Rede von
Dr.
Michael
Horlacher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht naturgemäß nicht an, daß ich die ganze Entwicklungsgeschichte des § 7 schildere. Ich möchte bloß die Hauptsache hervorheben. Ich darf wohl sagen, daß der Ausschuß sich bemüht hat, allen Verhältnissen, soweit es irgend ging, Rechnung zu tragen. Am liebsten wäre es uns gewesen, wenn wir einen einstimmigen Beschluß hätten herbeiführen können. Wir haben uns im Ausschuß bemüht, für den Verwaltungsrat eine richtige Zusammensetzung zwischen den behördlichen Vertretern und den Vertretern aus den Wirtschaftskreisen zu finden. Bezüglich der behördlichen Vertreter ist eine redaktionelle Änderung nachzutragen; ich habe es vorhin vergessen. Es muß in § 7 Abs. 4 Ziffer 3 heißen:
... aus vier Vertretern der obersten Landesbehörden aus dem Gebiete der Land- und Ernährungswirtschaft.
Es ist mir nahegebracht worden, das hinzusetzen zu lassen. Diese redaktionelle Änderung wird von der Seite der Regierung gewünscht.
Dann haben wir uns bezüglich der Vertreter der beteiligten Wirtschaftskreise bemüht, eine Änderung nach verschiedenen Richtungen vorzunehmen. Wir haben einem Vertreter der landwirtschaftlichen Genossenschaften einen Sitz gegeben. Dann haben wir aus zwei Vertretern der Verarbeitungsbetriebe drei Vertreter der Verarbeitungsbetriebe gemacht, um auch hier den Verhältnissen Rechnung zu tragen. Der eine Vertreter der Spedition und Lagerei ist ein bißchen umgetauft worden; er ist im Grundsatz geblieben. Dann ist durch den Wirtschaftsausschuß ein Vertreter des Einzelhandels hinzugekommen. Dabei habe ich meine persönliche Meinung. Der Einzelhandel hat hier eigentlich wenig zu suchen. Aber das ist eine Frage für sich. Es kommt nicht darauf an, ob einer mehr oder weniger darin ist. Es kommt vielmehr darauf an, daß vernünftige Leute darin sind.
Dann habe ich selber beantragt, daß ein Vertreter der Verbrauchergenossenschaften hineinkommt. Ferner sind vier Vertreter der Verbraucher vorgesehen. Wir haben die Zahl der Verbraucher, die im Regierungsentwurf vorgesehen war, auf vier erhöht. Dazu darf ich ausdrücklich bemerken, daß kein Mensch daran gedacht hat, die Gewerkschaften auszuschließen. Die Regierung soll hier vielmehr die Bewegungsfreiheit haben, die vier Verbrauchervertreter entsprechend zu benennen und das im Benehmen mit den Organisationen zu tun. Zu den Organisationen gehören naturgemäß die Gewerkschaften, Organisationen der Verbraucher, beispielsweise auch die Hausfrauenorganisationen. Die Regierung hat also bezüglich der Besetzung der vier Verbrauchervertreter eine gewisse Bewegungsfreiheit.
Wir sind nicht weit auseinander,und ich bitte das Höhe Haus, es bei dem Beschluß des Ausschusses zu belassen.