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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 83. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 12. September 1950 3103 83. Sitzung Bonn, Dienstag, den 12. September 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 3103D, 3134C Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzen zur Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes 3104A Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes 3104A Mitteilung über das Ergebnis der Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten des Bundesrats 3104A Anfrage Nr. 108 der Abg. Dr. Jaeger, Frau Dietz, Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Betreuung überlebender Opfer von „Menschenversuchen" (Drucksachen Nr. 1260 und 1332) 3104B Anfrage Nr. 102 der Fraktion der FDP betr. Einebnung deutscher Friedhöfe in Polen (Drucksachen Nr. 1166 und 1335) . . . 3104B Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses gemäß § 5 des Richterwahlgesetzes vom 25. August 1950 (Nr. 1334 der Drucksachen) 3104B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Strafrechtsänderungsgesetz 1950) (Nr. 1307 der Drucksachen) 3104C Zur Geschäftsordnung: Kohl (Stuttgart) (KPD) 3104C Dr. Laforet (CSU) 3104D Euler (FDP) 3104D, 3110D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3105A Dr. Arndt (SPD) 3110C Zur Sache: Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3105B Bausch (CDU) 3111A Euler (FDP) 3112B von Thadden (DRP) 3113D Ewers (DP) 3114C Paul (Düsseldorf) (KPD) 3115D Dr. Arndt (SPD) 3117C Dr. Reismann (Z) 3120B Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Ausführungen des Wirtschaftsministers des Landes Baden (Nr. 1204 der Drucksachen) 3121C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3121D Beratung der Interpellation der SPD betr. Öffentliche Äußerungen von Bundesministern zu außenpolitischen Fragen (Nr. 1218 der Drucksachen) 3121D Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen . . . . 3121D Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3122A, C Dr. von Merkatz (DP) (zur Geschäftsordnung) 3122B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über öffentliche Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsordnungsgesetz) (Nr. 1102 der Drucksachen) . . . 3123A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3123A von Thadden (DRP) 3124B Jacobi (SPD) 3125A Dr. Solleder (CSU) 3126D Euler (FDP) 3127D Freiherr von Aretin (BP) 3128B Dr. von Merkatz (DP) 3128D Agatz (KPD) 3129C Dr. Reismann (Z) 3130B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Nr. 1273 der Drucksachen) . . . 3131A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3131A Dr. Dr. h. c. Lehr (CDU) 3131C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 3132A von Thadden (DRP) 3132C Gleisner (SPD) 3133A Neumayer (FDP) 3133D Nächste Sitzung 3134D Die Sitzung wird um 14 Uhr 35 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Fritz Neumayer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir begrüßen den vorliegenden Entwurf zur Schaffung eines Bundeskriminalpolizeiamtes. Auf den springenden Punkt hat der Herr Bundesinnenminister von vornherein aufmerksam gemacht. Es handelt sich darum, ob § 4 in seiner gegenwärtigen Fassung erhalten bleiben oder entsprechend den Vorschlägen des Bundesrats abgeändert werden soll. Herr Kollege Dr. Etzel, der von uns sehr geschätzt wird, hat sich heute wieder als ein Rocher de bronze des förderalistischen Gedankens erwiesen. Vielleicht war in unserem Sinne eine fortschrittliche Neigung zu gesamtdeutschen Ideen dadurch festzustellen, daß er dem Herrn Bundesinnenminister, der ja nicht aus Bayern stammt, den Vorzug gegenüber dem aus Bayern stammenden Staatssekretär gegeben hat.

    (Heiterkeit. — Zuruf von der FDP: Ausgezeichnet!)

    Meine Damen und Herren! Wie ist es nun mit dem § 4? In § 4 wird bestimmt, daß das Bundeskriminalamt eine strafbare Handlung selbst verfolgt, wenn eine zuständige Landesbehörde darum ersucht oder ein Land ihre wirksame Verfolgung ablehnt oder der Bundesminister des Innern es aus schwerwiegenden Gründen anordnet. Gegen


