Rede von
Dr.
Michael
Horlacher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Darüber kann gar kein Zweifel sein, daß die Flurbereinigung eines der wichtigsten technischen Mittel ist, um den Fortschritt in der Landwirtschaft, die Steigerung der Produktion und eine Senkung der Unkosten herbeizuführen. Aber man darf sie nicht als Allheilmittel hinstellen. Ich
denke an die Lage der vielen kleinen Spezialbetriebe, ich erinnere an unsere Obst- und Gemüsekulturen, an unseren Weinbau und an die anderen Spezialkulturen wie Tabakbau usw. Hier hängt die Sache von der agrarpolitischen Führung ab und nicht allein von der Flurbereinigung. Denn die Leute, die mit ihren Familienangehörigen auf diesem kleinen Fleckchen Erde leben, haben schon eine Flurbereinigung, d. h. sie haben so viel bzw. so wenig Land in hockentwickelter Spezialkultur, daß es ohnehin schon zusammengelegt ist. Die Flurbereinigung also als ein Allheilmittel zur Sanierung aller landwirtschaftlichen Verhältnisse hinzustellen, geht zu weit. Auch kommt noch hinzu, daß die Flurbereinigung, obwohl sie mit allen Mitteln gefördert werden muß, immerhin eine gewisse Anzahl von Jahren beanspruchen wird. Sie kann nicht von heute auf morgen durchgeführt werden.
Ich habe es außerordentlich bedauert, daß der ursprüngliche Plan der Amerikaner, einige wichtige Punkte besonders förderungsreif zu machen — zu denen auch die Flurbereinigung gehört – und für sie erhebliche Mittel aus ERP-Geldern zur Verfügung zu stellen, nicht verwirklicht worden ist. Deswegen bin ich durchaus dafür, daß wir der Bereitstellung der notwendigen Mittel aus allen möglichen Quellen den entsprechenden Nachdruck verleihen. Hier kommen die Quellen der Länder in Frage, soweit sie dazu noch Geld haben. Dann kommen noch in Frage der Bund, soweit er noch Geld hat, und die ERP-Mittel. Die Hauptfrage richtet da der Herr Bundesfinanzminister an uns, woher nämlich die Mittel kommen sollen, um all das zu finanzieren, was an sich wünschenswert ist. Aber es ist wünschenswert, daß das gefördert wird.
Jetzt kommt noch eine andere' Frage. Wenn Sie das aus meinem Munde hören, mag das auf Sie besonderen Eindruck machen. Denn Sie wissen ja, daß ich sonst in diesem Hause bestrebt bin, trotz meiner Herkunft aus Bayern auf der deutschen Ebene zu arbeiten, soweit es irgend geht.
Aber hier kommt ein Spezialfall in Frage. Das hat mit Bayern gar nichts zu tun, das ist bei anderen Ländern genau so. Hier handelt es sich um die Organisation des Flurbereinigungswesens. Die Organisation des Flurbereinigungswesens war in erster Linie Sache der Länder. Es ist auch die Schuld der Länder, wenn sie nicht rechtzeitig entsprechende Flurbereinigungsgesetze gemacht haben. Wir in Bayern haben seit geraumer Zeit ein Flurbereinigungsgesetz, das modernisiert ist und die Verhältnisse vereinfacht. Dazu gehört auch, daß die alten Bestimmungen der Reichsumlegungsordnung beseitigt werden, denn die Mitbestimmung der Beteiligten muß in den Flurbereinigungsgesetzen unter allen Umständen mitberücksichtigt werden.
— Nicht allein von Amts wegen! Denn die Gescheitheit beruht nicht bloß darauf, daß einer zufällig ein Amt innehat, obwohl man sagt, wenn einer ein Amt bekommt, bekommt er auch einen Verstand. Aber das ist nicht immer der Fall, hier kommt j a der entsprechende Verkehr mit dem Publikum hinzu. Das Vertrauensverhältnis zu unseren Bauern herzustellen, ist eine sehr schwierige Aufgabe.
Deswegen ist hier der Wille der Beteiligten einzuschalten.
Ich habe diesem Antrag nur zugestimmt, damit ein neues Gesetz vorgelegt wird, damit die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden. Das will ich momentan nicht aufhalten. Ich will also meinem Herzen eine gewisse Weite geben, aber dabei den föderalistischen Gedanken nicht aufgeben. Wir werden uns unsere Stellungnahme vorbehalten, wenn das Gesetz kommt. Denn ich kann mich wohl auf den Standpunkt stellen, daß es hier genügt, gewisse Rahmenbestimmungen zu schaffen, damit die Länder, die noch keine Flurbereinigungsgesetze haben, gehalten werden, diese zu machen, daß man aber nicht in den Bereich der schon bestehenden Gesetzgebungswerke eingreift.
Insofern muß ich etwas Wasser in den Wein meines Kollegen Dannemann hineingießen. Er soll mir nicht böse sein. Wir werden dann eine ernsthafte Unterhaltung haben, wenn einmal der Gesetzentwurf der Regierung vorliegt. Und der Regierung gebe ich die Mahnung, auf die Gesichtspunkte, die ich hier schon zum Ausdruck gebracht habe, etwas Rücksicht zu nehmen. Sie wird dabei besser fahren, als wenn sie das Gegenteil tut.