Rede:
ID0108013900

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juli 1950 2927 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Juli 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2928C, 2954D, 2964D, 2965D, 3024D Änderung der Tagesordnung 2928C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Nr. 970 der Drucksachen) 2928D, 2929B Zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 2928D Dr. von Brentano (CDU) 2929A Mellies (SPD) 2929A Rademacher (FDP) 2987C Zur Sache: Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU), Antragsteller 2929C Freitag (SPD) 2937D Dr. Hammer (FDP) 2942C Dr. Dr. h. c. Lehr (CDU) 2946D Walter (DP) 2949D Frau Wessel (Z) 2952A Dr. Seelos (BP) 2955A Agatz (KPD) 2956A Dr. Miessner (DRP) 2960C Freudenberg (FDP) 2962A Raestrup (CDU) 2965A Arndgen (CDU) 2965D Böhm (SPD) 2966D Storch, Bundesminister für Arbeit 2969C Degener (CDU) 2971A Keuning (SPD) 2972A Harig (KPD) 2974B Dr. Veit (SPD) 2978A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 2980A Freidhof (SPD) 2984A Loritz (WAV) 2987D, 2995B Lenz (CDU) 2989D Dr. Kleindinst (CSU) 2990D Mensing (CDU) 2992A Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 2993A Dr. von Brentano (CDU), Antragsteller 2993D, 2995D Mayer (Stuttgart) (FDP) 2995D Günther (CDU) 2995D Lausen (SPD) 2996A Zur Abstimmung: Paul (KPD) 2996B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr. 1153 der Drucksachen) 2996C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vermittlung der Annahme an Kindes Statt (Nr. 1173 der Drucksachen) . . . . 2996C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Mutter (Mutterschutzgesetz (Nr. 1182 der Drucksachen) . 2996D Frau Kipp-Kaule (SPD), Antragstelle- rin 2996D Frau Dr. Rehling (CDU) 2998B Frau Arnold (Z) 2999C Frau Thiele (KPD) 3000A Frau Dr. Ilk (FDP) 3000D Frau Kalinke (DP) 3001B Frau Döhring (SPD), Antragstellerin 3001D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Mandatsniederlegung des Abgeordneten Müller (Hannover) (Nr. 993 der Drucksachen) . . 3003B Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . 3003B Fisch (KPD) 3004B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs über die Bildung eines vorläufigen Bewertungsbeirates (Nr. 975 und Nr. 1158, 1235 der Drucksachen) 3005D Dr. Kneipp (FDP), als Berichterstatter 3005D als Abgeordneter . . . . . . . 3008A Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) . 3007C, 3008C Wartner (BP) 3008D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (Nr. 924 und 1209 der Drucksachen) 3009C Dr. von Merkatz (DP) (zur Geschäftsordnung) 3009C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten — Milch- und Fettgesetz — (Nr. 1243 der Drucksachen) . . 3009D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz) (Nr. 968 und 1224 der Drucksachen) . . . 3009D Dr. Horlacher (CSU) : als Berichterstatter 3010A als Abgeordneter 3014A, 3015B Dr. Kather (CDU) 3012A, C Kriedemann (SPD) 3012D Dr. Baade (SPD) 3013C, 3014C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung von Brotpreisen (Nr. 1161 und 1222 der Drucksachen) 3016A Struve (CDU), Berichterstatter . . 3016A Kriedemann (SPD) 3016B Harig (KPD) 3016C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Verwendungsordnung der ERP-Zuwendungen (Nr. 1167, 661 der Drucksachen) 3017B Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter 3017B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kürzung der Versorgungsbezüge (Nr. 1174, 434 der Drucksachen) . . . . 