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ID0108014800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juli 1950 2927 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Juli 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2928C, 2954D, 2964D, 2965D, 3024D Änderung der Tagesordnung 2928C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Nr. 970 der Drucksachen) 2928D, 2929B Zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 2928D Dr. von Brentano (CDU) 2929A Mellies (SPD) 2929A Rademacher (FDP) 2987C Zur Sache: Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU), Antragsteller 2929C Freitag (SPD) 2937D Dr. Hammer (FDP) 2942C Dr. Dr. h. c. Lehr (CDU) 2946D Walter (DP) 2949D Frau Wessel (Z) 2952A Dr. Seelos (BP) 2955A Agatz (KPD) 2956A Dr. Miessner (DRP) 2960C Freudenberg (FDP) 2962A Raestrup (CDU) 2965A Arndgen (CDU) 2965D Böhm (SPD) 2966D Storch, Bundesminister für Arbeit 2969C Degener (CDU) 2971A Keuning (SPD) 2972A Harig (KPD) 2974B Dr. Veit (SPD) 2978A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 2980A Freidhof (SPD) 2984A Loritz (WAV) 2987D, 2995B Lenz (CDU) 2989D Dr. Kleindinst (CSU) 2990D Mensing (CDU) 2992A Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 2993A Dr. von Brentano (CDU), Antragsteller 2993D, 2995D Mayer (Stuttgart) (FDP) 2995D Günther (CDU) 2995D Lausen (SPD) 2996A Zur Abstimmung: Paul (KPD) 2996B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr. 1153 der Drucksachen) 2996C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vermittlung der Annahme an Kindes Statt (Nr. 1173 der Drucksachen) . . . . 2996C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Mutter (Mutterschutzgesetz (Nr. 1182 der Drucksachen) . 2996D Frau Kipp-Kaule (SPD), Antragstelle- rin 2996D Frau Dr. Rehling (CDU) 2998B Frau Arnold (Z) 2999C Frau Thiele (KPD) 3000A Frau Dr. Ilk (FDP) 3000D Frau Kalinke (DP) 3001B Frau Döhring (SPD), Antragstellerin 3001D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Mandatsniederlegung des Abgeordneten Müller (Hannover) (Nr. 993 der Drucksachen) . . 3003B Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . 3003B Fisch (KPD) 3004B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs über die Bildung eines vorläufigen Bewertungsbeirates (Nr. 975 und Nr. 1158, 1235 der Drucksachen) 3005D Dr. Kneipp (FDP), als Berichterstatter 3005D als Abgeordneter . . . . . . . 3008A Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) . 3007C, 3008C Wartner (BP) 3008D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (Nr. 924 und 1209 der Drucksachen) 3009C Dr. von Merkatz (DP) (zur Geschäftsordnung) 3009C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten — Milch- und Fettgesetz — (Nr. 1243 der Drucksachen) . . 3009D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz) (Nr. 968 und 1224 der Drucksachen) . . . 3009D Dr. Horlacher (CSU) : als Berichterstatter 3010A als Abgeordneter 3014A, 3015B Dr. Kather (CDU) 3012A, C Kriedemann (SPD) 3012D Dr. Baade (SPD) 3013C, 3014C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung von Brotpreisen (Nr. 1161 und 1222 der Drucksachen) 3016A Struve (CDU), Berichterstatter . . 3016A Kriedemann (SPD) 3016B Harig (KPD) 3016C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Verwendungsordnung der ERP-Zuwendungen (Nr. 1167, 661 der Drucksachen) 3017B Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter 3017B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kürzung der Versorgungsbezüge (Nr. 1174, 434 der Drucksachen) . . . . 3019B Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 3019B als Berichterstatter 3019C als Abgeordneter 3020A Herrmann (SPD) 3020D Melliez (SPD) 3021C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Ollenhauer u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes über die Regelung der Versorgung der Körperbeschädigten und Hinterbliebenen durch Kriegsfolgen und über den Antrag der Fraktion der DP betr. Sozialversicherung (Nr. 1180, 30, 36 der Drucksachen) . . . . 3021D Mende (FDP), Berichterstatter . . . 3022A Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3022D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Spies, Strauß, Stücklen, Frau Dr. Probst u. Gen. betr. einheitliche Anerkennung der Schwerbeschädigtenausweise (Nr. 1181, 1004, 1236 der Drucksachen) 3023A Langer (FDP), Berichterstatter . . 3023B Spies (CSU) 3023C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Abg. von Thadden u. Gen. betr. Beseitigung der Entrechtung der ehemaligen Wehrmachtangehörigen und ihrer Hinterbliebenen (Nr. 1187, 1060, 1247 der Drucksachen) 3024A Dr. Kleindinst (CSU) 3024B Frist für Rednerkorrekturen der stenographischen Niederschriften 3024D Nächste Sitzung 3025C Die Sitzung wird um 9 Uhr 13 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Michael Horlacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht naturgemäß nicht an, daß ich die ganze Entwicklungsgeschichte des § 7 schildere. Ich möchte bloß die Hauptsache hervorheben. Ich darf wohl sagen, daß der Ausschuß sich bemüht hat, allen Verhältnissen, soweit es irgend ging, Rechnung zu tragen. Am liebsten wäre es uns gewesen, wenn wir einen einstimmigen Beschluß hätten herbeiführen können. Wir haben uns im Ausschuß bemüht, für den Verwaltungsrat eine richtige Zusammensetzung zwischen den behördlichen Vertretern und den Vertretern aus den Wirtschaftskreisen zu finden. Bezüglich der behördlichen Vertreter ist eine redaktionelle Änderung nachzutragen; ich habe es vorhin vergessen. Es muß in § 7 Abs. 4 Ziffer 3 heißen:
    ... aus vier Vertretern der obersten Landesbehörden aus dem Gebiete der Land- und Ernährungswirtschaft.
    Es ist mir nahegebracht worden, das hinzusetzen zu lassen. Diese redaktionelle Änderung wird von der Seite der Regierung gewünscht.
    Dann haben wir uns bezüglich der Vertreter der beteiligten Wirtschaftskreise bemüht, eine Änderung nach verschiedenen Richtungen vorzunehmen. Wir haben einem Vertreter der landwirtschaftlichen Genossenschaften einen Sitz gegeben. Dann haben wir aus zwei Vertretern der Verarbeitungsbetriebe drei Vertreter der Verarbeitungsbetriebe gemacht, um auch hier den Verhältnissen Rechnung zu tragen. Der eine Vertreter der Spedition und Lagerei ist ein bißchen umgetauft worden; er ist im Grundsatz geblieben. Dann ist durch den Wirtschaftsausschuß ein Vertreter des Einzelhandels hinzugekommen. Dabei habe ich meine persönliche Meinung. Der Einzelhandel hat hier eigentlich wenig zu suchen. Aber das ist eine Frage für sich. Es kommt nicht darauf an, ob einer mehr oder weniger darin ist. Es kommt vielmehr darauf an, daß vernünftige Leute darin sind.
    Dann habe ich selber beantragt, daß ein Vertreter der Verbrauchergenossenschaften hineinkommt. Ferner sind vier Vertreter der Verbraucher vorgesehen. Wir haben die Zahl der Verbraucher, die im Regierungsentwurf vorgesehen war, auf vier erhöht. Dazu darf ich ausdrücklich bemerken, daß kein Mensch daran gedacht hat, die Gewerkschaften auszuschließen. Die Regierung soll hier vielmehr die Bewegungsfreiheit haben, die vier Verbrauchervertreter entsprechend zu benennen und das im Benehmen mit den Organisationen zu tun. Zu den Organisationen gehören naturgemäß die Gewerkschaften, Organisationen der Verbraucher, beispielsweise auch die Hausfrauenorganisationen. Die Regierung hat also bezüglich der Besetzung der vier Verbrauchervertreter eine gewisse Bewegungsfreiheit.
    Wir sind nicht weit auseinander,und ich bitte das Höhe Haus, es bei dem Beschluß des Ausschusses zu belassen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter, ich habe mir erlaubt, Ihren Antrag zu formulieren. Sie brauchen es nur zu unterschreiben.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich lasse zunächst über die beiden Abänderungsanträge abstimmen. Zunächst liegt der Antrag Dr. Horlacher vor, in § 7 Abs. 4 Ziffer 3 hinter den Worten „obersten Landesbehörden" die Worte „aus dem Gebiete der Ernährungs- und Landwirtschaft" einzufügen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Der Antrag ist angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag der SPD abstimmen, in § 7 Abs. 4 Ziffer 4 an Stelle der Worte „vier Vertretern der Verbraucher" die Worte „vier Vertretern der Gewerkschaften" zu setzen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das letztere war die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Ich stelle den § 7 in der abgeänderten Fassung zur Abstimmung. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Ich rufe weiter die §§ 8 und 8 a auf. Wer für diese beiden Paragraphen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Zu § 9 liegt ein Abänderungsantrag der SPD vor. Wer will ihn begründen? — Herr Abgeordneter Baade!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Fritz Baade


