Rede:
ID0108505500

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    Deutscher Bundestag — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. September 1950 3183 85. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. September 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 3183D, 3215C Anregung des Altestenrates auf Änderung der 99 und 100 der Geschaftsordnung betr. Bezweitiung der Beschiußrahigkeit 3184A Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Wahlen in der sowjetischen Besatzungszone am 15. Oktober 1950) 318413 Dr. Adenauer, Bundeskanzler . 3184B Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche tragen . . . 3185A Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung Wehner (SPD), Vorsitzender des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen 3187B Frau Thiele (KPD) 3188C Dr. Miessner (DRP) 3192D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Maßnahmen zum Schutze der deutschen Landwirtschaft (Nr. 1189 der Drucksachen) 3193C Harig (KPD), Antragsteller . . . 3193C Kriedemann (SPD) 3195B Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Bestimmungen der Zweiten Verordnung über die Vereinfachung des Lohnabzugs (Nr. 1249, z u Nr. 1249 der Drucksachen) . . 3195C Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 3195C Richter (Frankfurt) (SPD) . . . . 3198B Arndgen (CDU) 3199C Dr. Wellhausen (FDP) 3200B Storch, Bundesminister für Arbeit . . . 3200C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Kündigung von Tarifverträgen (Nr. 1269 der Drucksachen) . . 3201A Bergmann (SPD), Antragsteller . 3201B Arndgen (CDU) 3202A Dr. Wellhausen (FDP) 3203A Walter (DP) 3204B Frau Strobel (SPD) 3204D Storch, Bundesminister für Arbeit 3206D Harig (KPD) 3207C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachte Entwurfs eines Gesetzes auf Authebung des Erlasses des RReicnsarbeitsmmisters vom 10. November 1933, des sogenannten Führererlasses vom 21. Dezember 1938 und der Verordnung über den Arbeitseinsatz vom 25. März 1939 (Nr. 12'10 der Drucksachen) 3208B Freidhof (SPD), Antragsteller . . 3208C Storch, Bundesminister für Arbeit 320913 Sabel (CDU) 3210A, D Dr. Dresbach (CDU) 3210C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nr. 1287 der Drucksachen) 3211A Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 3211A Dr. Weber (Koblenz) (CDU) . . 3211D Kohl (Stuttgart) (KPD) 3213B Dr. Brill (SPD) 3213D Dr. Falkner (BP) 3214D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 3215A Nächste Sitzung 3215C Die Sitzung wird um 14 Uhr 40 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus den Ausführungen des Berichterstatters ist die wirkliche Situation und das wirklich Gewollte nicht klar geworden. In Wirklichkeit handelt es sich darum, daß schon seit dem Frühjahr dieses Jahres ernstlich versucht wird, die Mittel der Arbeitslosenversicherung nur noch zweckgebunden zu verwalten. Sie wissen, daß die Arbeitsverwaltung zur Zeit keine bundeszentrale Führung hat, und es besteht bei manchen Ländern die Rechtsauffassung, daß die Einnahmen aus der Arbeitslosenversicherung Einnahmen der Länder seien. Wir haben schon im Februar dieses Jahres versucht, mit den Sozialpartnern zu einer Verständigung darüber zu kommen, daß wir nach dem Muster des Treuhänderausschusses für die englische Zone für das ganze Bundesgebiet einen
    Treuhänderausschuß bilden wollten, der bis zur Schaffung einer Bundesanstalt die gesamten Mittel der Arbeitslosenversicherung zweckgebunden festhält. Damals haben sich die Länderarbeitsminister, die ja zur Zeit die vorgesetzten Behörden der Landesarbeitsämter sind, auf den Standpunkt gestellt, daß das eine wesentliche Einschränkung ihrer Rechte sei. Sie waren im alleräußersten Fall gewillt, einen Treuhänderausschuß wirksam werden zu lassen, der die Überschüsse in den einzelnen Ländern verwalten soll. Wir konnten damals noch nicht übersehen, wie sich die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in diesem Jahre gestalten würde; wir konnten noch nicht übersehen, was uns der kommende Winter eventuell an Belastungen für die Arbeitslosenversicherung bringen würde, und haben deshalb immer und immer wieder den Versuch gemacht, auf diesem Gebiete vorwärtszukommen.