3019B Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 3019B als Berichterstatter 3019C als Abgeordneter 3020A Herrmann (SPD) 3020D Melliez (SPD) 3021C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Ollenhauer u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes über die Regelung der Versorgung der Körperbeschädigten und Hinterbliebenen durch Kriegsfolgen und über den Antrag der Fraktion der DP betr. Sozialversicherung (Nr. 1180, 30, 36 der Drucksachen) . . . . 3021D Mende (FDP), Berichterstatter . . . 3022A Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3022D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Spies, Strauß, Stücklen, Frau Dr. Probst u. Gen. betr. einheitliche Anerkennung der Schwerbeschädigtenausweise (Nr. 1181, 1004, 1236 der Drucksachen) 3023A Langer (FDP), Berichterstatter . . 3023B Spies (CSU) 3023C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Abg. von Thadden u. Gen. betr. Beseitigung der Entrechtung der ehemaligen Wehrmachtangehörigen und ihrer Hinterbliebenen (Nr. 1187, 1060, 1247 der Drucksachen) 3024A Dr. Kleindinst (CSU) 3024B Frist für Rednerkorrekturen der stenographischen Niederschriften 3024D Nächste Sitzung 3025C Die Sitzung wird um 9 Uhr 13 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Michael Horlacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Getreidegesetz hat den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum erstenmal in seiner Sitzung vom 17. Mai 1950 informatorisch beschäftigt. Dort haben Bundesminister Niklas und Ministerialdirektor Stab einen Überblick über die Grundsätze des Gesetzes gegeben. Insbesondere wurden die Hauptpunkte des Gesetzes hervorgehoben: eine ausreichende Vorratshaltung an Getreide sei notwendig, die Festsetzung stabiler Preise, die Aufstellung eines Versorgungsplanes, die Ermächtigung an die Regierung bezüglich verschiedener Ausmahlungsvorschriften, dann die Verarbeitungsregelung der Mühlen, die Schaffung einer eigenen Einfuhr- und Vorratsstelle und gewisse Maßnahmen zur Preisregelung. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Rede des Herrn Landwirtschaftsministers Niklas bei Einbringung des Gesetzes verweisen.
    Es wurde dann in einer Sitzung vom 31. Mai eine allgemeine Aussprache über das Getreidegesetz gepflogen. Auf die Ergebnisse dieser Aussprache werde ich bei der Berichterstattung über die einzelnen Paragraphen noch zurückkommen. Es gab dann ein kleines Zwischenspiel am 7. Juni in einer Sitzung, in der insbesondere von dem Abgeordneten Dr. Müller (CDU/CSU) verlangt wurde, daß erst bestimmte Vorfragen des Getreidegesetzes geklärt werden müßten, vor allem die Frage der Subventionierung. Damals wurde beschlossen, den Herrn Bundeskanzler, sowie die Herren Bundesminister für Finanzen, Wirtschaft und Ernährung einzuladen, um von diesen Herren die entsprechenden Aufschlüsse zu bekommen. Es haben dann auch solche Zwischenbesprechungen stattgefunden, und danach wurde an die Einzelberatung des Gesetzes herangegangen. Ich darf dazu nun folgendes feststellen.
    Der Ausschuß war einstimmig der Meinung, daß auf dem landwirtschaftlichen Gebiet eine gewisse Ordnung notwendig sei. Dieses Getreidegesetz ist nun das erste der hier zu behandelnden Agrargesetze, die eigentlich bis zum 1. Juli verabschiedet sein sollten. Bei der Beratung des Gesetzes hat man die Beschlüsse des Bundesrates im allgemeinen anerkannt. Es sind nur unwesentliche Bestimmungen, bei denen man den Vorschlägen des Bundesrates nicht gefolgt ist.
