Rede von
Dr.
Carlo
Schmid
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, wir können jetzt wohl abstimmen, und zwar zunächst über die Bildung eines Sonderausschusses gemäß dem Antrage des Herrn Kollegen Dr. Nowack. Wer für die Bildung eines Sonderausschusses ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das letztere war ohne Frage die Mehrheit. Der Antrag ist also abgelehnt.
Nunmehr kommen wir zu der Ausschußüberweisung. Ich glaube, daß Einigkeit darüber besteht, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Beamtenrecht, an den Ausschuß für Heimatvertriebene und an den Haushaltsausschuß zu überweisen, wobei der Ausschuß für Beamtenrecht federführend sein soll. Ich nehme an, daß Zweifel nur noch darüber bestehen, ob der Gesetzentwurf auch noch an den Ausschuß für Sozialpolitik verwiesen werden soll. Ich lasse darum nur über diesen letzteren Punkt besonders abstimmen. Wer dafür ist, daß außer den drei genannten Ausschüssen noch als vierter Ausschuß der Ausschuß für Sozialpolitik mit dieser Angelegenheit befaßt werden soll, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Die überwiegende Mehrheit ist dagegen. Also ist der Gesetzentwurf an den Ausschuß für Beamtenrecht, an den Ausschuß für Heimatvertriebene und an den Haushaltsausschuß überwiesen. Federführend ist der Ausschuß für Beamtenrecht. Das Haus hat wohl die Anregungen, die zur Beschleunigung der Arbeit durch Organisation des Zusammenwirkens der Ausschüsse gegeben wurden, nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern es macht sie sich zu eigen.
Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt. Ich habe noch bekanntzugeben, daß die Fraktion der Bayernpartei mir mitgeteilt hat, sie halte durch die bisherige Debatte ihre Interpellation für erledigt.
Ich rufe nunmehr auf Punkt 2 der Ihnen vorliegenden Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion der
Deutschen Partei eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes über die Aufhebung der Bestimmungen der Zweiten Verordnung über die Vereinfachung des Lohnabzugs .
Der Ältestenrat schlägt Ihnen für die Begründung durch die Antragsteller eine Redezeit von 20 Minuten und für die gesamte Aussprache eine Redezeit von 60 Minuten vor.
— Ich wußte das nicht: Ich rufe auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Nr. 1333 der Drucksachen)
Hier schlägt Ihnen der Ältestenrat vor, die gesamte Aussprache auf 120 Minuten zu begrenzen. Kein Widerspruch? - Es ist so beschlossen.
Wer begründet das Bundesversorgungsgesetz? Der Bundesminister Storch ist nicht anwesend, er wird aber offenbar geholt.
Dann schlage ich Ihnen vor, daß wir den Entwurf eines Zolltarifgesetzes nunmehr aufrufen. Ist das Haus einverstanden? — Dann rufe ich auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes .
Das Wort hat der Herr Finanzminister.