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    Deutscher Bundestag – 81. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juli 1950 3027 81. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. Juli 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3029B, 3081D Bericht des Bundeskanzlers betr. Maßnahmen zur verstärkten Bekämpfung des Schmuggels und Frage der Senkung der Tabak-, Kaffee- und Teesteuer (Drucksache Nr. 1252) 3029C Änderung der Tagesordnung 3029C Ergänzungswahl eines Stellvertreters der Bundesrepublik Deutschland in der Beratenden Versammlung des Europarates 3029C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Entlassung des Bundeswirtschaftsministers Dr. Erhard (Nr. 1176 der Drucksachen) 3029D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Antragsteller 3029D, 3038A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 3033B, 3037D Dr. von Brentano (CDU) 3034B Euler (FDP) 3035A Schoettle (SPD) 3035D Dr. von Merkatz (DP) 3035D Paul (Düsseldorf) (KPD) 3036C Dr. Reismann (Z) 3037C Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 3039A Beratung der Interpellation der Abg. Mayer (Stuttgart), Bausch u. Gen. betr. Fortführung der Schulspeisungen (Nr. 1156 der Drucksachen) 3039B Mayer (Stuttgart) (FDP), Interpellant 3039C Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3040A Mertins (SPD) 3040B Bausch (CDU) 3041B Frau Thiele (KPD) 3042A Dr. Vogel (CSU) 3042D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wiederverwendung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr 1201 der Drucksachen) 3043A Kühn (FDP), Antragsteller 3043B Mellies (SPD) 3044C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Notgesetzes für die deutsche Hochseefischerei (Nr. 1172 der Drucksachen) 2044D Dr. Niklas, Bundesminister für. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . 3044D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zum deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen (Nr. 1207, 590 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das vorläufige Handelsabkommen vom 4. März 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Pakistan (Nr. 1086, 1208 der Drucksachen) 3044D Freudenberg (FDP-Hosp.), Berichterstatter 3045A Margulies (FDP), Berichterstatter . . 3046C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten während der Wertpapierbereinigung (Nr. 985, 1219 der Drucksachen) 3047D Dr. Preusker (FDP), Berichterstatter 3047D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3048D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über die Anträge der Fraktion der DP, der Fraktion der KPD und der Abg. Dr. Mühlenfeld u. Gen. betr. Watenstedt- Salzgitter (Nr. 1220, 254, 688, 653, 1077 der Drucksachen) 3049A Etzel (Duisburg) (CDU), Berichterstatter 3049A Kuhlemann (DP) 3054C Harig (KPD) 3054D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Entlassung von politisch Geschädigten aus den Diensten der Verwaltung für Wirtschaft (Nr. 1185 und 717 der Drucksachen) 3055D Rümmele (CDU), Berichterstatter . . 3056A Gundelach (KPD) 3056B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Renner u. Gen. betr. Beibehaltung der Gehaltserhöhung für Beamte im Bundesdienst trotz der Aufhebung der Ersten Gehaltskürzungsverordnung vom 1. Dezember 1930 (Nr. 1186, 291 der Drucksachen) 3056C Farke (DP), Berichterstatter 3056C Gundelach (KPD) 3057A Dr. Wuermeling (CDU) 3057B Mellies (SPD) 3058B Hartmann, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium . . . . 3058D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, BP und DP betr. Bereitstellung von Mitteln zum Wiederaufbau der Hochschulen (Nr. 1199, 666 der Drucksachen) . 3059B Dr. Baade (SPD), Berichterstatter . . . 3059B Kohl (Stuttgart) (KPD) 3060D Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Wahl der Mitglieder des Vorläufigen Richterwahlausschusses für den Bundesfinanzhof (Nr. 1241 der Drucksachen) . . 3061A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Neuwahl der Mitglieder des Kontrollausschusses beim Hauptamt für Soforthilfe (Nr. 1242 der Drucksachen) 3061A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Flurbereinigung (Nr. 1223, 1025 der Drucksachen) . 3061B Dannemann (FDP), Berichterstatter . . 3061C Dr. Horlacher (CSU) 3061D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Ausbau von Bundesfernverkehrsstraßen in Oberbayern (Nr. 1171, 1007 der Drucksachen) . 3062C Schoettle (SPD), Berichterstatter . . . 3062D Übersicht über Anträge des Petitionsausschusses nach dem Stand vom 23. Juli 1950 (Drucksache Nr. 1251) 3063A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts (Nr. 530, 1138 der Drucksachen) 3063B Dr. Arndt (SPD) 3063C, 3072A Gundelach (KPD) 3065B Ewers (DP) 3065B, 3073D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 3066B Dr. Krone (CDU) 3067A Dr. Nevermann, Senator, Stellvertretendes Mitglied des Bundesrats 3067C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3068C, 3070A, 3071A, 3072A, D, 3073A, 3074D, 3076B Dr. Reismann (Z) 3068C 3070D, 3072C, 3074B, 3075A, 3076A Dr. Kather (CDU) 3069A, 3070C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . 3069B, 3074C Wagner (SPD) . . . . 3069D, 3074A, 3075D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) 3070B Dr. Greve (SPD) 3071B, 3073A Dr. von Brentano (CDU) . . . 3073C, 3075C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (Drucksachen Nr. 924, 1029) 3077A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP), Berichterstatter 3077A Dr. Laforet (CSU) 3077B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3078B Paul (Düsseldorf) (KPD) . . . . 3078D, 3079D Dr. Etzei (Bamberg) (BP) 3079A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . . 3080B Beratung des Antrags der Abg. Kiesinger, Dr. Dr. Höpker-Aschoff u. Gen. betr. Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Biersteuergesetzes (Drucksache Nr. 1264) . 3080D Kiesinger (CDU), Antragsteller . . . . 3080D Erklärung außerhalb der Tagesordnung betr. Wahl der Delegierten zur Beratenden Versammlung des Europarates: Dr. von Brentano (CDU) 3081C Nächste Sitzungen 3029C, 3081D Die Sitzung wird um 9 Uhr 12 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Rede von Dr. Wilhelm Laforet