    Der eine Punkt ist, daß bei der Vermahlungsregelung dem Interesse der heimatvertriebenen Müller Rechnung getragen werden soll. Dieser Punkt wurde im Grundsatz anerkannt, aber es wurde allgemein zum Ausdruck gebracht, daß hier nicht der Platz sei, um das im Getreidegesetz zu regeln. Das muß an anderer Stelle geschehen. Die Regierung wurde beauftragt, gewisse Maßnahmen durch andere Stellen vorzunehmen.
    Hauptdifferenzpunkte des Gesetzes sind in der Aussprache gewesen: a) die Preisfestsetzung. Hier lag ein Antrag der SPD vor, an Stelle des § 2 des Entwurfs, der von der Versorgungsregelung spricht, die Preisregelung festzusetzen. Hier sollte es heißen:
    Durch Bundesgesetz werden rechtzeitig im
    voraus für jedes Getreidewirtschaftsjahr die Preise für Getreide festgelegt.
    Der Bundesminister hat seine Aufsichts- und Weisungsbefugnisse über die durch dieses Gesetz zu schaffenden Organe so auszuüben, daß die Einhaltung dieser Preise gewährleistet ist.
    Der Antrag wurde gegen die Stimmen der SPD
    abgelehnt.
    Ein weiterer Differenzpunkt war die Schaffung
    der Mühlenstelle. Hier gingen die Meinungen zwischen SPD und den übrigen Mitgliedern des Ausschusses ebenfalls auseinander und hier hat die
    SPD folgende Abänderungsanträge eingebracht:
    Zur Sicherstellung des Absatzes des Inlandsgetreides und zur Gewährleistung einer gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit
    Mehl und Brot bestimmt der Bundesminister
    durch Rechtsverordnungen
    1. den Umfang der Vermahlung von Brotgetreide in den einzelnen Mühlen. Dabei soll die Vermahlungsregelung so gestaltet werden, daß übersetzte Verarbeitungs-, Handels- und Transportspannen abgebaut und den berechtigten Interessen der verschiedenen Wirtschaftsgebiete und Betriebsgrößenklassen und der in ihnen beschäftigten Menschen Rechnung getragen wird.
    Ferner kann der Bundesminister bestimmen, in welchem Umfange Brotgetreide für andere Zwecke als für die menschliche Ernährung verwendet werden kann ...,
    Bestimmungen, die auch in der Vorlage enthalten sind, die mit dem SPD-Antrag identisch sind.
    Dann kam zur Frage der Mühlenwirtschaft noch der SPD-Antrag:
    Für das Gebiet der Mühlenwirtschaft wird beim Bundesminister ein Beirat gebildet. Diesem Beirat sind alle Rechtsverordnungen, die auf der Grundlage der Vorschriften des § 3 erlassen werden sollen, vorzulegen.
    Der Beirat muß für seine Stellungnahme eine Frist von 14 Tagen haben.
    Der Beirat setzt sich zusammen aus:
    6 Vertretern der Mühlen,
    2 Vertretern der Nährmittelindustrie,
    1 Vertreter der Schälmühlen,
    2 Vertretern der Bäcker,
    4 Vertretern der Erzeuger- und Absatzgenossenschaften,
    7 Vertretern der Verbraucher,
    2 Vertretern des Import- und des Landhandels,
    3 Parlamentariern.
    Hier wäre nach dem SPD-Antrag die Mühlenstelle vollständig verschwunden gewesen, und nur die Befugnisse des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft wären mit dem Beirat für die Mühlenwirtschaft stipuliert worden. Dieser Antrag der SPD wurde abgelehnt.
    Dagegen wurde ein SPD-Abänderungsantrag zu § 8 einstimmig angenommen.
    Während also in der Frage der Mühlenstelle Differenzen im Ausschuß vorhanden waren, ist man in der Frage Ein- und Ausfuhrstelle zu einer einmütigen Stellungnahme gekommen. Im SPD-Antrag wurden die Grundsätze festgelegt, daß die freie Disponierung über Getreide, das die Einfuhr- und Vorratsstelle nicht abnimmt, abgeschafft wurde, um gewisse klare Verhältnisse in der Bewirtschaftung durch die Einfuhr- und Vorratsstelle zu schaffen. Ich darf darauf verzichten, den Wortlaut


