Rede von
Anton
Storch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage der Zweckmäßigkeit des Beitragseinzugs für die Rentenversicherungen der Angestellten und der Arbeiter ist im Arbeitsministerium schon sehr oft Gegenstand der Beratung gewesen. Auch die Bundesregierung weiß sehr wohl, daß das heutige Beitragseinzugsverfahren sehr starke Mängel aufweist. Ich darf Ihnen sagen, daß schon seit dem Jahre 1946 zwischen den Gewerkschaften. den Arbeitgeberverbänden und den Trägern der Rentenversicherung sehr heftige Auseinandersetzungen über diese Fragen geführt wurden. Und es war absolut nicht so, daß die Arbeitgeber eine einheitliche Stellung einnahmen oder daß die Gewerkschaftsvertreter eine einheitliche Meinung hatten. Selbst die Präsidenten der Landesversicherungsanstalten waren unter sich absolut nicht darüber einig, welches Verfahren das zweckmäßigste ist.
Der Herr Abgeordnete Wellhausen hat hier etwas sehr Richtiges gesagt. Alle diese Dinge müssen in erster Linie unter dem Gesichtspunkt der Sicherung des Arbeitnehmers gesehen werden; denn letzten Endes sind ja für ihn die Versicherungsträger und die Versicherungseinrichtungen geschaffen worden. Und da kommt nun eben immer wieder die Frage, bei welchem System der Arbeitnehmer die größte Sicherung hat. Da triti nun in Erscheinung, was Frau Kalinke hier angeführt hat, daß der eine oder andere Arbeitgebeir die Beiträge nicht ordnungsgemäß abführt und nachher falsche Eintragungen vornimmt. Das ist in den meisten Fällen ein Betrug am Versicherungsträger.
Nun kommt die zweite Möglichkeit, die sich beim Markenklebeverfahren ergeben kann. Von dem Abgeordneten Richter ist mit Recht darauf hingewiesen worden, daß es früher, zumindest bei den kleinen Arbeitgebern, gang und gäbe war, daß die Marken erst dann geklebt wurden, wenn de] Mann seine Arbeitsstelle aufgab. Die Versicherungsträger haben manchmal für lange Zeit die ihnen zustehenden Beiträge nicht bekommen. Sie wurden ihnen allerdings dann nachträglich zugeführt. Hier handelt es sich wiederum um eine Schädigung des Versicherungsträgers. Wenn aber am Schluß einer längeren Arbeitsperiode de] Mann Marken in seiner Karte hat und nicht mehr nachprüfen kann, ob die Marke wirklich seinem damals verdienten Lohn entspricht, dann ist das Betrug am Arbeitnehmer.
Wir wollen uns keiner Täuschung hingeben! Die Kontrollen bei den Versicherungsträgern haber wir früher gehabt. Trotzdem war es nie möglich die Dinge so genau zu kontrollieren, wie es notwendig wäre. Stellen Sie sich einmal folgendes vor. Es soll ein Großbetrieb, der vielleicht tausend Leute beschäftigt, kontrolliert werden, und be: den einzelnen soll auch nachgeprüft werden, ob die geklebten Marken dem wirklich verdienter Lohn entsprechen. Das sind sehr schwierige Dinge
Ich darf Ihnen sagen, daß im Arbeitsministerium zur Zeit Verhandlungen mit Ländervertretern und mit den führenden Leuten der Landesversicherungsanstalten stattfinden, um hier die wirklich zweckmäßigste Form zu finden. Wenn Sie den Gesetzentwurf, der von der Fraktion der Deutschen Partei hier eingebracht worden ist, dem Ausschuß überweisen, so würde ich Ihnen raten, einige Leute aus diesem Ausschuß zu bestimmen, die diese Fragen in meinem Ministerium mit den Präsidenten der Versicherungsanstalten und den Vertretern der Länder noch einmal durchsprechen; denn ich glaube, daß alle bisherigen Ausführungen von dem Willen getragen sind, die beste Lösung im Interesse der Arbeitnehmer zu finden.