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Wir schlagen Ihnen vor, in § 9 den ersten Absatz zu streichen und ihn durch folgende Neufassung zu ersetzen:
    Durch Bundesgesetz werden rechtzeitig im voraus für jedes Getreidewirtschaftsjahr die Preise für Getreide festgelegt. Der Bundesminister hat seine Aufsichts- und Weisungsbefugnisse über die durch dieses Gesetz geschaffenen Organe so auszuüben, daß die Einhaltung dieser Preise gewährleistet ist.
    Wir schlagen weiter vor, in § 9 den vierten Absatz in der Fassung des 19. Ausschusses zu streichen und in dem dritten Absatz hinter „kann" die Worte „durch Rechtsverordnung" einzufügen.
    Ich muß Ihnen gestehen, daß uns diese Änderung unvergleichlich mehr am Herzen liegt als die Änderung, die ich Ihnen eben vorzuschlagen die Ehre hatte und der Sie leider nicht zugestimmt haben. Es handelt sich hier für uns um einen absolut fundamentalen Bestandteil eines Gesetzes, das, wie ich vorhin schon ausgeführt habe, der große und, wie wir hoffen, sehr langfristige und sehr haltbare Friedensvertrag zwischen Erzeuger und Verbraucher sein soll. Der Zweck dieses Gesetzes ist die Stabilisierung der Getreidepreise und damit in den ferneren Auswirkungen auch der Brotpreise im gemeinsamen Interesse von Erzeugern und Verbrauchern.
    Gestatten Sie mir, ein paar Worte über die historische Bedeutung dieser Tatsache zu sagen. In Deutschland ist es nötig, zu sagen, daß die Stabilisierung der Agrarpreise im gemeinsamen Interesse von Erzeugern und Verbrauchern keineswegs eine Erfindung des Nationalsozialismus ist. Es ist nötig, zu sagen, daß die wichtigsten Bestandteile dieser Politik schon vom Reichstag der Weimarer Republik geschaffen worden sind. Ich sehe in diesem Hause von weit links bis weit nach rechts hinüber noch Kollegen aus dem alten Reichstag, die an dieser grundlegenden Preisstabilisierungsgesetzgebung mitgearbeitet haben. Weil wir glauben, daß es sich hier um ein Gesetz von sehr großer historischer Tragweite handelt, und weil wir glauben, daß hier eine ungewöhnlich solide Arbeit geleistet werden


