Rede:
ID0108306300

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Metadaten
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    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Freiherr: 1
    7. von: 1
    8. Aretin.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 83. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 12. September 1950 3103 83. Sitzung Bonn, Dienstag, den 12. September 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 3103D, 3134C Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzen zur Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes 3104A Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes 3104A Mitteilung über das Ergebnis der Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten des Bundesrats 3104A Anfrage Nr. 108 der Abg. Dr. Jaeger, Frau Dietz, Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Betreuung überlebender Opfer von „Menschenversuchen" (Drucksachen Nr. 1260 und 1332) 3104B Anfrage Nr. 102 der Fraktion der FDP betr. Einebnung deutscher Friedhöfe in Polen (Drucksachen Nr. 1166 und 1335) . . . 3104B Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses gemäß § 5 des Richterwahlgesetzes vom 25. August 1950 (Nr. 1334 der Drucksachen) 3104B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Strafrechtsänderungsgesetz 1950) (Nr. 1307 der Drucksachen) 3104C Zur Geschäftsordnung: Kohl (Stuttgart) (KPD) 3104C Dr. Laforet (CSU) 3104D Euler (FDP) 3104D, 3110D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3105A Dr. Arndt (SPD) 3110C Zur Sache: Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3105B Bausch (CDU) 3111A Euler (FDP) 3112B von Thadden (DRP) 3113D Ewers (DP) 3114C Paul (Düsseldorf) (KPD) 3115D Dr. Arndt (SPD) 3117C Dr. Reismann (Z) 3120B Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Ausführungen des Wirtschaftsministers des Landes Baden (Nr. 1204 der Drucksachen) 3121C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3121D Beratung der Interpellation der SPD betr. Öffentliche Äußerungen von Bundesministern zu außenpolitischen Fragen (Nr. 1218 der Drucksachen) 3121D Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen . . . . 3121D Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3122A, C Dr. von Merkatz (DP) (zur Geschäftsordnung) 3122B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über öffentliche Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsordnungsgesetz) (Nr. 1102 der Drucksachen) . . . 3123A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3123A von Thadden (DRP) 3124B Jacobi (SPD) 3125A Dr. Solleder (CSU) 3126D Euler (FDP) 3127D Freiherr von Aretin (BP) 3128B Dr. von Merkatz (DP) 3128D Agatz (KPD) 3129C Dr. Reismann (Z) 3130B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Nr. 1273 der Drucksachen) . . . 3131A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3131A Dr. Dr. h. c. Lehr (CDU) 3131C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 3132A von Thadden (DRP) 3132C Gleisner (SPD) 3133A Neumayer (FDP) 3133D Nächste Sitzung 3134D Die Sitzung wird um 14 Uhr 35 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Rede von August-Martin Euler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist hier in der prinzipiellen Einstellung zu diesem Gesetz eine erfreuliche Übereinstimmung festzustellen, die durch alle Parteien hindurchgeht und von der sich wahrscheinlich oder sicher nur die KPD ausschließt. Wenn die Einmütigkeit in der Auffassung zu diesem Gesetz von diesem Hause nach unten in die breiteren Schichten der politisch Tätigen ausstrahlt, dann sollte zu erreichen sein, daß demnächst von keiner Seite mehr Versammlungsstörungen und Versammlungssprengungen unternommen werden. Vielleicht hat die bloße Existenz dieses Gesetzes schon zur Folge, daß manche Vorkommnisse aufhören, die in den vergangenen Monaten das politische Bild der Auseinandersetzung der Parteien getrübt haben, so daß dann allenfalls nur noch eine Störungsquelle bleiben mag, nämlich der organisierte Kampf gegen die Demokratie, wie er von der äußersten Linken kommt. Aber es darf wohl gesagt werden: wir werden Mittel und Wege finden, um auch den Störungen, den terroristischen Versuchen von dieser Seite entgegenzutreten.
    Hinsichtlich der Grundlinien dieses Gesetzes begrüßen wir, daß durch das Gesetz in seiner jetzigen Gestalt — darin liegt der entscheidende Vorzug gegenüber dem früheren Entwurf — dem Leiter der Versammlung eine einwandfreie, eindeutig starke Stellung gegeben wird; er hat Ordnungsmittel in der Hand, um den Versuchen entgegenzuwirken, die auf Sprengung der Versammlung abzielen, Versuchen, die durch die Fassung des Gesetzes von 1908 geradezu provoziert wurden, insofern damals das einzige Ordnungsmittel, das dem Leiter von Rechts wegen zustand, die Schließung der Versammlung war, womit ge-