    (Dr. Horlacher)

    dieses Abänderungsantrags zu verlesen, weil er ja in der Gesetzesvorlage, auf die ich jetzt zu sprechen komme, verankert ist.
    Der Ernährungsausschuß hat sich dann mit den einzelnen Paragraphen beschäftigt. In den letzten Tagen hat auch der Wirtschaftsausschuß zu dem Gesetz noch Stellung genommen. Ich habe die Formulierung zu vertreten, die Ihnen jetzt in Drucksache Nr. 1224 vorliegt. Ich bitte Sie, diese Beilage zur Hand zu nehmen; das erleichtert uns die Angelegenheit. Hier ist gegenübergestellt auf der einen Seite die Vorlage der Regierung und auf der andern Seite die Vorlage der Ausschüsse, und zwar des Ernährungsausschusses wie des Wirtschaftsausschusses oder die kombinierten Beschlüsse des Ernährungs- und Wirtschaftsausschusses. Es ist erfreulicherweise durch die zunächst getrennten Beratungen, aber dann doch wieder zusammengehenden Auffassungen eine ziemlich gemeinsame Meinung hergestellt worden. Sie finden in §§ 1 und 2 die Anderungen, die im Ausschuß vorgenommen worden sind, durch Fettdruck gekennzeichnet. Sie finden das auch in § 3.
    Im § 4 hat es gewisse schwere Auseinandersetzungen gegeben. Hier ist wiederholt der Grundsatz zum Ausdruck gekommen, daß die Mühlenbewirtschaftung so zu handhaben sei, daß einer unwirtschaftliche Übersetzung beseitigt wird, daß aber auf der anderen Seite die Kontingentierung auch so erfolgen muß — das war der Wunsch des Ausschusses —, daß den Klein- und und Mittelmühlen in ihrer Existenz Rechnung getragen wird, daß aber trotz dessen ein wirtschaftlicher Leistungswettbewerb in der Mühlenindustrie gesichert ist. Sie finden jetzt den ganzen Kompromiß in § 4 zu einer Einheit zusammengezogen. Wer Interesse dafür hat, den bitte ich, sich diesen Paragraphen genauer anzusehen.
    Dazu liegt dann noch, was ich zu Protokoll geben muß, ein einstimmiger Beschluß des Ernährungsausschusses vor, daß die Kontingente, die ausschließlich an Betrieben haften, bei einheimischen Mühlen nicht zum Handelsobjekt gemacht werden dürfen, und daß der Ausschuß der Auffassung ist, daß in eigenem Betrieb nichtverwendete Kontingente nicht weiterverkauft werden dürfen, sondern daß sie dem Betrieb entzogen werden sollen, unbeschadet einer anderweitigen gesetzlichen Regelung. Das ist ein Grundsatz, der im Protokoll des Ausschusses zu finden ist und der nicht im Gesetz festgelegt ist. Deswegen wiederhole ich das hier.
    Zu § 5 unter „Mühlenstelle" sehen Sie dann, daß gewisse Schwierigkeiten bezüglich der Gestaltung des Vorstandes des Verwaltungsrates zu überwinden waren. Der Beirat ist durch den Einspruch des Wirtschaftsausschusses gefallen. Sie finden die ganze Konstruktion der Mühlenstelle mit dem Aufsichtsrecht des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft in § 5 niedergelegt. In § 5 ist die Ziffer 7 weggefallen, weil das an einer späteren Stelle bei der Behandlung der Kostenregelung geregelt ist.
    § 6 ist unverändert geblieben.
    In § 7 ist das wichtige Kapitel „Einfuhr- und Vorratsstelle" gelöst, wobei insbesondere die Neugestaltung der Zusammensetzung des Verwaltungsrats hervorzuheben ist. Sie sehen im Fettdruck die durch den Ausschuß vorgenommenen Änderungen. Dann sehen sie auch die wichtigen Bestimmungen über das Funktionieren des Verwaltungsrats, nämlich dahingehend, daß die gefaßten Beschlüsse des Verwaltungsrats dem Bundesminister zur Genehmigung vorzulegen sind.
    Sie sehen dann an dem weiteren Fettdruck die anderen Regelungen im § 8. Die wesentlichen Anderungen, die hier gegenüber der Regierungsvorlage vorgenommen sind, sind genau ersichtlich; sie stimmen mit dem genannten Antrag der SPD in den Grundzügen überein. Ich bitte aber wegen der Kürze der Zeit, das alles selber nachlesen zu wollen.
    Wichtig ist dann noch die Bestimmung:
    Die Einfuhr- und Vorratsstelle hat ferner die Aufgabe, je nach Marktlage unter Verwendung der im Haushalt bereitgestellten Mittel eine Vorratshaltung in Auslands- und Inlandsgetreide durchzuführen.
    Dann sehen Sie sich die Vorschrift noch an:
    Bei der Durchführung ihrer kaufmännischen und technischen Aufgaben soll sich die Einfuhr- und Vorratsstelle der Einrichtungen der Wirtschaft bedienen.
    Das heißt: sowohl des Handels wie der Raiffeisengenossenschaften,
    § 8 ist hier eingefügt. Sie sehen das in der Vorlage.
    § 9 behandelt die Preisregelung. Hier ist wichtig, daß ein Abs. 4 hinzugefügt ist:
    Rechtsverordnungen, durch die Preise für Getreide oder Brot festgesetzt oder freigegeben werden, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates und des Bundestages.
    In § 10 und den weiteren Paragraphen finden Sie die Bestimmungen, die geändert worden sind, durch Fettdruck hervorgehoben.
    Ebenso ist in § 14a alles zusammengezogen, was sich auf die Gebühren bezieht.
    Die Buchführung wird das Hohe Haus weniger interessieren; sie ist im Gesetz genau behandelt; ebenso in § 16 die Meldepflicht. Dann kommen die Straf- und Schlußbestimmungen. Diese sind auch so gehalten, wie es die Verhältnisse erfordern.
    Damit bin ich am Ende der Berichterstattung angelangt. Ich habe mich bemüht, das in 10 Minuten fertigzubringen.