    (Neumayer)

    die erste Bestimmung — wenn eine zuständige Landesbehörde darum ersucht — hat der Bundesrat keine Einwendungen erhoben, wohl aber gegen die zweite und dritte Bestimmung, Abs. 2b und c. Nach Auffassung des Bundesrats soll das Bundeskriminalpolizeiamt also nicht selbständig tätig werden können, wenn ein Land die wirksame Verfolgung ablehnt oder der Bundesinnenminister aus schwerwiegenden Gründen die Verfolgung einer Straftat anordnet. Wir glauben, daß die Verfassung genügend Anhaltspunkte bietet, um dem Regierungsentwurf in seiner Fassung beizutreten.
    Zunächst bestimmt Art. 73 Ziffer 10 des Grundgesetzes, daß die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes auch die Zusammenarbeit mit den Ländern in der Kriminalpolizei sowie die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung umfaßt. Darüber hinaus kann nach Art. 87 des Grundgesetzes durch Bundesgesetz eine Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und zur Sammlung von Unterlagen für die Kriminalpolizei eingerichtet werden, d. h. ein Bundeskriminalamt als Bundesoberbehörde.
    Darüber aber, das Bundesoberbehörden eine gewisse Exekutive zusteht, ist bisher nie ein Zweifel gewesen. Wollte man nun dem Bundeskriminalpolizeiamt das Recht auf die eigene Exekutive in der vom Bundesrat gewünschten Weise beschneiden, so bliebe seine Tätigkeit im wesentlichen auf die Sammlung von Material und Nachrichten beschränkt. Dadurch würde gerade der Hauptzweck, nämlich die wirksame Bekämpfung des über die Landesgrenzen hinausgreifenden gemeinen Verbrechertums, eingeengt und in Frage gestellt. Hierum aber handelt es sich; denn wie nach jedem Krieg hat sich auch diesmal wieder bei uns gezeigt, daß gerade das gemeine Verbrechertum im erheblichen Zunehmen begriffen ist und über die Landesgrenzen hinausgreift, wie das ja an sich in der Natur der Dinge liegt. Zur Bekämpfung ist es aber notwendig, daß eine zentrale Polizeistelle geschaffen wird, die nicht nur das Material sammelt, sondern auch in der Lage ist, entsprechend einzugreifen. Wir sind der Auffassung, daß der Hauptzweck des ganzen Gesetzes erheblich eingeschränkt würde, wenn man den Vorschlägen des Bundesrats nachgeben würde. Wir glauben auch, daß die von mir bereits angeführten Artikel des Grundgesetzes eine ausreichende Handhabe bieten, um dem Bundeskriminalrat die Exekutivgewalt zu geben, wie sie in der Vorlage vorgesehen ist und die sich gerade mit Rücksicht auf die Länder in einem sehr bescheidenen Rahmen hält.
    Aus diesen Gründen stimmen wir der Vorlage in der Fassung der Regierung zu und sind mit der Überweisung an die in Frage kommenden Ausschüsse einverstanden.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, es sind keine weiteren Redner gemeldet.
Es ist der Antrag gestellt, die Vorlage an den Ausschuß für innere Verwaltung und an den Rechtsausschuß zu überweisen. Ich bin der Meinung, daß die Verweisung an den Ausschuß für innere Verwaltung genügen dürfte; denn die Rechtsfragen, die hier eine Rolle spielen, können wohl auch dort mit zureichendem Sachverständnis geprüft werden. Ist das Hohe Haus damit einverstanden, daß wir die Vorlage nur an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung überweisen? Ich stelle das Einverständnis damit fest. Es ist so beschlossen.
Damit ist die Tagesordnung erledigt. Ich habe Ihnen aber noch einige Dinge bekanntzugeben.
Zunächst habe ich mitzuteilen, daß die Teilnehmer der Konstanzer Konferenz der Europäischen Parlamentarischen Union gebeten werden, sich im Zimmer 02 dieses Hauses zu versammeln.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Sozialpolitik hat mich gebeten, hier bekanntzugeben, daß die nächste Sitzung morgen 9 Uhr 30 und die übernächste Sitzung übermorgen 9 Uhr 30 stattfinden.
Der Ältestenrat ist von mir für die Zeit unmittelbar nach der Sitzung einberufen worden. Wenn es auch jetzt fast 19 Uhr, also Abendessenszeit ist, so möchte ich doch bitten, daß sich der Ältestenrat jetzt gleich versammelt, damit man den Abend noch für andere Besorgungen frei hat. Ich schlage Ihnen vor, daß sich der Ältestenrat um 19 Uhr im üblichen Versammlungsraum trifft.
Meine Damen und Herren, ich berufe die 84. Sitzung des Deutschen Bundestags auf Mittwoch, den 13. September, 14 Uhr 30 Minuten, ein und schließe hiermit die 83. Sitzung.