Rede:
ID0108503100

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Metadaten
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    5. Abgeordneter: 1
    6. Dr.: 1
    7. Wellhausen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. September 1950 3183 85. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. September 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 3183D, 3215C Anregung des Altestenrates auf Änderung der 99 und 100 der Geschaftsordnung betr. Bezweitiung der Beschiußrahigkeit 3184A Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Wahlen in der sowjetischen Besatzungszone am 15. Oktober 1950) 318413 Dr. Adenauer, Bundeskanzler . 3184B Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche tragen . . . 3185A Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung Wehner (SPD), Vorsitzender des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen 3187B Frau Thiele (KPD) 3188C Dr. Miessner (DRP) 3192D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Maßnahmen zum Schutze der deutschen Landwirtschaft (Nr. 1189 der Drucksachen) 3193C Harig (KPD), Antragsteller . . . 3193C Kriedemann (SPD) 3195B Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Bestimmungen der Zweiten Verordnung über die Vereinfachung des Lohnabzugs (Nr. 1249, z u Nr. 1249 der Drucksachen) . . 3195C Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 3195C Richter (Frankfurt) (SPD) . . . . 3198B Arndgen (CDU) 3199C Dr. Wellhausen (FDP) 3200B Storch, Bundesminister für Arbeit . . . 3200C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Kündigung von Tarifverträgen (Nr. 1269 der Drucksachen) . . 3201A Bergmann (SPD), Antragsteller . 3201B Arndgen (CDU) 3202A Dr. Wellhausen (FDP) 3203A Walter (DP) 3204B Frau Strobel (SPD) 3204D Storch, Bundesminister für Arbeit 3206D Harig (KPD) 3207C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachte Entwurfs eines Gesetzes auf Authebung des Erlasses des RReicnsarbeitsmmisters vom 10. November 1933, des sogenannten Führererlasses vom 21. Dezember 1938 und der Verordnung über den Arbeitseinsatz vom 25. März 1939 (Nr. 12'10 der Drucksachen) 3208B Freidhof (SPD), Antragsteller . . 3208C Storch, Bundesminister für Arbeit 320913 Sabel (CDU) 3210A, D Dr. Dresbach (CDU) 3210C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nr. 1287 der Drucksachen) 3211A Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 3211A Dr. Weber (Koblenz) (CDU) . . 3211D Kohl (Stuttgart) (KPD) 3213B Dr. Brill (SPD) 3213D Dr. Falkner (BP) 3214D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 3215A Nächste Sitzung 3215C Die Sitzung wird um 14 Uhr 40 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Josef Arndgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die mit dem Antrag Drucksache Nr. 1249 angeschnittene Organisationsform für den Beitragseinzug in der Rentenversicherung ist eine Zweckmäßigkeitsfrage, die schon seit längerem auch in internationalen Vereinigungen diskutiert wird. In den 27 Staaten, die der internationalen Vereinigung für soziale Sicherheit angehören, erfolgt .die Beitragsleistung teils nach dem Markensystem, wie es rund 60 Jahre hier in Deutschland praktiziert worden ist, teils durch ein Lohnlistensystem, wie es jetzt seit dem Jahre 1942 in Deutschland üblich ist. Auch ist in der internationalen Diskussion erwogen worden, ob nicht den Steuerämtern die Beitragseinziehung übertragen werden soll. Ich gebe zu, daß die Art der Beitragseinziehung in einem gewissen Zusammenhang mit der Struktur der Sozialversicherung eines Landes, die in den einzelnen Ländern recht verschieden ist, steht.
    Zu den Mängeln, die nach Auffassung der Frau Kalinke dem Lohnlistensystem sowohl für die Versicherungsträger wie auch für die Versicherten anhaften sollen, ist neben Erfahrungen., die andere sind als diejenigen, ,die uns Frau Kalinke hier vorgetragen hat, die Stellungnahme der österreichischen Sozialversicherung von Interesse. Frau Kalinke hat schon angeführt, daß in Osterreich das Lohnlistensystem gegenüber dem Markensystem bevorzugt wird. Nun gleicht die Sozialversicherung in Österreich in ihren wesentlichsten Bestimmungen der Sozialversicherung in Deutschland, und in Osterreich ist, abgesehen von der Zeit, in der es an das sogenannte Großdeutschland angeschlossen war, immer das Lohnlistensystem maßgebend gewesen. Also hat Österreich genau so gut wie wir in Deutschland sowohl das Lohnlistensystem wie auch das Markensystem ausprobiert, und in Österreich ist man der Auffassung, daß das Markensystem unzulänglich und für die Versicherten belastend ist. In der österreichischen Stellungnahme ist dann gesagt, das Markensystem lasse der Willkür und dem Schwindel — es ist „Schwindel" gesagt! - Tür und Tor offen. Es wäre keine Seltenheit, daß durch Jahre keine Marken geklebt würden, um dann im erforderlichen Falle Marken einer Stufe einzukleben, die mit den tatsächlichen Lohnverhältnissen nichts zu tun haben.