    (Zurufe: Bravo!)

    Es war ein Kunststück, bei einer so großen Materie. Ich habe mich bemüht, Ihnen ein Musterbeispiel einer objektiven Berichterstattung zu geben. Ich habe hier die Dinge nur so geschildert, wie sie tatsächlich im Ausschuß behandelt worden sind, objektiv. Ob es die Partei oder jene Partei gewesen ist, das war mir gleichgültig.
    Ich habe Sie nun im Auftrage des Wirtschafts- und Ernährungsausschusses zu bitten, der Vorlage, wie sie hier vorliegt, Ihre Zustimmung zu geben.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich glaube, das Hohe Haus wird mit der Selbstbeurteilung des Berichterstatters durchaus einverstanden sein.

(Große Heiterkeit.)

Ich rufe auf § 1. Keine Wortmeldungen. § 2. Keine Wortmeldungen. § 3. Keine Wortmeldungen.
Ich lasse über diese drei Paragraphen abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Die Gegenprobe! — Angenommen.


(Vizepräsident Dr. Schmid)

Zu § 4 ist ein interfraklioneller Abänderungsantrag der Abgeordneten Kather und Genossen des Inhalts vorgelegt worden, in § 4 einen zweiten Absatz folgenden Wortlauts einzufügen:
Bei der Vermahlungsregelung ist dem Interesse der heimatvertriebenen Müller Rechnung zu tragen. Der Bundesminister kann den heimatvertriebenen Müllern ohne Mühle und ebenso den einheimischen Müllern ohne Mühle, deren Mühlen kriegszerstört sind, Vermahlungsrechte verleihen.
Wird zu diesem Antrag gesprochen? — Der Herr Abgeordnete Kather hat das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Linus Kather


