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ID0108401600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. September 1950 3135 84. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. September 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3135C Mitteilung betr. Zugehörigkeit des Abg Dr. Richter (Niedersachsen) zu keiner Fraktion 3135D Änderung der Tagesordnung 3135D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Ausführungen des Wirtschaftsministers des Landes Baden (Nr. 1204 der Drucksachen) . . . . . . . . . 3136A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Interpellant 3136A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3139B Dr. Seelos (BP) 3140B Dr. von Brentano (CDU) 3141A Mayer (Stuttgart) (FDP) 3141C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 1306 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der BP betr. Art. 131 des Grundgesetzes (Nr. 1151 der Drucksachen) . . . 3136A, 3142A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3142B Dr. Richter (Niedersachsen) (parteilos) 3146C Dr. Menzel (SPD) 3147C Farke (DP) 3150C Pannenbecker (Z) 3151A Dr. Kleindinst (CSU) 3152B Wackerzapp (CDU) 3153C Dr. Falkner (BP) 3154D Gundelach (KPD) 3155B Fröhlich (WAV) 3156B Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 3157B von Thadden (DRP) 3159B Dr. Wuermeling (CDU) 3160C Arndgen (CDU) 3161A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Bestimmungen der Zweiten Verordnung über die Vereinfachung des Lohnabzugs (Nr. 1249, zu Nr. 1249 der Drucksachen) . . . 3161B Erste Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes (Nr. 1294 der Drucksachen) 3161C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3161C, 3165A(( Kalbitzer (SPD) 3163A Dr. Bertram (Z) 3163C Dr. Horlacher (CSU) 3164B Degener (CDU) 3164C Dr. Oellers (FDP) 3164D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nr. 1333 der Drucksachen) 3161C Storch, Bundesminister für Arbeit 3165A, 3172D Frau Dr. Probst (CSU) 3167C Leddin (SPD) 3170A Frau Kalinke (DP) 3173B Frau Arnold (Z) 3173C Kohl (Stuttgart) (KPD) 3174C Volkholz (BP) 3176A Mende (FDP) 3177B Löfflad (WAV) 3179C Arndgen (CDU) 3180A Dr. Leuchtgens (DRP) 3180C Schoettle (SPD) 3181A Nächste Sitzung 3181D Die Sitzung wird um 14 Uhr 35 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Rede von Ernst Mayer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Wir müßten sonst auch die Kunde von der rassischen Überwertigkeit der Badener und der Niederrassigkeit der Württemberger ernst nehmen.

    (Abg. Dr. von Brentano: Sagen Sie das?)

    — Nein, das wird in Südbaden gesagt. Ich habe nur gesagt, wir müßten uns sonst damit auseinandersetzen, Herr Kollege von Brentano. Wir wollen es nicht.
    Ich will mich auch mit Herrn Minister Dr. Lais nicht darüber unterhalten, ob er sein Wissen darum, daß Württemberg zentralistisch und Baden föderalistisch sei, etwa aus Konstanz bezogen hat. Gerade von Konstanz weiß ich, daß man sich immer sehr bitterlich über den Zentralismus in Freiburg beschwert. Wir haben überdies gehört, daß der Minister Dr. Lais dem Schicksal verfallen ist, dem andere Minister auch zu unterliegen pflegen, nämlich von der Presse mißverstanden worden zu sein. Das ist ein Grund mehr dafür, es nicht allzu ernst zu nehmen.

    (Abg. Dr. von Brentano: Bravo!)

    Es ist aber auch die Warnung angebracht, das
    zu leicht zu nehmen, was aus der Rede — ob der
    Wortlaut nun so oder so war — eben doch als Auf-


    (Mayer [Stuttgart])

    fassung durchklang, als ob Südbaden zwischen der
    Herstellung einer Wirtschaftseinheit mit dem
    Westen und der Wirtschaftseinheit mit dem Osten
    zu wählen hätte. Indem Herr Minister Lais das
    aufgeworfen hat, ist, glaube ich, in die Volksabstimmung des 24. September so etwas wie eine
    neue Note hineingekommen. Die Württemberger
    und die Nordbadener haben sie nicht hineingebracht. Wir vertrauen darauf, daß das badische
    Volk in seiner Gesamtheit und das südbadische
    Volk im besonderen am 24. September die Antwort
    geben wird, nach welcher Richtung es sich „verzahnen" und „verklammern" will, nach Westen
    oder nach Osten. Auch wir wollen uns nach Westen
    „verklammern", aber dann, wie der Kollege Schmid
    gesagt hat, das gesamte Deutschland mit Frankreich, nicht der Freiburger Staat mit dem Elsaß.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der
Herr Abgeordnete Dr. von Merkatz.

(Abg. Dr. von Merkatz: Ich verzichte!)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor; damit ist die Aussprache zu Punkt 1 der Tagesordnung geschlossen.
Wir kommen nunmehr auf Grund der eingangs getroffenen Regelung zu Punkt 5 a der heutigen Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 1306 der Drucksachen).
Das Wort zur Einbringung der Vorlage hat der Herr Bundesminister des Innern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Vorlage des Gesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes kommt ein Gegenstand zur parlamentarischen Entscheidung, der von allerhöchstem öffentlichem Interesse ist. Ich glaube sagen zu dürfen, daß kaum etwas im Bundesgebiet so lebhaft bewegt worden ist wie die Regelung aus Art. 131, bewegt worden ist in zahllosen Versammlungen, in Eingaben, in einer täglichen Flut von Briefen, in Vorsprachen, Resolutionen usw. Das ist verständlich, weil es sich hier um die Regelung der Existenzfrage für mehrere Hunderttausend Personen mit ihren Familienangehörigen handelt. Die besondere Bewegtheit beruht zudem darauf, daß dieser Personenkreis mit dem Gesetz zu Art. 131 auch Fragen der Ehre und seiner öffentlichen Geltung verbindet.