Rede von
Adolf
von
Thadden
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DRP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DRP)
Ich brauche nicht zu betonen, daß die Zahl derer, die diesen Farben in „gemüthafter Anhänglichkeit" anhängen, doch recht groß ist.
Nun ein anderes: Mißbrauch eines beruflichen Abhängigkeitsverhältnisses. Hier wollen wir haben —ich muß mich bei meiner kurzen Redezeit sehr beeilen —, daß z. B. Gewerkschaftsfunktionäre in Zukunft nicht mehr einen unerlaubten Druck auf Betriebsangehörige ausüben dürfen, wenn es ihnen gerade in den Kram paßt.
Lassen Sie mich noch auf den Paragraphen eingehen, der den Widerstand betrifft. Diesen Widerstandsparagraphen habe ich etwas intensiver formuliert, und zwar: Mit Gefängnis soll der bestraft werden, der durch herabsetzende Äußerungen die
Achtung verletzt vor den Gefallenen und Bombenopfern des Krieges oder vor den Menschen, die infolge ihres Widerstandes, die wegen der Rasse, des Glaubens, der Weltanschauung unter einer terroristischen Gewaltherrschaft vor oder nach 1945 den Tod erlitten. Widerstand im Sinne dieses Gesetzes gilt nicht als vorliegend, wenn es sich nur um Bestrebungen handelt, eine bestehende terroristische Gewaltherrschaft durch eine terroristische Gewaltherrschaft anderer Parteistruktur zu ersetzen oder — auch das ist wichtig — wenn einer gegen Deutschland im Kriege stehenden Macht von Deutschen Agentendienste geleistet wurden, was heute mitunter auch als Widerstand bezeichnet wird. Ebenso soll der bestraft werden - auch das ist eine Ergänzung dieser Vorschläge —, der zum Völkermord und anderen Dingen auffordert.
Das Schild zeigt „Schluß"; ich muß leider meine Ausführungen beenden. Ich bedaure, daß dem Antrage von Herrn Dr. Arndt, eine grundlegende Aussprache durchzuführen, nicht stattgegeben worden ist.