    (Abg. Frau Kalinke: Das ist doch Sache der Kontrolle!)

    Schließlich sei nach der Auffassung in Österreich
    im Markensystem die ganze Beweislast für den


    (Arndgen)

    Bestand und die Dauer der Versicherung dem Versicherten aufgebürdet,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    während nach österreichischer Auffassung die Krankenkassen verpflichtet sind, die Beitragszahlung und die Versichertenzeiten in allen Zweigen der Sozialversicherung wahrzunehmen. Die schweren Nachteile, die mit dem Markensystem verbunden sind — bei Verlust von Beitragszeiten, Kleben von Marken, die dem tatsächlichen Lohn nicht entsprechen, und Nichtkleben von Marken -, seien im Lohnlistensystem weitgehend vermieden.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Zitierung der österreichischen Auffassung will ich keineswegs im Gegensatz zu Frau Kalinke schon heute dem Lohnlistensystem das Wort reden. Mit dieser Zitierung wollte ich nur andeuten, daß sich bei jedem Beitragseinziehungssystem vieles dafür und manches dagegen sagen läßt. Wie ich eingangs schon erwähnte, ist die Art der Organisation des Beitragseinzuges — ob Marken-, ob Lohnlistensystem — eine reine Zweckmäßigkeitsfrage, die reiflich überlegt werden muß. Ich bin der Meinung, diese Überlegungen müßten mit den Verwaltungen der Rentenversicherungsträger und auch mit den Unternehmern, die ja bei beiden Systemen die Arbeit beim Beitragseinzug im großen und ganzen zu leisten haben, angestellt werden, um nun für dieses Teilgebiet der Verwaltung in der Sozialversicherung den einfachsten, den für die Versicherungsträger, für die Versicherten und auf für die Ausübenden beim Einzug sichersten, den zweckmäßigsten und billigsten Weg zu finden. Ich bin daher seitens meiner Fraktion beauftragt, den Antrag zu stellen, den Gesetzentwurf Drucksache Nr. 1249 dem Ausschuß für Sozialpolitik zu überweisen.

    (Bravo! bei der CDU.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Wellhausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Ich möchte die Angelegenheit nicht verkleinern. Sie ist von der Antragstellerin und auch von den Vorrednern mit sehr großer Sachkunde und durchweg vorurteilsfrei vorgetragen worden. Ich glaube aber doch, daß auch der Harmlose gewisse Hintergründigkeiten hinter dieser Frage vermutet. Ich will den Schleier, der bisher nicht gelüftet ist, auch im Augenblick nicht lüften; man muß ja auch der zweiten und dritten Lesung noch etwas vorbehalten.

    (Heiterkeit.)

    Ich meine, wir sollten als das Entscheidende die Stärkung des Sicherheitsgefühls des Versicherten ansehen. Alles, was gut und nötig dazu ist — und wir haben ja gehört, daß die Länder, auch hochmoderne Länder, darüber verschiedener Meinung sind —, sollte in den Vordergrund gerückt werden.
    Ich glaube, daß die Zweckmäßigkeit nicht der einzige Maßstab ist; aber ich will mich in Andeutungen nicht weiter ergehen. Die Arbeitgeber werden sicherlich nicht unbedingt die Zweckmäßigkeit oder, besser gesagt, die Einfachheit oder Billigkeit des jetzigen Verfahrens in den Vordergrund rücken, wenn sehr wichtige Argumente im Sinne der Ausführungen der Antragstellerin für das Markenverfahren sprechen. Ich bitte, es mir nicht übelzunehmen, wenn ich nebenbei sage, daß
    die letzten 20 Minuten für mich ein Beweis fib die Richtigkeit der Zusammensetzung der Verwaltungsorgane der Sozialversicherung in derjenigen Form waren, wie wir sie uns wünschen. Aber darüber reden wir ja in einigen Wochen.

    (Beifall bei der FDP.)