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Zumal es leider nicht möglich war, Ihnen einen Bericht über unsere Verhandlungen im Verfassungsauschuß geben zu lassen, halte ich es für die spätere Auslegung umstrittener Rechtsfragen für unerläßlich, ganz kurz zu einigen Fragen Stellung zu nehmen, damit nicht der Eindruck entsteht, daß bestimmte Anschauungen, die hervorgetreten sind, unwidersprochen geblieben wären.
    In Frage steht der Schutz der Verfassung. Es ist selbstverständlich, daß wir, insbesondere bei der jetzt gegebenen politischen Lage, alles einsetzen müssen, was dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dienen kann. Dann müssen wir aber auch sorgsam beachten, daß wir nicht etwa Wege zum Schutz der Verfassung einschlagen, die bedenklich oder unvereinbar mit der Verfassung wären.
    Der Entwurf macht vom Art. 87 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes Gebrauch. Es soll durch Bundesgesetz eine Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen zur Gewinnung von Unterlagen für die Zwecke des Verfassungsschutzes errichtet werden. Da der Bund nach Art. 73 Ziffer 10 die Befugnis zur Gesetzgebung über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes hat. kann er auch die Länder verpflichten, für diese Zusammenarbeit eine Behörde zu bestimmen, die diese Angelegenheiten bearbeitet. Diesem Zweck dienen die §§ 2 und 4 des Entwurfs.
    Zur Ausführung dieses Bundesgesetzes über die Errichtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz kann nach Art. 84 Abs. 5 des Grundgesetzes der Bundesregierung durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrats bedarf, die Befugnis erteilt werden, den Länderbehörden, die das Bundesgesetz als eigene Angelegenheit auszuführen haben, für besondere Fälle Weisungen zu erteilen. Es ist meiner Ansicht nach nur diese einzige Rechtsgrundlage, die des Art. 84 Abs. 5 gegeben. Es kann überraschen, daß die Befugniserteilung im gleichen Gesetz ausgesprochen werden soll, in dem die Regelung über die Einrichtung der Stelle erfolgt. Das ist nicht unbedenklich, aber es wird wohl nicht zu beanstanden sein. Die Weisungen sind nach Art. 84, außer wenn die Bundesregierung den Fall für dringlich erachtet, an die obersten Landesbehörden zu richten. Wenn auch nicht ohne Bedenken, kann angenommen werden, daß hier stets der Fall der Dringlichkeit vorliegt und daß wir deshalb bestimmen können, daß der Bundesminister des Innern Einzelweisungen unmittelbar an die Landesbehörden erteilt, die zur Bearbeitung der Angelegenheiten vom Lande bestimmt sind. Die Bestimmung, daß hier die Zustimmung des Bundesrats nötig ist, ist umstritten. Ich halte die Zustimmung für notwendig. Im übrigen kann der § 5 Abs. 2 des Entwurfs, wenn auch nicht ohne Bedenken, als verfassungsrechtlich zulässig erachtet werden.
    Nun kommen wir zu grundlegenden Fragen. In Art. 9 der Weimarer Verfassung war dem Reich, wenn auch nur für den Fall des Bedürfnisses, die Befugnis zur Gesetzgebung über den Schutz der öffentlichen Ruhe und Ordnung und Sicherheit gegeben. Man war sich dabei klar, daß über das Bestehen eines Bedürfnisses das Reich entscheidet. In den Verhandlungen des Parlamentarischen Rates ist schlechthin abgelehnt worden, dem Bund die Befugnis zur Gesetzgebung zum Schutze der öffentlichen Ruhe und Ordnung, zur Polizei, zu geben. Nur für die Gebiete der Kriminalpolizei und die Angelegenheiten des Verfassungsschutzes hat der Bund die Befugnis der Gesetzgebung, jedoch nur im Rahmen der Aufgabe, die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder herbeizuführen. Nach den Beschlüssen des Parlamentarischen Rates sollte damit die „Koordination" zwischen Bund und Ländern und der Länder untereinander in den Angelegenheiten des Verfassungsschutzes gewährleistet werden. Die Befugnis zur Regelung der Koordination, der Zusammenarbeit konnte nur in die Hand des Bundes gelegt werden. Es ergab sich damit eine ausschließliche Zuständigkeit des Bundes zur Gesetzgebung.


