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ID0108407900

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    Deutscher Bundestag - 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. September 1950 3135 84. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. September 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3135C Mitteilung betr. Zugehörigkeit des Abg Dr. Richter (Niedersachsen) zu keiner Fraktion 3135D Änderung der Tagesordnung 3135D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Ausführungen des Wirtschaftsministers des Landes Baden (Nr. 1204 der Drucksachen) . . . . . . . . . 3136A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Interpellant 3136A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3139B Dr. Seelos (BP) 3140B Dr. von Brentano (CDU) 3141A Mayer (Stuttgart) (FDP) 3141C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 1306 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der BP betr. Art. 131 des Grundgesetzes (Nr. 1151 der Drucksachen) . . . 3136A, 3142A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3142B Dr. Richter (Niedersachsen) (parteilos) 3146C Dr. Menzel (SPD) 3147C Farke (DP) 3150C Pannenbecker (Z) 3151A Dr. Kleindinst (CSU) 3152B Wackerzapp (CDU) 3153C Dr. Falkner (BP) 3154D Gundelach (KPD) 3155B Fröhlich (WAV) 3156B Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 3157B von Thadden (DRP) 3159B Dr. Wuermeling (CDU) 3160C Arndgen (CDU) 3161A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Bestimmungen der Zweiten Verordnung über die Vereinfachung des Lohnabzugs (Nr. 1249, zu Nr. 1249 der Drucksachen) . . . 3161B Erste Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes (Nr. 1294 der Drucksachen) 3161C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3161C, 3165A(( Kalbitzer (SPD) 3163A Dr. Bertram (Z) 3163C Dr. Horlacher (CSU) 3164B Degener (CDU) 3164C Dr. Oellers (FDP) 3164D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nr. 1333 der Drucksachen) 3161C Storch, Bundesminister für Arbeit 3165A, 3172D Frau Dr. Probst (CSU) 3167C Leddin (SPD) 3170A Frau Kalinke (DP) 3173B Frau Arnold (Z) 3173C Kohl (Stuttgart) (KPD) 3174C Volkholz (BP) 3176A Mende (FDP) 3177B Löfflad (WAV) 3179C Arndgen (CDU) 3180A Dr. Leuchtgens (DRP) 3180C Schoettle (SPD) 3181A Nächste Sitzung 3181D Die Sitzung wird um 14 Uhr 35 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Rede von Rudolf Kohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Die Vorgänge bis zur Vorlage dieses neuen Versorgungsgesetzes sind mit einer Tragödie zu vergleichen, und die Methoden, die hier in Erscheinung treten, sind bei dieser Regierung in der letzten Zeit üblich geworden. Wir haben gestern bereits über ein Gesetz beraten müssen, das dem Bundestag bzw. den Abgeordneten in der letzten Minute zugegangen ist, und bei diesem Gesetz, das uns heute vormittag zuging, haben wir von seinem Inhalt eigentlich erst durch die Presse Kenntnis erhalten.
    Die kommunistische Fraktion erklärt mit aller Eindeutigkeit, daß das Gesetz in seiner jetzigen Gestalt den Anforderungen der Körperbeschädigten in keiner Form entspricht, weder nach seinem materiellen Inhalt noch nach seiner ganzen sozialen Gestaltung.

    (Zuruf in der Mitte: Und in der Ostzone?) Das Tauziehen der einzelnen Ministerien um den materiellen Inhalt dieses Gesetzes zeigt deutlich den tatsächlichen politischen Inhalt der Regierungspolitik, die einmal von Herrn Dr. Adenauer als „so sozial wie möglich" apostrophiert worden ist. Für uns Kommunisten und für einen großen Teil der Körperbeschädigten war es klar, daß diese Regierung bereit ist, der besitzenden Klasse die größtmöglichen Erleichterungen zu verschaffen, die ganz zwangsläufig von den Armen und in diesem Falle von den Köperbeschädigten getragen werden müssen. Der Inhalt dieses Gesetzes stellt diese Behauptung unter Beweis. Der Bundesfinanzminister Schäffer, der bereit ist, widerspruchslos 41/2 Milliarden Mark für Besatzungskosten zu bezahlen. und der gemeinsam mit seinem Regierungschef für die Entsendung weiterer Divisionen der Besatzungsmächte dankbar ist, welche uns ebenfalls sehr viel Geld kosten werden,


