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Meine Damen und Herren! Ich bin in einer besonders günstigen Lage, indem ich feststellen kann, daß wir mit der Einbringung dieses Versorgungsgesetzes in jeder Weise zufrieden sind.
Gerade ich, der ich wiederholt darauf hingearbeitet habe, daß im Haushalt möglichst gespart wird, kann mit Genugtuung sagen, daß hier die Regierung den richtigen Weg gefunden hat, um ihren Verpflichtungen gegenüber den Kriegsopfern gerecht zu werden.
Denn wenn irgend jemand einen Anspruch auf sosialpolitische Unterstützung hat, wenn die Sozialpolitik an irgendeiner Stelle gerechtfertigt ist, so ist es gegenüber den Kriegsopfern am Platze. Sie wurden vom Staat gerufen, sie haben ihr Leben hingegeben für den Staat, für Volk und Vaterland, und deshalb müssen die Angehörigen derjenigen, die im Felde geblieben sind und draußen in fremder Erde oder auf dem Meeresgrund ruhen, versorgt werden. Das ist die höchste Pflicht, die der Staat überhaupt kennt. Diese Verpflichtung gilt namentlich für die Kriegsopfer selbst, die erheblichen Schaden an ihrem Körper oder an ihrem Geist erlitten haben. Wir müssen erst recht in vollem Umfange für sie sorgen. Das geschieht vorbildlich mit der Vorlage, die die Regierung vorgelegt hat. Wir freuen uns aus vollem Herzen, daß wir das feststellen können. Ich versage es mir, auf Einzelheiten einzugehen. Es sind heute schon so viele Einzelheiten vorgebracht worden, daß es wohl nicht nötig ist, diese Dinge zu wiederholen. Aber ich befinde mich auch in der angenehmen Lage, nun einmal etwas zu sagen, was keine Kritik bedeutet. Es ist heute so viel kritisiert worden, daß man eigentlich das Gefühl hat: man kritisiert etwas, um nicht unumwunden die Zustimmung zu einer Regierungsvorlage zu geben.
Wir geben diese Zustimmung, obgleich auch wir der Meinung sind, daß im Ausschuß dieses oder jenes vielleicht noch verbessert werden kann. Im großen und ganzen aber darf ich feststellen, daß wir mit dieser Vorlage ehrlich zufrieden sind. Wir werden auch im Plenum, wenn wir in der zweiten und dritten Lesung darüber reden, noch dieses oder jenes zu sagen haben. Es ist eine angenehme Stunde, wenn man hier im Bundestag auch einmal volle Anerkennung zollen kann.