Rede von
Dr.
Josef Ferdinand
Kleindinst
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat Anfang April 35 Millionen genehmigt, um für die Zeit, in der das Gesetz zum Vollzug des Art. 131 des Grundgesetzes noch nicht in Kraft ist, eine Hilfe an die im Art. 131 genannten Gruppen zu geben. Wir können heute noch nicht übersehen, inwieweit diese 35 Millionen aufgebraucht sind. Wahrscheinlich sind Sie noch nicht voll aufgebraucht, weil Anfang April die ganze Angelegenheit natürlich erst allmählich ins Werk gesetzt werden konnte, Überprüfungen vorgenommen wurden usw. Wir sind aber nicht sicher, ob diese Mittel im Laufe des August versiegen, so daß dann dem Herrn Finanzminister weitere Mittel nicht zur Verfügung stehen würden.
Infolgedessen wird der Antrag gestellt, für die Monate Juli, August und September nun nicht 35, sondern monatlich 12, also im ganzen 36 Millionen bereitzustellen, um die Bedürftigen, die unter den Art. 131 fallen, versorgen zu können, bis das Gesetz nach Art. 131 in Kraft getreten ist. Wir bitten, diesem Antrag auf Bereitstellung dieser Mittel zuzustimmen; das bedeutet einen Vorgriff auf die haushaltsmäßig vorzusehenden Mittel.
Nun soll allerdings dieser Betrag nach Richtlinien ausgegeben werden, die von beiden Ausschüssen, Flüchtlingsausschuß und Beamtenrechtsausschuß, beschlossen worden sind.