    Meine Damen und Herren, seien Sie sich völlig klar darüber, wenn Sie dem hier vorliegenden Antrag entsprechen würden, dann müßten Sie entweder sagen, daß durch die Aufhebung der Führererlasse die frühere Reichsanstalt wiederhergestellt sei. Das wollen die Arbeitsminister der Länder absolut nicht; sie wollen Bestimmungen, die es uns unmöglich machen, in einer Übergangszeit eine zentrale Sicherstellung der Arbeitslosenversicherungsmittel herbeizuführen. Wenn Sie den Weg gehen würden, daß Sie den Ländern einseitig die Möglichkeit geben, über diese Gelder zu verfügen, dann müssen Sie sich klar darüber sein, daß im nächsten Monat in Schleswig-Holstein die Arbeitslosenunterstützungen nicht mehr ausgezahlt werden können. Sie werden momentan nur deshalb ausgezahlt, weil der Treuhänderausschuß für die englische Zone noch wirksam ist, der auf einem Erlaß von Lemgo aus dem Jahre 1946 beruht, obwohl er gar keine gesetzliche Grundlage mehr hat. Wir haben im vergangenen Jahre aus dem Beitragsaufkommen aus Nordrhein-Westfalen auf diesem Wege Schleswig-Holstein nicht weniger als 100 Millionen DM zufließen lassen. Wie Sie diese Dinge jetzt lösen wollen, wenn Sie diesem Antrag entsprechen, verstehe ich nicht ganz. Wenn Sie diesen Antrag mit dem Wunsch, die alte Reichsanstalt zumindest für das Bundesgebiet wieder ersehen zu lassen, im Anfang dieses Jahres gestellt hätten, hätte ich Sie gern unterstützt und wäre jeden Weg mit Ihnen gegangen.
    Sie wissen,' daß wir in der Zwischenzeit — zumindest wissen das die Herren, die in der Gewerkschaftsleitung stehen — seit Monaten sehr ernste Besprechungen mit den Sozialpartnern über die Gestaltung einer kommenden Bundesanstalt geführt haben. Am 21. dieses Monats wird zwischen den Sozialpartnern und dem Bundesarbeitsministerium in Unkel abschließend über einen fertiggestellten Gesetzentwurf verhandelt, der auf der Basis aufgebaut ist, daß eine von der Selbstverwaltung der Sozialpartner getragene Bundesanstalt erstehen soll. Es kann sich also höchstens darum handeln, daß wir am 21. dieses Monats in Unkel zu einer einheitlichen Auffassung kommen und daß wir spätestens 8 Tage danach diesen Gesetzentwurf im Kabinett verabschieden können. Er wird dann dem Bundesrat zugehen, der seine Einspruchsfrist hat, so daß Sie spätestens in anderthalb Monaten den Gesetzentwurf zur endgültigen Beschlußfassung werden vorliegen haben. Es wäre geradezu widersinnig, und ich würde kein Verständnis dafür haben, wenn Sie, nachdem wir auf Grund der schnelleren Entwicklung in der Vorbe-


    (Bundesminister Storch)

    reitung dieses Gesetzes keine Maßnahmen getroffen haben und auch nicht zu treffen gedenken, um den heutigen Zustand für die Übergangszeit zu beseitigen, durch die Aufhebung der Erlasse für die Zeit des Übergangs eine Rechtsunsicherheit herbeiführen würden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Sabel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Sabel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Ausführungen des Herrn Bundesarbeitsministers kann ich mich sehr kurz fassen. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, daß es sich hier darum handelt, Bestimmungen kurz vor der Behandlung eines Gesetzes über die Schaffung der Bundesanstalt aufzuheben, ohne daß man zugleich Vorschläge macht, was für die Zeit des Interregnums Geltung haben soll. Der Herr Bundesarbeitsminister hat mit Recht erklärt, daß wir, wenn dem Antrag ohne Schaffung von Übergangsbestimmungen entsprochen wird, in einigen Ländern zu beachtlichen Schwierigkeiten kommen werden. Namens meiner Fraktion empfehle ich, die Behandlung dieses Antrages dem zuständigen Ausschuß zu übertragen. Es wird dann die Behandlung zugleich mit dem Gesetz über die Schaffung der Bundesanstalt erfolgen. Wir hören gerade vom Herrn Minister, daß wir in etwa 6 Wochen uns mit dieser Materie beschäftigen müssen, und es passiert wirklich nichts, wenn dann zur gleichen Zeit auch der hier vorliegende Antrag beraten wird. Ich möchte sagen, daß die Schaffung dieses Gesetzes über die Bundesanstalt dazu führen wird, daß eine ganze Reihe der bisher in Geltung befindlichen Bestimmungen überflüssig werden wird.
    Nun möchte ich allerdings namens meiner Fraktion und, ich glaube, auch namens der Fraktionen der übrigen Regierungsparteien sagen, daß wir die Behandlung im zuständigen Ausschuß wünschen. Ich bin etwas eigenartig überrascht, daß Herr Kollege Freidhof die Behandlung im Ausschuß für Sozialpolitik beantragt hat. Bei der Festsetzung der Aufgabenbereiche der einzelnen Ausschüsse im vorigen Jahre ist festgelegt worden, daß die Fragen des Arbeitsmarktes und der Arbeitslosenversicherung im Ausschuß für Arbeit behandelt werden sollen, und es ist während des ganzen Jahres so verfahren worden. Ich darf darauf hinweisen, daß alle Anträge, die die Arbeitsverwaltung und die Arbeitslosenversicherung betreffen, vom Plenum bisher dem Ausschuß für Arbeit zugewiesen und von diesem bearbeitet worden sind. Ich erinnere an die Drucksache Nr. 121, Antrag des Zentrums betr. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenhilfe für Heimkehrer. Ich erinnere an die Drucksache Nr. 204, Antrag Renner und Genossen betr. Verwendung der Mittel des Arbeitslosenstocks. Ich erinnere an den Antrag Nr. 537 der Abgeordneten Aumer und Genossen betr. Kontrollmaßnahmen bei den Arbeitsämtern, an den Antrag Nr. 648 des Zentrums betr. Zahlung von Arbeitslosenunterstützungen, an den Antrag Nr. 873 der Fraktion der KPD, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 74 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, an den Antrag Nr. 917 der Abgeordneten Neuburger, Freudenberg, Schoettle betr. Sitz der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und den Antrag Nr. 1062 der Abgeordneten Frommhold und Genossen betr. Errechnung der Arbeitslosen-. bzw. Arbeitslosenfürsorgeunterstützung. Es ist bisher also immer entsprechend der im Vorjahr getroffenen Vereinbarung verfahren worden, und ich muß schon offen gestehen, daß wir kein Verständnis dafür haben, warum nun mit einer solchen Regelung gebrochen werden soll. Ich weiß, daß in Gesprächen darauf hingewiesen wurde, die Arbeiten seien etwas ungleich verteilt. Dazu möchte ich nur sagen, daß der Ausschuß für Sozialpolitik heute seine 48. Sitzung abgehalten hat und der Ausschuß für Arbeit am vergangenen Dienstag seine 27. Sitzung. Ich bin mit meinen Freunden der Meinung, daß mit diesen Fragen der zuständige Ausschuß, also der Ausschuß für Arbeit, beschäftigt werden sollte.