    (Dr. Baade)

    muß, weil wir überzeugt sind, daß mit der Stabilisierung der Preise im gemeinsamen Interesse von Erzeugern und Verbrauchern so ernst gemacht werden muß, wie überhaupt ernst gemacht werden kann, deswegen schlagen wir Ihnen vor, den wichtigsten Bestandteil der Materie, nämlich die Festsetzung solcher Preise, die im gemeinsamen Interesse von Erzeugern und Verbrauchern sind, die hoch genug sind, um dem Bauern einen angemessenen Ertrag für seine Arbeit zu ermöglichen, und die so sind, daß der Verbraucher sie auch bezahlen kann, nicht mit dem unvollkommenen Mittel der Rechtsverordnung zu regeln, sondern klar und deutlich jedes Jahr durch Bundesgesetz
    Wenn es, meine Damen und Herren, noch irgendeinen Zweifel darüber hätte geben können, ob eine Rechtsverordnung, und zwar eine solche, die den Bundestag zu passieren hat, gegenüber einer so wichtigen Lebensfrage ein ausreichendes oder ein unzulängliches Instrument ist, so hätten uns die Verhandlungen der letzten Woche darüber die Augen öffnen müssen. Erinnern Sie sich daran, wie wir über eine Rechtsordnung haben abstimmen müssen, bei der der wichtigste Tatbestand: ob die Preise, die dort gemeint waren, Höchstpreise oder Festpreise sein sollten, sich über Nacht geändert hatte. Der Tatbestand war so stark im Zweifel, daß bei einem Teil der Mitglieder dieses Hohen Hauses eine Drucksache vorlag, in der diese Preise als Festpreise bezeichnet waren, während ein anderer Teil der Mitglieder des Hauses eine Drucksache in Händen hatte, in der sie als Höchstpreise bezeichnet waren. Wenn wir es ernst meinen mit der Aufgabe der Preisstabilisierung, so müssen wir auch das ernsteste Instrument zur Festsetzung dieser Preise schaffen, und das ernsthafteste und würdigste Instrument dafür ist ein Bundesgesetz.
    Darf ich Ihnen zum Schluß noch ein Wort darüber sagen, wie sehr es uns am Herzen liegt, daß dieses Gesetz mit der von uns hier vorgeschlagenen Änderung auf der breitesten Grundlage zustande kommt. Sie wissen, daß wir in dieser Frage nicht restlos souverän sind. Ich will keine Einzelheiten darüber anführen. Ich halte es aber für unmöglich, daß das deutsche Volk nicht das Recht haben soll, solche Dinge wie Brotpreis und Getreidepreis nach seiner eigenen Gesetzgebung festzulegen, so wie es England, Norwegen und sämtliche anderen Ländern, die dem Marshallplan angeschlossen sind, auch tun.

    (Sehr richtig!)

    Wir müssen dieses Recht für uns in Deutschland auch haben. Die größte Sicherheit, die wir nach dem heutigen Stande des Besatzungsrechtes haben und schaffen können, damit uns dieses Recht nicht beschnitten und nicht geschmälert wird, ist die Annahme dieses Gesetzes und der zentralen Bestimmungen dieses Gesetzes mit der breitesten Mehrheit, die in diesem Hause möglich ist.