    (Zuruf rechts: Das ist Ihnen unangenehm!) wird auch bereit sein, die notwendigen Mittel für die Aufstellung eines neuen deutschen Heeres aufzubringen.

    Das Gesetz, das uns heute vorliegt, verdient in keiner Form das Wort „Versorgungsgesetz". Allein die Tatsache, daß dieses Gesetz bis zum 1. April dieses Jahres versprochen worden ist und erst jetzt, Mitte September, dem Bundestag zur ersten Beratung zugeleitet worden ist, spricht dafür, daß man den Sparhebel bei den Opfern des Krieges ansetzen will. Es ist daher eine der ersten Forderungen, die die kommunistische Fraktion

    (Zuruf rechts: Fraktion?)

    erheben wird, daß dieses Gesetz rückwirkend ab 1. April, so wie es versprochen war, Geltung haben muß, damit den Körperbeschädigten wenigstens nach der materiellen Seite hin ein bescheidener Ausgleich gewährt wird.
    Die größte Enttäuschung, die dieses Gesetz für den betroffenen Personenkreis in sich birgt, ist


    (Kohl [Stuttgart])

    neben der Höhe der Renten die Tatsache, daß entgegen den Bestimmungen des alten Versorgungsgesetzes eine grundsätzliche Teilung in eine sogenannte Grund- und Ausgleichsrente vorgenommen worden ist. Wenn wir diese Art der Rentengewährung und -berechnung auf ihre eigentliche Grundtendenz hin untersuchen, müssen wir feststellen, daß es sich hier um eine Verschiebung der bisher gewährten Renten handelt, nämlich in der Form, daß die Renten für Schwerbeschädigte auf Kosten der Leichtbeschädigten garantiert werden sollen. Der Grundsatz, der hier zur Anwendung kommt, muß auf das schärfste zurückgewiesen werden. Diese Tatsache wird durch die Feststellung erhärtet, daß mit der Verabschiedung dieses Gesetzes die bisher gewährten zusätzlichen Wohlfahrtsunterstützungen in Wegfall kommen und damit die angeblichen Verbesserungen eindeutig zu Lasten der Kriegsbeschädigten mit einer Erwerbsminderung von 30 bis 40% gehen.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat für das Haushaltsjahr 1950 den Bedarf für die Kriegsopferversorgung mit 2,68 Milliarden errechnet. Man versäumte allerdings, den Körperbeschädigten mitzuteilen, daß in dieser Summe von 2,68 Milliarden, die an sich als absolut unzureichend zu betrachten ist. auch noch die Verwaltungskosten in Höhe von 400 bis 500 Millionen DM enthalten sind. Bei einem den zu stellenden Anforderungen einigermaßen entsprechenden Versorgungsgesetz wird mindestens die Summe von 3,6 Milliarden Mark als notwendig erachtet, zu deren Aufbringung der Bund grundsätzlich verpflichtet ist. Nicht eine andere Verteilung der aufgewendeten Mittel verbürgt den Kriegsopfern Gerechtigkeit, sondern eine echte Erhöhung der in dem Gesetz festgelegten unzulänglichen Renten.
    Sehr bedenklich und in ihrer sozialen Auswirkung noch gar nicht abzusehen ist die im Gesetz festgelegte Grundrente an alle 30- bis 40 %ig Erwerbsgeminderten, die man fälschlicherweise als Leichtbeschädigte bezeichnet und die vom Bezug der Ausgleichsrente ausgeschlossen sind. Sie erhalten eine Grundrente von 10 bis 15 Mark und sind bei unverminderter Not auch weiterhin darauf angewiesen, die öffentliche Fürsorge in Anspruch zu nehmen.
