Rede von
Dr.
Josef Ferdinand
Kleindinst
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Der Herr Finanzminister hat zugesagt, diese Richtlinien für die Monate April, Mai und Juni zu berücksichtigen, dagegen will er vom 1. Juli an die Richtlinien für diese Überbrückungshilfe in Übereinstimmung bringen mit dem Gesetzentwurf nach Art. 131, der eben dem Bundesrat zugegangen ist. Die beiden Ausschüsse wollen jedoch an den beschlossenen Richtlinien auch für die Monate Juli, August und September festhalten, weil sie der Meinung sind, daß man unmöglich davon abgehen, im Juli andere Grundsätze als im Juni anwenden könne, und sie glauben auch, daß eine erhöhte Beanspruchung der Mittel dadurch nicht bedingt ist, weil ja auch in den Richtlinien vorgesehen ist, daß, wenn die Mittel nicht reichen würden, die Unterstützung dann eben nach verschiedenen Gruppen gegeben wird.
Ich bin also durch die beiden Ausschüsse veranlaßt, Ihnen vorzuschlagen, daß dieser Betrag von 36 Millionen nach den von den Ausschüssen für Beamtenrecht und für Heimatvertriebene erarbeiteten Richtlinien vom 8. Juli 1950 für die Zeit vom 1. Juli bis 30. September zur Auszahlung zu bringen ist.