Rede von
Dr.
Linus
Kather
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Sie haben aus den Ausführungen des Herrn Berichterstatters schon gehört, daß Bestrebungen auch schon im Ausschuß im Gange waren, die den gleichen Inhalt haben wie der Antrag, der Ihnen jetzt als interfraktioneller Antrag vorgelegt worden ist. Der Ausschuß hat sich, wie der Berichterstatter vortrug, diesen Bestrebungen versagt, indem er zum Ausdruck brachte, man dürfe Kontingente nicht zu Handelsobjekten machen.
Ich darf kurz auf die Vorgeschichte eingehen. Die heimatvertriebenen Müller haben sich seit Jahren darum bemüht, daß man ihnen ihre Kontingente geben sollte. Sie haben bei diesen Bemühungen keinen Erfolg gehabt. Sie sind immer wieder vertröstet worden auf das kommende Bundesgesetz als beste Gelegenheit, diesem ihren Wunsch Rechnung zu tragen. Ganz unterschiedlich war die Behandlung der einheimischen Müller, deren Mühlen kriegszerstört waren. Diese haben von Anfang an bis jetzt ihre Kontingente in vollem Umfang behalten, würden allerdings, wenn der Antrag des Ausschusses gebilligt würde, diese Kontingente jetzt verlieren. Schon das ist meiner Ansicht nach ein sehr unbilliger Erfolg, der nicht tragbar ist.
Ich darf darauf hinweisen, daß in anderen Berufsgruppen ein anderer Weg gegangen worden ist. Z. B. hat die Reichsmonopolverwaltung den ostdeutschen Spirituosenfabrikanten ihre Kontingente belassen und hat ihnen dadurch in zahlreichen Fällen einen neuen Wiederanfang ermöglicht. Es ist mir ferner bekannt, daß dasselbe geschehen ist im Heringsgroßhandel, wo auch den ostdeutschen Importeuren und Großhändlern ihre Kontingente belassen worden sind.
Man sagt, man darf keinen Handel treiben, aber, meine Damen und Herren, welche Konsequenz hat es denn, wenn man diesem Antrag nicht stattgibt? Die ostdeutschen Müller können ja ebenso wie die einheimischen, deren Mühlen zerstört sind, sagen, daß sie ihre Verbraucher mitgebracht haben bzw. daß sie hier sind. Man braucht ja nur z. B. an Schleswig-Holstein zu denken, wo die Bevölkerung sich fast verdoppelt hat. Wenn Sie diesen Antrag ablehnen würden, so würde das heißen, daß diese Kontingente der ostdeutschen Müller den einheimischen Müllern zusätzlich zufallen, wie das auch schon bisher der Fall gewesen ist.
Man wird vielleicht einwenden, das ist hier gewissermaßen vorweggenommener Lastenausgleich; aber Lastenausgleich nicht nach der Aufbringungsseite; es wird keinem etwas weggenommen, was ihm zusteht. Wenn es tatsächlich nach der anderen Seite gewissermaßen eine Vorwegnahme sein würde, so würde das gar nichts schaden. Wir sollten bei der Schwierigkeit der Materie des Lastenausgleichs alle Wege gehen, um hier Hilfe zu bringen. Ich darf darauf hinweisen, daß der erste Satz unseres Ergänzungsantrages lautet:
Bei der Vermahlungsregelung ist dem Interesse der heimatvertriebenen Müller Rechnung zu tragen.
Ja, meine Damen und Herren, wollen Sie einen solchen Antrag ablehnen?
Soll also den Interessen der heimatvertriebenen Müller nicht Rechnung getragen werden?
Ich darf weiter darauf hinweisen, daß der zweite Satz ja nur eine Kannvorschrift enthält. Der Bundesernährungsminister kann den heimatvertriebenen Müllern Kontingente geben. Das zwingt also nicht dazu, diesen Weg zu gehen. Er hat aber die Möglichkeit hierzu.
Ich darf dann weiter noch Ausführungen zu § 5 machen, Herr Präsident.