Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Grundlage der Interpellation sind Zeitungsberichte über eine Rede, die der Herr badische Minister Dr. Lais am 17. Juli in Konstanz gehalten hat. Auf meine Anfrage hat der Herr Staatspräsident des Landes Baden den wörtlichen Text der Rede des Herrn Ministers Dr. Lais mitgeteilt, und danach verhält es sich an der einschlägigen Stelle wörtlich folgendermaßen:
Am Ende des Ringens um die europäische wirtschaftliche und politische Solidarität steht die deutsch-französische Zollunion. Das ist einfach nicht mehr aufzuhalten. Ist es dann aber so weit, möchte ich doch einmal die Frage stellen, ob es nicht natürlicher und selbstverständlicher wäre, unsere badische Wirtschaft mit der uns vor der Nase liegenden linksrheinisch-elsaß-lothringischen Stromlandschaft zu verzahnen und zu verklammern als über die Schwarzwaldbarriere hinweg mit der württembergischen.
Aus diesen Äußerungen des Herrn Ministers Dr. Lais kommt nach Ansicht der Bundesregierung nicht die Absicht einer wirtschaftlichen Separation von Teilen des Bundesgebietes, durch die deren politische Zugehörigkeit zur Bundesrepublik gefährdet wäre, zum Ausdruck. Aus dem Text ergibt sich vielmehr, daß der Herr Minister Dr. Lais auf die Notwendigkeit der Europaunion und der damit verbundenen deutsch-französischen Zollunion hingewiesen hat. Er hat hervorgehoben, daß bei einem Bestehen dieser Union die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Baden und dem in der Stromlandschaft des Rheins unmittelbar angrenzenden Elsaß-Lothringen wieder enger wer-
den, wie das früher der Fall war, als ElsaßLothringen zu Deutschland gehörte.
Es besteht daher nach Auffassung der Bundesregierung keine Veranlassung, diese Konstanzer Rede vom 17. Juli von Bundes wegen weiter zu verfolgen. Auch die Bundesregierung bejaht mit den Interpellanten, daß wir in einem geeinten Europa ein einheitliches Deutschland erhalten wissen wollen und daß Außenpolitik einschließlich des Abschlusses von Verträgen mit dem Ausland
nach Maßgabe des Art. 32 des Grundgesetzes eine Sache des Bundes ist. Und ich darf hinzufügen, daß die Bundesregierung, wenn wirklich der gegebene Fall vorläge, das auch zu verwirklichen nicht unterlassen wird.