    (Euler)

    rade der Zweck erreicht war, den die Terroristen anstrebten.
    Wir wenden uns mit Entschiedenheit gegen die Auffassung des Bundesrats. es müsse die Stellung des Leiters nun noch dahin ergänzt werden daß der Leiter auch verpflichtet sei, mißbräuchlichen Ausführungen des Redners entgegenzutreten, daß er verpflichtet sei einzugreifen, wenn etwa der Redner Ausführungen gegen die demokratische Ordnung, gegen den Bestand der Bundesrepublik oder aber Ausführungen, die den Gesetzen der Völkerverständigung zuwiderlaufen, macht. Meine Damen und Herren. denken wir erst einmal daran: wie sind die Versammlungsleiter in kleinen Orten beschaffen? Man wird nicht von ihnen erwarten können. Unterschiede zu treffen. die von terroristischen Versammlungsteilnehmern nur herausgespielt würden, um einen Streit zu entfesseln, mit dem Ziel, die Versammlung zu sprengen; dabei wäre von vornherein unklar, wer recht und wer unrecht hat. Die Befugnis des Leiters, einzugreifen, darf nicht davon abhängig gemacht werden, was für Ausführungen der Redner macht. Es ist meines Erachtens vielmehr die Aufgabe der Polizei. dafür zu sorgen, daß der Redner unterbrochen wird, wenn er Ausführungen macht. die sich gegen den Bestand der demokratischen Grundordnung oder gegen den Bestand der Bundesrepublik richten.
    Im übrigen haben meine politischen Freunde soeben mit Genugtuung festgestellt, daß der Sprecher der Sozialdemokratie, Herr Kollege Jacobi. hinsichtlich des Verbots der Farben Schwarz-WeißRot eine Haltung zu erkennen gab, die sehr wohltuend von dem absticht. was früher aus den Reihen der Sozialdemokratie geäußert wurde.

    (Abg. Zinn: Aus Mitleid mit Ihnen, Herr Euler!)

    Zum Schluß möchte ich sagen, daß die Strafvorschriften, wie sie der Abschnitt IV in den SS 22 ff. vorsieht, wohl ausreichend sind. Uns scheint es keineswegs nötig zu sein, den Zuchthausträumen des Herrn von Thadden zu folgen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Freiherr von Aretin.

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    Rede von Freiherr Anton von Aretin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, einleitend zum Ausdruck zu bringen, daß dieses Gesetz zumindest in dem hier heute vorgeschlagenen Wortlaut des ersten Teils ein schmerzliches Armutszeugnis für unsere heutige Zeit geworden ist. Ich gebe gern zu, daß eine gesetzliche Regelung für Versammlungen unter freiem Himmel nötig ist, und ich gebe auch gern zu, daß Ereignisse der letzten Zeit in einem Teil unseres Heimatlandes den Grund dafür abgeben können, daß wir uns darüber unterhalten. Ich stelle aber mit schmerzlichem Bedauern fest, daß die Frage der Zuständigkeit bei diesem Gesetz weder von dem Herrn Bundesinnenminister noch von den bisherigen Rednern angeschnitten wurde. Unbestritten fällt das Recht der Versammlung unter die konkurrierende Gesetzgebung, und zwar nach Art. 74 Ziffer 3. Dabei taucht die Frage auf, ob es überhaupt ein zwingendes Bedürfnis ist, daß dieses Recht der Versammlung in ganz Westdeutschland einheitlich geregelt wird, nachdem es sich zumindest denken läßt, daß zwischen Nord und Süd nicht nur im Temperament, sondern auch in der
    Tat erhebliche Unterschiede in der Methode bestehen. Ich werde im Ausschuß darauf hinwirken, daß mit dieser gesetzlichen Bestimmung nicht etwa präventive Polizeimaßnahmen eingeführt werden.
    Noch eine andere Bestimmung in diesem Gesetz erscheint mir etwas bedenklich. § 15 droht zu einem Kautschukparagraphen zu werden, der leicht dazu führen kann, daß das Gegenteil von dem geschieht, was der Gesetzgeber davon erwartet. Die Situation ist etwa folgende. Die Partei A hält eine Versammlung ab; die Partei B erklärt, daß sie diese Versammlung sprengen wird. Nach dem Kautschukparagraphen 15 hat dann die Polizei die Möglichkeit, ja vielleicht sogar die Pflicht, diese Versammlung zu unterbinden. Wir kommen also hier zu einer außerordentlich starken Berücksichtigung und zu einer sehr erheblichen Machtanhäufung bei der Polizei, wobei bekanntlich das Beschwerderecht wegen der Weitläufigkeit oft nicht zum Ziele führen wird.
    Die Auseinandersetzung mit den einzelnen Bestimmungen überlasse ich der zweiten Lesung. Abschließend möchte ich aber doch feststellen: Mancher Gedanke des Gesetzes erscheint mir auf Grund der Praxis weltfremd. Man wird weit laufen müssen, um den Versammlungsleiter zu finden, der mit den Problemen dieses Gesetzentwurfs in souveräner Sicherheit fertigzuwerden vermag. Die schönsten gesetzlichen Bestimmungen allein schützen nicht davor, daß ein Versammlungsleiter dieses Gesetz nicht richtig durchführt.
    In Übereinstimmung mit meinen Freunden trete ich also dafür ein, daß zunächst einmal im Wege der Zuständigkeitsprüfung geklärt wird, welche Rechte man den einzelnen Teilen unserer Heimat geben kann. Zum anderen würde ich begrüßen, wenn wir den Teil herausließen, durch den die Versammlungen in geschlossenen Räumen besonders geregelt werden sollen. Ich würde darin mehr als einen zufälligen Akt, ich würde darin einen Beweis für ein Vertrauen in das demokratische Verhalten unserer Bevölkerung erblicken, und Vertrauensbeweise, meine Damen und Herren, lohnen sich!

    (Beifall bei der BP.)