    Wenn man einmal den Kreis der hiervon Betroffenen betrachtet, muß man feststellen, daß als Leichtbeschädigte im Sinne dieses Gesetzes alle gelten, denen die Finger und Zehen amputiert sind, die an Lähmungen und den verschiedensten Störungen des Nervensystems leiden, daß selbst Unterschenkelamputierte darunterfallen, die nach der Formel des „Sichdarangewöhnens" beurteilt werden. Die Zahl der davon Betroffenen beträgt ca. 45 % aller Anspruchsberechtigten. Es ist ganz selbstverständlich, daß die Anwendung dieses unsozialen Versorgungsgesetzes eine Nachuntersuchungswelle mit all ihren Begleiterscheinungen auslösen wird, die wir aus der Vergangenheit als sogenannte Rentenquetsche kennen.
    Bedenklich erscheint uns in diesem Versorgungsgesetz weiter die Tatsache, daß die Krankenversorgung bei nicht versicherten Hinterbliebenen absolut unzulänglich geregelt und an den Bezug der Ausgleichsrente gebunden ist. Damit wird ein großer Kreis der ärztlichen Betreuung und Behandlung verlustig gehen und in unmittelbare Not geraten.
    Direkt unverständlich erscheint uns bei diesem neuen Gesetz die Bestimmung, daß die Lehrvergütung auf die Ausgleichsrente angerechnet wird. Das hat logischerweise die Konsequenz, daß damit vielfach der Verlust der Ausgleichsrente verbunden ist.
    Wenn wir uns einmal in aller Nüchternheit den Katalog derjenigen ansehen, die nach diesem Gesetz Ausgleichsrente erhalten, müssen wir feststellen, daß dazu alle sogenannten Leichtbeschädigten, alle Schwerbeschädigten, die 70 % beschädigt sind und Invaliden- oder Angestelltenversicherungsrente von 80 oder 90 Mark beziehen, alle pensionierten Beamten, die Landwirte, Gewerbetreibenden, Besitzer eines Häuschens und alle Lohn- und Gehaltsempfänger gehören, die voll in einem Arbeitsverhältnis stehen.
    Nach dem Gesetz ist der allgemeine Freibetrag auf ein Drittel bis ein Fünftel des bisherigen Betrags gekürzt, und die Anrechnung von 75 % beträgt bei Verdiensten über den Freibetrag hinaus das Doppelte. Der arbeitende Schwerbeschädigte wird bei dieser Methode der Gewährung einer Ausgleichsrente also direkt bestraft. Wie kann man einem Schwerbeschädigten zumuten, entsprechend seinen geistigen Fähigkeiten und körperlichen Möglichkeiten zu arbeiten, wenn er bei einem Verdienst von über 100 Mark statt einer Mark Tariflohn nur 35 Pfennig erhält!
    Wenn man die Ablehnung der gestellten Forderungen mit dem Fehlen der Mittel begründet, so muß ich demgegenüber zitieren, was ,einmal der Herr Arbeitsminister Storch gesagt hat, der das Wort prägte: Sozialreform geht vor Steuerreform. Sollten also die Haushaltsmittel nicht ausreichen, so daß man die notwendigen 3,6 Milliarden DM nicht zur Verfügung stellen kann, so muß eben das auf Initiative des Herrn Bundesfinanzministers verabschiedete Finanzgesetz einer Revision unterzogen werden. Mit deklaratorischen Bestimmungen ist den Körperbeschädigten nicht geholfen.

    (Zuruf von der Mitte: Aber mit Reden?)

