Rede von
Dr.
Franz-Josef
Wuermeling
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Nowack hat den Vorschlag gemacht, einen 28köpfigen Sonderausschuß zur Behandlung dieses Gesetzentwurfes einzusetzen, um die Beratungen möglichst schnell zum Abschluß zu führen. Wir sind mit der Tendenz dieses Antrages restlos einverstanden, glauben aber nicht, daß auf diesem Wege eine Beschleunigung erreicht werden kann. Im Gegenteil! Der Beamtenrechtsausschuß und der Vertriebenenausschuß haben sich bei mehrfachen Beratungen über die Überbrückungshilfe schon intensiv mit dem Problem des Art. 131 befaßt, und Sie haben die Verbände der interessierten Kreise bereits gehört, so daß es sehr unpraktisch wäre, wenn man nun diesen Ausschüssen, die eigentlich schon Fachausschüsse für diese Frage sind, die Sache wieder aus der Hand nehmen würde. Ich glaube, wir kommen am besten aus der Zeitschwierigkeit heraus, wenn wir die Sache federführend den Beamtenrechtsausschuß bearbeiten lassen unter Beteiligung des Heimatvertriebenenausschusses, und zwar in der Weise, daß entweder der ganze Heimatvertriebenenausschuß oder wenigstens ein Teil des Heimatvertriebenenausschusses laufend an den Beratungen des Beamtenrechtsausschusses teilnimmt, so daß wir ständig in enger Fühlung sind und die Verhandlungen in den beiden Ausschüssen nicht nacheinander stattzufinden brauchen. Dann müßten wir lediglich den Haushaltsausschuß, der ja nicht ganz übergangen werden kann, am Schluß noch zu einer kurzen Beratung einschalten; denn der Haushaltsausschuß muß ja zu den haushaltsrechtlichen Konsequenzen Stellung nehmen, braucht aber nicht etwa irgendwie das ganze Gesetz zu beraten. Es würde sich also um eine Sitzung handeln, die vermutlich an einem Tage erledigt sein wird.
Ich möchte deshalb den Antrag so formulieren, daß der vorliegende Gesetzentwurf federführend dem Beamtenrechtsausschuß, dem Heimatvertriebenenausschuß und dem Haushaltsausschuß überwiesen wird, wobei wir uns wohl einig darüber sind, daß wir den Heimatvertriebenenausschuß laufend im Beamtenrechtsausschuß zuziehen und der Haushaltsausschuß lediglich am Schluß noch eine kurze Beratung unter haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten durchzuführen hat. Wenn wir es so machen, glaube ich, daß wir am schnellsten zum Ziele kommen. Schnelligkeit ist tatsächlich geboten. Deswegen schlage ich diesen Weg vor.