    (Dr. Laforet)

    Eine Bestimmung des Begriffes „Verfassungsschutz" ist im Grundgesetz nicht gegeben. Unter Verfassungsschutz ist wohl. im weitesten Sinne gedacht, die Abwehr aller Gefahren zu verstehen. die die freiheitliche und demokratische Grundordnung bedrohen. Unter Zusammenarbeit kann nur verstanden werden, daß zwei selbständige Kräfte zur Erreichung eines Zieles eine Einigung treffen und ihre Maßnahmen aufeinander abstimmen. Zusammenarbeit und Über- und Unterordnung schließen sich begrifflich aus. Die Befugnis zur Zusammenarbeit schließt es begrifflich aus, daß eine Sachweisung gegeben wird, soweit nicht Ausnahmen gegeben sind.
    Hinsichtlich der Regelung im Grundgesetz muß writer geschieden werden — ich halte es als Referent ries 8. Abschnittes des Parlamentarischen Rates für notwendig, den Standpunkt, den ich damals als Referent des Parlamentarischen Rates vertreten habe. hier erneut geltend zu machen — zwischen der Befugnis zur Gesetzgebung und der Ausführung der Bundesgesetze. Für die Ausführung der Bundesgesetze gibt es nur die drei im 8. Abschnitt des Grundgesetzes gegebenen Arten. Grundsätzlich fuhren die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, oder es liegt Bundesauftragsverwaltung oder Bundeseigenverwaltung vor. Es gibt keine vierte Art der Ausführung der Gesetze, — —


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
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    Rede von Dr. Wilhelm Laforet


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    die aus der Befugnis des Bundes zur Gesetzgebung abgeleitet werden könnte. — Ich bin im Augenblick fertig. — Die abweichende Auffassung kann nicht gebilligt werden. Doch besteht — jedoch nur nach Art. 84 Abs. 5 die rechtliche Möglichkeit, daß durch Bundesgesetz die Ermächtigung gegeben wird, Einzelweisungen zu erteilen. Das ist die Ausnahme, und der Entwurf muß sich auf diese Bestimmung des Art. 84 stützen, und zu diesem Gesetz ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
    Mit dem § 5 Abs. 1 in der Fassung des letzten Beschlusses des Ausschusses zum Schutze der Verfassung kann man sich einverstanden erklären. Im übrigen haben wir in der Gruppe der CSU schwere rechtliche Bedenken. Aber es liegt eine außerordentliche Dringlichkeit der Angelegenheit vor. Wir können nicht schlechthin diesem Entwurf zuweichende Auffassung kann nicht gebilligt werden. sich der Abstimmung enthalten.

    (Beifall bei der CSU.)