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Sie haben aus den Ausführungen des Herrn Berichterstatters schon gehört, daß Bestrebungen auch schon im Ausschuß im Gange waren, die den gleichen Inhalt haben wie der Antrag, der Ihnen jetzt als interfraktioneller Antrag vorgelegt worden ist. Der Ausschuß hat sich, wie der Berichterstatter vortrug, diesen Bestrebungen versagt, indem er zum Ausdruck brachte, man dürfe Kontingente nicht zu Handelsobjekten machen.
    Ich darf kurz auf die Vorgeschichte eingehen. Die heimatvertriebenen Müller haben sich seit Jahren darum bemüht, daß man ihnen ihre Kontingente geben sollte. Sie haben bei diesen Bemühungen keinen Erfolg gehabt. Sie sind immer wieder vertröstet worden auf das kommende Bundesgesetz als beste Gelegenheit, diesem ihren Wunsch Rechnung zu tragen. Ganz unterschiedlich war die Behandlung der einheimischen Müller, deren Mühlen kriegszerstört waren. Diese haben von Anfang an bis jetzt ihre Kontingente in vollem Umfang behalten, würden allerdings, wenn der Antrag des Ausschusses gebilligt würde, diese Kontingente jetzt verlieren. Schon das ist meiner Ansicht nach ein sehr unbilliger Erfolg, der nicht tragbar ist.
    Ich darf darauf hinweisen, daß in anderen Berufsgruppen ein anderer Weg gegangen worden ist. Z. B. hat die Reichsmonopolverwaltung den ostdeutschen Spirituosenfabrikanten ihre Kontingente belassen und hat ihnen dadurch in zahlreichen Fällen einen neuen Wiederanfang ermöglicht. Es ist mir ferner bekannt, daß dasselbe geschehen ist im Heringsgroßhandel, wo auch den ostdeutschen Importeuren und Großhändlern ihre Kontingente belassen worden sind.
    Man sagt, man darf keinen Handel treiben, aber, meine Damen und Herren, welche Konsequenz hat es denn, wenn man diesem Antrag nicht stattgibt? Die ostdeutschen Müller können ja ebenso wie die einheimischen, deren Mühlen zerstört sind, sagen, daß sie ihre Verbraucher mitgebracht haben bzw. daß sie hier sind. Man braucht ja nur z. B. an Schleswig-Holstein zu denken, wo die Bevölkerung sich fast verdoppelt hat. Wenn Sie diesen Antrag ablehnen würden, so würde das heißen, daß diese Kontingente der ostdeutschen Müller den einheimischen Müllern zusätzlich zufallen, wie das auch schon bisher der Fall gewesen ist.
    Man wird vielleicht einwenden, das ist hier gewissermaßen vorweggenommener Lastenausgleich; aber Lastenausgleich nicht nach der Aufbringungsseite; es wird keinem etwas weggenommen, was ihm zusteht. Wenn es tatsächlich nach der anderen Seite gewissermaßen eine Vorwegnahme sein würde, so würde das gar nichts schaden. Wir sollten bei der Schwierigkeit der Materie des Lastenausgleichs alle Wege gehen, um hier Hilfe zu bringen. Ich darf darauf hinweisen, daß der erste Satz unseres Ergänzungsantrages lautet:
    Bei der Vermahlungsregelung ist dem Interesse der heimatvertriebenen Müller Rechnung zu tragen.
    Ja, meine Damen und Herren, wollen Sie einen solchen Antrag ablehnen?

    (Zuruf: Jawohl!)

    Soll also den Interessen der heimatvertriebenen Müller nicht Rechnung getragen werden?

    (Zuruf: Doch, dem soll auch Rechnung getragen werden!)

    Ich darf weiter darauf hinweisen, daß der zweite Satz ja nur eine Kannvorschrift enthält. Der Bundesernährungsminister kann den heimatvertriebenen Müllern Kontingente geben. Das zwingt also nicht dazu, diesen Weg zu gehen. Er hat aber die Möglichkeit hierzu.
    Ich darf dann weiter noch Ausführungen zu § 5 machen, Herr Präsident.