, an den Antrag Nr. 917 der Abgeordneten Neuburger, Freudenberg, Schoettle betr. Sitz der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und den Antrag Nr. 1062 der Abgeordneten Frommhold und Genossen betr. Errechnung der Arbeitslosen-. bzw. Arbeitslosenfürsorgeunterstützung. Es ist bisher also immer entsprechend der im Vorjahr getroffenen Vereinbarung verfahren worden, und ich muß schon offen gestehen, daß wir kein Verständnis dafür haben, warum nun mit einer solchen Regelung gebrochen werden soll. Ich weiß, daß in Gesprächen darauf hingewiesen wurde, die Arbeiten seien etwas ungleich verteilt. Dazu möchte ich nur sagen, daß der Ausschuß für Sozialpolitik heute seine 48. Sitzung abgehalten hat und der Ausschuß für Arbeit am vergangenen Dienstag seine 27. Sitzung. Ich bin mit meinen Freunden der Meinung, daß mit diesen Fragen der zuständige Ausschuß, also der Ausschuß für Arbeit, beschäftigt werden sollte.