    Wir haben in diesem Hause nicht nur einmal, sondern mehrmals — in den Diskussionen, die sich um die Frage der Versorgung der Körperbeschädigten drehten — festgestellt, daß ein fauler Wechsel auf die Zukunft ausgestellt wird. Dieser faule Wechsel liegt Ihnen heute zur Einlösung vor. Wenn der vom Nationalsozialismus geborene Gedanke, daß die Kriegsbeschädigten, die noch im Erwerbsleben stehen, keinen Anspruch auf nennenswerte Rentenleistungen haben, in diesem Gesetz im Prinzip verwirklicht worden ist, so zeigt das den wahren „sozialen" Inhalt des Gesetzes.
    Die kommunistische Fraktion stellt als primäre Forderung das Verlangen nach Sicherung einer Vollrente in Höhe von mindestens 1800 Mark. Damit wäre auch den Vollerwerbsbeschränkten die Möglichkeit gegeben, ihren Lebensunterhalt und ihre sonstigen Bedürfnisse kultureller und anderer Art und den aus ihren Beschädigungen resultierenden Mehraufwand zu decken.
    Die im Gesetz festgelegte Bestimmung über die Elternversorgung ist ein Hohn auf das primitivste Rechtsgefühl und zwar nicht nur in bezug auf die Rentensätze, sondern auch im Hinblick auf die lächerlich niedrigen Einkommensgrenzen, die das Gesetz festlegt.
    Wir sind uns darüber im klaren, daß bei der hier herrschenden Regierungsmehrheit — und meine verehrte Vorrednerin hat das sehr deutlich zum


    (Kohl [Stuttgart])

    Ausdruck gebracht, indem sie sagte, daß die Körperbeschädigten dieses Gesetz begrüßen sollten - mit einer Verbesserung dieses Gesetzes auch im Ausschuß kaum zu rechnen sein wird. Wir sind aber auch der Überzeugung, daß sich die Körperbeschädigten mit diesem Gesetz nicht zufriedengeben werden. Seien Sie versichert, meine Damen und Herren: der Marsch der Körperbeschädigten nach Bonn ist nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben; er wird kommen!

    (Zuruf von der Mitte: Organisieren Sie ihn? — Zuruf rechts: Er wird von euch angeführt!)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Volkholz.
Volkholz (BP); Meine Damen und Herren! Das sehnsüchtig erwartete Kriegsopferversorgungsgesetz wurde uns heute vorgelegt. Leider entspricht es nicht in allen Punkten den Erwartungen der Kriegsbeschädigten. Ob das Gesetz wirklich gut ist, hat letzten Endes nicht der Gesetzgeber, sondern der Personenkreis festzustellen, den es betrifft.

(Sehr richtig! bei der BP.)

Es ist erfreulich festzustellen, daß sich fast alle Parteien bemühen, die einzelnen Mängel zu beheben und durch Zusatzanträge aufzuheben. Wir möchten aber bemerken, daß derartige Anträge von seiten der KPD abgelehnt werden müssen, weil diese Herren die Renten der Ostzone vorher studieren sollten.

(Sehr gut! bei der SPD. — Zuruf von der KPD. — Abg. Spies: Aber wahr ist es!)

Es wäre auch sehr gut, die formalistischen Angelegenheiten der Ostzone zu studieren,

(Zuruf von der KPD: Du hast ja keine Ahnung!)

bei denen nicht einmal ein Rentenbescheid angefochten werden kann, sondern bereits bei Bekanntgabe als endgültig angesehen werden muß.

(Sehr wahr! rechts.)

