Rede von
Dr.
Hans-Joachim
von
Merkatz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion möchte sich nachdrücklich dem Antrag der Regierung anschließen. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages besteht angesichts des Wunsches der Regierung gar nicht die Möglichkeit, diesen Punkt der Tagesordnung heute zu behandeln. Es ist nicht allein § 56, der hier zum Zuge kommt, sondern § 58 der Geschäftsordnung, nach dem eine solche Interpellation nur dann auf die Tagesordnung gesetzt werden kann, wenn die Regierung die Beantwortung der Interpellation überhaupt oder nach Ablauf von 14 Tagen verweigert. Diese Bestimmung ist mit guten Gründen in die Geschäftsordnung eingebaut, weil der Regierung für die Beantwortung einer Interpellation aus außen- und innenpolitischen Gründen die Verfügungsgewalt gegeben werden muß, den richtigen — nach ihrem Ermessen als richtig empfundenen — Zeitpunkt zu bestimmen.
Nach § 58 der Geschäftsordnung muß dem Verlangen der Regierung Rechnung getragen werden, diesen Punkt vorerst abzusetzen.
Vizepräsident Dr. Schäfer: Meine Damen und
Herren, § 58 der Geschäftsordnung lautet:
Lehnt es die Bundesregierung überhaupt oder für die nächsten zwei Wochen ab, die Interpellation zu beantworten, so kann sie der Bundestag zur Besprechung auf die Tagesordnung setzen. Vor der Besprechung erhält einer der Interpellanten das Wort zur Begründung.
Das heißt: wenn die Regierung die Beantwortung einer Interpellation überhaupt ablehnt oder die Frist über zwei Wochen hinausschiebt, so ist die Möglichkeit gegeben, die Sache auch ohne Zustimmung der Regierung oder ohne eine Vereinbarung mit der Regierung auf die Tagesordnung zu setzen.
— Diese beiden Voraussetzungen scheinen mir nicht gegeben zu sein; denn Herr Bundesminister Kaiser hat weder gesagt — so habe ich ihn wenigstens verstanden — daß er eine längere Frist als zwei Wochen wünscht, noch hat er eine Beantwortung überhaupt abgelehnt.