Es ist aber trotzdem ein gutes Zeichen, und man kann annehmen, daß die Erkenntnis gesiegt hat, wenn sämtliche Parteien darüber übereinstimmen, daß für die besten und anständigsten Söhne unseres Vaterlandes auch am meisten gesorgt werden muß. Wenn ein Staat, ganz gleich welcher politischen Konzeption, seine Männer zwingt, mit der Waffe für seine Interessen einzutreten, dann ist der Staat, wenn er auch politisch anders eingestellt ist, verpflichtet, für die Opfer hinreichend zu sorgen. Die größte Schande eines Volkes wäre, seine tapferen, vorher vielgerühmten Soldaten mit einer Drehorgel betteln gehen zu lassen. Der Soldat darf nicht zum Sündenbock der Politik gemacht werden.
Aus diesem Grunde ist der Kampf um ein gerechtes Versorgungsgesetz der Kampf einer Generation, die die politischen Fehler der Nazizeit und der Leute von 1933 mit Blut und Gesundheit bezahlen mußte. Unsere Soldaten mußten in den Krieg; sie mußten Soldat werden, und dies kann sich vielleicht in der Geschichte noch wiederholen.

(Zuruf von der KPD: Aha!)

Deshalb muß der Beschädigte auch versorgt werden.
Das vorliegende Bundesgesetz hat einen Schönheitsfehler und macht den Eindruck, als wenn es sich nicht um Recht, sondern um ein Ermessungsgesetz handeln würde.

(Zuruf links.)

Die Wörter „kann", „können" und „sollen" sind deshalb aus dem Versorgungsgesetz grundsätzlich zu streichen und durch das Wort „muß" zu ersetzen.

(Zuruf links: O wei, o wei!)

Der Kriegsbeschädigte darf auf keinen Fall einer unberechenbaren Bürokratie ausgeliefert werden. Wenn dies nicht beachtet wird, so machen wir hier kein Gesetz, sondern nur eine Anleitung. Wir werden unsere Abänderungsanträge im Ausschuß für Kriegsopfer und Kriegsgefangenenfragen unterbreiten, und wir werden sie in den weiterer Lesungen vorbringen.
Einige grundlegende Punkte möchte ich aber heute schon zur Beachtung ankündigen. Die §§ 28 und 33 müssen unbedingt dahingehend geändert werden, daß Frauen- und Kinderzuschläge zur Grundrente gewährt werden. Wenn wir diese Zuschläge nur zur Ausgleichsrente gewähren, so wird sich mancher Kriegsbeschädigte, der über 50 % eingestuft ist, überlegen, ob er sich noch um eine Arbeit bemühen soll oder nicht. Dazu muß aber dafür gesorgt werden, daß Kriegsbeschädigtenbetriebe aufgebaut und weitere Maßnahmen getroffen werden, damit die Kriegsbeschädigten auch in eine Arbeit kommen, die sie leisten können und die ihnen das Bewußtsein zurückgibt, daß sie keine unnützen Steuerfresser sind. § 77 muß erweitert werden auf Kapitalisierung von Renten auch zur Gründung von gewerblichen und wirtschaftlichen Existenzen. Der § 8 muß vollständig gestrichen werden. Man kann einen Kriegsbeschädigten, der sowieso schon seine Gesundheit geopfert hat, nicht noch wegen kleiner politischer Mängel zurücksetzen oder um seine Rente bringen.
Es darf auch nicht vorkommen, daß vielleicht die Angehörigen der Waffen-SS vom Bundesversorgungsgesetz ausgeschlossen werden. Es wurde zwar heute bereits durch den Herrn Minister erklärt, daß das nicht den Tatsachen entspreche. Es wurde aber heute morgen bekanntgegeben, daß ein derartiger Beschluß gefaßt worden wäre. Der § 50 darf keine Verschlechterung der Rente bringen. Gesetzliche Irreführungen müssen verhindert werden. Es darf nicht vorkommen, daß ein Gesetz den Witwen eine Rente von 20 bis 40 DM zugesteht, dann aber keine Mittel vorhanden sind. Die Mittelbereitstellung muß die Voraussetzung des Gesetzes sein, und hier müssen alle anderen Staatsausgaben zurückstehen. Wir bitten, in diesem Sinne auch die Ausführungsbestimmungen abzuändern.
Es herrscht die Tendenz und Meinung, daß 30 bis 40% Beschädigte überhaupt keine Rente erhalten sollen. Wir beantragen: Die Rente soll so hoch sein, daß für je ein Prozent Beschädigung 1 DM gegeben werden soll. Die meisten, die gegensätzlich denken, wissen nicht, welche Beschädigung notwendig ist, um beispielsweise auf 30% eingestuft zu werden. Ich lese einige Beispiele aus den Anhaltspunkten für die ärztliche Beurteilung vor; es steht u. a. darin z. B. Verlust eines Fußes ohne nennenswerte Verkürzung des Beins, aber immerhin Verlust eines Fußes 30 bis 50%, Lähmung des Ellbogennervs 20 bis 40%, Verlust eines Auges 30 bis 40 %. Sie sehen, daß erhebliche Beschädigungen vorhanden sein müssen, um überhaupt 30 % zu bekommen. Deshalb ist es abzulehnen, wenn beabsichtigt werden sollte, die Renten über 50% auf Kosten derjenigen unter 50% zu erhöhen oder sie auf diese Weise sicherzustellen.


(Volkholz)

Wenn wir den Beschädigten von 30 bis 400/o keine Renten geben wollen, dann müssen die Dienstanweisungen und Anhaltspunkte der Vertrauensärzte geändert werden.
Im übrigen kann behauptet werden, daß das beste Versorgungsgesetz nichts nützt, wenn die Vertrauensärzte bei Nachuntersuchungen die Beschädigten wieder zurückstufen. Die Nachuntersuchungen, die sich meistens aus den Gesetzen ergeben und wahrscheinlich auch wieder eintreten werden, sind ein besonderes Kapitel und müssen bei den Beratungen des Bundesversorgungsgesetzes in Erwägung gezogen werden. Es muß verhindert werden, daß unsere Kriegsbeschädigten, bevor sie eine Rente erhalten, fast unmenschlichen Quälereien von manchen Ärzten, die ihre Praxis der Militärzeit jetzt als Vertrauensärzte weiterverfolgen, ausgesetzt werden.

(Zuruf von der KPD: Hier im Westen!)

Wir werden bei den nächsten Beratungen Beispiele bringen, daß sich den Mitgliedern dieses Hohen Hauses wahrscheinlich die Haare sträuben werden. Der Vertrauensarzt in der heutigen Form muß deshalb verschwinden. Der Kriegsbeschädigte soll freie Arztwahl erhalten. Er soll nicht zu einem beamteten Arzt gezwungen werden, der ihn im letzten Krieg bereits vielleicht kv geschrieben hat; auch solche Fälle sind bekanntgeworden.
In diesem Sinne setzen wir uns mit unseren Anträgen für die menschlichen Rechte unserer Kriegsbeschädigten ein. Wir bitten das Hohe Haus, uns dabei zu unterstützen. Wenn in den nächsten Tagen die Gespräche über die Europa-Politik und eventuell über eine aktive Beteiligung der Bundesrepublik an der Verteidigung des Westens beginnen, dann sollte beachtet werden, daß es keinem jungen Manne zugemutet werden kann, seine gesunden Knochen für die Freiheit des Westens zu riskieren, wenn er dann in dieser Freiheit einem kümmerlichen Dasein preisgegeben wird. Sollte der Bundestag unseren Anträgen, d. h. den Forderungen der Kriegsbeschädigten zu diesem Gesetz nicht zustimmen, so werden wir beantragen, das Gesetz überhaupt abzulehnen und dafür das alte Reichsversorgungsgesetz wieder in Kraft zu setzen. Die Kriegsbeschädigten, die Witwen und Waisen wissen, daß sie keine ungerechten Forderungen erheben dürfen. Aber sie wollen auch kein Almosen, sondern eine gerechte Versorgung. Ein ehrenvoller Staat wird diesen Anspruch auch erfüllen.

(Beifall rechts.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Mende.